Die Bilanzierung von Anlageimmobilien im Vergleich zwischen HGB und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Tobias Frank
- Abgabedatum: Februar 2006
- Umfang: 147 Seiten
- Dateigröße: 1,4 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Augsburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9681-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9681-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9681-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Frank, Tobias Februar 2006: Die Bilanzierung von Anlageimmobilien im Vergleich zwischen HGB und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IAS 40, Rechnungslegung, investment, real estate, Liegenschaft
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Diplomarbeit von Tobias Frank
Einleitung:
Im Jahre 1957 wurde durch den „Treaty of Rome“ die Europäische Wirtschaftgemeinschaft, bestehend aus 6 Mitgliedsländern, gegründet. Unter den Mitgliedsländern war auch Deutschland vertreten. Das ursprüngliche Ziel war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Im Laufe der Zeit wurde versucht, aufgrund des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen sowie den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Die Forderung nach einer internationalen, vergleichbaren Rechnungslegung wurde verstärkt durch den Druck der Kapitalmärkte und der Wirtschaft. So erließ die Europäische Union 2002 eine Verordnung, die alle kapitalmarktorientierten europäischen Unternehmen ab 2005 bzw. durch Ausnahmetatbestand spätestens ab 2007 verpflichtet, einen Abschluss nach den International Reporting Financial Standards (IFRS) zu erstellen. Dadurch gewann die internationale Rechnungslegung an Bedeutung.
Die Philosophie des Handelsgesetzbuches wird hinsichtlich der vorsichtigen Bewertung durch die internationalen Standards teilweise durchbrochen. Zielsetzung der IFRS ist es, die Adressaten des Jahres- und Quartalsabschlusses mit entscheidungsrelevanten Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu versorgen.
Dabei sind die Grundstücke und Gebäude der Unternehmen eine nicht zu unterschätzende Größe im Jahresabschluss. So verfügten am 31.12.2004 die DAX 30 Unternehmen über Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von über 170 Mrd. €. Dabei ist festzustellen, dass dies bei mehr als der Hälfte der Gesellschaften einen Anteil von 10 – 43 % der Bilanzsumme darstellt, was die essentielle Bedeutung der Immobilienanlagen bei den Unternehmen zeigt. Grundstücke und/oder Gebäude werden, im Gegensatz zum HGB, nicht einheitlich bilanziert, sondern nach bestimmten Kriterien klassifiziert.
Dabei kommt es bei der Bilanzierung zur Anwendung und Abgrenzung von verschiedenen IAS/IFRS. Primär werde ich den IAS 40 „Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ fokussieren. „Zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gehören Land und/oder Gebäude, die gehalten werden, um Mieteinnahmen und/oder Wertsteigerungen zu erzielen“. Anschließend werde ich die Bilanzierung von Grundstücken und Gebäuden nach handelsrechtlichen Bestimmungen beschreiben, um anschließend eine synoptische Gegenüberstellung vornehmen zu können.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Abkürzungsverzeichnis | VII | |
| Literaturverzeichnis | X | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Internationalisierung der Rechnungslegung in Deutschland | 3 |
| 2.1 | Reformen im AktG und das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) | 3 |
| 2.2 | Der Börsengang der Daimler Benz AG im Jahre 1993 | 4 |
| 2.3 | Implementierung des „Neuen Marktes“ sowie des Prime Standard | 5 |
| 2.4 | KapAEG (1998), KonTraG (1998) sowie TransPuG (2002) treten in Kraft | 5 |
