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Bewertung ausgewählter Beratungsansätze zur Verbesserung der Beratungsqualität in der Finanzdienstleistungsbranche unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucherschutzes

Bewertung ausgewählter Beratungsansätze zur Verbesserung der Beratungsqualität in der Finanzdienstleistungsbranche unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucherschutzes
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Paul Andrä
  • Abgabedatum: Juli 2010
  • Umfang: 68 Seiten
  • Dateigröße: 2,2 MB
  • Note: 2,5
  • Institution / Hochschule: Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Dresden Deutschland
  • Bibliografie: ca. 40
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-1400-4
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Andrä, Paul Juli 2010: Bewertung ausgewählter Beratungsansätze zur Verbesserung der Beratungsqualität in der Finanzdienstleistungsbranche unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucherschutzes, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Beratungsqualität, Verbraucherschutz, Finanzdienstleistung, Beratung, Beratungsansatz

Diplomarbeit von Paul Andrä

Einleitung:

Die Ausgangssituation dieser Arbeit stellt die geringe Gewinnspanne für Finanzdienstleiter und die unzureichenden Renditen für den Kunden auf dem heutigen Finanzmarkt dar. Um mehr Geld zu verdienen ist es nötig, dass beide Parteien mehr Risiken eingehen. Dadurch entsteht für Berater ein Verkaufsdruck. Für Kunden heißt es, dass sie zum Beispiel ihre Rentenlücke nicht schließen können oder ihre Ziele und Wünsche reduzieren müssen. Ziel ist eine Win-Win-Situation für beide. Dazu ist ein drastisches Umdenken beider Seiten notwendig. Eine neue Qualität der Partnerschaft bzw. der Beratung muss geschaffen werden.

Die Forderung von Bundesministerin AIGNER ‘Die Transparenz von Finanzprodukten muss verbessert werden. Verbraucher müssen erkennen können, was sich hinter einem Produkt verbirgt und welche Chancen und Risiken es beinhaltet. In großen Prospekten steht oft so viel drin, dass der Kunde den Überblick verliert.’ stieß bisher auf wenig Gehör. Das BMELV forderte schon im Juli 2009 die Finanzdienstleistungsinstitute dazu auf, das entwickelte Produktionsinformationsblatt deutschlandweit zu benutzen. Dies wird bis dato allerdings nur von wenigen gemacht. ‘Das muss sich dringend ändern. Der Kunde muss auf einen Blick erkennen können: Was sind die Kosten, Rendite und Risiko des Anlageprodukts? Der Kunde muss zudem wissen, wer ihm gegenüber sitzt – ein unabhängiger Berater oder ein Vermittler, der vom Verkauf eines Finanzprodukts profitiert. Ich setze mich dafür ein, per gesetzlicher Definition das Berufsbild des ‚Honorarberaters‘ zu schaffen, dessen tatsächliche Unabhängigkeit das charakteristische Merkmal ist.’ so die Forderung von AIGNER. Sie hält es ebenfalls für unerlässlich, dass eine Mindestqualifikation für Berater eingeführt wird. ‘Wenn ich mich beraten lasse, dann muss ich mich darauf verlassen können, dass das Wissen des Beraters über das hinausgeht, was ich mir selbst angelesen habe. Zudem müssen sich die Vertriebs- und Anreizsysteme klar der kundengerechten Beratung unterordnen. Eine Provision oder Vergütung ist nichts Verwerfliches, doch darf sie nicht das Hauptmotiv für eine bestimmte Empfehlung sein. Die Interessen des Kunden müssen im Mittelpunkt der Beratung stehen’, so AIGNER weiter. Sie spricht zudem die Haftungsfrage bei einer Falschberatung an. Berater in Banken sollten ebenfalls wie die Versicherungsvermittler zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet werden.

