Die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach HGB und IFRS
Eine empirische Analyse der Unternehmen des Deutschen Aktienindex
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Andre Brand
- Abgabedatum: Dezember 2011
- Umfang: 128 Seiten
- Dateigröße: 692,4 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Heidelberg Deutschland
- Bibliografie: ca. 196
- ISBN (eBook): 978-3-8428-2375-4
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Brand, Andre Dezember 2011: Die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach HGB und IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Goodwill, Deutscher Aktienindex, IFRS, HGB, BilMoG
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Bachelorarbeit von Andre Brand
Einleitung:
Die Globalisierung der Wirtschaft und der damit verbundene intensivierte internationale Wettbewerb stellen viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Um die internationale Wettbewerbsposition zu stärken, verkörpern strategische Übernahmeaktivitäten eine vielmalig angewandte Methode, da sie einen vergleichsweise leichten Zugang zu neuen Produkten und spezifischem Know-how, vor allem aber zu neuen Märkten ermöglichen und darüber hinaus die Möglichkeit bieten, Synergieeffekte zu realisieren. In 2010 betrug das Volumen der Unternehmensübernahmen mit deutscher Beteiligung ungefähr 106 Mrd. Euro, wobei durch die allgemeine konjunkturelle Erholung eine weitere Steigerung für die kommenden Jahre prognostiziert wird.
Nicht selten ergeben sich aus diesen Übernahmen enorme Geschäfts- oder Firmenwerte. So zeigt eine im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Untersuchung ausgewählter Transaktionen von Akquisitionen der Unternehmen des Deutschen Aktienindex (DAX30) in den Geschäftsjahren 2007 bis 2010, dass der angesetzte Geschäfts- oder Firmenwert durchschnittlich 52% des gezahlten Kaufpreises entsprach. Im Geschäftsjahr 2010 betrug der Geschäfts- oder Firmenwert bei den DAX30-Konzernen 15% der Bilanzsumme und 43% des Eigenkapitals und gilt daher als Schlüsselgröße in deutschen Konzernbilanzen. Nicht zu vergessen ist hierbei der zunehmende Wandel zu einer Dienstleistungsgesellschaft, in welcher immaterielle Vermögensgegenstände eine immer größer werdende Rolle spielen. Diese immateriellen Vermögensgegenstände und insbesondere der Geschäfts- oder Firmenwert führen im Regelfall erst in zukünftigen Perioden oder überhaupt nicht zu korrespondieren Erträgen und stellen daher bilanzierende Unternehmen, Abschlussanalysten und -prüfer vor große Herausforderungen.
Aufgrund der zentralen Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwertes können Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften zu erheblichen Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. In den letzten Jahren erfolgten sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Rechnungslegung umfassende Neuregelungen der Rechnungslegungsvorschriften, unter anderem für die bilanzielle Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwertes. Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 nahm der deutsche Gesetzgeber eine deutliche Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften vor. Seit dem 01.01.2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union zudem verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS aufzustellen. Ab dem 01.01.2007 gilt diese Vorschrift auch für alle europäischen Unternehmen, welche ihren Jahresabschluss bisher nach den Regelungen des United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) aufgestellt haben.
Mit der Einführung des IFRS 3 ‘Unternehmenszusammenschlüsse (Business Combinations)’ am 31.03.2004, welcher den bislang gültigen Standard IAS 22 ersetzte, leitete das IASB einen konzeptionellen Wandel der internationalen Rechnungslegungsvorschriften ein. Insbesondere die Reform der Vorschriften zur Folgebewertung stieß auf ein überwiegend kritisches Echo in der Fachöffentlichkeit und bei den Bilanzadressaten. Nach den außer Kraft getretenen Regelungen des IAS 22 wurde der im Zuge eines Unternehmenserwerbs entstandene Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig sowie ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Die Neuregelung des IFRS 3 fordert hingegen, den Geschäfts- oder Firmenwert anstelle einer planmäßigen Abschreibung regelmäßig einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und im Falle einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben.
In der Praxis führt diese Vorgehensweise allerdings häufig zu einem aufkumulieren der Geschäfts- oder Firmenwerte. So standen beispielsweise in den Bilanzen der Unternehmen des Dow Jones Euro Stoxx 600 im Jahr 2009 Firmenwerte i.H.v. 1,4 Billionen Euro.
