Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen
Hedge Accounting nach IFRS und US-GAAP
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Christian Schäperkötter
- Abgabedatum: Januar 2005
- Umfang: 130 Seiten
- Dateigröße: 793,6 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Bielefeld - University of Applied Sciences Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8933-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8933-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8933-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schäperkötter, Christian Januar 2005: Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IAS, Derivate, FAS, Risiko, Sicherheit
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Diplomarbeit von Christian Schäperkötter
Einleitung:
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die strukturierte Darstellung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach den internationalen Standards IFRS und US-GAAP. Hintergrund sind die kontrovers geführten Diskussionen über die Anforderungen an ein betriebliches Risikomanagement und darauf aufbauend an eine sachgerechte Bilanzierung finanzieller Absicherungszusammenhänge.
Die Notwendigkeit einer betrieblichen Risikosteuerung wird bei Betrachtung gegenwärtiger Entwicklungen an den Devisen- und Rohstoffbörsen besonders deutlich. Dynamische Marktentwicklungen zwingen die Unternehmen zur Sicherung ihrer Erfolgsgrößen gezielt Absicherungen für Umsatz-, Beschaffungs- oder Finanzierungstransaktionen vorzunehmen. Besondere Bedeutung kommt dabei originären und derivativen Finanzinstrumenten zu, deren Handelsvolumina und Ausprägungsvielfalt stetig zunehmen.
Die expansive Marktentwicklung, insbesondere derivativer Finanzinstrumente, weist jedoch auch Schattenseiten auf. Mit einem rein spekulativen Einsatz derivativer Finanzinstrumente sind regelmäßig auch immense Verlustpotentiale verbunden, die adäquat gesteuert und transparent offen gelegt werden müssen. Beispiele unzureichender Risikosteuerung oder unsachgemäßer Rechnungslegung, wie der Bankrott der Barings Bank oder der Bilanzskandal des US-Unternehmens Enron, unterstreichen in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer risikoorientierten Berichterstattung an Anteilseigner, Kreditgeber und Aufsichtsorgane.
Für IFRS und US-GAAP wurden vor diesem Hintergrund in einem langwierigen Entwicklungsprozess eigenständige Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen entworfen. Dabei deutet bereits die große Anzahl der Standardrevisionen und ausstehenden Änderungsvorschläge auf die Komplexität und Dynamik des Sachverhaltes hin.
Auf europäischer Ebene wird die Brisanz des Themas im Hinblick auf den umstrittenen EU-Anerkennungsprozess für eine verpflichtende Einführung der IFRS deutlich. Trotz stetiger Standardweiterentwicklungen durch das IASB hat sich die EU-Kommission im letzten Moment gegen eine vollständige Übernahme der Finanzinstrumentestandards ausgesprochen.
Stattdessen wurde im November 2004 beschlossen, einzelne Bestandteile der Standards von der IFRS-Einführung zum 01. Januar 2005 auszuschließen.
Gang der Untersuchung:
Grundlage der Arbeit ist die strukturierte Aufarbeitung der Kernvorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach den internationalen Standards IAS 39 und FAS 133. Ziel der Untersuchung ist es, zu beurteilen, ob die derzeitigen Vorschriften ihrem Anspruch gerecht werden können, eine adäquate Bilanzierung von Hedging-Strukturen zu ermöglichen. Daraus abzuleiten ist die Fragestellung, auf welche Weise die Kompensationswirkungen von Sicherungsbeziehungen erfasst und bemessen werden. Zudem soll eine Aussage dazu getroffen werden, ob die Konsequenzen für Ergebnisrechnung und Bilanz als sachgerecht einzustufen sind. Neben der notwendigen theoretischen Betrachtung sollen dazu insbesondere Anforderungen, die die praktische Umsetzung des Hedge Accountings betreffen, kritisch untersucht werden.
Die Analyse der Vorschriften zum Hedge Accounting setzt einführend eine Darstellung der wichtigsten Sicherungsinstrumente und ihrer Einsatzbereiche voraus. Eine grundsätzliche Darstellung der Preisfindungskonzepte stellt in diesem Zusammenhang den Bezug zur Problematik der bilanziellen Bewertung her (Kapitel 2).
Im dritten Kapitel erfolgt überleitend zur Bilanzierung eine Abgrenzung des Absicherungsmotivs und kurze Darstellung praktisch relevanter Absicherungsmethoden.
