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Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB

Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Stefanie Demske
  • Abgabedatum: August 2004
  • Umfang: 71 Seiten
  • Dateigröße: 1,0 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Zeppelin University Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8342-5
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8342-5 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8342-5 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Demske, Stefanie August 2004: Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rechnungswesen, Internationale Rechnungslegung, Herstellungskosten, GuV, Anschaffungskosten

Bachelorarbeit von Stefanie Demske

Einleitung:

Die Entwicklung der Wirtschaft ging im Laufe der vergangenen Jahre oder auch Jahrzehnte immer mehr in Richtung Globalisierung. So haben viele Unternehmen Teile ihrer Produktion aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Gerade vor der EU - Osterweiterung zum 1. Mai 2004 ist diese Problematik wieder sehr aktuell geworden. Und sie wird in Zukunft auch immer an Aktualität gewinnen. Oftmals gründen Unternehmen, die in Deutschland produzieren, aus verkaufstaktischen Gründen sowie steuerlichen und rechtlichen Aspekten Tochterunternehmen im Ausland, die allein für den Vertrieb zuständig sind.

So kann es sein, dass ein deutsches Unternehmen in Ungarn und Polen produzieren lässt und in drei seiner Hauptabnehmerländer Tochtergesellschaften zum Vertrieb aufbaut. So ist ein deutscher Konzern mit fünf Tochtergesellschaften entstanden. Jede der fünf Niederlassungen berichtet nun nach ihren nationalen Rechnungslegungsstandards an die Muttergesellschaft in Deutschland, die selber nach dem deutschen Recht bilanziert. Somit wird das Konzernreporting schnell unübersichtlich, ineffizient und teuer. Darüber hinaus benötigt das Unternehmen mehr Zeit, um auf eventuelle Fehlentwicklungen reagieren zu können.

Mit dieser Entwicklung der Globalisierung hat sich auch die internationale Rechnungslegung entwickelt. In den letzten Jahren ist dieser Prozess als regelrecht rasant zu bezeichnen. Den bisherigen Höhepunkt erlebten die International Financial Reporting Standards (IFRS) mit der EG Verordnung im Jahre 2002, in der festgelegt wurde, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ab 2005 Konzernabschlüsse nur noch nach IFRS aufstellen müssen.

Die folgende Arbeit stellt die Bilanzierung nach IFRS der bisherigen deutschen Bilanzierung entsprechend dem deutschen Rechnungslegungsstandard nach dem HGB gegenüber.

Zunächst wird im Kapitel 2 auf den organisatorischen Aufbau des International Accounting Standard Committee (IASC) und die bisherige Verbreitung und Anwendung der IFRS eingegangen.

Das Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Systematik der IFRS, um so die Arbeit mit den Standards zu erleichtern.

Der Kern dieser Arbeit liegt in den Kapiteln 4 und 5. Im Kapitel 4 werden Ansatz und Bewertung einzelner Bilanzpositionen sowohl nach HGB als auch nach IFRS näher betrachtet und die wichtigsten Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wurde hier nur eine Auswahl der wichtigsten Bilanzpositionen getroffen, da die Gegenüberstellung jeder einzelnen Bilanzposition den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Das Kapitel 5 zeigt zwei Spezialfälle, das Leasing und die latenten Steuern und deren unterschiedliche Behandlung nach IFRS und der deutschen Rechnungslegung.

Das letzte Kapitel soll die IFRS im Gesamtbild mit den Normen nach HGB vergleichen und einen kleinen Ausblick in die Zukunft geben.

Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
TABELLENVERZEICHNIS VI
1. EINLEITUNG 1
2. ZUSAMMENSETZUNG DES IASC UND VERBREITUNG DER IFRS 2
2.1 ORGANISATION DES IASC 2
2.1.1 IASB 3
2.1.2 TRUSTEES 3
2.1.3 IFRIC 4
2.1.4 ADVISORY COMMITTEES 4
2.2 VERBREITUNG UND ANWENDUNG DER IFRS 4
3. SYSTEMATIK DER IFRS 5
3.1 VORWORT (PREFACE) 5
3.2 RAHMENKONZEPT (FRAMEWORK) 5
3.3 STANDARDS 6
3.4 INTERPRETATIONEN DES IFRIC 6
4. ANSATZ UND BEWERTUNG EINZELNER BILANZPOSITIONEN 6
4.1 BEWERTUNGSGRUNDLAGEN 7
4.1.1 ANSCHAFFUNGSKOSTEN 7
4.1.1.1 HGB 7
4.1.1.2 IFRS 7
4.1.1.3 Zusammenfassung 8
4.1.2 HERSTELLUNGSKOSTEN 8
4.1.2.1 HGB 8
4.1.2.2 IFRS 9
4.1.2.3 Zusammenfassung 9
4.2 BILANZGLIEDERUNG 11
4.2.1 HGB 11
4.2.2 IFRS 11
4.2.3 ZUSAMMENFASSUNG 12
4.3 ANLAGEVERMÖGEN 12
4.3.1 SACHANLAGEN 12
4.3.1.1 HGB 12
4.3.1.1.1 Ansatz und grundsätzliche Bewertung 12
4.3.1.1.2 Folgebewertung 13
4.3.1.2 IFRS 14
4.3.1.2.1 Ansatz und grundsätzliche Bewertung 14
4.3.1.2.2 Folgebewertung 14
4.3.1.3 Zusammenfassung 17
4.3.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 20
4.3.2.1 HGB 20
4.3.2.2 IFRS 21
4.3.2.2.1 Ansatz und grundsätzliche Bewertung 21
4.3.2.2.2 Folgebewertung 23
4.3.2.3 Zusammenfassung 24
4.4 VORRÄTE 25
4.4.1 HGB 25
4.4.1.1 Ansatz und grundsätzliche Bewertung 25
4.4.1.2 Folgebewertung 26
4.4.2 IFRS 27
4.4.2.1 Ansatz und grundsätzliche Bewertung 27
4.4.2.2 Folgebewertung 28
4.4.3 ZUSAMMENFASSUNG 28
4.5 RÜCKSTELLUNGEN 30
4.5.1 ÜBERBLICK 30
4.5.1.1 HGB 30
4.5.1.2 IFRS 30
4.5.1.3 Zusammenfassung 31
4.5.2 RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN 32
4.5.2.1 HGB 32
4.5.2.2 IFRS 33
4.5.2.3 Zusammenfassung 37
4.5.3 STEUERRÜCKSTELLUNGEN 37
4.5.3.1 HGB 37
4.5.3.2 IFRS 38
4.5.3.3 Zusammenfassung 39
4.5.4 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN 39
4.5.4.1 HGB 39
4.5.4.2 IFRS 40
4.5.4.3 Zusammenfassung 40
5. SPEZIALTHEMEN 41
5.1 LEASING 41
5.1.1 HGB 41
5.1.1.1 Formen des Leasings und deren Zuordnung 41
5.1.1.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 42
5.1.1.3 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 42
5.1.1.4 Sale and lease back 43
5.1.2 IFRS 43
5.1.2.1 Formen des Leasings und deren Zuordnung 43
5.1.2.2 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber (operating lease) 45
5.1.2.3 Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer (finance lease) 45
5.1.2.4 Sale and lease back 46
5.1.3 ZUSAMMENFASSUNG 47
5.2 LATENTE STEUERN 47
5.2.1 HGB 47
5.2.2 IFRS 49
5.2.3 ZUSAMMENFASSUNG 53
6. ERGEBNIS DER GEGENÜBERSTELLUNG UND AUSBLICK 54
ANHANG 1: ERGÄNZUNGEN ZUR BILANZGLIEDERUNG NACH HGB 57
ANHANG 2: ERGÄNZUNGEN ZU LEASING NACH HGB 59
QUELLENVERZEICHNIS 61
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG 63

Automatisiert erstellter Textauszug:

Im Jahr 1998 wurde der IAS 37, Rückstellungen, Eventualschulden, Eventualforderungen beschlossen, der umfassende Regelungen für Rückstellungen enthält. Er gilt aber nicht für Rückstellungen, die bereits in anderen Standards geregelt werden. So zum Beispiel die Pensionsrückstellungen, die im IAS 19 oder Steuerrückstellungen, die im IAS 12 verankert sind. Rückstellungen (provisions) sind im IAS 37.10 als „eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist“ definiert. Nach IAS 37.14 müssen Rückstellung dann gebildet werden, wenn: o das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Außenstehenden hat, o die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, o beim Nachkommen dieser Verpflichtung wahrscheinlich (probable) Ressourcen abfließen und o die Höhe der Verpflichtung durch eine zuverlässige Schätzung ermittelt werden kann.104 Die Definition von probable ist im IAS nicht näher erläutert. Die Fachliteratur legt dies aber so aus, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Verbindlichkeit besteht und zu einem Ressourcenabfluss führt höher ist als die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall nicht eintritt. Von [...]

Nach § 266 II HGB sind die Rückstellungen in der Bilanz in die Punkte Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen zu untergliedern. Rückstellungen dürfen dabei nur gebildet werden, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind: o Die Verpflichtung hat einen Schuldcharakter bzw. es besteht ein Verpflichtungsüberhang bei Drohverlusten aus schwebenden Geschäften. o Es ist wahrscheinlich, dass die Rückstellung in Anspruch genommen wird. o Die Ursache liegt im wirtschaftlichen oder rechtlichen Teil und o die Verpflichtung ist quantifizierbar.103 Eine erfolgswirksame Auflösung der Rückstellung darf gemäß § 249 III HGB erst dann erfolgen, wenn der Grund der Rückstellungsbildung entfallen ist. Grundsätzlich dürfen die aufgelösten Rückstellungen nur für die Zwecke genutzt werden, für die sie gebildet worden sind. 4.5.1.2. IFRS [...]

Nach IAS 2.6 gilt ein strenges Niederstwertprinzip. Das impliziert, dass die Vorräte zu den Bilanzstichtagen mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert (net realisable value) zu bewerten sind. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich nach IAS 2.4 aus dem geschätzten Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der Kosten, die sich aus dem Verkauf ergeben (Verpackung, Transport, etc.). Zur Bestimmung des Nettoveräußerungswertes ist demzufolge immer der Absatzmarkt heranzuziehen.99 Daher bleibt die Veränderung der Beschaffungspreise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ohne Auswirkungen. Das heißt hier müssen keine Abschreibungen vorgenommen werden, so lange die Endprodukte ohne Verlust veräußert werden können. Sinkt dazu ebenfalls der Verkaufspreis, so ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert vorzunehmen.100 Befindet sich der abgeschriebene Vermögenswert am darauf folgenden Stichtag noch in der Bilanz, so ist hier zu prüfen, ob die Gründe für die Abschreibung noch vorliegen und gegebenenfalls eine Zuschreibung vorzunehmen (Wertaufholungsgebot) ist. Die Obergrenze bilden dabei die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.101 [...]

Arbeit zitieren:
Demske, Stefanie August 2004: Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rechnungswesen, Internationale Rechnungslegung, Herstellungskosten, GuV, Anschaffungskosten

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