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Bilanzierung von Beteiligungen nach HGB und IFRS

Bilanzierung von Beteiligungen nach HGB und IFRS
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Ulrich Wörner
  • Abgabedatum: September 2008
  • Umfang: 73 Seiten
  • Dateigröße: 9,7 MB
  • Note: 2,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Neu-Ulm Deutschland
  • Bibliografie: ca. 33
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-2554-8
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wörner, Ulrich September 2008: Bilanzierung von Beteiligungen nach HGB und IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bilanzierung, Beteiligung, HGB, IFRS, Bewertung

Diplomarbeit von Ulrich Wörner

Einleitung:

Aufgrund der immer weiter zunehmenden Globalisierung der Kapitalmärkte ist eine Vereinheitlichung der Rechnungslegungsgrundsätze unabdingbar. Aus diesem Grunde wurden die International Financial Reporting Standards, kurz IFRS, geschaffen. Diese tragen den Forderungen nach einer Vereinheitlichung Rechnung und spielen somit neben den jeweiligen Richtlinien der einzelnen Länder – in Deutschland das HGB – eine immer bedeutendere Rolle. So müssen seit 2005, beziehungsweise spätestens seit 2007, alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ihren Konzernabschluss nach den Regeln der IFRS erstellen. Jedoch werden in vielen Unternehmen IFRS-Abschlüsse inzwischen auch freiwillig angefertigt, um die Bedürfnisse und Erwartungen von Kreditinstituten, Investoren, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern besser befriedigen zu können. Vor allem für Partner aus dem Ausland dürfte die zusätzliche Erstellung eines IFRS-Abschlusses neben der einheimischen Rechnungslegung interessant und wichtig sein, da diese mit den Regelungen ‘vor Ort’ meist nicht intensiv vertraut sind und somit die Lesbarkeit deutlich erleichtert wird.

Als Einführung in die International Financial Reporting Standards wird in diesem Abschnitt nun zunächst einmal in Kürze die Entwicklung der International Accounting Standards (IAS) bzw. IFRS von der Gründung des International Accounting Standards Committee (IASC) am 29. Juni 1973 bis zum jetzigen Stand geschildert. Die Gründungsmitglieder, welche aus 10 Ländern kamen, legten als Ziele die Harmonisierung von Rechnungslegungsnormen und die Formulierung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsgrundsätzen fest. Das Board des IASC erließ bis zum Jahre 2001 die International Accounting Standards, Interpretationen zu den IAS durch das Standing Interpretations Committee (SIC) sowie ein theoretisches Rahmenkonzept (Framework). Die IAS waren für das gesamte Normensystem namengebend. Im Zuge einer Reorganisation erfolgte 2001 die Umbennenung des Boards in International Accounting Standards Board (IASB). Im Zuge dessen wurde beschlossen, die künftigen Standards und somit auch das gesamte Normensystem als International Financial Reporting Standards zu bezeichnen. Auch das SIC erfuhr eine Umbennenung in International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Die bisherigen IAS, SIC und das Framework bleiben aber weiterhin gültig. Neben den Zielen der Harmonisierung von Rechnungslegungsnormen und der Entwicklung von verständlichen und durchsetzbaren Rechnungslegungsstandards legt das IASB vor allem auch auf die Förderung der Akzeptanz der auf der Grundlage der IFRS publizierten Abschlüsse durch die Börsenaufsichtsbehörden und deren internationale Einhaltung großen Wert. Auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen spielt eine Rolle in der Zielsetzung des IASB. Einen wichtigen Schritt hinsichtlich der Akzeptanz der IFRS-Abschlüsse stellte die bereits oben erwähnte und am 11. September 2002 veröffentlichte IFRS-Verordnung dar. Diese gesetzliche Grundlage besagt, dass die meisten kapitalmarktorientierten Unternehmen EU-weit seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufstellen müssen. Ein bedeutender Meilenstein, um die IFRS international zu etablieren.

Weit älter als die International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards sind die Regelungen des Abschlusses nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses wurde am 10. Mai 1897 erlassen und trat gemeinsam mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft. Die letzte größere Anpassung des HGB stellte das Handelsrechtreformgesetz (HRefG) vom 1. Juli 1998 dar, mit dem grundlegende Bereiche des HGB modernisiert wurden, die bis dahin seit 1900 nahezu unverändert geblieben waren. Eine weitreichende Reform steht 2009 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) an, durch welches eine vollwertige Alternative des HGB-Abschlusses zum IFRS-Abschluss, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, geschaffen werden soll, ohne die Komplexität und hohen Kosten eines solchen Abschlusses zu übernehmen.

