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Bilanzierung und Bewertung von bilanziellen Schulden nach IAS/IFRS und deutschem Steuerbilanzrecht im Vergleich

Bilanzierung und Bewertung von bilanziellen Schulden nach IAS/IFRS und deutschem Steuerbilanzrecht im Vergleich
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Thomas Köppen
  • Abgabedatum: Februar 2006
  • Umfang: 177 Seiten
  • Dateigröße: 872,3 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 167
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9885-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9885-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9885-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Köppen, Thomas Februar 2006: Bilanzierung und Bewertung von bilanziellen Schulden nach IAS/IFRS und deutschem Steuerbilanzrecht im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: IAS, IFRS, Schulden, Rückstellungen, Steuerrecht

Diplomarbeit von Thomas Köppen

Einleitung:

Seit dem Wirtschaftsjahr 2005 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen. Da gegen eine Spaltung der Rechnungslegungsgrundsätze zwischen Einzel- und Konzernabschluss gute Gründe sprechen, werden die IAS/IFRS letztlich auch Eingang in den handelsrechtlichen Einzelabschluss finden. Dies wirft zwangsläufig die Frage nach der Zukunft des Maßgeblichkeitsgrundsatzes auf. Als mögliche Alternative hat sich unter anderem das Modell der IFRS-Maßgeblichkeit herausgebildet.

Zielsetzung dieser Arbeit ist es deshalb, die steuerliche Gewinnermittlung auf Basis der IAS/IFRS auf ihre Übereinstimmung mit entscheidungsrelevanten Zielkriterien der Unternehmensbesteuerung hin zu untersuchen. Die Untersuchung beschränkt sich dabei auf die Bilanzpositionen der bilanziellen Schulden.

Zu Beginn der Arbeit werden die entscheidungsrelevanten Zielkriterien formuliert und im Anschluss daran folgt die vergleichende Darstellung der Rechnungslegungsvorschriften nach IAS/IFRS und Steuerrecht. Danach wird ein mehrperiodiger Steuerbelastungsvergleich auf Basis eines Modellunternehmens durchgeführt, wobei die zuvor qualitativ erarbeiteten Unterschiede anhand der Bilanzierung und Bewertung verschiedener Geschäftsvorfälle quantifiziert werden.

Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Beantwortung von zwei Fragen. Zuerst muss festgestellt werden, ob die IAS/IFRS im Vergleich zum derzeit gültigen Steuerrecht zu einem früheren Gewinnausweis führen und der Staat damit früher Steuereinnahmen erzielen kann.

Zweitens ist der Frage nachzugehen, ob die IAS/IFRS zu einer Verbesserung der Objektivierung der Gewinnermittlung führen. Als wichtiges Ergebnis muss festgehalten werden, dass eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Es kann weder konstatiert werden, dass die Bilanzierung nach IAS/IFRS stets höhere oder niedrigere Steuereinnahmen, noch eine höhere oder geringere Objektivität der Gewinnermittlung zur Folge haben wird.

Positive Steueraufkommenseffekte einerseits könnten v. a durch das Ansatzverbot für Aufwandsrückstellungen und den Ausweis unrealisierter Gewinne bei Fremdwährungsverbindlichkeiten erzielt werden. Negative Aufkommenseffekte andererseits sind durch die oft höheren Wertansätze der IAS/IFRS als Folge des Einbezugs künftiger Kostensteigerungen sowie den geringeren Diskontierungsfaktors der IAS/IFRS zu erwarten. Außerdem ist der Umfang der einzubeziehenden Aufwendungen für Restrukturierungsverpflichtungen wesentlicher weiter gefasst und die Passivierungspflicht für drohende Verluste mindert den Gewinn früher als nach Steuerrecht. Durch den Wegfall des Wahrscheinlichkeitskriteriums werden zudem Rückstellungen passiviert, die nach Steuerrecht nicht gebildet werden dürfen. Außerdem dürfen die Regelungen, die zu höheren Gewinnen führen würden – wie das Verbot von Aufwandsrückstellungen – nicht isoliert betrachtet werden, da Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen im Wege einer Aktivierung und planmäßigen Abschreibung eine dem Aufbau einer Rückstellung ähnelnde Ergebniswirkung haben können.

