Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen und die Konkretisierung durch den Interpretationsentwurf IFRIC D2

Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen und die Konkretisierung durch den Interpretationsentwurf IFRIC D2
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Alexander Tiede
  • Abgabedatum: März 2004
  • Umfang: 71 Seiten
  • Dateigröße: 358,5 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Technische Universität Berlin Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-8347-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-8347-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-8347-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Tiede, Alexander März 2004: Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen und die Konkretisierung durch den Interpretationsentwurf IFRIC D2, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: SFAS 143, Kernkraftwerk, Atomkraftwerk, IDW RS HFA 2, Rückstellung

Diplomarbeit von Alexander Tiede

Einleitung:

Der Abbau von Bodenschätzen und die Erzeugung von Strom haben in unserer Industriegesellschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen. Überall auf der Welt entstehen neue Kernkraftwerke und Tagebauten zur Rohstoffgewinnung. Mit der Errichtung und Inbetriebnahme von solchen Werken entsteht jedoch in den meisten Ländern eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Rekultivierung der Werke nach Ablauf der Nutzungsdauer. Dabei stellt sich die Frage, wie die immensen zukünftigen Entsorgungskosten finanziert werden. Eine quantitative Abschätzung der Entsorgungskosten ist mit großen Unsicherheiten behaftet, da z.B. im kerntechnischen Bereich noch keine Erfahrungswerte vorhanden sind.

Um zukünftige Entsorgungskosten finanzieren zu können, sieht der Gesetzgeber eine Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen vor. Dieser Bilanzierung kommt die Aufgabe zu, die künftigen Entsorgungskosten, die in der heutigen Nutzung eines solchen Werkes begründet liegen, dem Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung zuzurechnen. Dabei vermindert die Bildung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen den zu versteuernden Gewinn und somit die Ertragssteuerbelastung der entsorgungspflichtigen Werksbetreiber. Die durch diese Steuerstundung generierten Gelder stehen dem jeweiligen Unternehmen bis zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in voller Höhe zur freien Verfügung und können z.B. zur kostengünstigen Innenfinanzierung herangezogen werden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Bilanzierung von solchen Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen nach den verschieden Rechnungslegungssystemen zweckmäßig ist und wie diese Verpflichtungen behandelt werden, wenn sich die Gesetzeslage nach einigen Jahren verschärfen sollte.

Zwischen den verschiedenen Rechnungslegungssystemen nach dt. Recht, US-GAAP und IFRS gibt es bezüglich der Behandlung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen zum Teil gravierende Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten. Anfang September 2003 wurde der Interpretationsentwurf IFRIC D2 veröffentlicht, welcher Richtlinien zur Bilanzierung solcher Verpflichtungen nach IFRS beinhaltet. Ob dieser Entwurf zukunftsweisend ist und welches Rechnungslegungssystem die Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsrückstellungen am besten erfasst, wird in dieser Arbeit analysiert.

Gang der Untersuchung:

Ziel dieser Diplomarbeit ist es, die Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen miteinander zu vergleichen und zu bewerten. Dabei werden Konkretisierungsansätze wie z.B. der IFRIC D2 vorgestellt und analysiert. Um das Ziel zu erreichen, wird folgende Vorgehensweise gewählt:

In Teil 2 werden die bestehenden Regelungen zur Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsrückstellungen nach den verschiedenen Rechnungslegungssystemen dargestellt. Dabei wird zum einen der grundsätzliche Ansatz erörtert, des Weiteren erfolgt eine Betrachtung der Zugangs- und Folgebewertung. Letztendlich wird auf die Problembereiche eingegangen.

In Teil 3 der Arbeit wird der Interpretationsentwurf IFRIC D2 vorgestellt. Dieser soll Richtlinien für die Behandlung von späteren Änderungen der Höhe der angesetzten Verbindlichkeit beinhalten. Der IFRIC D2 wird in diesem Teil hinsichtlich der Konsistenz mit anderen Normen analysiert. Folgend wird er mit anderen Vorschlägen verglichen und es werden Divergenzen herausgearbeitet.