Inhaltsverzeichnis:

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen 6
1. Prolog 7
2. Definitionen 8
3. Die Situation der Finanzdienstleister und der Kunden 9
4. Erste Lösungsthese 12
5. Grundlage der Untersuchungen 13
5.1 Beratungsansätze von Banken im Privatkundengeschäft 13
5.2 Bewertung der Beratung von Banken 14
5.3 Beratungsansätze von Versicherungsvermittlern 16
5.4 Bewertung der Beratung von Versicherungsvermittlern 16
5.5 Selbstdarstellung der ertragsstärksten Allfinanzvertriebe 18
5.5.1 Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft 19
5.5.2 AWD Holding Aktiengesellschaft 20
5.5.3 MLP Aktiengesellschaft 21
5.6 Die Mentalität der Bundesbürger 21
5.7 Der Vertriebsmitarbeiter 22
5.7.1 Der menschliche Berater 22
5.7.2 Der kompetente Berater 23
5.7.3 Der abschlussorientierte Berater 24
5.7.4 Die Rolle des Vertriebsmitarbeiters 25
5.7.5 Bankinteresse versus Kundenorientierung 26
6. Ansätze für eine wirksame Beratung 27
6.1 Der Ansatz der objektiven Beratung 27
6.2 Die Theorie der Honorarberatung 29
7. Menschen machen den Unterschied 31
7.1 Die richtigen Berater für den Vertrieb 31
7.2 Die richtige Unternehmenskultur 33
7.3 Die richtigen Kompetenzen 35
7.3.1 Das Vertrauen 36
7.3.2 Die Kontrolle 36
7.3.3 Die Auswertung 37
7.3.4 Das Warum 37
7.3.5 Der Mut 37
7.3.6 Die Stärken 37
7.3.7 Die Konflikte 38
8. Das Konzept für eine qualitativ hochwertige Beratung 38
8.1 Den roten Faden entwickeln 38
8.1.1 Wissen 39
8.1.2 Training 39
8.1.3 Individualität 40
8.2 Vom ersten Kontakt zur langfristigen Partnerschaft 40
8.3 Das erfolgreiche Beratungsgespräch 41
8.3.1 Die lockere Konversation 42
8.3.2 Die Vorstellung der Person und des Unternehmens 42
8.3.3 Die Abmachung 42
8.3.4 Die Ziele und Wünsche 43
8.3.5 Die Analyse des Ist-Zustandes 43
8.3.6 Die Beratung 44
8.3.7 Die Zusammenfassung 44
8.3.8 Der Abschluss 44
8.3.9 Die Referenzen und Empfehlungen 45
8.3.10 Die Verabschiedung 45
8.4 Die Sprache und der Ausdruck 46
8.5 Gesetzliche Vorgaben für die Beratung von Banken und Vermittlern 46
8.5.1 Vorgaben für den Vertrieb von Bankprodukten 47
8.5.2 Vorgaben für Vermittler von Versicherungen 48
9. Schlussfolgerungen und Ansatzpunkte für weitere Untersuchungen 49
Literaturverzeichnis 54
Quellenverzeichnis 59
Verzeichnis der Abbildungen 60
Verzeichnis der Anlagen 61
Anlagen 62

Textprobe:

Kapitel 5.2, Bewertung der Beratung von Banken:

Die Zeitschrift Stiftung Finanztest untersuchte, bewertete und veröffentlichte unter der Überschrift ‘Banken im Test’ in ihrer Ausgabe aus dem Januar 2010 verschiedene deutsche Banken. Ihr Fazit: Die Banken haben ein Jahr nach Ausbruch der Finanzmarktkrise nichts gelernt. Die Beratung hat sich nicht grundlegend geändert, dies ergaben die 147 Beratungsgespräche. Besonders schockiert waren die Tester von der Auffassung der Berater, was ‘sicher’ bedeutet. Besonders vor dem Hintergrund, dass viele Kunden schon einmal um ihr Geld gebracht wurden, ist diese Interpretation sehr verwerflich. Die zweite erschreckende Erkenntnis ist, dass Berater selbst grundlegende Fragen des WpHGs nicht stellten. Das Ergebnis ist eine eher zufällige Anlageempfehlung. Getestet wurden 21 Banken, von denen die Commerzbank, die Kreissparkasse Köln und die Berliner Sparkasse am besten abschnitten. In diesem Test heißt das aber lediglich ‘befriedigend’. Die Anlageberatung der BW Bank und der Ostsächsischen Sparkasse Dresden wurde als ‘mangelhaft’ bewertet. Die restlichen 16 Institute wurden mit ‘ausreichend’ bewertet.