Als ein großer Vorteil der IAS/IFRS werden stets die relativ wenigen Bilanzierungswahlrechte genannt. Allerdings zeigt eine genauere Betrachtung, dass erhebliche Gestaltungsspielräume vorhanden sind, nämlich bei der Quantifizierung des Diskontierungsfaktors. Großes Gestaltungspotenzial weisen zudem die Restrukturierungsverpflichtungen sowie die fehlende Abgrenzung des Saldierungsbereichs von Drohverlustrückstellungen auf.

Die durch ein hohes Maß an Gestaltungspotenzial geprägten Aufwandsrückstellungen, die nach IAS/IFRS nicht gebildet werden dürfen, erscheinen nur auf den ersten Blick objektiv, da zumindest Aufwendungen für Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen durch Aktivierung und entsprechende Abschreibungsregeln Berücksichtigung finden können. Der Wegfall des Wahrscheinlichkeitskriteriums beim Ansatz von Rückstellungen unterbindet die Ermessensspielräume nur bedingt, da nach wie vor ein implizites Wahrscheinlichkeitskriterium verbleibt. Obwohl die IAS/IFRS mit dem Grundsatz der Unentziehbarkeit ein den steuerrechtlichen Theorien überlegenes Kriterium zur Bestimmung des Passivierungszeitpunktes haben, stehen die IAS/IFRS aufgrund der eben beschriebenen Nachteile im Widerspruch zu den Objektivierungsforderungen eines durch den Gleichheitsgrundsatz und das Rechtsstaatsprinzip geprägten Steuerrechts.

Außerdem verstoßen die IAS/IFRS gegen das Realisationsprinzip. Dieser Verstoß ist als sehr gravierend einzustufen, da durch die Besteuerung nicht realisierter Gewinne, das nominelle Eigenkapital des Unternehmens gefährdet ist und damit auch keine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit mehr gewährleistet ist.

Die IAS/IFRS führen bei der Bilanzierung und Bewertung von bilanziellen Schulden weder zu höheren bzw. früheren Steuereinnahmen, noch zu einer erhöhten Objektivität der Gewinnermittlung. Damit kann das Fazit gezogen werden, dass die Bilanzierung und Bewertung von bilanziellen Schulden nach IAS/IFRS für die steuerliche Gewinnermittlung nicht zweckmäßig ist. Kommt es zum Vordringen der IAS/IFRS in den handelsrechtlichen Einzelabschluss, so muss eine Abkehr von der Maßgeblichkeit und die Etablierung einer eigenständigen steuerlichen Gewinnermittlung vorgeschlagen werden.

Gang der Untersuchung:

Als mögliche Entwicklungen des Maßgeblichkeitsprinzips haben sich insbesondere drei unterschiedliche Modelle herausgebildet. Das Reduktionsmodell, welches auf der Annahme basiert, dass sich die IAS/IFRS nur auf den Konzernabschluss, nicht aber auf den Einzelabschluss und damit auch nicht auf die Steuerbilanz, auswirken. Dem so genannten Trennungs- und Abkopplungsmodell „liegt die Idee eines funktionenspezifisch differenzierten Rechnungslegungssystems zugrunde“. Damit wären Handels- und Steuerbilanz künftig zwei vollkommen autonome und voneinander losgelöste Rechnungslegungswerke.

Für die steuerliche Gewinnermittlung werden beispielsweise die konsumorientierte Cashflow-Rechnung, die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach US-amerikanischem Vorbild und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG genannt.

Die dritte Alternative ist das Modell der IFRS-Maßgeblichkeit. Die Steuerbilanz knüpft unter Beibehaltung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes an den IAS/IFRS-Einzelabschluss an und nicht wie bisher an den HGB-Einzelabschluss. Die Durchsetzung des Reduktionsmodells kann als sehr unwahrscheinlich eingestuft werden. Die Etablierung des Trennungsmodells erscheint – zumindest kurzfristig – auch unwahrscheinlich, da die Entwicklung eines eigenständigen Steuerbilanzrechts nicht von heute auf morgen realisierbar ist. Damit verbleibt die IAS/IFRS-Maßgeblichkeit als letzte Alternative. Sie könnte relativ unkompliziert und schnell eingeführt werden.

