Bilanzielle Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach HGB, IAS und US-GAAP
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Nikolaus Zöllner
- Abgabedatum: September 2000
- Umfang: 66 Seiten
- Dateigröße: 421,9 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Kempten Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7030-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7030-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7030-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Zöllner, Nikolaus September 2000: Bilanzielle Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach HGB, IAS und US-GAAP, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Bilanzierung, Forschungs- und Entwicklungskosten, Internationale Bilanzierung
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Diplomarbeit von Nikolaus Zöllner
Einleitung:
Die Idee zu dieser Arbeit entstand aus dem Bestreben, mein Studium in Anbetracht der wachsenden Globalisierung international zu orientieren. Die große Bedeutung der US-amerikanischen Rechnungslegung und das aufstrebende System der International Accounting Standards boten mir hier eine geeignete Plattform.
Für die Entstehung der Arbeit war die Tatsache sehr hilfreich, dass sowohl die Original-Vorschriften der US-GAAP als auch die der IAS in der Bibliothek der Fachhochschule Kempten vorhanden waren. Ich möchte mich schon an dieser Stelle bei den Personen bedanken, die es ermöglichten, diese Schriftwerke in den Bestand der Bibliothek aufzunehmen.
Um es dem Leser, der diese bedeutende Originalliteratur nicht zur Verfügung hat, zu ermöglichen, die internationalen Rechnungslegungsvorschriften im Original nachzulesen, wurden im Anhang die wichtigsten der zitierten US-GAAP Vorschriften (englische Sprache) und IAS-Standards (deutsche Sprache) abgedruckt.
Ich möchte mich bei Herrn Prof. Dr. Hubert Zettl für die Betreuung und die Unterstützung während der Entstehung der Diplomarbeit bedanken. Mein Dank gilt ebenfalls den Herrn Robert Speigel und Dave Ufheil von der KMPG sowie Herrn Hans-Jörg Harth von der Universität des Saarlandes.
Inhaltsverzeichnis:
| Vorwort | 1 | |
| Abkürzungsverzeichnis | 5 | |
| 1. | Einführung | 7 |
| 2. | Forschungs- und Entwicklungskosten nach HGB | 10 |
| 2.1 | Definitionen | 10 |
| 2.1.1 | Forschung | 11 |
| 2.1.1.1 | Grundlagenforschung | 11 |
| 2.1.1.2 | Angewandte Forschung | 12 |
| 2.1.2 | Entwicklung | 12 |
| 2.1.2.1 | Neuentwicklung | 13 |
| 2.1.2.2 | Weiterentwicklung | 13 |
| 2.2 | Bilanzielle Behandlung nach HGB | 14 |
| 2.2.1 | Aktivierung des FuE-Aufwands als immaterieller Vermögensgegenstand | 14 |
| 2.2.1.1 | Abstrakte Aktivierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach HGB | 14 |
| 2.2.1.2 | Konkrete Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach HGB | 15 |
| 2.2.2 | Einbeziehen des FuE-Aufwands in die Herstellungskosten | 16 |
| 2.2.3 | Entwicklung von Prototypen | 18 |
| 2.3 | Berichtspflichten nach HGB | 19 |
| 3. | Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS | 21 |
| 3.1 | Definitionen | 21 |
| 3.1.1 | Forschung | 22 |
| 3.1.2 | Entwicklung | 22 |
| 3.2 | Bilanzielle Behandlung nach IAS | 23 |
| 3.2.1 | Aktivierung des FuE-Aufwands als immaterieller Vermögensgegenstand | 23 |
| 3.2.1.1 | Abstrakte Aktivierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach IAS | 23 |
| 3.2.1.2 | Konkrete Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach IAS | 24 |
| 3.2.1.3 | Bilanzierungsfähigkeit eines immateriellen Vermögensgegenstandes | 24 |
| 3.2.1.3.1 | Forschungsphase | 26 |
| 3.2.1.3.2 | Entwicklungsphase | 26 |
| 3.2.1.4 | Herstellungskosten eines selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstandes | 28 |
| 3.2.2 | Einbeziehen des FuE-Aufwands in die Herstellungskosten | 29 |
| 3.2.3 | Entwicklung von Prototypen | 30 |
| 3.3 | Berichtspflichten nach IAS | 31 |
| 4. | Forschungs- und Entwicklungskosten nach US-GAAP | 33 |
| 4.1 | Definitionen | 33 |
| 4.1.1 | Forschung | 34 |
| 4.1.2 | Entwicklung | 34 |
| 4.2 | Bilanzielle Behandlung nach US-GAAP | 35 |
| 4.2.1 | Aktivierung des FuE-Aufwands als immaterieller Vermögensgegenstand | 35 |
| 4.2.1.1 | Abstrakte Aktivierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach US-GAAP | 35 |
| 4.2.1.2 | Konkrete Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes nach US-GAAP | 36 |
| 4.2.1.3 | Verbuchung der FuE-Kosten als Aufwand | 37 |
| 4.2.2 | Einbeziehen des FuE-Aufwands in die Herstellungskosten | 39 |
| 4.2.3 | Entwicklung von Prototypen | 41 |
| 4.3 | Berichtspflichten nach US-GAAP | 42 |
| 5. | Wesentliche Unterschiede | 43 |
| 6. | Anhang | 47 |
| Literaturverzeichnis | 64 | |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 67 |
(c) der Bruttobuchwert und die kumulierte Abschreibung (addiert mit kumulierten Aufwendungen aus Wertminderungen) zu Beginn und zum Ende der Periode, (d) der/die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, in dem/denen die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte enthalten ist, (e) eine Überleitung des Buchwertes zu Beginn und zum Ende der Periode (...) IAS 38.108 Eine Gruppe immaterieller Vermögenswerte ist eine Zusammenfassung von Vermögenswerten, die hinsichtlich ihrer Art und ihrem Verwendungszweck innerhalb des Unternehmens ähnlich sind. Beispiele für separate Gruppen können sein: (a) Markennamen, (b) Drucktitel und Verlagsrechte (c) Computersoftware (d) Lizenzen und Franchiseverträge (e) Urheberrechte, Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte, Nutzungs- und Betriebskonzessionen, (f) Rezepte, Geheimverfahren, Modelle, Entwürfe und Prototypen, und (g) sich in der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte. (...) IAS 38.111 Zudem hat der Abschluss folgende Angaben zu enthalten: (a) wenn ein immaterieller Vermögenswert über mehr als zwanzig Jahre abgeschrieben wird, die Gründe für die Widerlegung der Annahme, dass die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes zwanzig Jahre ab dem Zeitpunkt der Nutzungsverfügbarkeit des Vermögenswertes nicht überschreiten wird. (...), (b) eine Beschreibung, den Buchwert und den verbleibenden Abschreibungszeitraum eines jeden einzelnen immateriellen Vermögenswertes, der für den Abschluss des Unternehmens als Ganzes von wesentlicher Bedeutung ist, (c) für immaterielle Vermögenswerte, die mittels Zuwendung der öffentlichen Hand erworben und zunächst mit dem beizulegenden Wert angesetzt wurden (...), [...]
(b) diese Ausgaben zuverlässig bemessen und genau diesem Vermögenswert zugeordnet werden können. Sind diese Bedingungen erfüllt, sind die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des immateriellen Vermögenswertes einzubeziehen. IAS 38.79 Das Abschreibungsvolumen eines immateriellen Vermögenswertes ist planmäßig über seine bestmöglich geschätzte Nutzungsdauer zu verteilen. Es besteht die widerlegbare Vermutung, wonach die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes zwanzig Jahre von dem Zeitpunkt an, ab dem der Vermögenswert zum Gebrauch verfügbar ist, nicht überschreiten wird. Die planmäßige Abschreibung beginnt, sobald der Vermögenswert verwendet werden kann. IAS 38.90 Abschreibungen werden im Regelfall als Aufwand erfasst. Manchmal wird jedoch der wirtschaftliche Nutzen aus einem Vermögenswert durch das Unternehmen bei der Herstellung anderer Vermögenswerte verbraucht, anstatt zu einem Aufwand zu führen. In diesen Fällen bilden die Abschreibungskosten einen Teil der Herstellungskosten des anderen Vermögenswertes und werden in dessen Buchwert einbezogen. Beispielsweise wird die Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte, die in einem Herstellungsprozess verwendet werden, in den Buchwert der Vorräte einbezogen (siehe IAS 2, Vorräte). IAS 38.107 In den Abschlüssen sind für jede Gruppe immaterieller Vermögenswerte folgende Angaben wird: (a) die zugrunde gelegten Nutzungsdauern oder die angewandten Abschreibungssätze, (b) die angewandten planmäßigen Abschreibungsmethoden, zu machen, wobei zwischen selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten unterschieden [...]
IAS 38.54 Die Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswertes umfassen sämtliche Kosten, die der Schaffung, Herstellung und Vorbereitung des Vermögenswertes auf seinen beabsichtigten Gebrauch direkt zugerechnet oder auf vernünftiger und stetiger Basis indirekt zugeordnet werden können. (...) IAS 38.55 Zu den Kostenbestandteilen eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswertes zählen nicht: (a) Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten sowie sonstige Gemeinkosten, wenn diese Kosten nicht direkt der Nutzung des Vermögenswertes zugeordnet werden können, (b) eindeutig identifizierte Ineffizienzen und anfängliche Betriebsverluste, die auftreten, bevor ein Vermögenswert seine geplante Leistung erreicht hat, und (c) Ausgaben für die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit dem Vermögenswert. IAS 38.59 Ausgaben für einen immateriellen Vermögensposten, die vom berichtenden Unternehmen in vorangegangenen Jahresabschlüssen oder Zwischenberichten zunächst als Aufwand erfasst wurden, sind zu einem späteren Zeitpunkt nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines immateriellen Vermögenswertes anzusetzen. IAS 38.60 Nachträglich Ausgaben für einen immateriellen Vermögenswert nach dessen Erwerb oder Fertigstellung sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie anfallen, es sei denn, dass: (a) es wahrscheinlich ist, dass der Vermögenswert mit Hilfe dieser Ausgaben einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen wird, der über sein ursprünglich geschätztes Leistungspotential hinausgeht, und [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832470302
Arbeit zitieren:
Zöllner, Nikolaus September 2000: Bilanzielle Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach HGB, IAS und US-GAAP, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Bilanzierung, Forschungs- und Entwicklungskosten, Internationale Bilanzierung



