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Die Beurteilung der Religionspolitik Kaiser Konstantins im 19. Jahrhundert

Die Beurteilung der Religionspolitik Kaiser Konstantins im 19. Jahrhundert
Über dieses Buch
  • Art: Staatsexamensarbeit
  • Autor: Natalja Reuter
  • Abgabedatum: Mai 2010
  • Umfang: 100 Seiten
  • Dateigröße: 992,0 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Universität Koblenz-Landau, Abt. Koblenz Deutschland
  • Bibliografie: ca. 61
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-2312-9
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Reuter, Natalja Mai 2010: Die Beurteilung der Religionspolitik Kaiser Konstantins im 19. Jahrhundert, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Religionspolitik, Konstantin, 19. Jahrhundert, Sonntagsgesetze, Christentum

Staatsexamensarbeit von Natalja Reuter

Einleitung:

Das 19. Jahrhundert kann den Charakter einer eigenen Epoche beanspruchen. Dieses Jahrhundert war von einer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Umwandlung geprägt. Einen starken Einfluss auf diese Umwandlung aber auch auf die Veränderung der Weltanschauung und der Denkweise hatte vor allem die französische Revolution, die den nationalen Bewegungen neuen Auftrieb gab. In Deutschland löste dies eine nationale Euphorie aus, die noch durch die Befreiung Griechenlands von den Türken um 1820 und den Einigungsprozess Italiens Mitte des 19. Jahrhunderts, verstärkt wurde.

Es war außerdem ein Jahrhundert der großen politischen Bewegungen: Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus und Konservatismus, aus denen sich später die modernen Formen der politischen Parteien entwickelten. Die Gesellschaft selbst wurde politisch; man artikulierte sich je nach politischer Überzeugung in unterschiedlichen Richtungen und suchte die politischen Entscheidungen mit zu beeinflussen. Die Spannungen aber auch Hoffnungen des politischen und sozialen Lebens der Deutschen bündelten sich schließlich im Aus- und Aufbruch der deutschen Revolution von 1848/49.

Hinzu kamen auch die Industrialisierung und die kapitalistische Wirtschaft, die sich in dem Jahrhundert durchsetzten und zu einer totalen Veränderung in nahezu allen Lebensbereichen führten. Die Städte wuchsen nicht nur in quantitativer Hinsicht, sondern mit zunehmender Urbanisierung begann sich auch eine neue städtische Lebensweise durchzusetzen. Die Verkehrsrevolution und die Suche nach Arbeit erhöhten die Mobilität. Die dem sozialen und kulturellen Wandel ausgesetzte Gesellschaft veränderte ihre Lebensweise; dabei wurden aber auch hergebrachte Verhaltens- und Denkweisen zerstört, was gleichzeitig große Verunsicherung mit sich brachte.

Die Industrialisierung selbst löste zudem einen Wettkampf um die wirtschaftliche Vormachtstellung zwischen den Nationen Europas aus und förderte auch dadurch das Bewusstsein für die eigene Nation und das Streben nach Ausbildung eines Nationalstaates.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Kultur- und Geistesgeschichte dieser Epoche von nationalen Gedanken und nationalem Selbstbewusstsein erheblich beeinflusst waren. Auf der anderen Seite mobilisierten sich jedoch Kräfte, die sowohl aus Überzeugung als auch aus Unsicherheit heraus der Stauferherrlichkeit nachtrauerten und mit allen Mitteln den beängstigenden Veränderungen entgegen wirken wollten.

Diese Entwicklungen prägten auch die Geschichtsschreibung. Ein Beispiel hierfür ist das 17-bändige Werk von JULES MICHELET ‘Historie der France’ (1833-1867), in dem MICHELET historiographisch das Bild einer nationalen Fortschritts- und Freiheitsgeschichte des französischen Volkes, in der Volk und Herrschaft bzw. Staat zur Einheit der Nation verschmelzen, malt. Die Geschichtsschreibung gewinnt somit eine andere Bedeutung und die innerweltliche Entwicklung nationaler Größe ersetzt nach MICHELET den christlichen Gedanken von Tod und Auferstehung im Prozess der Heilsgeschichte. Der nationale Gedanke wird so zur neuen ‘Religion’ des Jahrhunderts.

Von nationalem Gedankengut geleitet, sammelte man in ganz Europa die Quellen der älteren Geschichte des eigenen Volkes und Staates. In diesem Zusammenhang entstanden etliche Institutionen, derer Aufgabe darin bestand, systematisch Quellen zu sammeln, zu sichern und diese neu zu bewerten.

Diese Ereignisse beeinflussten die Geschichtsschreibung und trugen zur Entwicklung des Historismus erheblich bei. Die zentrale Persönlichkeit des deutschen Historismus war LEOPOLD VON RANKE, von welchem, vor allem durch seinen neuartigen methodischen Umgang mit dem historischen Quellenmaterial, die größten Impulse ausgingen, so dass man die erste Epoche des Historismus als die ‘Rankische’ bezeichnet.

Das Motiv der historischen Geschichtswissenschaft in dieser durch RANKE geprägten Epoche war die empirische Aneignung einer geschichtlichen Tradition, die durch die tiefgreifende Orientierungskrise der bürgerlichen Gesellschaft notwendig geworden war. Das Ziel bestand darin, mit Hilfe empirischer Forschung und kritischer Wissenschaft der bürgerlichen Gesellschaft eine tragfähige politische, soziale und historische Identität zu ermöglichen.

