Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen im internationalen Vergleich
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andrea Riedel-Stegner
- Abgabedatum: Dezember 2004
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 358,8 KB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: FernUniversität in Hagen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8755-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8755-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8755-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Riedel-Stegner, Andrea Dezember 2004: Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen im internationalen Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Handelsgesetzbuch, Mobilienleasing, IAS, IFRS
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Diplomarbeit von Andrea Riedel-Stegner
Problemstellung:
Das Bestreben der Unternehmen nicht nur auf nationalen Märkten, sondern auch auf internationalen Märkten zu agieren, führt zu einem wachsenden Kapitalbedarf. Dieser steigende Kapitalbedarf soll u. a. durch die Erschließung internationaler Kapitalmärkte gedeckt werden. Damit Kapitalanleger Jahresabschlüsse von nationalen als auch von internationalen Unternehmen vergleichen können, besteht die Notwendigkeit, die Rechnungslegung zu harmonisieren. Mit Verabschiedung der EU-Verordnung 1606/2002 haben alle kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen. Für den Einzelabschluss von kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften besteht für Offenlegungszwecke ein IAS/IFRS-Wahlrecht. Die Pflicht zur Aufstellung eines HGB-Abschlusses bleibt davon unberührt. Die IAS/IFRS gewinnen somit national immer mehr an Bedeutung.
Diese Arbeit befasst sich mit der Leasingbilanzierung im internationalen Vergleich. Das Instrument Leasing weist seit Jahrzehnten ein mehr oder weniger stetiges Wachstum auf. Es ist für die unterschiedlichsten Gegenstände möglich und ist in viele Sektoren mittlerweile ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Unternehmenspolitik geworden. Die Gründe für Leasing sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise steuerliche Vorteile, flexibel gestaltbare Leasingvereinbarungen, Schonung des Kreditrahmens, und der Verschuldungsgrad wird i. d. R. nicht belastet. Dabei kann beim Leasing die reine Nutzungsmöglichkeit des Leasinggutes oder die Finanzierungsalternative zum Kauf im Vordergrund stehen. Hierbei können Probleme in Bezug auf die bilanzielle Behandlung dieser Verträge auftreten. Die Leasingbilanzierung gehört mit zu den am meisten diskutierten Problemen der Rechnungslegung. Die folgende Arbeit soll aufzeigen, wie diese Probleme nach Handelsrecht und nach IAS/IFRS behandelt werden, um anschließend kritisch festzustellen, ob die jeweils gewählten Ansätze dafür geeignet sind.
Gang der Untersuchung:
Neben der Problemstellung, dem Aufbau der Arbeit wird die Zielsetzung der Arbeit im Gliederungspunkt 1 erörtert. Gliederungspunkt 2 befasst sich mit den Grundlagen nationaler und internationaler Rechnungslegung. Anschließend werden im Gliederungspunkt 3 der Begriff Leasing, die Erscheinungsformen und die Abgrenzung zu anderen Verträgen erläutert. Der Gliederungspunkt 4 beschäftigt sich mit der Behandlung von Leasingverhältnissen nach Handelsrecht und IAS/IFRS. Die Bilanzierung von Leasingobjekten im Jahresabschluss nach Handelsrecht und IAS/IFRS wird im Gliederungspunkt 5 dargestellt. Eine umfangreiche kritische Würdigung erfolgt im 6. Gliederungspunkt. Neuvorschläge bei der Behandlung von Leasingverhältnissen sollen im 7. Gliederungspunkt ansatzweise aufgezeigt werden. Mit Gliederungspunkt 8, der eine Schlussbemerkung enthält, schließt diese Arbeit ab.
Schwerpunktmäßig werden Mobilienleasingverhältnisse von Kapitalgesellschaften betrachtet. Nicht behandelt werden Sale-and-lease-back, die Behandlung von Leasing im Konzernabschluss, Herstellerleasing und Immobilienleasing.
