Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, IFRS und US-GAAP und ihre Ausgliederung aus der Bilanz
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jacqueline Gottschalk, geb. Musch
- Abgabedatum: September 2004
- Umfang: 122 Seiten
- Dateigröße: 462,7 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8441-5
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8441-5 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8441-5 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gottschalk, geb. Musch, Jacqueline September 2004: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, IFRS und US-GAAP und ihre Ausgliederung aus der Bilanz, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Pensionsverpflichtungen, Altersversorgung, Rechnungslegung, Angliederung
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Diplomarbeit von Jacqueline Gottschalk, geb. Musch
Einleitung:
Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge eine der drei Säulen der Altersversorgung in Deutschland. Sie hat sich von einer reinen Grundversorgung am Ende des 19. Jahrhunderts zu einer Absicherung des Lebensstandards gewandelt. Mit der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes in 2001, der steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung und dem neuen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben sich die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung verbessert. Laut einer Infratest-Studie über die Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst stieg der Anteil der Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersversorgung von 38 % (2001) auf 43 % (2003).
Im Unternehmen hat die betriebliche Altersversorgung aufgrund ihres sozialen Charakters eine große Bedeutung. Die betriebliche Altersversorgung motiviert die Mitarbeiter, deckt ihre Sicherheitsbedürfnisse ab und stärkt das Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen. Für die Wahl des zukünftigen Arbeitgebers kann sie ebenso eine Rolle spielen. Da aufgrund der demografischen Entwicklung mit einer größer werdenden Versorgungslücke zwischen den letzten Bezügen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente zu rechnen ist, kommt der betrieblichen Altersversorgung eine wachsende Bedeutung zu.
Viele Unternehmen sehen jedoch vom Ausbau oder von der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage ab, da Pensionsverpflichtungen oft einen erheblichen Posten auf der Passivseite der Bilanz einnehmen und zur Überschuldung des Unternehmens führen können. Wie Pressemitteilungen im Januar 2004 zu entnehmen war, kürzten bzw. kündigten Unternehmen wie die Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG und die Commerzbank AG ihre künftigen Betriebsrenten, da sie zu hohe Belastungen für die Unternehmen darstellen.
In Deutschland ist die Direktzusage die dominierende Form der betrieblichen Altersversorgung, die als Pensionsrückstellung in der Bilanz passiviert wird. International wird der externen Durchführung der Altersversorgung über Pensionsfonds der Vorzug gegeben, die das Ausmaß des Bilanzausweises erheblich reduzieren bzw. auf Anhangsangaben reduzieren kann. Im internationalen Vergleich ist eine Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge über Rückstellungen unüblich.
Der bilanzielle Ausweis von Pensionsrückstellungen stellt vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung aus Unternehmenssicht ein Hindernis dar. Unternehmen mit passivierten Pensionsrückstellungen werden von ausländischen Rating-Agenturen hinsichtlich ihrer Bonität bzw. Kreditwürdigkeit häufig unterbewertet, da „ungedeckte Verpflichtungen“ unterstellt werden. Das Rating gewinnt zukünftig im Hinblick auf die neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel II) an Bedeutung, da es die Grundlage für die Beurteilung der Bonität des Schuldners bildet.
Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, suchen nach Lösungsansätzen, um die aus Direktzusagen resultierenden Pensionsrückstellungen aus der Bilanz auszulagern. Durch eine Auslagerung versprechen sie sich eine Verbesserung ihres Ratings und somit eine Verbesserung ihrer Chancen auf dem Kapitalmarkt. Daher ist bei international agierenden Unternehmen eine Tendenz zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen festzustellen. Beispielsweise reduzierte sich im Zeitraum von 1999 bis 2001 die Quote der DAX30-Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen komplett über Rückstellungen finanzierten, von 38 % auf 24 %.
Durch die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards sind alle börsennotierten Unternehmen im europäischen Raum verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse ab 2005 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die Zahl der börsennotierten EU-Unternehmen, die ihre Rechnungslegung umstellen müssen, wird auf ca. 7000 geschätzt, von denen derzeit nur rund 300 Abschlüsse nach IFRS erstellen. Es ist davon auszugehen, dass langfristig auch viele nicht börsennotierte Konzerne ihren Konzernabschluss auf IFRS umstellen werden.