Ziel dieser Arbeit soll es deshalb sein, zu überprüfen, ob eine steuerliche Gewinnermittlung auf Basis der IAS/IFRS zweckmäßig ist. Die Untersuchung muss unter Berücksichtigung der Zielsetzungen einer steuerlichen Gewinnermittlung erfolgen, wobei sich diese Untersuchung auf die Bilanzpositionen der bilanziellen Schulden beschränkt.

Die Untersuchung untergliedert sich wie folgt. Kapitel 2 widmet sich der Formulierung der Zielsetzungen, die die Rechnungslegungsvorschriften für eine steuerliche Gewinnermittlung erfüllen müssen. Es wird zunächst der Inhalt der Zielkriterien dargestellt und danach die Bedingungen für deren Operationalisierung festgelegt.

Gegenstand von Kapitel 3 ist die vergleichende Darstellung der Rechnungslegungsvorschriften nach IAS/IFRS zur Bilanzierung von bilanziellen Schulden und deren entsprechenden Regelungen nach deutschem Steuerrecht.

In Kapitel 4 wird ein mehrperiodiger Steuerbelastungsvergleich auf Basis eines Modellunternehmens durchgeführt. Dort werden die qualitativ erarbeiteten Unterschiede aus Kapitel 3 anhand der Bilanzierung und Bewertung verschiedener Geschäftsvorfälle quantifiziert und aufgezeigt, inwieweit die so erhaltenen Ergebnisse mit den formulierten Zielsetzungen übereinstimmen, um dann Rückschlüsse zu ziehen, ob sich die IAS/IFRS für die steuerliche Gewinnermittlung eignen.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im 5. Kapitel zusammengefasst und ein Fazit gezogen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis VII
Abkürzungsverzeichnis IX
Management Letter XI
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise der Untersuchung 1
2. Zielkriterien der Unternehmensbesteuerung 3
2.1 Unterschiede und Gemeinsamkeiten von IAS/IFRS und Steuerrecht 3
2.2 n die Untersuchung einbezogene Zielkriterien 4
2.2.1 Begründung für die Wahl der einbezogenen Zielkriterien 4
2.2.2 Erzielung von (frühen) Steuereinnahmen 5
2.2.3 Objektivierung der Gewinnermittlung 6
2.2.4 Weitere Zielkriterien 6
3. Konzeption der Schuldenbilanzierung nach IAS/IFRS und Steuerrecht 7
3.1 Rückstellungsbilanzierung nach IAS/IFRS und Steuerrecht 8
3.1.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 8
3.1.1.1 Ansatz dem Grunde nach 8
3.1.1.1.1 Ansatzkriterien nach IAS 37 8
3.1.1.1.2 Vergleich von IAS 37 und Steuerrecht 10
3.1.1.2 Ansatz der Höhe nach 15
3.1.1.2.1 Zugangs- und Folgebewertung nach IAS 37 15
3.1.1.2.2 Vergleich von IAS 37 und Steuerrecht 17
3.1.2 Rückstellungen für drohende Verluste 18
3.1.2.1 nsatz und Bewertung nach IAS 37 18
3.1.2.2 Vergleich von IAS 37 und Steuerrecht 19
3.1.3 Aufwandsrückstellungen 20
3.1.3.1 Ansatz und Bewertung nach IAS 37 20
3.1.3.2 Vergleich von IAS 37 und Steuerrecht 22
3.1.4 Eventualverbindlichkeiten 23
3.2 erbindlichkeitsbilanzierung nach IAS/IFRS und Steuerrecht 24
3.2.1 Ansatz dem Grunde nach 24
3.2.1.1 Ansatzkriterien nach IAS/IFRS 24
3.2.1.2 Vergleich von IAS/IFRS und Steuerrecht 25
3.2.2 Ansatz der Höhe nach 25
3.2.2.1 Zugangs- und Folgebewertung nach IAS/IFRS 25
3.2.2.2 Vergleich von IAS/IFRS und Steuerrecht 27
