Bilanzielle Darstellung Strukturierter Produkte nach IFRS
- Art: Studienarbeit
- Autor: Bernhard Mortensen
- Abgabedatum: Januar 2009
- Umfang: 55 Seiten
- Dateigröße: 377,0 KB
- Note: 2,2
- Institution / Hochschule: Berufsakademie Villingen-Schwenningen Deutschland
- Bibliografie: ca. 18
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2881-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Mortensen, Bernhard Januar 2009: Bilanzielle Darstellung Strukturierter Produkte nach IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: IFRS, Bilanzierung, Finanzinstrumente, Bilanzierungsbeispiele, Strukturierte Produkte
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Studienarbeit von Bernhard Mortensen
Einleitung:
Durch die Zusammensetzung eines Basisvertrages und einem oder mehreren Derivaten lässt sich eine große Anzahl Strukturierter Produkte erstellen. Diese zum Teil sehr komplexen Konstruktionen können sehr hohe Renditen erzielen, aber auch hohe Risiken in sich bergen.
Dass die Risiken von Strukturierte Produkte zum Teil unterschätzt wurden, sieht man darin, dass mit ABS Papieren ein Teil von Ihnen den Ursprung der aktuellen Finanzmarktkrise mitverantworten. Man kann sogar noch weitergehen und behaupten, dass es den beinahe Zusammenbruch mehrerer Banken ohne Strukturierte Produkte wohl nicht gegeben hätte. Als namenhafte Beispiele können hierbei Goldmann und Sachs, die Depfa Bank, oder die KFW genannt werden. Auch Privatanleger mussten im Bereich Zertifikate hohe Verluste verkraften, was daran liegt, dass den Anlegern Risiken nicht bewusst wurden.
Die Fragen die sich nun stellen, ist wie solche Posten in der Bilanz ausgewiesen werden und ob damit auch die Risiken der jeweiligen Finanzinstrumente dargestellt werden.
Gang der Untersuchung:
Aufgrund der aktuellen Lage an den Finanzmärkten, wird in dieser Arbeit untersucht, wie Strukturierte Produkte zu bilanzieren sind und in wieweit die Risiken in der Bilanz dargestellt werden.
Eine Darstellung, wie Finanzinstrumente im Allgemeinen bilanziert werden, ist im Anhang zu finden. Dies ist kein Hauptaugenmerk der Arbeit, soll aber die Möglichkeit bieten, ein allgemeines Verständnis der Bilanzierung von Finanzinstrumente zu schaffen.
Im ersten Kapitel des Hauptteiles wird auf die Bilanzierung Strukturierter Produkte eingegangen. Zunächst müssen dabei verschiedenen Fachtermini definiert und Strukturierte Produkte genau abgegrenzt werden. Des Weiteren wird die Bilanzierung von Trägerinstrument mit derivativem Finanzinstrument, die getrennte Bilanzierung und die Fair Value Option betrachtet. Dies wir durch verschiedene Beispiele vertieft.
Die Behandlung von Hedging soll, obgleich es sehr wohl Verbindungen und sogar spezielle Kommentierungen zu dem Zusammenspiel von Hedging und Strukturierten Produkten gibt, ausgeschlossen werden. Dies liegt daran, dass die Betrachtung von Strukturierten Produkten im speziellen erfolgen soll.
Im Anhang wird auch auf die im Jahr 2008 vorgenommenen Änderungen des IAS 39 eingegangen. Dieser stehen in keinem direkten Zusammenhang mit Strukturierten Produkten, sollen aber aufgrund der Wichtigkeit kurz aufgeführt werden.
Am Ende der Arbeit erfolgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und ein kurzer Ausblick.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Tabellenverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Ziel und Aufbau | 1 |
| 2. | Bilanzierung und Bewertung von Strukturierten Produkten | 2 |
| 2.1 | Definition | 2 |
| 2.2 | Grundlagen der Bilanzierung und Bewertung | 7 |
| 2.2.1 | Einheitliche Bilanzierung | 8 |
| 2.2.2 | Getrennte Bilanzierung | 10 |
| 2.2.2.1 | Basisvertrag | 11 |
| 2.2.2.2 | Kriterien für getrennte auszuweisende eingebettete Derivate | 12 |
| 2.2.2.3 | Eingebettete Derivate | 14 |
| 2.2.2.4 | Beispiele | 16 |
| 2.2.3 | Fair-Value-Option | 18 |
| 2.2.4 | Methode der Zerlegung | 19 |
| 2.2.5 | Mehrere eingebettete Derivate | 21 |
| 2.2.6 | Unmöglichkeit einer sachgerechten Zerlegung und getrennten Bewertung | 21 |
| 2.2.7 | Grundlage und Zeitpunkt der Beurteilung | 22 |
| 3. | Zusammenfassung Ausblick | 23 |
| Appendix | 25 | |
| Appendix 1: Bilanzierung ohne Trennung | 26 | |
| Appendix 2: Trennung eines Derivates mit Optionscharakter | 28 | |
| Appendix 3: Trennung eines Derivates ohne Optionscharakter | 33 | |
| Appendix 4: Trennung eines Derivates von einem Nicht-Finanzinstrument | 35 | |
| Appendix 5:Grundlagen Finanzinstrumente | 37 | |
| Appendix 6 : Neuregelung der Bilanzierung aufgrund der Finanzmarktkrise | 44 | |
| Verzeichnis der Verordnungen, Rundschreiben und Standards | 47 | |
| Literaturverzeichnis | 48 |
Textprobe:
Kapitle 2.2.2.1, Basisvertrag:
Der Basisvertrag ist bei getrennter Bilanzierung nach IAS 39 zu bilanzieren, wenn er ein Finanzinstrument darstellt. Somit ist dieser entweder erfolgsneutral zum fair value (AFS) oder zu fortgeführten Anschaffungskosten (LAR, HTM) anzusetzen. Handelt es sich bei dem Basisvertrag nicht um ein Finanzinstrument, so erfolgt seine Bilanzierung lt. IAS 39.11 nach den jeweiligen Bestimmungen des anderen Standards. Als Beispiele wären hier Leasingverträge (IAS 17) oder Versicherungsverträge (IFRS 4) zu nennen.
Für die Bewertung und den Ansatz des Basisvertrages gelten die allgemeinen Grundsätze des IAS 39. Die Zuordnung des originären Finanzinstrumentes zu den einzelnen Bewertungskategorien richtet sich nach den in IAS 39.9 für die in den einzelnen Kategorien festgelegten Kriterien.
Der erstmalige Buchwert des originären Finanzinstruments entspricht dem Restwert des Strukturierten Produktes abzüglich des Wertes des herausgelösten Derivates.
Wie der Basisvertrag in der Bilanz auszuweisen ist, wird weder in den Rechnungslegungsnormen nicht näher bestimmt. Wenn der Basisvertrag ein Finanzinstrument ist, wird dieser gemäß seiner Zugehörigkeit zu den einzelnen Bewertungskategorien ausgewiesen.
Kriterien für getrennte auszuweisende eingebettete Derivate:
Ein eingebettetes Derivat ist nur dann vom Basisvertrag zu trennen, wenn es folgende drei Abspaltungskriterien kumulativ erfüllt, welche in der Abbildung drei dargestellt sind (siehe Abb.3: Abspaltungskriterien).
Aus dem IAS 39.11(c) kann man entnehmen, dass strukturierte Produkte, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, nicht getrennt zu bilanzieren sind. Somit sind weder Strukturierte Produkte bei welchen die FVO genutzt wird, noch Strukturierte Produkte bei welchen eine Unmöglichkeit einer sachgerechten Zerlegung und getrennten Bewertung besteht zu trennen.
Das Wahlrecht der Bilanzierung zum fair value ist in IAS 39.11A eingeschränkt. Es lässt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, ungeachtet der Regelung in IAS 39.11, nur dann zu, wenn das eingebettete Derivat die ansonsten anfallenden Cash Flows aus dem Vertrag erheblich ändert. Ferner muss bei der erstmaligen Beurteilung eines gleichartigen hybriden Finanzinstrumentes ohne oder mit geringem Aufwand erkennbar sein, dass die Abspaltung des eingebetteten Derivates unzulässig ist.
Zu der Einschätzung, dass eine Trennung von Derivat und Basisvertrag unzulässig ist, würde man z.B. bei Krediten gelangen, welche eine Vorfälligkeitsoption beinhalten. Diese erlaubt dem Kreditnehmer, dass er den Kredit vorzeitig zurückzahlt. Bei dieser Konstellation und bei Spareinlagen mit gesetzlichem Kündigungsrecht ist eine Trennung von Derivat und Finanzinstrument nicht zulässig. Somit darf auch das Wahlrecht in IAS 39.11A nicht ausgeübt werden.
Die in IAS 39.10 und IAS 39.11 geforderte Trennung von Derivat und Basisinstrument kann sich als höchst aufwendig erweisen. Vor allem, wenn das Strukturierte Produkt aus mehrere Derivaten besteht. Somit ist das Wahlrecht in IAS 39.11A eine eindeutige Erleichterung für den Bilanzierenden. Des Weiteren ist es die Regel, dass Strukturierte Produkte einheitlich bilanziert werden. Die getrennte Bilanzierung ist eine Ausnahme, welche nur bei der Erfüllung der Abspaltungskriterien stattfindet.
Als Ergänzung zu den bereits aufgezählten Regeln, enthält die Application Guidance von IAS 39 eine Vielzahl an Beispielsfällen und Erläuterungen, welche bei der praktischen Anwendung zu beachten sind.
Anhand der folgenden schematischen Übersicht soll aufgezeigt werden ob eine Trennung des eingebetteten Derivates vorgenommen werden muss, bevor in dem darauffolgenden Kapitel erläutert wird wie das eingebettetes Derivat und der Basisvertrag bilanziert werden, wenn sie getrennt ausgewiesen werden.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836628815
Arbeit zitieren:
Mortensen, Bernhard Januar 2009: Bilanzielle Darstellung Strukturierter Produkte nach IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
IFRS, Bilanzierung, Finanzinstrumente, Bilanzierungsbeispiele, Strukturierte Produkte