Da sich die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte durch eine Betrachtung der zukünftigen Cashflows unter anderem nach den Absatzerwartungen des erworbenen Unternehmens richtet, verliert dieser Bilanzposten vor allem in einer Rezession drastisch an Werthaltigkeit, wodurch Abschreibungen in enormer Höhe verzeichnet werden. Das Unternehmen Time Warner Inc. wies in seinem Jahresabschluss des Jahres 2008 einen Fehlbetrag von 13,4 Mrd. USD aus, nachdem im Vorjahr noch ein Überschuss von rund 4,3 Mrd. USD erzielt wurde. Der größte Teil dieses Fehlbetrages resultierte aus einer, auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen, Abschreibung i.H.v. 24,2 Mrd. USD. Bereits im Jahr 2002 wies die Gesellschaft einen Rekordverlust von 98,7 Mrd. USD aus, welcher ebenfalls hauptsächlich durch eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert bedingt war.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die für den Bilanzansatz, die Erst- und Folgebewertung und den Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwertes relevanten Regelungen sowohl nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) als auch der Internationalen Accounting Standards (IAS/IFRS) umfassend zu erörtern. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Darlegung der Zugangs- und Folgebewertungsvorschriften nach den IFRS. Auf Basis dieser Ausarbeitung erfolgt eine empirische Untersuchung der Unternehmen des Deutschen Aktienindex (DAX30), welche die Bedeutung und Relevanz des Geschäfts- oder Firmenwertes sowie die auf diesen Bilanzposten durchführten Abschreibungen analysiert und einer bilanzpolitischen Beurteilung unterzieht. Dadurch soll der empirische Befund zur Berichterstattung großer, kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland über die Bilanzgröße des Geschäfts- oder Firmenwertes erweitert sowie im Hinblick auf die Entscheidungsrelevanz und die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung kritisch gewürdigt werden
Inhaltsverzeichnis:
| Abstract | II | |
| Inhaltsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | VI | |
| Abbildungsverzeichnis | IX | |
| Tabellenverzeichnis | X | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung und Zielsetzung | 1 |
| 1.2 | Abgrenzung der Arbeit und Gang der Untersuchung | 4 |
| 2. | Grundlagen | 6 |
| 2.1 | Begriff des Geschäfts- oder Firmenwertes | 6 |
| 2.1.1 | Derivativer und originärer Geschäfts- oder Firmenwert | 7 |
| 2.1.2 | Negativer Geschäfts- oder Firmenwert | 9 |
| 2.2 | Ursachen für die zunehmende Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwertes | 10 |
| 2.2.1 | Die zunehmende Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände | 10 |
| 2.2.2 | Entwicklung des Marktes für Mergers & Acquisitions | 11 |
| 3. | Die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach dem HGB | 13 |
| 3.1 | Allgemeine Zielsetzung des Handelsgesetzbuches | 13 |
| 3.2 | Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz | 14 |
| 3.3 | Ansatz und Ausweis | 18 |
| 3.3.1 | Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert | 20 |
| 3.3.2 | Originärer und negativer Geschäfts- oder Firmenwert | 21 |
| 3.4 | Erst- und Folgebilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes | 23 |
| 3.5 | Endkonsolidierung | 25 |
| 3.6 | Anhangangaben | 26 |
| 4. | Die Bilanzierung des Goodwill nach den IFRS | 28 |
| 4.1 | Allgemeine Zielsetzung der IFRS | 28 |
| 4.2 | Relevante Standards | 29 |
| 4.3 | Ansatzvorschriften | 31 |
| 4.4 | Die Erstbilanzierung des derivativen Goodwill | 32 |
| 4.4.1 | Kaufpreisallokation | 34 |
| 4.4.2 | Allokation des Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten | 37 |
| 4.4.3 | Negativer Unterschiedsbetrag | 40 |
| 4.4.4 | Bewertung der Anteile nicht-kontrollierender Gesellschafter | 40 |
| 4.5 | Folgebilanzierung des Goodwill | 42 |
| 4.5.1 | Nutzungsdauer | 42 |
| 4.5.2 | Werthaltigkeitstest | 43 |
| 4.5.3 | Wertaufholung | 49 |
| 4.5.4 | Bewertung der Anteile nicht-kontrollierender Gesellschafter | 49 |
| 4.6 | Endkonsolidierung | 51 |
| 4.7 | Ausweis und Anhangangaben | 53 |
| 5. | Analyse der Bilanzierung des Goodwill bei den Unternehmen des Deutschen Aktienindex | 56 |