Ziel ist es, zunächst die Unterschiede hinsichtlich der Bilanzierung und des Bilanzausweises der Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht, IFRS und United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) herauszuarbeiten, um dann Gestaltungsmöglichkeiten für die Ausgliederung von Pensionsrückstellungen aus der Bilanz aufzuzeigen.
Da die Grundlagen der Rechnungslegungssysteme die Bilanzierung der Pensionsrückstellungen beeinflussen, werden zuerst in Kapitel 2 die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Zielsetzungen des Jahresabschlusses und wichtige Bilanzierungsgrundsätze der Rechnungslegungssysteme HGB, IFRS und US-GAAP dargestellt.
Der Begriff der Pensionsrückstellungen wird in Kapitel 3 nach deutschem und internationalem Verständnis definiert und von den pensionsähnlichen Verpflichtungen abgegrenzt. Dabei wird auf die für die Bilanzierung relevante Unterscheidung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen in der deutschen Rechnungslegung und zwischen beitrags- und leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in der internationalen Rechnungslegung eingegangen.
Im Kapitel 4 werden die Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Offenlegungsvorschriften von Pensionsrückstellungen nach HGB, IFRS und US-GAAP behandelt. Anschließend erfolgt ein Vergleich der drei Rechnungslegungssysteme, der die wesentlichen Unterschiede bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen herausstellt.
Mit den Gründen und Gestaltungsmöglichkeiten der Ausgliederung von Pensionsrückstellungen aus der Bilanz befasst sich Kapitel 5.
Anhand von Geschäftsberichten wird abschließend in Kapitel 6 die Berichterstattung von sechs ausgewählten Konzernen hinsichtlich ihrer Pensionsrückstellungen untersucht und geprüft, inwiefern diese Unternehmen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung nutzen, die den Ausweis der Pensionsrückstellungen in der Bilanz reduzieren oder gar vermeiden.
Kapitel 7 legt die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit dar.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | VIII | |
| Tabellenverzeichnis | IX | |
| Eidesstattliche Erklärung | X | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Pensionsrückstellungen in der Diskussion | 1 |
| 1.2 | Zielsetzung und Gang der Arbeit | 3 |
| 2. | Wesen und Ziele der Rechnungslegungssysteme | 4 |
| 2.1 | HGB | 4 |
| 2.1.1 | Rechtliche Grundlagen und normensetzende Institutionen in Deutschland | 4 |
| 2.1.2 | Ziele und Grundsätze der HGB-Rechnungslegung | 5 |
| 2.2 | IFRS | 6 |
| 2.2.1 | Rechtliche Grundlagen und normensetzende Institutionen | 6 |
| 2.2.2 | Ziele und Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung | 7 |
| 2.3 | US-GAAP | 8 |
| 2.3.1 | Rechtliche Grundlagen und normensetzende Institutionen in den USA | 8 |
| 2.3.2 | Ziele und Grundsätze der US-GAAP-Rechnungslegung | 9 |
| 2.4 | Zusammenfassung | 10 |
| 3. | Begriff und Differenzierung der Pensionsrückstellungen | 11 |
| 3.1 | Pensionsrückstellungen nach deutscher Rechnungslegung | 11 |
| 3.1.1 | Unmittelbare Pensionsverpflichtungen | 13 |
| 3.1.2 | Mittelbare Pensionsverpflichtungen | 14 |
| 3.1.2.1 | Unterstützungskasse | 14 |
| 3.1.2.2 | Direktversicherung | 15 |
| 3.1.2.3 | Pensionskasse | 15 |
| 3.1.2.4 | Pensionsfonds | 16 |
| 3.2 | Pensionsrückstellungen nach internationaler Rechnungslegung | 16 |
| 3.2.1 | Beitragsorientierte Pensionsverpflichtungen | 17 |
| 3.2.2 | Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen | 17 |
| 4. | Bilanzierung von Pensionsrückstellungen | 18 |
| 4.1 | Bilanzansatz | 18 |
| 4.1.1 | HGB | 18 |
| 4.1.2 | IFRS | 20 |
| 4.1.3 | US-GAAP | 23 |
| 4.2 | Bewertung | 27 |
| 4.2.1 | HGB | 27 |
| 4.2.2 | IFRS | 31 |
| 4.2.3 | US-GAAP | 32 |
| 4.3 | Ausweis | 34 |
| 4.3.1 | Bilanz | 34 |