| 2.5 | Gründung des Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee | 7 |
| 2.6 | Die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 | 8 |
| 2.7 | Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) | 9 |
| 2.8 | Zusammenfassung | 10 |
| 3. | Überblick über IFRS | 11 |
| 3.1 | Aufbau, Aufgaben und Zusammenhang der Organisationen des IASCF | 11 |
| 3.1.1 | Entwicklung vom IASC zum IASB | 12 |
| 3.1.2 | Organisationsstruktur der International Accounting Standards Committee Foundation | 14 |
| 3.1.3 | Organisation, Aufgaben und Zielsetzungen des International Accounting Standard Board (IASB) | 15 |
| 3.1.4 | Aufgaben der Trustees | 16 |
| 3.1.5 | Aufgaben des International Financial Reporting Interpretations Committee | 16 |
| 3.1.6 | Aufgaben des Standards Advisory Council | 17 |
| 3.1.7 | Unterstützung von fachlichen Mitarbeitern und einer Administration | 17 |
| 3.2 | Der Entwicklungsprozess eines Standards | 18 |
| 3.3 | Anerkennung der IFRS | 19 |
| 3.4 | Durchsetzung der IFRS | 19 |
| 3.5 | Aufbau und Aufgaben der einzelnen Bestandteile des IFRS | 20 |
| 3.5.1 | Rahmenkonzept | 21 |
| 3.5.2 | Einzelne Standards | 21 |
| 3.5.3 | Interpretationen | 22 |
| 4. | Bilanzierung von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nach den internationalen Reporting Financial Standards | 23 |
| 4.1 | Klassifikation und Abgrenzung von Immobilien nach IFRS | 24 |
| 4.1.1 | Anwendungsbereich des IAS 2 und Abgrenzung zu IAS 40 | 25 |
| 4.1.2 | Anwendungsbereich des IFRS 5 und Abgrenzung zu IAS 40 | 28 |
| 4.1.3 | Anwendungsbereich des IAS 16 | 9 |
| 4.1.4 | Anwendungsbereich des IAS 40 und Abgrenzung zu IAS 16 | 30 |
| 4.1.5 | Besonderheit bei der Klassifikation | 33 |
| 4.2 | Ansatz | 34 |
| 4.3 | Erstbewertung/Zugangsbewertung | 36 |
| 4.4 | Folgebewertung | 41 |
| 4.4.1 | Modell der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten | 42 |
| 4.4.2 | Bewertung von Anlageimmobilien zu beizulegenden Zeitwerten | 45 |
| 4.4.2.1 | Begriff des beizulegenden Zeitwerts | 46 |
| 4.4.2.2 | Vorgehensweise bei der Ermittlung des Fair Values | 48 |
| 4.4.2.3 | Wertermittlung auf Grundlage des Vergleichswertverfahrens | 51 |
| 4.4.2.4 | Wertermittlung auf Grundlage des Ertragswertverfahrens | 53 |
| 4.4.2.5 | Wertermittlung auf Grundlage des Discounted-Cash-Flow Verfahrens | 55 |
| 4.4.2.6 | Bewertungsprobleme von Immobilienbei der Telekom AG | 66 |
| 4.5 | Umklassifizierung | 68 |
| 4.6 | Beendigung bei Abgang oder Stillegung | 71 |
| 4.7 | Ausweis der Anlageimmobilien | 72 |
| 4.8 | Steuerlatenz | 74 |
| 4.9 | Anhangsangaben | 74 |
| 5. | Anlageimmobilien - Bilanzierung nach dem HGB | 79 |
| 5.1 | Grundlagen der HGB-Bilanzierung | 81 |
| 5.2 | Erstbewertung von Immobilien | 82 |
| 5.3 | Folgebewertung von Immobilien | 86 |
| 5.3.1 | Planmäßige Abschreibungen | 88 |
| 5.3.2 | Außerplanmäßige Abschreibungen | 90 |
| 5.4 | Ausweis mit Hilfe des Anlagespiegels | 94 |
| 5.5 | Abgang | 96 |
| 6. | Vergleich zwischen IFRS und HGB | 98 |
| 6.1 | Synoptische Gegenüberstellung IFRS-HGB | 98 |
| 6.2 | Bewertung des Fair Value Ansatzes | 100 |
| 7. | Schlussgedanke | 102 |
| Anhang: | 104 | |
| Diagramm: Analyse des Grundstücksvermögens bei den DAX 30 Unternehmen | 105 | |
| Auswertung des Grundstücksanteils der DAX 30 Unternehmen | 106 | |
| Amtsblatt der Europäischen Union Nr. 1606/2002 | 107 | |
| IAS 40 Standard | 111 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 138 |