Den Hauptteil der Arbeit bildet die Darstellung und Analyse der Kernvorschriften IAS 39 bzw. FAS 133. Dazu werden einführend die Grundlagen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und die Problematik des EU-Anerkennungs-Prozesses skizziert. Aufgezeigt werden soll hierbei unter anderem, durch welche machtpolitischen Einflussfaktoren die Entwicklungen in der Rechnungslegung mitbestimmt werden (Kapitel 4).
Aufbauend erfolgt eine umfassende Darstellung der konkreten Ansatz- und Bewertungsvorschriften von Sicherungszusammenhängen (Kapitel 5). Abgerundet wird das Kapitel durch eine Illustration der Anforderungen an einen Ausweis im Jahresabschluss. Im sechsten Kapitel erfolgt die Aufbereitung relevanter Ergänzungsentwürfe für die geltenden Vorschriften zum Hedge Accounting und eine Einschätzung zukünftiger Entwicklungsperspektiven.
Eine kurze Zusammenfassung und kritische Würdigung der Ergebnisse schließen die Arbeit ab (Kapitel 7).
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | VII | |
| Tabellenverzeichnis | VII | |
| Zitierhinweis | VIII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Relevanz des Themas | 1 |
| 1.2 | Zielsetzung und Aufbau der Arbeit | 2 |
| 2. | Konzeptionelle Grundlagen von Finanzinstrumenten | 3 |
| 2.1 | Abgrenzung und Bedeutung von Finanzinstrumenten | 3 |
| 2.2 | Originäre Finanzinstrumente | 4 |
| 2.3 | Derivative Finanzinstrumente | 5 |
| 2.3.1 | Bedingte Instrumente | 6 |
| 2.3.2 | Unbedingte Instrumente | 10 |
| 2.3.3 | Kreditderivate | 17 |
| 3. | Vorgaben des Risikomanagements für ein Hedge Accounting | 19 |
| 3.1 | Risikobegriff und Klassifizierung der behandelten Risiken | 19 |
| 3.2 | Einsatzmotive von Finanzinstrumenten | 21 |
| 3.3 | Formen der Absicherung offener Risikopositionen | 22 |
| 4. | Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Hedge Accountings | 23 |
| 4.1 | Internationalisierung der Rechnungslegung | 23 |
| 4.2 | Der EU-Endorsement-Prozess – IAS 32/39 Kontroverse | 26 |
| 4.3 | Grundlegende Merkmale und Zielsetzungen der IFRS | 27 |
| 4.4 | Grundlegende Merkmale und Zielsetzungen der US-GAAP | 29 |
| 4.5 | Grundansätze einer Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen | 31 |
| 5. | Darstellung der konkreten Bilanzierungsvorschriften | 34 |
| 5.1 | Buchhalterische Abgrenzung von Finanzinstrumenten | 34 |
| 5.2 | Ansatz von Finanzinstrumenten und Hedge Accounting | 37 |
| 5.3 | Anforderungen an eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen | 40 |
| 5.3.1 | Anforderungen an das zu sichernde Grundgeschäft | 40 |
| 5.3.2 | Anforderungen an Sicherungsinstrumente | 43 |
| 5.3.3 | Qualitative und quantitative Anforderungen an Sicherungsbeziehungen | 46 |
| 5.4 | Formen von Sicherungsbeziehungen | 48 |
| 5.4.1 | Fair Value Hedges | 49 |
| 5.4.2 | Cashflow Hedges | 51 |
| 5.4.3 | Fremdwährungs-Hedges | 53 |
| 5.5 | Bewertung von Sicherungszusammenhängen | 54 |
| 5.5.1 | Begriff und Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes | 54 |
| 5.5.2 | Bewertungsgrundsätze | 56 |
| 5.6 | Beendigung des Hedge Accountings | 61 |
| 5.7 | Publizitätsvorschriften im Rahmen des Hedge Accountings | 61 |
| 6. | Entwicklungsperspektiven des Hedge Accountings | 62 |
| 6.1 | Relevante Standardentwürfe und Ergänzungen des IASB und FASB | 62 |
| 6.2 | Ausblick | 64 |
| 7. | Zusammenfassung und Fazit | 65 |
| Anhang | VIII | |
| Verzeichnis der Anlagen | VIII | |
| Quellennachweis | XLIV | |
| Versicherung | LVIII |
Accountings mit expliziten Vorgaben hinsichtlich Zuordnung (Designation), Dokumentation und Wirksamkeit (Effektivität): a) Anforderungen hinsichtlich Designation und Dokumentation Übereinstimmend fordern beide Regelwerke bei Initiierung der Absicherung eine formale Zuordnung des Sicherungsinstrumentes zum Grundgeschäft und deren Dokumentation221. Eine im Nachhinein vorgenommene Zuweisung eines Sicherungsinstrumentes zu einem Grundgeschäft ist grundsätzlich nicht zulässig. Werden durch ein Instrument mehrere Risiken des Grundgeschäftes gesichert, ist für jedes Teilrisiko eine Einzeldesignation vorzunehmen und zu dokumentieren. Mindestinhalte der Dokumentation sind, neben der Designation des Sicherungsinstrumentes zum jeweiligen Grundgeschäft, eine Darstellung der Risikoparameter und der zu Grunde liegenden Strategien im Rahmen des Risikomanagements. Erläuterungen bzgl. der Effektivitätsmessung, bspw. Prüfungsintervalle und -verfahren, sind ebenfalls in die Dokumentation aufzunehmen222. [...]