| 5.1 | Stand der empirischen Forschung | 56 |
| 5.2 | Ergebnisse der eigenen Untersuchung | 60 |
| 5.2.1 | Datengrundlage | 60 |
| 5.2.2 | Bedeutung des Goodwill in den Bilanzen der Unternehmendes DAX30 | 61 |
| 5.2.3 | Untersuchung anhand der Marktkapitalisierung | 65 |
| 5.2.4 | Implizierte Nutzungsdauer des Goodwill | 69 |
| 6. | Abschließende Betrachtungen und Ausblick | 73 |
| Literaturverzeichnis | XI | |
| Anlagenverzeichnis | XXXVIII |
Textprobe:
Kapitel 4.5.3, Wertaufholung:
Ist im Rahmen des Werthaltigkeitstests eine Wertminderung von einzelnen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten entstanden, ist das Unternehmen in den Folgeperioden grundsätzlich dazu verpflichtet zu überprüfen, ob die für die außerplanmäßige Abschreibung aufgeführten Gründe noch bestehen oder sich vermindert haben könnten. Stellt das Unternehmen fest, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, ist eine Zuschreibung vorzunehmen. Die Zuschreibung darf maximal bis zu dem Betrag erfolgen, der ohne Eintritt der Wertminderung bilanziert worden wäre. Diese Vorgehensweise gilt zwar für generell alle Vermögenswerte und ZMGE, ist aber nicht auf den Goodwill anzuwenden, da IAS 36.124 in diesem Fall ein Wertaufholungsverbot vorsieht.
Begründet wird dies vom IASB mit der bestehenden Wahrscheinlichkeit, dass eine Zunahme des erzielbaren Betrages eher auf einen nicht ansatzfähigen originären Goodwill zurückzuführen ist. Vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurde das Wertaufholungsverbot bereits in der Entstehungsphase des IFRS 3 abgelehnt, da die Gefahr der Substitution des derivativen durch den originären Goodwill durch eine Einschränkung der Zulässigkeit der Wertaufholung abgewendet werden könnte. Voraussetzung hierfür wäre, dass eine Wertaufholung nur beim Entfall des ursprünglichen Abschreibungsgrundes zulässig ist.
Kapitel 4.5.4, Bewertung der Anteile nicht-kontrollierender Gesellschafter:
Die Folgebewertung des Goodwill im Zusammenhang mit den Anteilen von nicht-kontrollierenden Gesellschaftern ist abhängig davon, ob das Unternehmen den Full-Goodwill-Approach oder den Purchased-Goodwill-Approach gewählt hat.
Bei dem Full-Goodwill-Approach ergeben sich keine Besonderheiten, da der Buchwert der jeweiligen ZMGE auch den Goodwill der Anteile von nicht-kontrollierenden Gesellschaftern enthält und dem erzielbaren Betrag der ZMGE gegenüberstellt wird.
Bei der Optierung zum Purchased-Goodwill-Approach enthält der Buchwert der ZMGE nur den Goodwill, der um den auf die nicht-kontrollierende Gesellschafter entfallenden Anteil korrigiert wurde. Aus diesem Grund ist der Anteil des Goodwill der nicht-kontrollierenden Gesellschafter vor der Gegenüberstellung mit dem erzielbaren Betrag der ZMGE hinzu zu addieren und folglich eine fiktive 100%ige Beteiligung anzunehmen. Auf diesem Weg wird eine Vergleichbarkeit des erzielbaren Betrages mit dem Buchwert geschaffen, da auch der erzielbare Betrag einen Anteil enthält, der den nicht-kontrollierenden Gesellschaftern zugerechnet werden müsste. Wird ein Abwertungsbedarf festgestellt, muss die Abschreibung auf die Anteile des Mutterunternehmens und die Anteile der nicht-kontrollierenden Gesellschafter zu dem Verhältnis aufgeteilt werden, zu dem auch das Periodenergebnis verteilt wird.
Nach den Neuregelungen des IFRS 3 ist zur Kalkulation des Anteils der nicht-kontrollierenden Gesellschafter am Goodwill die lineare Hochrechnung auf Basis der Anteilsquote der Muttergesellschaft nicht mehr zulässig. Anstelle dieser Vorgehensweise ist eine eigenständige Bewertung vorzunehmen, indem sich der auf die nicht-kontrollierenden Gesellschafter entfallende Anteil inklusive Goodwill am eigenständig ermittelten beizulegendem Zeitwert dieses Anteils am Tochterunternehmen bestimmt.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842823754
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Brand, Andre Dezember 2011: Die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach HGB und IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Goodwill, Deutscher Aktienindex, IFRS, HGB, BilMoG