4. Analyse der Steuerbelastung nach IAS/IFRS und Steuerrecht 29
4.1 Methode der Untersuchung 29
4.1.1 Beschreibung des Modells 29
4.1.2 Die Geschäftsvorfälle 31
4.1.2.1 Rekultivierungsverpflichtungen 31
4.1.2.2 Schadenersatzverpflichtungen 31
4.1.2.3 Gewährleistungsverpflichtungen 32
4.1.2.4 Gesetzliche Verpflichtungen 33
4.1.2.5 Innenverpflichtungen 33
4.1.2.6 Restrukturierungsvorhaben 34
4.1.2.7 Drohender Verlust 34
4.1.2.8 Verbindlichkeiten 34
4.1.2.9 Fremdwährungsverbindlichkeiten 35
4.1.3 Weitere für das Modell relevante Daten 35
4.2 Steuerbelastung bei Bilanzierung nach IAS/IFRS und Steuerrecht 36
4.2.1 Belastungsvergleich bei Szenario 1 36
4.2.1.1 Rekultivierungsverpflichtungen 36
4.2.1.1.1 Bilanzierung und Bewertung 36
4.2.1.1.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 37
4.2.1.2 Schadenersatzverpflichtungen 38
4.2.1.2.1 Bilanzierung und Bewertung 38
4.2.1.2.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 40
4.2.1.3 Gewährleistungsverpflichtungen 41
4.2.1.3.1 Bilanzierung und Bewertung 41
4.2.1.3.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 42
4.2.1.4 Gesetzliche Verpflichtungen 43
4.2.1.4.1 Bilanzierung und Bewertung 43
4.2.1.4.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 44
4.2.1.5 Innenverpflichtungen 44
4.2.1.5.1 Bilanzierung und Bewertung 44
4.2.1.5.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 45
4.2.1.6 Restrukturierungsverpflichtung 46
4.2.1.6.1 Bilanzierung und Bewertung 46
4.2.1.6.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 47
4.2.1.7 Drohender Verlust 48
4.2.1.7.1 Bilanzierung und Bewertung 48
4.2.1.7.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 48
4.2.1.8 Verbindlichkeiten 49
4.2.1.8.1 Bilanzierung und Bewertung 49
4.2.1.8.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 50
4.2.1.9 Fremdwährungsverbindlichkeiten 51
4.2.1.9.1 Bilanzierung und Bewertung 51
4.2.1.9.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 51
4.2.1.10 Zwischenergebnis 52
4.2.2 Abwandlungen des Modells 52
4.2.2.1 Belastungsvergleich bei Szenario 2 52
4.2.2.1.1 Änderungen bei der Bilanzierung und Bewertung 52
4.2.2.1.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 53
4.2.2.2 Belastungsvergleich bei Szenario 3 54
4.2.2.2.1 Änderungen bei der Bilanzierung und Bewertung 54
4.2.2.2.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 55
4.2.2.3 Belastungsvergleich bei Szenario 4 56
4.2.2.3.1 Änderungen bei der Bilanzierung und Bewertung 56
4.2.2.3.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 56
4.2.2.4 Belastungsvergleich bei Szenario 5 56
4.2.2.4.1 Änderungen bei der Bilanzierung und Bewertung 56
4.2.2.4.2 Vereinbarkeit mit den Zielkriterien 57
5. Fazit: Die Schuldenbilanzierung nach IAS/IFRS ist für die steuerliche Gewinnermittlung ungeeignet 58
Anhang 1. Sonstige Abbildungen 61
Anhang 2. Berechnung der Steuerbelastung für die Szenarien 1-5 63
Anhang 3. Buchungssätze der Geschäftsvorfälle 121
Verzeichnis der Rechtsquellen und der sonstigen Quellen 162
Eidesstattliche Erklärung 164

