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Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach HGB, US-GAAP und IAS

Einzelabschluss und Konzernabschluss

Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach HGB, US-GAAP und IAS
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Thorsten Hurka
  • Abgabedatum: Januar 2004
  • Umfang: 72 Seiten
  • Dateigröße: 371,0 KB
  • Note: 2,7
  • Institution / Hochschule: Universität Trier Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8418-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8418-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8418-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Hurka, Thorsten Januar 2004: Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach HGB, US-GAAP und IAS, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rechnungslegung, International, Betriebliche Alterversorgung, Pensionsverpflichtungen, Bewertung

Diplomarbeit von Thorsten Hurka

Zusammenfassung:

Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach den drei Rechnungslegungsstandards HGB, US-GGAP und IAS/IFRS.

In einer kurzen Einleitung wird ein Abriss über die Aktualität und Notwendigkeit der differenzierten Betrachtung von Pensionsverpflichtungen in den unterschiedlichen Standards gegeben. Bevor nun auf die Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen im Detail eingegangen wird, werden zunächst die in Deutschland vorkommenden Arten der betrieblichen Altersversorgung dargestellt und miteinander verglichen. Daran anschließend wird die Bilanzierung nach HGB vorgestellt, wobei zunächst auf den Einzelabschluss und darauf aufbauend auf den Konzernabschluss eingegangen wird.

Aufbauend auf die Bilanzierung nach HGB erfolgt eine Untersuchung der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach US-GAAP. Da bislang lediglich die in Deutschland zu findenden Arten der betrieblichen Altersversorgung dargestellt worden sind, ist nun den unterschiedlichen Formen der betrieblichen Altersversorgung nach US-GAAP und IAS/IFRS Rechnung zu tragen und dementsprechend von den bereits vorgestellten Durchführungswegen in Deutschland zu abzugrenzen. Nachdem die Terminologie und Vergleichbarkeit zwischen den unterschiedlichen Ausprägungen in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen herausgestellt wurde, wird die Bilanzierung nach US-GAAP betrachtet.

Im Anschluss daran erfolgt die Analyse der Bilanzierung nach IAS/IFRS, welche sich jedoch nur marginal von der Bilanzierung nach US-GAAP unterscheidet.

In einer kurzen Schlussbetrachtung, relevante Unterscheide wurde an geeigneter Stelle in der Ausarbeitung bereits herausgestellt, erfolgt eine Reflexion über die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach HGB, US-GAAP und IAS/IFRS.

Aus verschiedenen Gründen und Entwicklungen sind deutsche Unternehmen, insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen und mittelständische Unternehmen mit internationalen Geschäftsverbindungen, in der Vergangenheit dazu übergegangen, ihre Konzernabschlüsse nach internationalen Vorschriften zu erstellen. Den Startschuss gab am 05.10.1993 die Daimler-Benz AG, die als erstes deutsches Unternehmen ihren Konzernabschluss an die Bestimmungen der US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) angepasst hat und dadurch an der New York Stock Exchange (NYSE) gelistet wurde. Dies blieb in den folgenden Jahren kein Einzelfall. Bis zum Jahr 2002 haben alle der zum damaligen Zeitpunkt im DAX 30 geführten Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach internationalen Standards aufgestellt. Auch von den 70 Unternehmen, welche 2001 im MDAX notiert waren, haben lediglich 34 Unternehmen einen Abschluss nach deutschem Recht veröffentlicht. Aufgrund der EU-Verordnung 1606/2002 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 2005, spätestens ab 2007, dazu verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die Europäische Kommission hat mit der EU-Verordnung 1725/2003 sämtliche IAS, mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39, freigegeben. Dadurch sind diese rechtsverbindlich im Rahmen der EU-Verordnung 1606/2002 geworden.

Die Harmonisierung und Internationalisierung der Rechnungslegungsvorschriften zielt auf eine verbesserte Vergleichbarkeit der aufgestellten (Konzern)Bilanzen ab. Während für Unternehmen, die an europäischen Kapitalmärkten notiert sind, die IFRS verpflichtend werden bzw. bereits sind, müssen Unternehmen, die eine Notierung in den USA anstreben, noch zwingend einen Konzernabschluss nach US-GAAP vorlegen. Damit ist zumindest bei kapitalmarktorientierten Unternehmen eine Abkehr von der Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht zu verzeichnen, woraus sich weitreichende Konsequenzen im Rahmen der externen Rechnungslegung ergeben. Diese Entwicklung wurde bereits durch § 292a HGB eingeleitet, welcher die bis zum 31.12.2004 zeitlich befristeten Befreiungsmöglichkeiten von der Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach den Vorschriften des HGB regelt.