Wertminderungen erfolgswirksam durch außerplanmäßige Abschreibungen zu erfassen sind. Soweit eine Neubewertungsrücklage aus einer früheren Neubewertung besteht, sind die Wertminderungen zunächst erfolgsneutral gegen diese Rücklage zu erfassen. Übersteigen die Wertminderungen diese Rücklage wirkt sich die darüber hinausgehende Wertminderung erfolgswirksam und somit ergebnismindern auf den Jahresabschluss aus. Sind die Zeitwerte gegenüber den Anschaffungs- oder Herstellungskosten höher, sind sie wie folgt zu erfassen: • Soweit die Erhöhung eine frühere außerplanmäßige Abschreibung kompensiert, muss die Werterhöhung erfolgswirksam im Ergebnis erfasst werden. Der dafür angesetzte Betrag ist auf den Wert begrenzt, der sich ergeben hätte, wenn keine außerplanmäßige Abschreibung durchgeführt werden wäre. • Ein noch verbleibender Teil der Werterhöhung ist direkt im Eigenkapital innerhalb der Neubewertungsrücklage erfolgsneutral zu erfassen. Bei einem späteren Abgang der Immobilie darf die Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklage umgebucht werden. Werden Immobilien des Vorratsvermögen in den Bestand der Anlageimmobilien übertragen, entspricht dieser Vorgang der Behandlung einer Veräußerung von Vorräten, die anschließend zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein Unterschiedsbetrag, der in diesem Zeitpunkt zwischen dem Fair Value und dem vorhergehenden Buchwert entsteht, ist erfolgswirksam zu erfassen.303 Beabsichtigt ein Unternehmen eine als Finanzinvestition gehaltene Liegenschaft zu verkaufen, ist eine Umgliederung in den IFRS 5 „zum Verkauf bestimmte langfristige [...]
legt in seinem Gutachten für die Telekom dar, dass durch die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Immobilienvermögen keine vermögensmindernden Nachteile bei den Anteilseigner verbunden waren, da diese Neubewertung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Liquidität der Deutschen Telekom AG gehabt haben.291 Durch das Mammutverfahren war das Landgericht Frankfurt fest entschlossen, ein juristisches Verfahren, das sog. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuwenden, das im Oktober 2005 noch nicht in Kraft war. Dieses Gesetz ermöglicht dem Gericht, einen Musterkläger auszuwählen, dem neun weitere Kläger mit der selben Rechtsfrage beigeordnet werden müssen. Die übrigen Kläger werden zu sogenannten Beigeladenen ernannt. Somit wird für alle Kläger die Entscheidung des Oberlandesgerichts verbindlich. Wäre dieses Gesetz nicht in Kraft getreten, würde es nach Aussage des Richters Wösthoff 15 Jahre dauern, bis die Klagen in erster Instanz abgearbeitet würden.292 Anhand dieses Prozesses wird die Problematik und Komplexität der Ermittlung des Fair Values von Immobilien deutlich. [...]
Demzufolge hat die Telekom im März 2000 einen Kurs von 103 Euro erreicht. Nachdem bekannt wurde, dass die Deutsche Telekom AG ihr Immobilienvermögen um über 2 Mrd. Euro korrigiert hat, verlor der Kurs der Telekom AG bis zum Ende des Jahres 2000 über die Hälfte ihres Wertes. Die Telekom ist jedoch der Meinung, dass der im Börsenprospekt genannte Buchwert der Immobilien korrekt ermittelt wurde. Das Immobilienvermögen wurde laut Telekom von mehreren Gutachtern ermittelt. Somit kann nach Ansicht des Telekom-Anwalts, Herrn Bernd-Wilhelm Schmitz, nicht die Methode der Ermittlung in Frage gestellt werden. Herr Wolfgang Kleiber, Experte für Immobilienbewertungen, hat in einem Gutachten für die Deutsche Telekom AG dargelegt, dass bei Grundstückswertermittlungen Bewertungsunschärfen von bis zu 30% verbunden sein können. So sind diese Unschärfen auch bei fundiertesten Bewertungsmethoden unvermeidbar. Hans-Joachim Böcking, Professor für [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832496814
Arbeit zitieren:
Frank, Tobias Februar 2006: Die Bilanzierung von Anlageimmobilien im Vergleich zwischen HGB und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), Hamburg: Diplomica Verlag
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IAS 40, Rechnungslegung, investment, real estate, Liegenschaft



