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Bewertung von langfristigen Dienstleistungsverträgen nach HGB, IAS und US-GAAP

Bewertung von langfristigen Dienstleistungsverträgen nach HGB, IAS und US-GAAP
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Arnold Wickström
  • Abgabedatum: Februar 2001
  • Umfang: 69 Seiten
  • Dateigröße: 380,1 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Mainz Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4151-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4151-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4151-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Wickström, Arnold Februar 2001: Bewertung von langfristigen Dienstleistungsverträgen nach HGB, IAS und US-GAAP, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Bewertung, Rechnungswesen

Diplomarbeit von Arnold Wickström

Einleitung:

Die deutschen (HGB) und die internationalen (IAS, US-GAAP) Rechnungslegungsgrundsätze haben sich unterschiedlich entwickelt. Das deutsche Handelsrecht ist u. a. vom Maßgeblichkeits- bzw. umgekehrten Maßgeblichkeitsprinzip geprägt. Dies bedeutet, dass es eine Verknüpfung zwischen den handels- und steuerrechtlichen Ansätzen gibt. Die International Accounting Standards (IAS) haben keine Rechtskraft und sind grundsätzlich nur Empfehlungen seitens des IASC’s. Die Vorschriften der IAS sind weder größen- noch rechtfsformabhängig und deren Anwendung beruht auf rein freiwilliger Basis. Die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) sind Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze deren gesetzesähnlicher Charakter als eine Art Common Law der Rechnungslegung gilt. Unternehmen, die der amerikanischen Börsenaufsicht unterliegen, müssen für den Konzernabschluss die Vorschriften der US-GAAP anwenden. Aufgrund der fehlenden Maßgeblichkeit bei den IAS und den US-GAAP gibt es keine Verknüpfung zwischen dem Handels- und dem Steuerrecht. Das HGB beinhaltet viele Wahlrechte und bietet den bilanzierenden Unternehmen einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Die Anwendung von Wahlrechten bei den IAS ist sehr eingeschränkt und bei den US-GAAP existieren faktisch keine Wahlrechte. Dies wirkt sich auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aus. Das HGB orientiert sich an dem Vorsichtsprinzip, welches eine weite Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzips zulässt. Das Ziel ist der Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung. Bei den IAS und den US-GAAP steht die periodengerechte Erfolgsermittlung mit dem Ziel einer umfassenden Information für derzeitige und zukünftige Investoren im Vordergrund.

Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Rechnungslegungsgrundsätze wirken sich u. a. auf die Bewertung von langfristigen Dienstleistungsaufträge aus. Weder nach deutschen noch nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist der Begriff langfristige Aufträge eindeutig festgelegt. Bilanzrechtlich werden sie als schwebende Geschäfte bzw. executory contracts behandelt. Charakteristisch für eine langfristige Auftragsdurchführung ist nach h. M., wenn der Beginn und die Beendigung eines Auftrages in unterschiedliche Rechnungsperioden (Geschäftsjahre) fallen.

Die zur Bewertung von langfristigen Aufträgen angewendeten Methoden sind die:

- Completed-contract Methode.

- Percentage-of-completion Methode (anteilige Gewinnrealisierung).

- Bewertung nach dem Teilabnahmeprinzip (milestones).

Die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilden die Grundlage zur Bewertung der langfristigen Aufträge. Die Tabelle stellt die unterschiedlichen Pflicht-, Wahlbestandteile und Ansatzverbote der einzelnen Rechnungslegungssysteme dar.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis I
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis III
Kurzzusammenfassung IV
1. Erläuterung der Themenstellung 1
2. Entwicklung der nationalen (HGB) und internationalen (IAS, US-GAAP) Rechnungslegungsvorschriften 2
3. Langfristige Dienstleistungsaufträge 5
3.1 Definition langfristiger Dienstleistungsaufträge 5
3.2 Vertragsarten bei langfristigen Dienstleistungsaufträgen 6
3.3 Charakteristische Merkmale für Risiken bei langfristigen Dienstleistungsaufträgen 8
4. Rechnungslegungsgrundsätze (HGB, IAS, US-GAAP) 9
4.1 Grundlagen und Funktionen 9
4.2 Übersicht der Rechnungslegungsgrundsätze nach HGB, IAS, US-GAAP 11
4.2.1 Ziele der Rechnungslegung 12
4.2.2 Grundsätze der Rechnungslegung 12
4.2.2.1 Going Concern 12
4.2.2.2 Dominierende Rechnungslegungsgrundsätze 13
4.2.3 Allgemeine Informationen 16
4.2.3.1 Rechnungslegungsvorschriften 16
4.2.3.2 Wahlrechte 17
4.2.3.3 Steuerliche Einflüsse 19
4.2.3.4 Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses 19
5. Methoden der Bewertung und der Gewinnrealisierung von langfristigen Dienstleistungsaufträgen 20
5.1 Bewertungsmethoden 20
5.1.1 Completed-contract Methode 20
5.1.2 Percentage-of-completion Methode 21
5.1.2.1 Cost-to-cost Methode 22
5.1.2.2 Efforts-expended Methode 22
5.1.3 Bewertung nach dem Teilabnahmeprinzip (milestones) 23
5.2 Bewertung nach HGB 23
5.2.1 Bilanzierung und Bewertung 23
5.2.2 Realisationszeitpunkt 25
5.2.3 Gewinnrealisierung 26
5.2.3.1 HGB und die Vereinbarkeit der Gewinnrealisierung nach internationaler Rechnungslegung 26
5.2.3.2 § 264 Abs. 2 HGB als Generalnorm 27
5.2.3.3 § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, Vorsichtsprinzip 28
5.3 Bewertung nach IAS 29
5.3.1 Bilanzierung und Bewertung 29
5.3.2 Realisationszeitpunkt und Gewinnrealisierung 31
5.4 Bewertung nach US-GAAP 33
5.4.1 Bilanzierung und Bewertung 33
5.4.2 Realisationszeitpunkt 35
5.4.3 Gewinnrealisierung 36
5.4.3.1 Percentage-of-completion Methode 36
5.4.3.2 Completed-contract Methode 37
5.5 Beispiele zur Bilanzierung und Gewinnrealisierung 38
5.5.1 Entwicklung des langfristigen Dienstleistungsauftrages nach HGB 40
5.5.2 Entwicklung des langfristigen Dienstleistungsauftrages nach IAS 41
5.5.3 Entwicklung des langfristigen Dienstleistungsauftrages nach US-GAAP 42
6. Kritische Würdigung 43
Literaturverzeichnis 46
Anhangverzeichnis 49