Weitere Sonderfälle bilden die Behandlungen von Kreditderivaten und Warentermingeschäften. Im Zuge der Revision von IAS 39 wurde die Abgrenzung von Kreditderivaten zu finanziellen Garantieverträgen weiter konkretisiert. Für ein Hedge Accounting sind grundsätzlich nur solche Kontrakte zu designieren, die nicht als eine Ausfallversicherung für Forderungen anzusehen sind. Aus diesem Grund muss das Zahlungsprofil an ein differentes Underlying gebunden sein. Beispiele hierfür sind die in Kapitel 2 beschriebenen Strukturen, deren Auszahlungsprofile mit der Entwicklung des Unternehmensratings, Börsenpreises etc. korrespondieren217. Warentermingeschäfte fallen nur unter die Bestimmungen des Hedge Accountings, wenn sie durch Barausgleich oder durch andere Finanzinstrumente beglichen werden können. Eine Ausnahme bilden Warentermingeschäfte, die mit der Intention einer konkreten physischen Erfüllung vor dem Hintergrund eines Warenverbrauches abgeschlossen werden218. Aus der Gruppe der originären Finanzinstrumente sind primär Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zur Absicherung von Währungsrisiken geeignet. Explizit wird der Einsatz nicht-börsennotierter Eigenkapitalinstrumente ausgeschlossen, soweit eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes nicht zweifelsfrei möglich ist219. Dergleichen ist der Einsatz von Eigenkapitalinstrumenten des sichernden Unternehmens nicht gestattet, da diese für das Unternehmen weder als finanzielle Vermögenswerte noch als Schulden einzustufen sind220. [...]
Sicherungsinstrumente weisen die Vorschriften von IFRS und US-GAAP allerdings gewisse Inkonsistenzen auf: Grundsätzlich ist eine Separierung für ein Instrument, das verschiedene Risikoarten absichert, zulässig. IAS 39 bzw. FAS 133 gestatten die Aufspaltung von Produkten, wenn diese finanzwirtschaftlich auf Kombinationen von Einzelinstrumenten beruhen. Beispiel hierfür ist die beschriebene differenzierte Absicherung von Zins- und Währungsrisiken einer Anleihe durch Einsatz eines Cross Currency Swaps210. Voraussetzungen für eine derartige isolierte Risikoabsicherung sind neben einer eindeutigen Risikodesignation zur Einzelkomponente des Instrumentes eine getrennt durchführbarer Wirksamkeitsnachweis211. Demgegenüber ist eine Designation des gesamten kombinierten Sicherungsinstrumentes vorgesehen, soweit dieses mit nur einem Vertragspartner geschlossen wurde und eine Kombination aus geschriebenem und erworbenem Recht zur Absicherung gegen eine einzelne Risikoausprägung darstellt212. Als problematisch einzustufen ist, dass eine derartige Behandlung auch die Einbeziehung von Bestandteilen ohne Sicherungswirkung impliziert. Bspw. weist im Falle eines Zins-Collars zur Absicherung einer Asset-Position theoretisch nur der FloorBestandteil eine Sicherungswirkung auf, während dem Cap lediglich eine preisbeeinflussende Wirkung zuzuweisen ist213. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832489335
Arbeit zitieren:
Schäperkötter, Christian Januar 2005: Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
IAS, Derivate, FAS, Risiko, Sicherheit