| 4.3.1.1 | HGB | 34 |
| 4.3.1.2 | IFRS | 35 |
| 4.3.1.3 | US-GAAP | 36 |
| 4.3.2 | Gewinn- und Verlustrechnung | 36 |
| 4.3.2.1 | HGB | 36 |
| 4.3.2.2 | IFRS | 39 |
| 4.3.2.3 | US-GAAP | 41 |
| 4.4 | Anhangsangaben | 45 |
| 4.4.1 | HGB | 45 |
| 4.4.2 | IFRS | 45 |
| 4.4.3 | US-GAAP | 47 |
| 4.5 | Vergleichende Betrachtung der Rechnungslegungssysteme | 48 |
| 4.6 | Neue Entwicklungen in der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen | 51 |
| 5. | Ausgliederung von Pensionsrückstellungen aus der Bilanz | 52 |
| 5.1 | Gründe zur Ausgliederung | 52 |
| 5.1.1 | Internationalisierung der Wirtschaft und Rechnungslegung | 52 |
| 5.1.2 | Verbesserung der Bilanzkennzahlen | 53 |
| 5.1.3 | Zunehmende Bedeutung des Ratings | 53 |
| 5.1.4 | Geplanter Unternehmensverkauf | 55 |
| 5.1.5 | Höhere Rendite bei externer Anlage | 55 |
| 5.1.6 | Outsourcing betriebsfremder Risiken | 55 |
| 5.1.7 | Konzentration der betrieblichen Altersversorgung im Konzern | 56 |
| 5.2 | Gestaltungsmöglichkeiten der Ausgliederung nach HGB | 57 |
| 5.2.1 | Abfindung von Pensionsverpflichtungen | 58 |
| 5.2.2 | Wechsel des Durchführungsweges | 61 |
| 5.2.2.1 | Umstellung einer Direktzusage auf eine Direktversicherung | 61 |
| 5.2.2.2 | Umstellung einer Direktzusage auf eine Pensionskasse | 63 |
| 5.2.2.3 | Umstellung einer Direktzusage auf eine Unterstützungskasse | 66 |
| 5.2.2.4 | Umstellung einer Direktzusage auf einen Pensionsfonds | 69 |
| 5.2.2.5 | Ausblick auf die Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz | 71 |
| 5.2.3 | Ausgliederung in eine Pensionsgesellschaft | 73 |
| 5.3 | Gestaltungsmöglichkeiten der Ausgliederung nach IFRS/ US-GAAP | 76 |
| 6. | Pensionsverpflichtungen ausgewählter Konzerne | 80 |
| 6.1 | Krones und Jenoptik | 80 |
| 6.2 | Henkel und Bayer | 83 |
| 6.3 | DaimlerChrysler und Siemens | 86 |
| 6.4 | Zusammenfassung | 92 |
| 7. | Schlussbetrachtung | 95 |
| Anhang. | 97 | |
| Literaturverzeichnis | 101 |
4.4.1 HGB Die in § 264 (1) HGB zur Erstellung eines Anhangs verpflichteten Unternehmen müssen nach § 284 (2) Nr. 1 HGB die auf die Posten der Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben. Hierzu zählen insbesondere die versicherungsmathematischen Grundlagen, der Rechnungszins, das Berechnungsverfahren und ggf. ein Hinweis auf die Anwendung steuerlicher Vorschriften. Ferner ist jede Änderung der im Vorjahr angewandten Methoden aufzuführen und zu begründen (§ 284 (2) Nr. 3 HGB).197 Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften gem. Art. 28 (2) EGHGB einen Fehlbetrag für die nach Abs. 1 nicht in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsrückstellungen angeben. Zur Berechnung des Fehlbetrages ist dieselbe Bewertungsmethode wie bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen heranzuziehen, die entsprechend anzugeben ist.198 Weitere Angabepflichten bestehen für mittlere und große Kapitalgesellschaften hinsichtlich ihrer Organmitglieder, für die die angefallenen Altersversorgungsaufwendungen getrennt nach den Personengruppen Vorstand, Aufsichtsrat bzw. Beirat oder ähnliche Einrichtung zu beziffern sind (§ 285 Nr. 9a) und b) HGB).199 4.4.2 IFRS Die Unternehmen sind nach IAS 19.120 verpflichtet, sehr detaillierte und umfangreiche Angaben für leistungsorientierte Pensionspläne im Anhang anzugeben, um den Abschlussadressaten die einzelnen Bestimmungsfaktoren und das Zustandekommen der ausgewiesenen Verpflichtung sowie der Komponenten des verrechneten Pensionsaufwands transparent zu machen.200 Die wichtigsten Anhangsangaben sind im Folgenden aufgeführt: angewandte Methode zur Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste (IAS 19.120(a)), allgemeine Beschreibung des Pensionsplans (IAS 19.120(b)), Überleitung zu den pensionsbezogenen Bilanzposten (IAS 19.120(c)), [...]