Automatisiert erstellter Textauszug:

verklagt worden. Der Prozess endet mit einer Wahrscheinlichkeit von 75% mit einer Prozessniederlage. Intern rechnet man damit, dass ca. 3 Mio. Euro gezahlt werden müssen (Wahrscheinlichkeit 75%). Eine Verurteilung auf Zahlung von 5 Mio. Euro wird als unwahrscheinlich angesehen (25%). Bei Gewinn des Prozesses ist keine Zahlung zu leisten. Tatsächlich geht der Prozess im Juni 2003 verloren und das Unternehmen wird zu einer Zahlung von 3 Mio. Euro verurteilt. Schadenersatzverpflichtung II: Bei einer weiteren Klage wird das Unternehmen im Jahr 2003 zur Zahlung von 5 Mio. Euro verklagt. Eine Prozessniederlage wird als unwahrscheinlich angesehen (40%). Im unwahrscheinlichen Falle einer Niederlage liegt die Wahrscheinlichkeit einer Zahlung von 5 Mio. Euro bei 30% und einer Zahlung von 1 Mio. Euro bei 70%. Im Juni 2004 kommt es trotz der geringen Verurteilungswahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung in Höhe von 1 Mio. Euro. Schadenersatzverpflichtung III:223 Bei der Besichtigung des Unternehmensfuhrparks im Jahr 2005 durch einen potentiellen Kunden kommt es zu einem Unfall, wobei sich dieser leicht verletzte. Eine Zusammenarbeit mit dem Kunden kam nicht zu Stande. Der Kunde klagt auf Schadenersatz. Da die Schuldfrage eindeutig ist, rechnet das Unternehmen mit einer Verurteilung Mitte des nächsten Jahres. Mit gleicher Wahrscheinlichkeit werden Zahlungsverpflichtungen von 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro geschätzt. Im Juni 2006 wird das Unternehmen zu einer Schadenersatzzahlung von 1,2 Mio. Euro verurteilt. 4.1.2.3. Gewährleistungsverpflichtungen Gewährleistungsverpflichtung I: Für alle Umsätze, die das Unternehmen tätigt, gilt eine 2jährige gesetzliche Garantieverpflichtung. Die Umsätze setzen sich wie folgt zusammen: 95 Mio. Euro im Jahr 2003, 100 Mio. Euro im Jahr 2004, 125 Mio. Euro im Jahr 2005 sowie 110 Mio. Euro im Jahr 2006. Rückgriffsrechte auf Subunternehmer bestehen wie folgt: 5 Mio. Euro im Jahr 2003, 7,5 Mio. Euro im Jahr 2004, 1,2 Mio. Euro im Jahr 2005 sowie 1 Mio. Euro im Jahr 2006. In der Vergangenheit betrugen die Kosten für Garantieverpflichtungen ca. 2% des Umsatzes.224 Die tatsächlich erbrachten Garantieleistungen betragen in 2003 2 Mio. Euro, in 2004 1,65 Mio. Euro, in 2005 2,4 Mio. Euro sowie in 2006 2 Mio. Euro. Gewährleistungsverpflichtung II:225 Des Weiteren ist das Unternehmen auch im An- und Verkauf von Kiesfördermaschinen tätig. Im Jahr 2002 wurden mehrere [...]

merk bei der Analyse der Geschäftsvorfälle auf das Herausarbeiten der Unterschiede in der Bilanzierung bzw. Bewertung zwischen IAS/IFRS und Steuerrecht gelegt werden soll. Aus Vereinfachungsgründen wird außerdem festgelegt, dass die bilanziellen Schulden stets zum 31.12. Jahres eingebucht und ausgebucht werden, sofern nichts anderes erwähnt wird. Die entsprechenden Berechnungen und Buchungssätze befinden sich in Anhang 2 und Anhang 3. Durch Abwandlungen des Ausgangsszenarios (Szenario 1) werden verschiedene Parameter variiert, die im Ausgangszenario als fest angenommen wurden. In Szenario 2 wird der Einfluss der geänderten Bilanzierung und Bewertung nach ED IAS 37 auf die Gewinne untersucht. Szenario 3 betrachtet eine Variation des Zinssatzes, mit dem langfristige Schulden nach IAS/IFRS abgezinst werden müssen. Der Zinssatz nach Steuerrecht wird nicht variiert, da dieser mit 5,5% vom Gesetzgeber festgelegt worden ist. Welchen Einfluss die Änderung der Laufzeit von Rückstellungen hat, wird in Szenario 4 beantwortet. Szenario 5 skizziert welches Steueraufkommen durch eine punktuelle – fiskalisch motivierte – Übernahme der IAS/IFRS in die steuerliche Gewinnermittlung erreichbar wäre. 4.1.2. Die Geschäftsvorfälle 4.1.2.1. Rekultivierungsverpflichtungen Rekultivierungsverpflichtung I:220 Das Unternehmen hat im Jahr 2003 neue Kiesgruben erschlossen. Das gesamte Kiesvorkommen wurde schon zu Tage gefördert, allerdings davon noch nichts verkauft. Der Verkauf beginnt erst im Jahr 2005. Das Unternehmen unterliegt einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Wiederbefüllung der Kiesgruben Ende 2006. Die Rekultivierungskosten werden auf 2,2 Mio. Euro geschätzt. Die tatsächlichen Kosten betragen 2,3 Mio. Euro. Rekultivierungsverpflichtung II: Das Unternehmen hat im Jahr 2002 ebenfalls Kiesgruben erschlossen. Das gesamte Kiesvorkommen wurde schon zu Tage gefördert und auch im Jahr 2002 verkauft. Das Unternehmen unterliegt wieder einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Wiederbefüllung der Kiesgruben Ende 2004. Die Kosten für die Rekultivierung werden auf 1,5 Mio. Euro geschätzt. Die tatsächlichen Rekultivierungskosten betragen 1,6 Mio. Euro. 4.1.2.2. Schadenersatzverpflichtungen221 Schadenersatzverpflichtung I:222 Das Unternehmen ist im Jahr 2002 von einem Konkurrenten auf Schadenersatz wegen Produkthaftung in Höhe von 5 Mio. Euro [...]