Weiterentwicklungen bzw. Reformen der Rechnungslegung sind jedoch nur dann von Nöten, wenn sich in der Wirtschaft grundlegende Dinge verändern. So spielen zum Beispiel in der jüngeren Vergangenheit im Zuge der weltweiten Vernetzung betrieblicher Geschäfts- und Produktionstätigkeiten Unternehmensbeteiligungen durch Fusionen und Unternehmensübernahmen eine immer bedeutendere Rolle. In Deutschland können als namhafte Beispiele Thyssen/Krupp, die ehemalige Fusion Daimler/Chrysler oder Axa/Colonia genannt werden. Die Geschäftsberichte deutscher Großkonzerne sagen insgesamt aus, dass die Liste der Firmen, an deren Produktions- und Vertriebsstätten die Konzerne durch Kapitalbindung anteilsmäßig beteiligt sind, immer länger wird. Vor allem der Anteil ausländischer Kapitalbeteiligungen nimmt stetig zu. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Rechnungslegungsgrundsätze genaue Richtlinien vorgeben, wie diese Beteiligungen beispielsweise bilanziert werden sollen. Diese Richtlinien werden im 4. Kapitel dieser Arbeit durchleuchtet und es werden die verschiedenen Ansatzmöglichkeiten der Beteiligungen in der Bilanz nach IFRS und HGB unterschieden.

Zielsetzung der vorliegenden Diplomarbeit ist es, dem Leser insbesondere einen Vergleich der Bilanzierungsansätze von Beteiligungen nach dem deutschen Recht und den internationalen Rechnungslegungsstandards zu liefern. Daneben werden grundsätzliche Unterschiede zwischen den beiden Rechnungslegungssystemen aufgezeigt und für die Arbeit wichtige Begriffe geklärt. Der Leser soll nach dem Lesen des Textes einen Überblick haben, welche Form der Bilanzierung bei einzelnen Arten von Beteiligungen angewendet werden kann beziehungsweise muss.

Gang der Untersuchung:

Nach dem einleitenden Teil wird auf den Begriff der Beteiligung eingegangen, in dem dieser zunächst genauer definiert wird. Anschließend wird aufgeführt, welchen Zweck Unternehmensbeteiligungen erfüllen und welche Gründe es dafür gibt. Weiterhin werden in diesem Kapitel die Arten und Formen von Beteiligungen genannt und beschrieben. Im dritten Teil der Arbeit findet ein grundlegender Vergleich zwischen HGB und IFRS statt, in dem sowohl formelle Unterschiede, wie auch Unterschiede in der Bewertung einzelner Bilanz- und GuV-Positionen aufgezeigt werden. Danach rückt das Kernthema des Aufsatzes im 4. Kapitel in den Mittelpunkt, nämlich die Bilanzierung von Beteiligungen nach HGB und IFRS. Hierbei findet eine Aufteilung nach den Arten der Beteiligung statt und die jeweiligen Bilanzierungsansätze werden durchleuchtet. Abschließend wird ein Fazit zum Thema gezogen und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung der Rechnungslegungsstandards gegeben, wobei insbesondere auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hingewiesen wird.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis 4
Abkürzungsverzeichnis 6
1. Einleitung 8
1.1 Hinführung zum Thema 8
1.2 Zielsetzung der Arbeit 10
1.3 Aufbau der Arbeit 11
2. Der Begriff der Beteiligung 11
2.1 Definitionen 12
2.2 Zweck der Beteiligung 14
2.3 Arten von Beteiligungen 15
3. HGB und IFRS im Vergleich 19
3.1 Wesentliche Unterschiede 19
3.2 Vergleich der Bewertung einzelner Bilanzposten 21
3.3 Vergleich der Bewertung einzelner GuV-Posten 26
4. Bilanzierung von Beteiligungen nach HGB und IFRS 29
4.1 Bilanzierung von Beteiligungen nach HGB 29
4.1.1 Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 29
4.1.2 Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen 35
4.1.3 Bilanzierung von Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen 45
4.2 Bilanzierung von Beteiligungen nach IFRS 48
4.2.1 Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen 48
4.2.2 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen 59
4.2.3 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen 60
5. Fazit und Ausblick 64
Anhang 69
Literaturverzeichnis 72