Automatisiert erstellter Textauszug:

4.2.3.3. Steuerliche Einflüsse HGB Einfluss des Steuerrechtes auf handelsrechtliche Vorschriften (Maßgeblichkeit). Es gibt neben der Maßgeblichkeit der Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Grundsätzen für die steuerliche Gewinnermittlung noch die sogenannte umgekehrte Maßgeblichkeit. Das Wahlrecht steuerlich motivierter Ansätze für den handelsrechtlichen Ansatz ist dadurch möglich. [10, S. 15] IAS Die IAS sind losgelöst von nationalen steuerlichen Einflüssen. Die Übernahme rein steuerlich motivierter Ansätze in den IAS-Abschluss sind dadurch grundsätzlich ausgeschlossen. [10, S. 15] US-GAAP Es wird strikt getrennt zwischen der handelsrechtlichen Rechnungslegung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung, sind beide Systeme voneinander abgekoppelt. Die Ausnahme bildet die steuerliche Anwendung des Lifo-Verfahrens. [10, S. 14] [...]

aus, dass eine enge Beziehung zwischen der deutschen Steuergesetzgebung und dem Handelsrecht besteht [7, S. 15]. Das dritte Buch des HGB ist in vier Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt (§§ 238-263 HGB) enthält lediglich die Mindestvorschriften. Der zweite Abschnitt (§§ 264-335 HGB) enthält die Kodifizierung die sich auf Kapitalgesellschaften bezieht. Der vierte und letzte Abschnitt enthält zum einen (§§ 340-340o HGB) spezielle Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute und zum anderen (§§ 341-341o HGB) ergänzende Regelungen für Unternehmen der Versicherungswirtschaft. [6, S. 49 ff.] IAS Die IAS stellen grundsätzlich nur Empfehlungen dar. Das IASC ist keine staatliche Institution und ohne Rechtskraft [4, S. 305]. Die Vorschriften zur Rechnungslegung sind größenunabhängig und rechtsformunabhängig [4, S. 305]. Bei den anwendenden Unternehmen beruht die Anwendung auf rein freiwilliger Basis [10, S. 13]. US-GAAP Die von der SEC erlassenen detaillierten Statements des FASB haben gesetzlichen Charakter. Dieser gesetzesähnliche Charakter trifft auch für die anderen [...]

Vergleichbarkeit HGB Das Handelsgesetzbuch regelt mit dem § 252 HGB die formelle und materielle Stetigkeit. Im § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB ist die formelle Stetigkeit dann gegeben, wenn die Bilanzidentität und die in § 243 Abs. 2 HGB geforderte Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit eingehalten wird. Die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB bringt die materielle Stetigkeit zum Ausdruck. Lt. § 252 Abs. 2 HGB ist es in begründeten Ausnahmefällen zulässig, von der Stetigkeit abzuweichen. Ebenfalls sind die angewendeten Methoden zur Konsolidierung beizubehalten. Jedoch sind lt. § 297 Abs. 2 S. 2 u. 3 HGB Ausnahmen zulässig. [10, S. 39] IAS Die Nützlichkeit als Entscheidungsgrundlage von Informationen wird verbessert, wenn die vorliegenden Daten mit vergleichbaren Branchendaten (Benchmarking) sowie vergleichbare Informationen des bilanzierenden Unternehmens verglichen werden können. Es folgt daraus, dass nicht nur zwischenbetriebliche Vergleiche möglich sein sollen, sondern auch die Ansatzstetigkeit und Bewertungsstetigkeit gegeben sein soll. [10, S. 39] US-GAAP [...]

Arbeit zitieren:
Wickström, Arnold Februar 2001: Bewertung von langfristigen Dienstleistungsverträgen nach HGB, IAS und US-GAAP, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Bewertung, Rechnungswesen

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