Im abschließenden Teil 4 werden die erarbeiteten Zwischenergebnisse zusammengefasst und in Bezug zur weiteren Entwicklung sowie zum gegenwärtigen Stand der verschiedenen Rechnungslegungssysteme gesetzt.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2. Darstellung der Regelungen zur Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen 3
2.1 Bilanzierung nach dt. Recht 3
2.1.1 Grundlagen der Rückstellungsbildung 3
2.1.2 Ansatz 4
2.1.3 Bewertung 8
2.1.3.1 Zugangsbewertung 8
2.1.3.2 Folgebewertung 9
2.1.4 Problembereiche 10
2.2 Bilanzierung nach US-GAAP 11
2.2.1 Grundlagen der Rückstellungsbildung 11
2.2.2 Ansatz 13
2.2.3 Bewertung 15
2.2.3.1 Zugangsbewertung 15
2.2.3.2 Folgebewertung 16
2.2.4 Problembereiche 17
2.3 Bilanzierung nach IFRS 18
2.3.1 Grundlagen der Rückstellungsbildung 18
2.3.2 Ansatz 19
2.3.3 Bewertung 21
2.3.3.1 Zugangsbewertung 21
2.3.3.2 Folgebewertung 22
2.3.4 Problembereiche 23
2.4 Zwischenfazit 25
3. Vorstellung des Interpretationsentwurfes IFRIC D2 26
3.1 Darstellung des IFRIC D2 26
3.2 Wesentliche Elemente des IFRIC D2 und weitere Vorgehensweise 29
3.3 Vergleich des IFRIC D2 mit anderen Normen 30
3.3.1 IFRIC D2 - IAS 8 30
3.3.2 IFRIC D2 - IAS 16 32
3.3.3 IFRIC D2 - IAS 37 35
3.3.4 IFRIC D2 - IAS 19 38
3.3.5 IFRIC D2 - Framework 39
3.4 Vergleich des IFRIC D2 mit weiteren Lösungen 40
3.4.1 IFRIC D2 - IDW 40
3.4.2 IFRIC D2 - SFAS 143 43
3.5 Zusammenfassende Beurteilung des IFRIC D2 47
4. Zusammenfassung 50
Urteilsverzeichnis 52
Quellenverzeichnis 53
Materialverzeichnis 55
Literaturverzeichnis 59

Automatisiert erstellter Textauszug:

Zeitpunkt des Erwerbes oder der Errichtung von Anlagen. Allerdings fehlten bislang Richtlinien dafür, wie die späteren Änderungen der Höhe der angesetzten Verbindlichkeit zu behandeln sind. Diese Lücke soll durch den am 4.9.2003 veröffentlichten IFRIC D2 geschlossen werden. Der Anwendungsbereich des IFRIC D2 beschränkt sich auf Entsorgungs-, Rekultivierungs- und ähnliche Verpflichtungen, welche die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Sachanlagen im Einklang mit IAS 16.15(e) erhöht haben und für die eine Rückstellung nach IAS 37 gebildet wurde.103 Der Interpretationsentwurf regelt zum einen die Behandlung von Änderungen des Wertansatzes der Rückstellungen, die sich aus einer geänderten Schätzung des Erfüllungsbetrages bzw. aus Zahlungsstromänderungen bezogen auf den IAS 37.36 ergeben können. Weiterhin stellt er die Auswirkung einer Änderung des der Diskontierung zugrunde gelegten Zinssatzes nach IAS 37.47 dar. Letztendlich wird die Änderung des Wertansatzes der Rückstellung, die sich aus dem jährlichen Aufzinsungsbetrag ergeben kann, geregelt.104 Nach IFRIC D2 sind Änderungen von Entsorgungs-, Rekultivierungs- und ähnlichen Verpflichtungen, die aus der Änderung von Einschätzungen über den Erfüllungsbetrag sowie aus der Anpassung des Abzinsungssatzes aufgrund von Marktzinsänderungen resultieren, retrospektiv und prospektiv zu bilanzieren. Grundsätzlich sind die Änderungen dieser Größen identisch zu behandeln, da beide zum Teil von gleichen Parametern (z.B. Inflation) beeinflusst werden.105 Bei der retrospektiven Anpassung der Rückstellung ist der Anteil, der dem bereits abgeschriebenen Anteil des Vermögenswertes zuzuordnen ist, sofort erfolgswirksam in der GuV zu erfassen. Dieser Anteil umfasst die fiktiven Abschreibungen des zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten aktivierten Vermögenswertes in den [...]