Die Steuerbelastungen der Gesellschafter bleiben unberücksichtigt. Mit der materiellen Abgrenzung wird entschieden, welche Steuerarten einbezogen bzw. ausgegrenzt werden. Die Untersuchung berücksichtigt die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Über welchen Zeitraum sich die Untersuchung erstrecken soll, wird mit der zeitlichen Abgrenzung festgelegt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Analyse einperiodig oder mehrperiodig darzustellen. Eine einperiodige Betrachtung wäre jedoch im Rahmen dieser Untersuchung unbefriedigend, weil Belastungswirkungen der Gewinnermittlungsvorschriften nach IAS/IFRS einerseits und nach dem Bilanzsteuerrecht andererseits nicht sachgerecht quantifiziert werden könnten, da zeitliche Interdependenzen der Bemessungsgrundlagen unberücksichtigt blieben. Bemessungsgrundlagendifferenzen sind häufig nicht dauerhaft, sondern führen lediglich zu temporären Belastungsunterschieden. Höhere (niedrigere) Gewinne werden dann durch niedrigere (höhere) Gewinne in späteren Perioden ausgeglichen.219 Aus diesem Grund wird die vorliegende Analyse mehrperiodig durchgeführt. Der Betrachtungszeitraum beginnt im Jahr 2002 und endet im Jahr 2006. Die Untersuchung beschränkt sich ausschließlich auf die Ergebniswirkungen, die sich aufgrund unterschiedlicher Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung der bilanziellen Schulden ergeben. Da sich die Betrachtung auf die Jahresergebnisse und die daraus resultierenden Steuerzahlungen konzentriert, kann auf das Aufstellen von Bilanzen verzichtet werden. Zu Beginn der Untersuchung wird für jedes Jahr eine Gewinn- und Verlustrechnung vorgegeben. Die Ergebniswirkungen aus der Bilanzierung und Bewertung der bilanziellen Schulden sind darin noch unberücksichtigt. Danach werden verschiedene Geschäftsvorfälle dahingehend untersucht, welche Auswirkungen sich bei einer Bilanzierung nach IAS/IFRS und nach deutschem Steuerrecht ergeben. Danach kann für jedes Jahr eine Gewinnund Verlustrechnung nach IAS/IFRS bzw. Steuerrecht aufgestellt werden. Im Anschluss daran können Aussagen darüber getroffen werden, ob nun die Steuerbilanz aufgestellt nach IAS/IFRS zu einem höheren oder niedrigeren Steueraufkommen führt wie eine Steuerbilanz nach bisher gültigem deutschen Steuerecht. Sofern in den unten aufgeführten Geschäftsvorfällen nichts anderes erwähnt, wird davon ausgegangen, dass alle Ansatzkriterien nach IAS/IFRS bzw. Steuerrecht erfüllt sind, keine Unsicherheiten bestehen und die Höhe der jeweiligen Verpflichtung zuverlässig ermittelt werden kann. Wenn z. B. die Höhe der Verpflichtung unstreitig ist, der Passivierungszeitpunkt jedoch problematisch, wird nur auf den Problembereich näher eingegangen. Der Grund dafür ist, dass das Hauptaugen219 [...]

Arbeit zitieren:
Köppen, Thomas Februar 2006: Bilanzierung und Bewertung von bilanziellen Schulden nach IAS/IFRS und deutschem Steuerbilanzrecht im Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
IAS, IFRS, Schulden, Rückstellungen, Steuerrecht

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