Die Alterssicherung wird in Deutschland durch das so genannte „Drei-Säulen-Konzept“ angestrebt, wonach durch das Zusammenwirken von gesetzlicher Rentenversicherung, privater Altersvorsorge und betrieblicher Altersversorgung der erreichte Lebensstandard im Alter gesichert werden soll.

Im Rahmen der externen Rechnungslegung ist die Behandlung der betrieblichen Altersversorgung relevant und nicht unerheblich.

Pensionsverpflichtungen nehmen einen bedeutenden Posten in der Bilanz eines Unternehmens ein. Im Jahr 2000 beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Alterversorgung auf rund 331,3 Mrd. Euro. Der Anteil der Pensionsrückstellungen wurde auf 194,6 Mrd. Euro beziffert, was einem Anteil von etwa 58,7 v.H. entspricht. Gohdes/Meier gehen davon aus, dass diese Zahlen in etwa den aktuellen Gegebenheiten entsprechen dürften. Gleichwohl gibt es Überlegungen, die bestehenden Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz zu eliminieren.

Zudem bestehen grundlegende Unterschiede in der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen in den unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards. In Deutschland ist die betriebliche Altersversorgung bezüglich der Bilanzierung der Versorgungsleistungen in unmittelbare und mittelbare Versorgungszusagen zu unterscheiden. Dagegen unterscheiden sowohl US-GAAP als auch IAS/IFRS in beitragsorientierte und leistungsorientierte Versorgungszusagen, woraus sich unterschiedliche Bilanzierungsansätze und Bewertungsmethoden ergeben.

Aufgrund der aufgezeigten Entwicklungen beschäftigt sich die vorliegende Diplomarbeit nach einer einleitenden Darstellung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland (Kap. 2) mit der Bilanzierung von unmittelbaren Versorgungszusagen nach den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB (Kap. 3) sowie der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der US-GAAP (Kap. 4) und denen der IAS/IFRS (Kap. 5). Zum Abschluss erfolgt eine Schlussbetrachtung (Kap. 6).

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VIII
1. Einführung in die Problemstellung 1
2. Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung 3
2.1 Überblick 3
2.2 Definition der betrieblichen Altersversorgung 3
2.3 Gestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung 4
2.3.1 Mittelbare Versorgungszusagen 4
2.3.1.1 Begriff 4
2.3.1.2 Direktversicherung 4
2.3.1.3 Pensionskasse 4
2.3.1.4 Pensionsfonds 5
2.3.1.5 Unterstützungskasse 5
2.3.2 Unmittelbare Versorgungszusagen 6
3. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach HGB 7
3.1 Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im Einzelabschluss 7
3.1.1 Rechtliche Grundlagen 7
3.1.2 Bilanzansatz von Pensionsverpflichtungen 7
3.1.2.1 Pensionsverpflichtungen als ungewisse Verbindlichkeiten 7
3.1.2.2 Unmittelbare Pensionsverpflichtungen 7
3.1.2.3 Mittelbare Pensionsverpflichtungen 8
3.1.2.4 Ähnliche unmittelbare oder mittelbare Verpflichtungen 8
3.1.2.5 Auflösung von Pensionsrückstellungen 8
3.1.3 Bewertung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen 9
3.1.3.1 Überblick 9
3.1.3.2 Rechnungsgrundlagen 10
3.1.3.2.1 Begriff 10
3.1.3.2.2 Biometrische Wahrscheinlichkeiten 10
3.1.3.2.3 Gehalts- und Rententrend 10
3.1.3.2.4 Diskontierungszinssatz 10
3.1.3.2.5 Fluktuation 12
3.1.3.2.6 Altersgrenze 12
3.1.3.3 Bewertung einer laufenden Pensionsverpflichtung 13
3.1.3.4 Bewertung einer Pensionsanwartschaft 13
3.1.3.4.1 Überblick 13
3.1.3.4.2 Ansammlungsverfahren 14
3.1.3.4.3 Gleichverteilungsverfahren 15
3.1.3.4.3.1 Überblick 15
3.1.3.4.3.2 Teilwertverfahren 15
3.1.3.4.3.3 Gegenwartswertverfahren 16
3.1.3.4.4 Beurteilung der dargestellten Verfahren 17
3.1.4 Berücksichtung von Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss 19
3.1.4.1 Ausweis in der Bilanz 19
3.1.4.2 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung 19
3.1.4.3 Offenlegungsvorschriften 21
3.2 Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im Konzernabschluss 22
3.2.1 Überblick 22
3.2.1.1 Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes 23
3.2.1.2 Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung 23
3.2.1.3 Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises 24
3.2.2 Besonderheiten bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen 24
3.2.2.1 Überblick 24
3.2.2.2 Anpassungen bei der Einheitlichkeit des Ansatzes 24
3.2.2.3 Anpassungen bei der Einheitlichkeit der Bewertung 25
3.2.2.4 Anpassungen bei der Einheitlichkeit des Ausweises 26
3.2.2.5 Besonderheiten bei der Konsolidierung von Pensionsverpflichtungen 27
4. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach US-GAAP 27
4.1 Vorbemerkungen 27
4.2 Rechtliche Grundlagen 28
4.3 Rechnungslegung für Pensionsverpflichtungen nach SFAS 87 28
4.3.1 Arten von Pensionsverpflichtungen 28
4.3.1.1 Defined Contribution Plan 29
4.3.1.2 Defined Benefit Plan 29
4.3.1.3 Cash-Balance-Plan 30
4.3.2 Bewertungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen 30
4.3.2.1 Projekted Unit Credit Method 30
4.3.2.2 Bemessungsgrößen 31
4.3.2.2.1 Projected Benefit Obligation (PBO) 31
4.3.2.2.2 Accumulated Benefit Obligation (ABO) 32
4.3.2.3 Rechnungsgrundlagen 32
4.3.2.3.1 Überblick 32
4.3.2.3.2 Diskontierungszinssatz 32
4.3.2.3.3 Erwartete Rendite aus Fondsvermögen 32
4.3.2.3.4 Gehalts- und Rententrend 33
4.3.2.3.5 Biometrische Wahrscheinlichkeiten 33
4.3.2.3.6 Fluktuation und Pensionierungsverhalten 33
4.3.3 Die Bewertung des Fondsvermögens 33
4.3.4 Die Berechnung des jährlichen Nettopensionsaufwands 34
4.3.4.1 Überblick 34
4.3.4.2 Service cost 35
4.3.4.3 Interest cost 35
4.3.4.4 Actual/Expected return on plan assets 35
4.3.4.5 Amortisation of unrecognized gains and losses 36
4.3.4.6 Amortisation of unrecognized transition amount 37
4.3.4.7 Amortisation of unrecognized prior service cost 38
4.3.5 Berücksichtigung von Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss 39
4.3.5.1 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung 39
4.3.5.2 Ausweis in der Bilanz 39
4.3.5.2.1 Grundsätze 39
4.3.5.2.2 Accrued/Prepaid Pension Cost 39
4.3.5.2.3 Additional Minimum Liability 40
4.3.5.3 Offenlegungsvorschriften 41
4.4 Rechnungslegung von Pensionsverpflichtungen nach SFAS 88 42
5. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IAS/IFRS 42
5.1 Vorbemerkungen 42
5.2 Rechtliche Grundlagen und Ansatzvorschriften 43
5.3 Bewertung von Pensionsverpflichtungen 43
5.3.1 Bewertungsmethode 43
5.3.2 Rechnungsgrundlagen 44
5.3.3 Bewertung des Fondsvermögens 44
5.3.4 Berechnung des jährlichen Nettopensionsaufwands 45
5.4 Berücksichtigung von Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss 47
5.4.1 Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung 47
5.4.2 Ausweis in der Bilanz 47
5.4.3 Regelungen zur erstmaligen Anwendung von IAS 19 48
5.4.4 Offenlegungsvorschriften 48
5.5 Ergänzende Regelungen für den Konzernabschluss 49
6. Schlussbetrachtung 50
Literaturverzeichnis 51
Rechtsquellenverzeichnis 60
Erklärung zur Diplomarbeit 62

Automatisiert erstellter Textauszug:

Anpassungsmaßnahmen sind notwendig, wenn ein einzubeziehendes Unterne hmen lediglich die Ausweisvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften anwenden musste und aufgrund fehlender Konzernrichtlinien auch nicht auf die Aufstellung einer verkürzten Bilanz verzichtet hat. In diesem Fall sind die als eine Summe ausgewiesenen Rückstellungen entsprechend § 266 Abs. 3 Nr. B zu zerlegen. Im Rahmen der GuV kommt es zu Anpassungsmaßnahmen, wenn ein Tochterunternehmen eine andere Darstellungsform gewählt hat als im Konzernabschluss vorgesehen. Dies kann beispielsweise bei der Einbeziehung amerikanischer Tochterunterne hmen vorkommen, da diese die GuV immer nach dem UKV aufstellen müssen. 147 In der GuV kann es zudem zu Anpassungsmaßnahmen kommen, wenn es keine einheitliche Konzernvorschrift für die Handhabung des Zinsanteils in den Zuführungsbeträgen zu den Pensionsrückstellungen gibt. Da diesbezüglich keine konkreten handelsrechtlichen Vorschriften existieren, besteht die Möglichkeit, dass dies nicht einheitlich gehandhabt wird. In diesem Fall ist bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eine Vereinheitlichung des Ausweises vorzunehmen. Zum Beispiel müssen Tochterunternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, den Zinsanteil zwingend im Personalaufwand ausweisen. [...]

wirtschaftlichen Lage des Konzerns lediglich vo n untergeordneter Bedeutung, kann auf die Einheitlichkeit der Bewertung verzichtet werden. 143 Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung soll sicherstellen, dass gleichartige Sachverhalte gleichartig bewertet werden. Hierbei stellt sich die Frage, wann gleichartige Sachverhalte gegeben sind. Bei der konzerneinheitlichen B ewertung dürfen nur Vermögensgegenstände und Schulden einheitlich bewertet werden, die auch den gleichen Bedingungen unterliegen. 144 Bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen ausländischer Unternehmen sind demnach abweichende Bewertungsannahmen möglich. 145 Relevant sind in diesem Fall die länderspezifischen biometrischen Wahrscheinlichkeiten, das landesübliche Zinsniveau zur Festlegung eines sachgerechten Diskontierungszinssatzes, sowie die unternehmensabhängigen Pensionierungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten. 146 3.224. Anpassungen bei der Einheitlichkeit des Ausweises [...]

Anpassungsmaßnahmen zur Vereinheitlichung der Bewertung bei Pensionsverpflichtunge n sind notwendig, wenn Bewertungsgrundsätze in den Einzelbilanzen angewendet wurden, die grundsätzlich auch nach dem Recht des Mutterunterne hmens zulässig sind, aber von den konzernspezifischen Vorgaben abweiche n. Bei der Bilanzierung von laufenden Pensionsverpflichtungen oder unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter kann sich eine unterschiedliche Bewertung durch einen abweichenden Zinssatz bei der Barwertermittlung der Pensionsverpflichtung ergeben. Bei der Bilanzierung von Anwartschaften können sich weitere Unterschiede ergeben. Zum einen gibt das Handelsrecht keine einheitliche Bewertungsmethode vor, weshalb es grundsätzlich möglich ist, dass verschiedene Bewertungsverfahren zu Anwendung kommen. Des Weiteren können sich unterschiedliche Annahmen bezüglich der Fluktuations- oder Pensionierungswahrscheinlichkeiten ergeben. Die Abweichungen aus der unterschiedlichen Ausübung der Ermessensspielräume sind in den Handelsbilanzen II zu eliminieren. Anpassungsmaßnahmen sind darüber hinaus notwendig, wenn in den Einzelabschlüssen Bewertungsmethoden angewendet wurden, welche nach dem Recht des Mutterunternehmens nicht zulässig sind. Dies ist der Fall, wenn ausländische Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Allerdings sind die Ausnahmen vom Grundsatz der einheitlichen Bewertung zu beachten. Bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen kommt insbesondere § 308 Abs. 2 Satz 3 in Betracht. Ist die Auswirkung einer Bewertungsanpassung auf die Darstellung der 25 [...]

Arbeit zitieren:
Hurka, Thorsten Januar 2004: Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach HGB, US-GAAP und IAS, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rechnungslegung, International, Betriebliche Alterversorgung, Pensionsverpflichtungen, Bewertung

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