Mit dieser Arbeit soll geprüft werden, inwieweit es einen Unterschied in der Beurteilung und in der Bilanzierung von Leasingverträgen nach HGB und IAS/IFRS gibt. Die daraus resultierenden Ergebnisse, werden daraufhin untersucht, ob sie zweckkonform sind, ob eines der beiden Rechnungslegungssysteme besser zur Leasingklassifizierung geeignet ist und ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Aufbau der Arbeit | 2 |
| 1.3 | Zielsetzung | 3 |
| 2. | Grundlagen nationaler und internationaler Rechnungslegung | 3 |
| 2.1 | Zwecke und Adressaten | 3 |
| 2.2 | Grundsätze | 4 |
| 3. | Leasing | 5 |
| 3.1 | Begriff | 5 |
| 3.2 | Erscheinungsformen des Leasings | 6 |
| 3.3 | Abgrenzung von Leasing zu anderen Verträgen | 9 |
| 4. | Behandlung von Leasingverhältnissen nach deutschem Handelsrecht und IAS/IFRS | 11 |
| 4.1 | Vergleich der Aktivierungskriterien | 11 |
| 4.1.1 | Vermögensgegenstand nach deutschem Handelsrecht | 11 |
| 4.1.2 | Asset nach IAS/IFRS | 12 |
| 4.1.3 | Nutzungsüberlassung versus verdeckter Ratenkauf | 12 |
| 4.2 | Zurechnung von mobilen Leasingobjekten | 13 |
| 4.2.1 | Zurechnung nach deutschem Handelsrecht | 13 |
| 4.2.1.1 | Allgemeine Zurechnungsvorschriften für Vermögensgegenstände | 13 |
| 4.2.1.2 | Spezielle Leasingvorschriften | 15 |
| 4.2.2 | Zurechnung nach IAS/IFRS | 23 |
| 4.2.2.1 | Allgemeine Zurechnungsvorschriften für assets | 23 |
| 4.2.2.2 | Spezielle Zurechnungsvorschriften für Leasing- objekte | 23 |
| 5. | Bilanzierung von Leasingobjekten im Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht und IAS/IFRS | 28 |
| 5.1 | Zurechnung zum Leasinggeber | 28 |
| 5.1.1 | Bilanzierung nach HGB | 28 |
| 5.1.1.1 | Bilanzielle Erfassung beim Leasinggeber | 28 |
| 5.1.1.2 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 30 |
| 5.1.1.3 | Anhangsangaben | 30 |
| 5.1.2 | Bilanzierung nach IAS/IFRS | 32 |
| 5.1.2.1 | Bilanzielle Erfassung beim Leasinggeber | 32 |
| 5.1.2.2 | Bilanzierung beim Leasingnehmer | 34 |
| 5.1.2.3 | Anhangsangaben | 34 |
| 5.2 | Zurechnung zum Leasingnehmer | 36 |
| 5.2.1 | Bilanzierung nach HGB | 36 |
| 5.2.1.1 | Bilanzielle Erfassung beim Leasinggeber | 36 |
| 5.2.1.2 | Bilanzielle Erfassung beim Leasingnehmer | 36 |
| 5.2.1.3 | Anhangsangaben | 37 |
| 5.2.2 | Bilanzierung nach IAS/IFRS | 38 |
| 5.2.2.1 | Bilanzielle Erfassung beim Leasinggeber | 38 |
| 5.2.2.2 | Bilanzielle Erfassung beim Leasingnehmer | 39 |
| 5.2.2.3 | Anhangsangaben | 40 |
| 6. | Kritische Würdigung | 41 |
| 6.1 | Zuordnung von Leasingobjekten | 41 |
| 6.1.1 | Kritik an den Zurechnungskriterien des Handelsrechts | 41 |
| 6.1.1.1 | Vollamortisationserlass | 41 |
| 6.1.1.2 | Teilamortisationserlass | 45 |
| 6.1.1.3 | Nicht erlasskonforme Verträge | 46 |
| 6.1.2 | Kritische Auseinandersetzung mit den Zurechnungskriterien nach IAS/IFRS | 47 |
| 6.1.2.1 | Die Art der Zurechnungshilfen nach IAS 17 | 47 |
| 6.1.2.2 | Eigentumsübergangstest (transfer of ownership test) | 48 |
| 6.1.2.3 | Günstige Kaufoption (bargain purchase optionstest) | 48 |
| 6.1.2.4 | Mietzeittest (economic life test) | 50 |
| 6.1.2.5 | Barwerttest (recovery of investment test) | 53 |
| 6.1.2.6 | Spezialleasing und Indikatoren | 56 |
| 6.1.3 | Vergleich Zurechnungsergebnisse typisch deutscher Leasingverträge nach IAS/IFRS | 58 |
| 6.1.3.1 | Allgemein | 58 |
| 6.1.3.2 | Vollamortisationsverträge | 58 |
| 6.1.3.3 | Teilamortisationsverträge | 59 |
| 6.1.3.4 | Nicht erlasskonforme Leasingverträge | 60 |
| 6.2 | Die Darstellung im Jahresabschluss | 60 |
| 6.2.1 | Darstellung in der Bilanz | 60 |
| 6.2.2 | Darstellung im Anhang | 62 |
| 7. | Neuvorschläge zur Leasingdarstellung | 63 |
| 7.1 | Bilanzielle Ansätze | 63 |
| 7.2 | Außerbilanzielle Ansätze | 64 |
| 8. | Schlussbemerkung | 65 |
| Literaturverzeichnis | 67 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 81 | |
| Verzeichnis der EU-Verordnungen | 82 | |
| Verzeichnis der Gesetze und Gesetzesentwürfe | 83 | |
| Verzeichnis der Parlamentaria | 84 | |
| Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen | 85 | |
| Eidesstattliche Erklärung | 86 |