Gewinne oder Verluste werden nur berücksichtigt, wenn sie saldiert einen Korridor in Höhe von 10 % des höheren Wertes von PBO oder dem marktbezogenen Wert des Planvermögens übersteigen. Der Betrag der Mindesttilgung ergibt sich aus dem den Korridor überschreitenden Betrag, der über die durchschnittliche Restdienstzeit der aktiven Versorgungsberechtigten zu verteilen ist.192 Falls die meisten Berechtigten im Ruhestand sind, ist über die restliche durchschnittliche Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Pensionäre abzuschreiben (SFAS 87.32). Es ist aber auch jede andere Tilgungsmethode zulässig, wenn sie zu einem höheren Tilgungsbetrag als der Mindesttilgung führt, stetig angewandt wird, Gewinne und Verluste gleich behandelt und offengelegt wird (SFAS 87.33).193 Darüber hinaus ist bei erstmaliger Anwendung von SFAS 87 ein Übergangssaldo (transition amount) zu berücksichtigen. Er kann als Fehlbetrag (net obligation) oder Überdeckung (net asset) auftreten. Der Übergangssaldo ergibt sich nach SFAS 87.77 Satz 1 als Differenz aus der PBO und dem fair value des Planvermögens unter Abzug einer ggf. bilanzierten Vorjahresrückstellung (unfunded accrued pension cost) bzw. Hinzurechnung ggf. aktivierter vorausfinanzierter Beträge (prepaid pension cost).194 Der Übergangssaldo ist gleichmäßig über die durchschnittliche Restdienstzeit der Arbeitnehmer zu verteilen. Beträgt die durchschnittliche Restdienstzeit weniger als 15 Jahre, kann er über 15 Jahre verteilt werden. Sind alle oder fast alle Begünstigten bereits inaktiv, ist der Unterschiedsbetrag über die erwartete Restlebensdauer zu verteilen (SFAS 87.77 Satz 2).195 [...]
nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands zulässig, sofern diese stetig angewendet und angegeben wird. Beispielsweise können die prior service cost über die durchschnittliche Restdienstzeit der aktiven Arbeitnehmer abgeschrieben werden (SFAS 87.26).189 Da rückwirkende Verbesserungen der Pensionsleistungen Arbeitnehmern gewährt werden, um daraus einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen z. B. in Form von gesteigerter Motivation oder Produktivität ziehen zu können (SFAS 87.24), kommt eine volle Berücksichtigung des Aufwands im Zusagejahr nicht in Betracht.190 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (gains and losses) sind Veränderungen der PBO oder des Planvermögens (SFAS 87.29), die auf Abweichungen zwischen erwarteter und tatsächlicher Wertentwicklung oder/ und auf Änderungen der zugrunde liegenden Annahmen beruhen.191 Die noch nicht erfassten versicherungsmathematischen [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832484415
Arbeit zitieren:
Gottschalk, geb. Musch, Jacqueline September 2004: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB, IFRS und US-GAAP und ihre Ausgliederung aus der Bilanz, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Pensionsverpflichtungen, Altersversorgung, Rechnungslegung, Angliederung