Textprobe:

Kapitel 4.1.2, Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen:

Im Einzelabschluss erfolgt die Bewertung von Beteiligungen an Tochterunternehmen ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten. Im Konzernabschluss werden Tochterunternehmen durch Vollkonsolidierung (§301 HGB) einbezogen. Man spricht dann von einem Tochterunternehmen, wenn ein Beteiligungsverhältnis gegeben ist und das Unternehmen einer einheitlichen Leitung unterliegt (§290 (1) HGB) oder ein sogenanntes Control-Verhältnis vorliegt (§290 (2) HGB). Voraussetzung für die Existenz einer einheitlichen Leitung ist, dass eine zentrale Planung und hierarchische Koordination der grundlegenden Bereiche innerhalb eines Konzerns stattfindet. Dazu zählt unter anderem die langfristige Geschäftspolitik, z. B. die Festlegung der Unternehmensziele, die Koordination der Aktivitäten, Gestaltung des Informations- und Kontrollsystems im Konzern oder die Besetzung der Führungspositionen der abhängigen Unternehmen. Außerdem sollte zumindest einer der wichtigen Führungsbereiche wie Finanzpolitik, Investitionspolitik und Absatz- und Beschaffungspolitik in den Grundzügen zentral gesteuert werden. Sollten die Voraussetzungen der einheitlichen Leitung nicht erfüllt sein, besteht dennoch die Pflicht zur Vollkonsolidierung, wenn einer Kapitalgesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter bei einem Unternehmen zustehen, eine Kapitalgesellschaft berechtigt ist, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans bei einem anderen Unternehmen abzubestellen oder zu berufen oder sie einen beherrschenden Einfluss auf das andere Unternehmen aufgrund eines abgeschlossenen Beherrschungsvertrages oder einer Satzungsbestimmung nehmen kann. In diesen Fällen spricht man vom so genannten Control-Konzept.

Die Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen kann erfolgen mit Hilfe der Erwerbsmethode und der Interessenzusammenführungsmethode, wobei die Erwerbsmethode den Regelfall der Vollkonsolidierung darstellt. Bei der Erwerbsmethode findet eine Verrechnung der Anteile des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens statt. Die Fiktion der Erwerbsmethode besteht darin, dass die Mutter beim Erwerb der Tochter neben den Anteilen am Kapital auch deren Vermögensgegenstände und Schulden einzeln erworben hat. Daher werden in die Konzernbilanz nicht die Buchwerte aus den Tochterbilanzen, sondern ihre Anschaffungswerte zum Erwerbszeitpunkt übernommen. Ebenfalls ausgewiesen werden die in den Einzelbilanzen der Töchter nicht aktivierten Vermögensgegenstände. Man spricht hier von einer Aufdeckung stiller Reserven abzüglich stiller Lasten. Beim Vergleich des bilanzierten Unternehmenswertes mit dem zu hohen oder zu niedrigen Kaufpreis ergeben sich aktivische oder passivische Unterschiedsbeträge.Diese werden den Vermögensgegenständen beziehungsweise Schulden zugeordnet, bei denen sich durch die Neubewertung eine Differenz ergibt. Verbleiben Restbeträge, so findet ein gesonderter Ausweis als ‘Geschäfts- oder Firmenwert’ bzw. als ‘Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung’ in der Konzernbilanz statt. Die Durchführung der Vollkonsolidierung nach der Erwerbsmethode kann mit Hilfe zweier Methoden stattfinden, nämlich der Buchwert- und Neubewertungsmethode. Hierzu werden nun zwei Beispiele betrachtet, um die beiden Methoden vorzustellen und deren Unterschiede aufzuzeigen. Beispiel 1: ‘Ein Mutterunternehmen erwirbt eine 100%ige Beteiligung an einem Tochterunternehmen. Die Anschaffungskosten dieser Beteiligung betragen 1.000’.

Arbeit zitieren:
Wörner, Ulrich September 2008: Bilanzierung von Beteiligungen nach HGB und IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bilanzierung, Beteiligung, HGB, IFRS, Bewertung

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