5.2.1.1 Bilanzielle Erfassung beim Leasinggeber Da der Leasinggeber hier wie ein Verkäufer zu behandeln ist, darf der Leasinggegenstand als solcher nicht zu seinem Vermögen gerechnet werden.257 Der Leasinggeber weist das Leasingverhältnis in Höhe des Barwertes der abgezinsten Nettoleasingraten unter den Forderungen aus Lieferung und Leistung aus.258 Wird das Leasinggeschäft über einen Kredit finanziert, so ist dieser zu passivieren.259 Die beim Leasinggeber eingehenden Leasingkaufpreisraten setzten sich aus einem Zins-, Kosten- und Tilgungsanteil zusammen. Die Zinsen sind dabei so zu ermitteln, dass sich ein konstanter Zinssatz ergibt.260 Während der Zins- und Kostenteil erfolgswirksam in der GuV-Rechnung berücksichtigt wird, vermindert der Tilgungsanteil die Forderung aus Lieferung und Leistung. Die Forderung ist jährlich auf eventuelle Ausfallrisiken wegen Zahlungsunfähigkeit oder allgemeiner Kreditrisiken hin zu überprüfen und eventuell um Wertberichtigung zu vermindern.261 5.2.1.2 Bilanzielle Erfassung beim Leasingnehmer Da der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstandes ist, hat er diesen in seinem Anlagevermögen auszuweisen, wobei ein separater Ausweis nicht erforderlich ist.262 Als Anschaffungskosten wird dabei der Barwert der zu zahlenden Leasingraten angesetzt.263 Der Barwert sollte dabei unter Berücksichtigung des Kalkulationszinssatzes des Leasinggebers ermittelt werden, falls dieser bekannt ist. Ansonsten ist der Marktzinssatz für vergleichbare [...]
35 Der Leasinggeber248 hat umfangreiche Pflichtangaben im Anhang249 zu machen. Da der Leasinggeber beim Operating-Leasing Eigentümer der Leasinggegenstände ist, hat er auch Angabe zum Sachanlagevermögen250 bezüglich der Leasinggegenstände, wie z. B. Abschreibungs- und Bewertungsmethoden und außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen251 zu machen.252 Daneben hat er die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Leasingverhältnissen zeitlich gegliedert253, die im Periodenergebnis enthaltenen bedingten Mietzahlungen sowie eine allgemeine Beschreibung der wesentlichen Leasingvertragsinhalte anzugeben. Der Leasingnehmer254 hat ebenfalls umfangreiche Pflichtangaben im Anhang255 zu machen. Dazu zählt die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen sowohl vom unkündbaren Leasingverhältnis256 als auch von unkündbaren Untermietverhältnissen. Daneben sind die im Periodenergebnis enthaltenen Zahlungen aus Leasingverhältnissen und Untermietverhältnissen, aufgeteilt nach Mindestleasingzahlungen, bedingten Mietzahlungen und Zahlungen aus Untermietverhältnissen, anzugeben. Außerdem sind allgemeine Beschreibungen zu den wesentlichen Leasingvereinbarungen aufzuzeigen. [...]
34 stattung durch den Leasingnehmer, sind sofort erfolgswirksam zu erfassen.239 Direkte Vertragsabschlusskosten, wie beispielsweise Provisionen, sind über die Laufzeit des Leasingvertrages abzugrenzen.240 5.1.2.2 Bilanzierung beim Leasingnehmer Entsprechend dem HGB ist das Leasingverhältnis wie ein Mietverhältnis zu erfassen. Vom Leasingnehmer wird nur ein Nutzungsrecht erworben, das bilanziell nicht berücksichtigt wird.241 Die Leasingraten stellen für den Leasingnehmer Aufwand dar, der in der Erfolgsrechnung periodengerecht zu erfassen ist. Unabhängig von den geleisteten Zahlungen werden grundsätzlich die Leasingraten linear auf die Laufzeit verteilt.242 Aufwendungen für Nebenkosten, wie z. B. Versicherungs- und Instandhaltungskosten des Leasingobjektes, sind sofort erfolgswirksam zu erfassen.243 5.1.2.3 Anhangsangaben Der Anhang ist Teil des Jahresabschlusses nach IAS/IFRS und soll den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen über die tatsächlichen Verhältnisse der Unternehmenslage liefern.244 Die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs ist nicht rechtsformabhängig auf Kapitalgesellschaften beschränkt. Größenabhängige Erleichterungen [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832487553
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Riedel-Stegner, Andrea Dezember 2004: Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen im internationalen Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
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