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Bilanzpolitik im Einzelabschluss nach HGB und IAS im Vergleich

Bilanzpolitik im Einzelabschluss nach HGB und IAS im Vergleich
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Michaela John
  • Abgabedatum: September 2004
  • Umfang: 85 Seiten
  • Dateigröße: 421,5 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: AKAD Fachhochschule Pinneberg Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9371-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9371-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9371-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: John, Michaela September 2004: Bilanzpolitik im Einzelabschluss nach HGB und IAS im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: IFRS, Rechnungslegungspolitik, Bilanzierung, Jahresabschlusspolitik, Jahresabschluss

Diplomarbeit von Michaela John

Gang der Untersuchung:

Die internationalen Bemühungen um eine Harmonisierung der Rechnungslegung berühren immer mehr auch die deutsche Rechnungslegung. Ab 2005 ist die Anwendung der IAS/IFRS für börsennotierte Konzerne Pflicht und für den Einzelabschluss kommt sie zumindest zu Informationszwecken in Betracht. Zwischen den Rechnungslegungssystemen gibt es grundsätzliche Unterschiede.

Dem Einzelabschluss nach deutschem Bilanzrecht kommen vor allem die Funktionen der Bemessung von Ausschüttungen und Steuern zu. Er stellt Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz in den Vordergrund, was sich in der starken Betonung des Vorsichtsprinzips niederschlägt. Der IAS/IFRS-Abschluss dagegen dient vorrangig der Information von Investoren. Der periodengerechten Gewinnermittlung kommt eine dominante Bedeutung zu, während das Vorsichtsprinzip nachgeordnet ist. Dabei soll die gezielte Bildung stiller Reserven unterbunden werden.

Ob der IAS/IFRS-Abschluss für die deutsche Rechnungslegung geeignet ist, ist derzeit in der Diskussion. Einer der Aspekte ist die Bilanzpolitik, bei der schon allein aus den unterschiedlichen Grundphilosophien der Rechnungslegungssysteme Unterschiede zu erwarten sind.

Das HGB bietet eine große Zahl von Gestaltungsspielräumen in Form von Wahlrechten und Ermessensspielräumen. Sie erlauben zu einem großen Teil die Bildung stiller Reserven und sind wegen der umgekehrten Maßgeblichkeit auch steuerlich motiviert. Der IASB betont seine Bestrebungen für eine Reduzierung der Wahlrechte in IAS/IFRS-Abschlüssen und erweitert Offenlegungspflichten. Trotzdem wird in der Literatur von einer „verdeckten“ und neuen „gefährlicheren“ Form der Bilanzpolitik im Zuge der internationalen Bilanzierung gesprochen, die aus Sachverhaltsgestaltungen, Ermessensspielräumen, Wahlrechten und unbestimmten Rechtsbegriffen resultiert und sich dem Bilanzleser weitgehend entzieht. Die Aufgabe dieser Arbeit ist die Gegenüberstellung der bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten nach HGB und IAS/IFRS.

Im ersten Teil der Arbeit wird auf grundlegende Unterschiede der Rechnungslegungssysteme und die theoretischen Grundlagen der Bilanzpolitik eingegangen. Im Anschluss daran werden die bilanzpolitischen Möglichkeiten nach HGB und IAS/IFRS gegenübergestellt. Nach der Betrachtung zentraler Vorschriften für Ansatz, Bewertung und Ausweis werden einzelne Bilanzposten dargestellt. Es wird untersucht, welche Unterschiede sich in der Bilanzpolitik ergeben, wenn nach IAS/IFRS bilanziert wird. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der materiellen sachverhaltsabbildenden Bilanzpolitik.

In einem abschließenden Kapitel werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und die herausgearbeiteten Gemeinsamkeiten und Unterschiede tabellarisch gegenübergestellt.

Als Quellen wurden die IAS/IFRS 2003 in deutscher Fassung sowie die einschlägige Literatur verwendet. Wegen des großen Umfangs und der zahlreichen Aspekte und möglichen Sichtweisen des Themengebiets der Bilanzpolitik kann hier keine abschließende Betrachtung vorgenommen werden. Aus diesem Grund wurden einige Abgrenzungen vorgenommen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auch nach den IAS/IFRS Bilanzpolitik nicht ausgeschlossen ist, jedoch haben sich die Instrumente im Gegensatz zum HGB verändert. Wahlrechte existieren nur sehr begrenzt und im Mittelpunkt stehen Sachverhaltsgestaltungen und Ermessensspielräume. Unter den verbliebenen Wahlrechten sind die Wahlmöglichkeiten zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und Zeitwerten von zentraler Bedeutung. Insgesamt sind die Möglichkeiten der Bildung stiller Reserven, denen im HGB-Abschluss eine vorrangige Stellung zukommt, deutlich verringert.

Demgegenüber erlauben Ermessensspielräume eine gezielte Gestaltung des IAS/IFRS-Abschlusses mit Hilfe von Absichten, Annahmen, Einschätzungen und Prognosen des Managements sowie der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen. Diese Form der Bilanzpolitik ist besonders für die Jahresabschlussanalyse von Bedeutung, denn sie ist für den Bilanzleser nicht oder nur schwer erkennbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der IASB darauf durch die Konkretisierung von Vorschriften und das Schließen von Regelungslücken reagiert. Auch diese Arbeit kann nur eine Momentaufnahme darstellen, denn die Entwicklung der IAS/IFRS ist ein stetiger Prozess.

Letztlich ist die Relevanz der veränderten bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten in der deutschen Rechnungslegung abhängig davon, welche Rolle und Bedeutung den IAS/IFRS künftig für den Einzelabschluss zukommt.

Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
1. EINFÜHRUNG 1
1.1 PROBLEMSTELLUNG 1
1.2 VORGEHENSWEISE UND AUFBAU DER ARBEIT 2
1.3 ABGRENZUNGEN UND BEGRIFFSVERWENDUNG 3
1.4 AUSGANGSLAGE IN DEUTSCHLAND 3
1.4.1 Aktuelle Gesetzgebung 3
1.4.2 Bedeutung der IAS/IFRS für deutsche Unternehmen 5
2. GRUNDLEGENDE UNTERSCHIEDE IN DER RECHNUNGSLEGUNG NACH HGB UND IAS/IFRS 8
2.1 ZIELSETZUNG, ADRESSATEN UND BESTANDTEILE DES JAHRESABSCHLUSSES 8
2.2 KONZEPTIONELLE GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG 9
2.3 AUFBAU DER RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN 12
3. BILANZPOLITIK IM ÜBERBLICK 14
3.1 DEFINITION, ZIELE UND ZIELKONFLIKTE DER BILANZPOLITIK 14
3.2 INSTRUMENTE DER BILANZPOLITIK 17
3.3 ANSATZPUNKTE FÜR DIE BILANZPOLITIK NACH IAS/IFRS 20
4. UNTERSUCHUNG DER GESTALTUNGSSPIELRÄUME BEI DER BILANZIERUNG NACH HGB UND IAS/IFRS 23
4.1 ZENTRALE VORSCHRIFTEN FÜR ANSATZ, BEWERTUNG UND AUSWEIS 23
4.1.1 Zentrale Ansatzvorschriften 23
4.1.2 Zentrale Bewertungsvorschriften 25
4.1.3 Zentrale Ausweisvorschriften 33
4.2 GESTALTUNGSSPIELRÄUME IM ANLAGEVERMÖGEN 35
4.2.1 Grundsätzliche Bilanzierung von immateriellem Anlagevermögen und Bilanzierungshilfen 35
4.2.2 Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen 36
4.2.3 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 37
4.2.4 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert 40
4.2.5 Sachanlagevermögen 42
4.2.6 Finanzanlagevermögen 45
4.3 GESTALTUNGSSPIELRÄUME IM UMLAUFVERMÖGEN 49
4.3.1 Vorräte 49
4.3.2 Langfristige Auftragsfertigung 51
4.4 GESTALTUNGSSPIELRÄUME BEIM ANSATZ VON RÜCKSTELLUNGEN 54
4.4.1 Grundsätzliche Bilanzierung von Rückstellungen 54
4.4.2 Pensionsrückstellungen 57
4.4.3 Aufwandsrückstellungen 59
4.5 SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL 60
4.6 SONSTIGE GESTALTUNGSSPIELRÄUME 61
4.6.1 Rechnungsabgrenzungsposten 61
4.6.2 Latente Steuern 63
5. SCHLUSSBETRACHTUNG 66
5.1 DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE 66
5.2 AUSBLICK 71
6. ANHANG 72
7. LITERATURVERZEICHNIS 78

Automatisiert erstellter Textauszug:

rung der Aufwendungen und ihrer Aktivierbarkeit.194 Außerdem erfordert die Beurteilung der Aktivierbarkeit Einschätzungen des Managements.195 Sie betreffen die technische Fähigkeit des Unternehmens zur Erstellung des Vermögenswertes und die Absicht des Managements zur Fertigstellung des Vermögenswertes. Die Absicht zur Vollendung kann im Laufe der Entwicklung wegen einer veränderten Marktlage (z.B. Substitutionsprodukte) aufgegeben werden. Dieser Spielraum wird relativiert, weil der Gesamtbetrag der aufwandswirksam erfassten Forschungs- und Entwicklungskosten im Anhang angegeben werden muss.196 Zahlreiche Schätzungen sind auch in wirtschaftlicher Hinsicht notwendig und eröffnen individuelle Spielräume. So ist die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln zur Fertigstellung zu beurteilen, was eine Prognose sämtlicher Ein- und Auszahlungen des Unternehmens bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Vermögenswertes voraussetzt. Daneben ist über den ökonomischen Nutzen zu entscheiden, der entweder durch den erwarteten Nettoveräußerungspreis oder Nutzungswert (geschätzte diskontierte Cash flows) bestimmt wird.197 Es wird ausgeführt, dass gerade der Nachweis der Erfüllung dieses Ansatzkriteriums aufgrund der erforderlichen Prognosen immer möglich sein wird.198 Die IAS/IFRS geben nicht vor, in welcher Form die Nachweise der Erfüllung der Ansatzkriterien zu erbringen sind. Möchte das Management auf die Bilanzierung verzichten, genügt in vielen Fällen die Verneinung der Nachweisbarkeit (z.B. der Verfügbarkeit von Mitteln bis zum Abschluss der Entwicklungstätigkeit, der technischen Vollendung, der okönomischen Verwertbarkeit, der zuverlässigen Kostenschätzung), um die Aufwände sofort erfolgswirksam zu erfassen. Dabei sind Relevanz und Ausgestaltung der bilanzpolitischen Möglichkeiten auch branchenspezifisch zu sehen.199 [...]

Abbildung 11: Postenspezifische Ansatzkriterien für Entwicklungskosten Kriterium 1. Technische Realisierbarkeit 2. Absicht der Fertigstellung Inhalt Die Entwicklung verstößt nicht gegen Naturgesetze. Das Unternehmen will die Entwicklung fertig stellen, um sie (produktiv) zu nutzen oder zu veräußern. 3. Fähigkeit zur Nutzung Das Unternehmen ist in der Lage, die Entwicklung zu nutzen. Sie passt in das Produktionsprogramm. 4. Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen Ein Markt liegt vor (für Produkte oder Entwicklung als solches) – bei interner Nutzung treten Ersparnisse ein. 5. Verfügbarkeit von Mitteln Das Unternehmen verfügt über technische, finanzielle oder sonstige Mittel, um die Entwicklung abzuschließen. 6. Bewertbarkeit Die Kosten der Entwicklung sind zuverlässig bestimmbar. Bei Erfüllung: Ansatzpflicht – Ansonsten: Verbot Quelle: in Anlehnung an Buchholz (2003), S. 82 [...]

des Ausweises in sämtlichen Elementen des Jahresabschlusses.159 Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind nach dem HGB nur die GoB als Richtlinie vorgesehen.160 Für Kapitalgesellschaften und dem PublG unterliegende Gesellschaften dagegen gibt es klare und detaillierte Ausweisregelungen. Das HGB schreibt in Abhängigkeit von der Größenklasse ein Mindestgliederungsschema für Bilanz und GuV vor.161 Es bestehen einige explizite Ausweiswahlrechte, z.B. für den Ausweis der ausstehenden Einlagen oder eine weitergehende Untergliederung der Bilanz.162 Außerdem gibt es Wahlrechte, bestimmte Informationen in der Bilanz, der GuV oder im Anhang auszuweisen.163 Nach den IAS/IFRS gilt überwiegend der „substance-over-form“-Grundsatz. Danach ist es in formeller Hinsicht nicht entscheidend wo, sondern dass eine Information im Jahresabschluss offengelegt wird. Es bestehen im Vergleich zum HGB größere Ausweisfreiheiten.164 Die mindestens in der Bilanz auszuweisenden Posten sind vorgeschrieben, ihre Anordnung hinsichtlich Reihenfolge und Struktur jedoch wird dem Bilanzersteller unter Beachtung der Stetigkeit überlassen.165 Gleiches gilt für die GuV. Resultierend aus dem „Improvement Project“ ist die Bilanz künftig nach Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden zu gliedern.166 Es sind explizite Wahlrechte für einen Ausweis in der Bilanz bzw. der GuV oder im Anhang vorgesehen.167 Aus diesen Ausweisvorschriften kann nach IAS/IFRS auf einen größeren abschlusspolitischen Spielraum bei der formalen Gestaltung des Jahresabschlusses geschlossen werden.168 Die formale Bilanzpolitik wird in den folgenden Ausführungen nicht weiter betrachtet. Nach diesen zentralen Vorschriften werden in den folgenden Kapiteln einzelne Bi159 160 [...]

Arbeit zitieren:
John, Michaela September 2004: Bilanzpolitik im Einzelabschluss nach HGB und IAS im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
IFRS, Rechnungslegungspolitik, Bilanzierung, Jahresabschlusspolitik, Jahresabschluss

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