Im Test ging es um die Anlage von 30.000 Euro über 5 Jahre mit einer Wunschrendite von 4 Prozent. Da der Test im Sommer 2009 durchgeführt wurde, war die erste Hürde die 4 Prozent zu erreichen. Dies war zu dem Zeitpunkt nur mit Sonderaktionen oder Lockzinsangeboten möglich. Für den Berater hieß das, dass er dem Kunden erst einmal klar machen musste, dass er entweder bei der Rendite oder der Sicherheit Abstriche machen muss. Dem Testkunden war die Sicherheit wichtiger als die 4 Prozent Rendite. Lediglich die Kreissparkasse Köln, die Deutsche Bank, die Hamburger Sparkasse und die Sparda West schnitten dabei ‘gut’ ab. Die restlichen Institute bekamen ein ‘mangelhaft’ oder ‘ausreichend’. Hauptfehler war, den Kunden nach eben diesem Zielkonflikt von Sicherheit und Rendite nicht zu fragen.

Bei der folgenden Anlageempfehlung sollten Produkte mit Einlagensicherung ausgewählt werden. Hier bekam lediglich die Kreissparkasse Köln ein ‘gut’. Für die Empfehlung von Staatsanleihen, Unternehmensanleihen von Banken und Rentenfonds gab es in puncto Sicherheit bei der Bewertung kleine Abzüge. Die Deutsche Bank und die Berliner Sparkasse empfahlen Aktienfonds, die BW Bank auch einen Rohstofffonds. Das diese Geldanlagen nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet sind, ist bekannt. Die Sparkasse Pforzheim Calw empfahl die 30.000 Euro in Gold zu investieren. Dies wurde von der Stiftung Finanztest ebenfalls als ‘krasse’ Fehlentscheidung gewertet. Die Ostsächsische Sparkasse und die Sparda West boten dem Kunden private Rentenversicherungen an. Dies wurde als ‘frech’ bewertet. Nach der fünfjährigen Laufzeit war nach Abzug der Kosten und Provisionen lediglich 1 Prozent durchschnittliche Rendite übrig. Zwei Berater der Deutschen Bank empfohlen Bausparverträge. Die Wertung von Stiftung Finanztest: ‘Ebenfalls ums schnelle Geld ging es zwei Anlageberatern der Deutschen Bank.’ Einige Berater der Postbanken und Volksbanken empfahlen auch offene Immobilienfonds. Damit waren die Tester allerdings nicht ganz zufrieden, da auch diese Investments im Zuge der Finanzmarktkrise stellenweise Verluste auswiesen bzw. keine Anteile zurücknahmen.

Abschließend wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Ermittlung des Kundenstatus geprüft. Eine Beratung muss anlegergerecht und anlagegerecht sein. Die Vorgaben dazu sind in der deutschen Umsetzung der MiFID und im WpHG niedergeschrieben. Den Kundenstaus umfassen die Anlageziele bzw. die Anforderungen an die Geldanlage des Kunden. Darüber hinaus müssen die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden festgestellt werden, sowie die finanziellen und persönlichen Verhältnisse ermittelt werden. Dies umfasst auch Fragen zu Beruf, Ausbildung, Alter, Einkommen, Vermögen und Schulden des Kunden, sowie Zweck, Risiko und Dauer der Anlage. Der Kunde muss diese Fragen nicht beantworten, jedoch darf der Berater dann keine Empfehlung an den Kunden aussprechen.

Die Aushändigung bzw. Aufklärung über die Produkt- und Kosteninformationen wurde ebenfalls überprüft. Dies umfasst Risiko, Laufzeit, Verzinsung, Verfügbarkeit, sämtliche Kosten und Nebenkosten sowie die Produktinformationsblätter der Anlage. Diese gesetzliche Vorschriften und Aushändigungen müssen vor Geschäftsabschluss durchgeführt werden. Die Aushändigung der Unterlagen scheint für den Kunden Glückssache zu sein. Zwei Institute bekamen ein ‘mangelhaft’, drei ein ‘befriedigend’ und 16 ein ‘ausreichend’.

Arbeit zitieren:
Andrä, Paul Juli 2010: Bewertung ausgewählter Beratungsansätze zur Verbesserung der Beratungsqualität in der Finanzdienstleistungsbranche unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucherschutzes, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Beratungsqualität, Verbraucherschutz, Finanzdienstleistung, Beratung, Beratungsansatz

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