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Bilanzpolitische Spielräume nach HGB und IAS/IFRS im Vergleich

Veranschaulicht an signifikanten Beispielen

Bilanzpolitische Spielräume nach HGB und IAS/IFRS im Vergleich
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Rita Pitter
  • Abgabedatum: Juli 2003
  • Umfang: 80 Seiten
  • Dateigröße: 1,1 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7906-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7906-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7906-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Pitter, Rita Juli 2003: Bilanzpolitische Spielräume nach HGB und IAS/IFRS im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bilanzierung, Bilanzpolitik, Bilanz, Rechnungslegungspolitik, Jahresabschluss

Diplomarbeit von Rita Pitter

Zusammenfassung:

Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung des Wirtschaftsmarktes stehen immer mehr deutsche Unternehmen vor der Entscheidung, ihre Rechnungslegung an internationale Rechnungslegungsstandards anzupassen. Zu den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zählen insbesondere die international ausgerichteten International Accounting Standards (IAS) und die nationalen US-amerikanischen Normen, die US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).

Insbesondere den IAS wird in letzter Zeit immer mehr Beachtung geschenkt. Ein Grund hierfür ist die Verabschiedung der EG-Verordnung vom 19.7.2002 zur IAS-Rechnungslegung. Danach müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2005 beginnen, zwingend ihre Konzernabschlüsse nach den IAS aufstellen. Für die übrigen Konzernunternehmen und für die Einzelabschlüsse aller Unternehmen wird den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt. Sie können die Anwendung der IAS-Regeln als Pflicht verbindlich vorschreiben, als Wahlrecht gestatten oder durch ein Verbot untersagen.

Abgesehen davon, wie der deutsche Gesetzgeber von der Umsetzung der IAS-Vorschriften Gebrauch machen wird, stellt sich für deutsche Unternehmen die Frage, ob man - wenn nicht pflichtgemäß, so doch freiwillig - auf eine IAS-Bilanzierung überwechseln sollte.

In diesem Zusammenhang könnte sich deutschen Unternehmen in Zukunft die Möglichkeit bieten, zwischen der Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) und IAS, das für ihre unternehmerische Gesamtzielsetzung optimale Rechnungslegungssystem auszuwählen. Da Bilanzpolitik als willentliche und hinsichtlich der Unternehmensziele zweckorientierte Gestaltung der Rechnungslegung im Rahmen der Rechtsordnung verstanden werden kann, würden sich bereits mit der Auswahl des zu verwendenden Rechnungslegungssystems veränderte bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewinnt die Bilanzpolitik an Bedeutung. Krisen- bzw. Verlustsituationen werden als typische Veranlassung gesehen, Rechnungslegungspolitik zu betreiben, da die ‚ungeschminkte Darstellung von Ereignissen, Entwicklungen und der aktuellen Lage für das betreffende Unternehmen negative oder sogar existenzbedrohenden Konsequenzen’ hätte. In solchen Unternehmenslagen wird eine progressive Bilanzpolitik verfolgt, die durch Maßnahmen zur Ergebniserhöhung gekennzeichnet ist. Demgegenüber wird eine ergebnismindernde Politik, die als konservative Bilanzpolitik bezeichnet wird, eher bei einer guten Ertragslage angewandt.

Inwieweit ein Unternehmen mit Hilfe der Bilanzpolitik Einfluss auf den Jahresabschluss nehmen kann, hängt auch ganz wesentlich von den Gestaltungsspielräumen ab, die das jeweilige Rechnungslegenssystem dem Bilanzierenden eröffnet. Aufgrund der Zielsetzung und der Funktionen der beiden Rechnungslegungssysteme wird den IAS nachgesagt, bilanzpolitische Spielräume im Vergleich zur deutschen Rechnungslegung einzuschränken.

Diese These soll nun im Rahmen der vorliegenden Arbeit überprüft werden. Dazu werden die Möglichkeiten und Grenzen der Rechnungslegungspolitik nach HGB und IAS am Beispiel des Einzelabschlusses einer Kapitalgesellschaft aufgezeigt und gegenübergestellt. Die Konzernrechnungslegung wird ausgeklammert, da eine Abhandlung den Umfang dieser Arbeit bei weitem übersteigen würde.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei dem handelsrechtlichen Jahresabschluss. Steuerliche Aspekte werden nur berücksichtigt, soweit sie handelsrechtliche Vorschriften beeinflussen.

Inhaltsverzeichnis:

INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1. EINLEITUNG 1
1.1 THEMEN- UND PROBLEMSTELLUNG 1
1.2 GANG DER UNTERSUCHUNG 3
1.3 GRUNDLEGENDER HINWEIS ZUR ZITIERWEISE 3
2. GRUNDLAGEN UND KONZEPTIONELLE UNTERSCHIEDE DER RECHNUNGSLEGUNG NACH HGB UND IAS 4
2.1 ELEMENTE DES JAHRESABSCHLUSSES UND GELTUNGSBEREICH DER RECHNUNGSLEGUNG 4
2.2 DAS VERHÄLTNIS DER HANDELSBILANZ ZUR STEUERBILANZ 5
2.3 DAS IASB UND DIE STUFENORDNUNG DER IAS-RECHNUNGSLEGUNG 6
2.4 RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE STRUKTUREN SOWIE SOZIOÖKONOMISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 7
2.5 GRUNDSÄTZE, ZIELSETZUNGEN UND ADRESSATEN DER RECHNUNGSLEGUNGSSYSTEME 9
3. BILANZPOLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN 12
3.1 BEGRIFF DER BILANZPOLITIK 12
3.2 ZIELE DER BILANZPOLITIK 12
3.3 INSTRUMENTE DER BILANZPOLITIK 14
3.4 BILANZPOLITISCHE ZIELKONFLIKTE 16
3.5 GRENZEN DER RECHNUNGSLEGUNGSPOLITIK 17
4. GESTALTUNGSSPIELRÄUME BEI DER BILANZIERUNG 19
4.1 GRUNDLEGENDE ANSATZ- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN 19
4.1.1 Ansatz nach HGB und IAS 19
4.1.2 Bewertung nach HGB und IAS 22
4.2 GESTALTUNGSSPIELRÄUME IM ANLAGEVERMÖGEN 27
4.2.1 Bilanzierung und Bewertung von Bilanzierungshilfen und von immateriellem Anlagevermögen 27
4.2.2 Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen 30
4.2.3 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 31
4.2.4 Die Bilanzierung des derivativen Geschäfts- und Firmenwertes 33
4.2.5 Sachanlagevermögen 35
4.2.6 Finanzanlagevermögen 39
4.3 GESTALTUNGSSPIELRÄUME IM UMLAUFVERMÖGEN 44
4.3.1 Vorräte 44
4.3.2 Langfristige Auftragsfertigung 48
4.4 GESTALTUNGSSPIELRÄUME BEIM ANSATZ VON RÜCKSTELLUNGEN 50
4.4.1 Generelle Bilanzierung 50
4.4.2 Pensionsrückstellungen 53
4.4.3 Aufwandsrückstellungen 57
4.5 SONSTIGE GESTALTUNGSSPIELRÄUME 58
4.5.1 Disagio 58
4.5.2 Latente Steuern 59
5. SCHLUSSBETRACHTUNG 64
LITERATURVERZEICHNIS 65
QUELLEN AUS DEM INTERNET 72

Automatisiert erstellter Textauszug:

31 Ergebnisses in der Gründungsphase eines Unternehmens, um eine buchmäßige Überschuldung zu vermeiden.134 Da für jede Ingangsetzungs- oder Erweiterungsaufwendung separat über eine Aktivierung entschieden werden kann, ist der Einsatz dieses Instruments relativ flexibel gestaltbar. Durch die Interpretation der Begriffe Ingangsetzung und Erweiterung und aufgrund der Tatsache, dass Erweiterungen betriebsüblich sind, ergibt sich zusätzliches bilanzpolitisches Potenzial. Einschränkend wirkt sich jedoch aus, dass Bilanzierungshilfen generell mit Gewinnausschüttungssperren verbunden sind und somit nicht zu einem höheren Ausschüttungsvolumen führen können.135 Zusätzlich wird der bilanzpolitische Nutzen dadurch begrenzt, dass diese Position nicht nur im Anhang erläutert werden muss, sondern auch separat vor dem Anlagevermögen auszuweisen ist. Die IAS kennen keine explizite Regelung zur Behandlung von Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen, so dass eine Aktivierung nur bei Vorliegen der Merkmale eines assets in Frage kommt.136 Somit ergeben sich im Rahmen der Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen nach IAS keine bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten. 4.2.3 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen [...]

Nach § 269 HGB besteht für die Handelsbilanz das Wahlrecht, Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes, soweit sie nicht als Vermögensgegenstände bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfe zu aktivieren. Bei den Ingangsetzungsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen, die im Rahmen des Aufbaus der Innen- und Außenorganisation eines Betriebes in der Gründungsphase anfallen. Zu den Erweiterungsaufwendungen gehören Aufwendungen, die nach der Anlaufphase anfallen und eine typische Betriebserweiterung darstellen. Aktivierte Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen müssen in jedem Jahr, das dem Jahr der Aktivierung folgt, zu mindestens 25% abgeschrieben werden.132 Ansonsten hat der Bilanzierende einen großen Spielraum, wie er die Abschreibung innerhalb der 4 Jahre verteilt, da eine Bindung an die Abschreibungshöhe des Vorjahrs nicht besteht, selbst wenn mehr als 25% abgeschrieben wurde.133 Bilanzierungshilfen haben den Vorteil, dass stoßweise anfallende Aufwendungen nicht sofort erfolgswirksam verrechnet, sondern erst aktiviert und dann abgeschrieben werden, wodurch sich im Zeitpunkt der Aktivierung das Jahresergebnis erhöht. Durch die Verrechnung der Abschreibungen in den folgenden Perioden werden die Aufwendungen über mehrere Jahre verteilt. Sinn der Aktivierung von Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten ist die vorübergehend positive Beeinflussung des [...]

30 ten eingeschränkt, jedoch eröffnen die Aktivierungskriterien derart viele Ermessensspielräume, dass aufgrund der Vielzahl von notwendigen subjektiven Wertungen von einem faktischen bzw. impliziten Wahlrecht gesprochen werden kann.131 Angesichts der oben angesprochenen Bedeutung immaterieller Werte in deutschen Bilanzen kommt der Bilanzierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten nach IAS ein beachtliches bilanzpolitisches Potenzial zu. Bei einer Bilanzierung nach HGB wird dagegen mit § 248 Abs. 2 HGB, der eine vollständige Aufwandsverrechnung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten vorschreibt, eine bilanzpolitisch motivierte Einflussnahmen in diesem Bereich nahezu unmöglich gemacht. Als Spezialfälle von immateriellen Vermögensgegenständen werden nun Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten behandelt. Aus Praktikabilitätsgründen findet auch eine Darstellung der Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen statt, obwohl § 269 HGB ihren Ausweis vor dem Anlagevermögen fordert. 4.2.2 Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen [...]

Arbeit zitieren:
Pitter, Rita Juli 2003: Bilanzpolitische Spielräume nach HGB und IAS/IFRS im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bilanzierung, Bilanzpolitik, Bilanz, Rechnungslegungspolitik, Jahresabschluss

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