Es stellt sich jedoch die Frage, welcher dieser beiden Ansätze konzeptionell vorzuziehen ist. In einem konzeptionellen Vergleich ist zwischen Bilanz und GuV zu unterscheiden. Bei einer Betrachtung der Ergebnisauswirkung der Verpflichtung lässt sich feststellen, dass sich die Bilanzsysteme prinzipiell nicht unterscheiden. Die Aufwendungen werden nach dt. Recht durch ratierliche Zuführungen zu den Rückstellungen generiert. Nach US-GAAP/IFRS werden die Aufwendungen über die Erhöhung der Abschreibungsbemessungsgrundlage periodisiert. Ferner ergibt sich bei beiden Alternativen grundsätzlich das gleiche Nettovermögen. Nach dem USGAAP/IFRS Ansatz wird der höhere Rückstellungsbetrag der ersten Jahre durch entsprechend höhere Beträge des Anlagevermögens ausgeglichen. Das höhere Anlagevermögen wird in den folgenden Jahren durch die Abschreibungen verbraucht, während sich nach dem Ansatz nach dt. Recht die Rückstellung durch Auffüllung immer mehr derjenigen nach US-GAAP/IFRS annähert. Beide Größen stimmen am Ende der Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes bzw. der Ansammlungsperiode der Rückstellung überein. Das Nettovermögen ist in beiden Alternativen über die gesamte Laufzeit identisch, nur seine Zusammensetzung unterscheidet sich.100 Gegen die Regelung nach dt. Recht spricht, dass sie rechtlich bereits entstandene Verpflichtungen in Vernachlässigung des Imparitätsprinzips nicht bzw. nicht in voller Höhe ausweist. Diese herrschende Meinung wird in der Literatur zum Teil heftig kritisiert.101 Nachteilig bei der US-GAAP/IFRS an deren Lösung ist, dass sie im [...]

Rückstellungen für Entsorgung und Rekultivierung sind gemäß IFRS zu bilden, wenn die Entfernungsverpflichtung eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung darstellt und ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist. Nach dt. Recht und US-GAAP sind gleichartige Regelungen anzuwenden. Ein Unterschied besteht aber darin, dass US-GAAP und das dt. Recht die Rückstellungsbildung auf Fälle rechtlicher Verpflichtung begrenzen. Wenn sich z.B. bei der Entsorgung von Ölplattformen keine rechtlichen Verpflichtungen, sei es aus der Bohrkonzession oder aus dem öffentlichen Recht ergeben, so kann jedoch nach IAS 37.29 eine faktische Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit angenommen werden, welche zur Rückstellung verpflichtet. Nach US-GAAP und dt. Recht wäre eine Rückstellung nur dann zu bilden, wenn die Entsorgung mit rechtlichen Sanktionen belegt ist.95 Diese Behandlung nach IFRS beruht auf der geringeren Bedeutung des Vorsichtsprinzips für die IFRS. Fraglich ist jedoch, warum man an dieser Stelle den Spielraum für unangemessene Bilanzpolitik erweitert. Obwohl den US-GAAP, genau wie den IFRS, die Prämisse des informationellen Gläubigerschutzes96 zugrunde liegt, zeigen die US-GAAP an dieser Stelle mehr Feingefühl für das Vorsichtsprinzip. Mit der Entwicklung von Bilanzierungsvorschriften für Finanzinstrumente in der internationalen Rechnungslegung ging auch eine zunehmende Bedeutung der FairValue-Bewertung einher. Diese spiegelt sich im IFRS und US-GAAP durch ein grundsätzliches Abzinsungsgebot für Rückstellungen wider. Die Hinwendung zur FairValue-Bewertung bedeutet aber eine Betonung der Relevanz unter Zurückdrängung der Verlässlichkeit. Die Darstellung von Marktwerten in der Bilanz kann zwar aus der Sicht potentieller Investoren relevant für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sein, aber die Verlässlichkeit der Werte ist nur selten gewährleistet. Dies ist kritisch vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Jahresabschlusses zu sehen, da die Aussagekraft eines Jahresabschlusses damit stark von den zugrunde liegenden Prognosen abhängt.97 Weiterhin wird vom IAS 37 im die späteren Anpassung Zeitverlauf von nicht Entsorgungsgeregelt. und Solche [...]

Arbeit zitieren:
Tiede, Alexander März 2004: Bilanzierung von Entsorgungs- und Rekultivierungsverpflichtungen und die Konkretisierung durch den Interpretationsentwurf IFRIC D2, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
SFAS 143, Kernkraftwerk, Atomkraftwerk, IDW RS HFA 2, Rückstellung

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren