Bilanzielle Auswirkungen der EURO-Einführung in der Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Umstellungaufwandes
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Jakob Menzel
- Abgabedatum: Juli 1998
- Umfang: 55 Seiten
- Dateigröße: 419,3 KB
- Institution / Hochschule: Duale Hochschule Baden-Württemberg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-0962-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-0962-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-0962-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Menzel, Jakob Juli 1998: Bilanzielle Auswirkungen der EURO-Einführung in der Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Umstellungaufwandes, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Neutralisation von Umrechnungsgewinnen, Rückstellungen, Bilanzierungshilfe, Behandlung von Umstellungskosten
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Diplomarbeit von Jakob Menzel
Zusammenfassung:
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 1. Mai bis zum 3. Mai 1998 ist die Festlegung der Teilnehmerländer (u. a. die Bundesrepublik Deutschland) und damit letzlich auch die Entscheidung über den planmäßigen Beginn der Europäischen Währungsunion (EWU) zum 1.1.1999 erfolgt, die nach einer Übergangszeit spätestens am 30.6.2002 abgeschlossen sein wird. Nach dem Willen des Europäischen Rates und des Europäischen Währungsinstitutes soll die EWU für alle Beteiligten möglichst neutral, marktorientiert und ohne Wettbewerbsverzerrungen ablaufen.
Die Einführung des EURO stellt sowohl die Politik als auch die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Die Politik muß sicherstellen, daß die EWU stabilitätsgerecht verwirklicht wird. Die Unternehmen müssen die notwendigen Umstellungsmaßnahmen auf die neue Währung während der Übergangsphase zeitgerecht und zu möglichst geringen Kosten durchführen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Währungsumstellung für die Unternehmen eine Vielzahl von Fragen bezüglich der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung. Nach einer Umfrage der Föderation der europäischen Wirtschaftsprüfer sehen die deutschen Unternehmen darin den wichtigsten Themenbereich bei der Vorbereitung auf die EWU. Im Rahmen dieser Arbeit werden einerseits wichtige bilanzrechtliche Konsequenzen und Probleme im Zusammenhang mit der EURO-Einführung dargestellt, die intensiv in der betriebswirtschaftlichen Literatur diskutiert werden. Andererseits werden die verschiedenen, teilweise durch den nationalen Gesetzgeber kodifizierten Lösungsmöglichkeiten und ihre Abbildung in Handels- uns Steuerbilanz dargestellt und kritisch erläutert. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, wie die aus der Umstellung auf den EURO resultierenden Kosten bilanztechnisch behandelt werden können, um die damit verbundenen Belastungen möglichst gering zu halten. Die Betrachtung wird auf den Einzelabschluß beschränkt, nicht einbezogen wird der Konzernabschluß. Die Auswirkungen der EWU auf die betrieblichen Funktionen werden nur am Rande aufgezeigt.
Im einzelnen wird folgendermaßen vorgegangen. Kapitel zwei stellt die rechtlichen Grundlagen der EWU auf europäischer und nationaler Ebene vor. Das anschließende Kapitel behandelt die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Umstellung des Jahresabschlusses auf den EURO. Den ersten Schwerpunkt der Arbeit bildet das vierte Kapitel, das die Möglichkeiten der Behandlung von Erfolgsbeiträgen erläutert, die im Zusammenhang mit der EURO-Einführung entstehen. Kapitel fünf stellt den zweiten Schwerpunkt dar und beschäftigt sich mit den verschiedenen Handhabungen der aus der Währungsumstellung anfallenden Aufwendungen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Themenstellung | 1 |
| 1.2 | Definition wichtiger Begriffe | 2 |
| 2. | Rechtlicher Rahmen der Währungsunion | 2 |
| 2.1 | Währungsrechtliche Verordnungen | 2 |
| 2.2 | EURO-Einführungsgesetz | 3 |
| 3. | Umstellung des Jahresabschlusses | 4 |
| 3.1 | Verfahren der Umstellung | 4 |
| 3.2 | EURO-Eröffnungsbilanz | 5 |
| 4. | Behandlung von Erfolgsbeiträgen aus der Einführung des EURO | 6 |
| 4.1 | Rundungsdifferenzen | 6 |
| 4.2 | Umrechnungsdifferenzen monetärer und nichtmonetärer Posten in Teilnehmerwährungen | 6 |
| 4.2.1 | Monetäre Posten | 7 |
| 4.2.1.1 | Realisationszeitpunkt | 7 |
| 4.2.1.2 | Handelsrechtliche Neutralisation von Umrechnungsgewinnnen | 12 |
| 4.2.1.3 | Steuerrechtliche Neutralisation von Umrechnungsgewinnen | 15 |
| 4.2.2 | Nichtmonetäre Posten | 16 |
| 5. | Behandlung der Umstellungsaufwendungen | 17 |
| 5.1 | Vorverlagerung durch Rückstellungsbildung | 18 |
| 5.1.1 | Begriff der Rückstellung | 19 |
| 5.1.2 | Verbindlichkeitsrückstellungen | 19 |
| 5.1.2.1 | Öffentlich-rechtliche Umstellungsverpflichtung | 20 |
| 5.1.2.2 | Faktische Umstellungsverpflichtung | 21 |
| 5.1.2.3 | Enstehen der Verbindlichkeit | 22 |
| 5.1.3 | Aufwandsrückstellungen | 24 |
| 5.1.3.1 | Genaue Aufwandsumschreibung und Wahrscheinlichkeit | 25 |
| 5.1.3.2 | Vergangenheitsbezug und Unbestimmtheit | 26 |
| 5.1.4 | Beurteilung der Rückstellungsbildung | 29 |
| 5.2 | Nachverlagerung durch Aktivierung | 30 |
| 5.2.1 | Aktivierung als Vermögensgegenstand | 30 |
| 5.2.2 | Ansatz als Bilanzierungshilfe | 31 |
| 5.2.2.1 | Begriff der Bilanzierungshilfe | 31 |
| 5.2.2.2 | Bilanzierungshilfe für Umstellungsaufwendungen | 32 |
| 5.3 | Erfassung als Aufwand | 36 |
| Abstract | 37 | |
| Literaturverzeichnis | 38 |
-205.1 Vorverlagerung durch Rückstellungsbildung Kontrovers dikutiert wird die Frage, ob Umstellungsaufwendungen bereits vor ihrem Anfall durch eine Passivierung als Rückstellung im Jahresabschluß zum 31.12.1998 oder früher gewinnmindernd berücksichtigt werden müssen bzw. können1. Der DIHT und andere Wirtschaftsverbände fordern den Gesetzgeber dazu auf, aufgrund der erheblichen Umstellungsaufwendungen Rückstellungen sowohl handels- als auch steuerrechtlich bereits zum 31.12.1998 zuzulassen2. Das EuroEG enthält keine entsprechenden Regelungen. Die Frage nach der Rückstellungsbildung ist daher eine Frage der Auslegung bestehender Vorschriften des HGB. Auf der Basis des derzeitigen Gesetzesstandes können nur Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 2 HGB) in Frage kommen3. Die Vorgehensweise bei der Prüfung zur Zulässigkeit einer Rückstellungsbildung wird dadurch erschwert, daß es in der Bilanzrechtsprechung eine unmittelbar vergleichbare Fragestellung bislang nicht gegeben hat. Daher werden in die Betrachtung gegebenenfalls auch die Möglichkeiten der Rückstellungsbildung für Anpassungsverpflichtungen im Rahmen des Umweltschutzes einbezogen, da diese mit der EUROUmstellung vergleichbar sind4. Bei diesen Anpassungsverpflichtungen handelt es sich um Maßnahmen, durch die ein Unternehmen aufgrund bestimmter Vorschriften, z. B. nach Maßgabe der Technischen-Anweisung Luft (TA Luft), innerhalb einer Übergangsfrist seine Anlagen durch den Einbau eines Luftfilters an niedrigere Grenzwerte anpassen muß, damit diese mit Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr überschritten werden5. [...]
-19auch für große Unternehmen erheblich sein2. Vor allem der Bankensektor, der bereits zu Beginn der Übergangsphase sämtliche Bankgeschäfte parallel in EURO und in nationaler Währung abwickeln muß, und der Handel, der (mindestens) für das erste Halbjahr 2002 eine doppelte Preisauszeichnung vorsieht, wird hohe Kosten zu tragen haben3. Für die deutsche Wirtschaft insgesamt wird der Umstellungsaufwand auf 21,5 Milliarden DM geschätzt, während die Umstellungskosten für Unternehmen und Verwaltungen europaweit auf 300 Milliarden DM beziffert werden4. Alle Unternehmensbereiche verursachen Umstellungskosten und vor allem die Anpassung der EDV- und Informationssysteme, da es in fast allen Programmen und Dateien auf DM lautende Bezüge gibt, die geändert werden müssen5. Weitere Kosten ergeben sich beispielsweise aus der Schulung und Ausbildung der Mitarbeiter, durch Maßnahmen zur parallelen Verwendung von EURO und DM in der Übergangsphase, für neue Preislisten und Kataloge, für externe Berater, der Anpassung von Registrierkassen, Automaten und Scannern, für innerbetriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen, der Information von Kunden und Lieferanten und nicht zuletzt durch die Bindung interner Ressourcen, d. h. der Arbeitszeit von Mitarbeitern, die die Umstellungsmaßnahmen durchführen6. Der Umstellungsaufwand muß vor allem intern erwirtschaftet werden, da es der bestehenden Preisdruck und die kommende Markttransparenz nicht zulassen werden, ihn auf die Kunden in Form höherer Preise abzuwälzen7. Andererseits kommt es durch die EWU zu einer Ersparnis z. B. an Transaktionskosten (Informations-, Umwechslungs- und Kurssicherungskosten)8. Inwieweit dies die Umstellungskosten aufwiegen kann, läßt sich jedoch nicht generell überblicken. Daher erscheint die Frage gerechtfertigt, wie die Umstellungsaufwendungen bilanziell zu behandeln sind. Grundsätzlich ergeben sich dazu drei Möglichkeiten. [...]
4.2.2 Nichtmonetäre Posten Der Wert nichtmonetärer Posten wird neben dem Wechselkurs durch viele anderen Faktoren (z. B. dem Börsen- oder Marktpreis) bestimmt2. Beispiele für nichtmonetäre Posten sind immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Aktien, Beteiligungen und Vorräte3. Ein Abweichen von der bei der Fremdwährungsumrechnung geltenden Bewertungsprinzipien kommt nach Beginn der EWU nicht in Betracht, da auch nach der Fixierung der Umrechnungskurse größere Wertschwankungen möglich sind4. Umrechnungsgewinne stellen auch weiterhin unsichere Wertänderungen dar und dürfen nach dem Realisationsprinzip nicht ausgewiesen werden1. Gemäß dem Imparitätsprinzip müssen umrechnungsbedingte Wertminderungen bei Aktiva und umrechnungsbedingte Werterhöhungen bei Passiva wie bisher erfolgswirksam antizipiert werden. Da die Bewertungspraxis der nichtmonetären Posten von der Festlegung der Umrechnungskurse unberührt bleibt, stellt sich bei ihnen auch nicht die Frage des Realisationszeitpunktes. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832409623
Arbeit zitieren:
Menzel, Jakob Juli 1998: Bilanzielle Auswirkungen der EURO-Einführung in der Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung des Umstellungaufwandes, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Neutralisation von Umrechnungsgewinnen, Rückstellungen, Bilanzierungshilfe, Behandlung von Umstellungskosten