Die zweite Epoche, die bis 1880 andauerte, wurde von Historikern wie THEODOR MOMMSEN, JOHANN GUSTAV DROYSEN, OTTO SEECK, HEINRICH VON SYBEL geprägt, deren historiographisches Werk auch als Reflex auf die Erfahrungen mit den politischen Bewegungen ihrer Zeit, wie der gescheiterten Revolution von 1848/ 1849, dem Streben nach der Einheit Deutschlands, der Gründung der Nationalstaaten sowie Bismarcks Politik und dem Kulturkampf, verstanden werden muss. Die Historiker dieser Epoche waren von den politischen Ereignissen ihrer Zeit stark beeinflusst und bezogen die Impulse ihres historischen Denkens aus den Problemen und Erfordernissen der deutschen Nationalstaatsbildung und versuchten in ihren Werken ihre politische Sicht zu wiederspiegeln.

Nach der vollzogenen Reichsgründung lässt sich schließlich die dritte Epoche des Historismus zu erkennen, die bis ins 20. Jahrhundert hinein andauerte. Die Historikergeneration dieser Epoche hatte die politischen Erfahrungen des europäischen Imperialismus und die Weltkriegsepoche sowie den Systemwandel in Deutschland zu verarbeiten.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung 4
Teil I Eine historisch-kulturelle Einordnung der Religionspolitik Konstantins des Großen 10
Das römische Religionsverständnis 10
Die Krise des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert 11
Die Christenverfolgungen 12
Das tetrarchische System 14
Das ‘Toleranzedikt’ von Gaius Galerius Valerius Maximianus 15
Die Mailänder Vereinbarung 17
Konstantins Religionspolitik im Spiegel seiner Gesetzgebung 22
Das Sonntagsgesetz 22
Gesetze zur Rechtsstellung der christlichen Kirche 23
Gesetze zu Ehe und Familie 27
Gesetze zur Sklaverei 29
‘Restriktive Toleranz’ gegenüber Judentum und paganen Kulten 30
Konstantin als ‘Pontifex Maximus’ 31
Das Ergebnis 34
Teil II Die Beurteilung der Religionspolitik Konstantin des Großen im 19. Jahrhundert 38
Johann Kaspar Friedrich Manso 38
Aufbau des Werkes und verwendete Literatur und Quellen 39
Das Bild Konstantin des Großen 39
Jacob Burckhardt 43
Aufbau des Werkes und verwendete Literatur und Quellen 44
Konstantins Bild bei Jacob Burckhardt 45
Theodor Mommsen 49
Aufbau des Werkes und die verwendete Quellen und Literatur 50
Das Bild Konstantins bei MOMMSEN 52
Theodor Zahn 55
Aufbau des Werkes und verwendete Quellen und Literatur 56
Konstantins Bild bei THEODOR ZAHN 56
Theodor Brieger 60
Aufbau des Werkes und verwendete Quellen und Literatur 60
Konstantins Bild bei THEODOR BRIEGER 61
Leopold von Ranke 66
Aufbau des Werkes und verwendete Quellen und Literatur 67
Konstantins Bild bei LEOPOLD VON RANKE 68
Otto Seeck 71
Aufbau des Werkes und verwendete Quellen und Literatur 72
Konstantins Bild bei OTTO SEECK 73
Adolf von Harnack 79
Aufbau des Werkes und verwendete Literatur und Quellen 80
Konstantins Bild bei HARNACK 81
Zusammenfassung 86
Literaturverzeichnis 92
Abbildungsverzeichnis 98

Textprobe:

Konstantins Religionspolitik im Spiegel seiner Gesetzgebung:

Das Sonntagsgesetz:

Insbesondere an einem Gesetz scheint auch heute noch die explizite Förderung des Christentums durch Konstantin sichtbar zu werden: der Einführung des ‘christlichen Sonntag’. Zwar waren bereits in der Antike verschiedene Wochengliederungen in Gebrauch; damit verbunden war jedoch nie ein offizieller arbeitsfreier Tag.

Im Jahre 321 führt Konstantin den ‘dies solis’ (= ‘Sonntag’) als staatlichen Feiertag ein: Gerichte, städtische Bevölkerung und Werkstätten sollten die Arbeit ruhen lassen. Die Sonntagsruhe galt sogar für die Sklaven. Ausgenommen von diesem Gesetz war jedoch die ländliche Bevölkerung, um wichtige Aussaat- bzw. Erntetermine nicht zu behindern.

Auch alle Soldaten des kaiserlichen Heeres sollten diesen Tag mit einem Gottesdienst begehen. Für die Nichtchristen unter ihnen legte Konstantin sogar eine eigene Gottesdienstform fest, wie wir bei Eusebius nachlesen können: ‘Den anderen aber, die noch nicht am göttlichen Wort teilhatten, befahl er …, an den Tagen des Herrn in den Vorstadtbereichen auf ein freies Feld hinauszutreten. Dort sollten alle das nach einer einheitlichen Vereinbarung eingeübte Gebet gemeinsam zu Gott emporsenden. Denn sie sollten ihre Hoffnung nicht mit Waffen verknüpfen, nicht mit der Rüstung und auch nicht der körperlichen Stärke. Vielmehr sollten sie den Gott über allem kennen, den Spender eines jeden Gutes und so denn auch des Sieges, dem sie auch die satzungsgemäßen Gebete abstatten müßten ...’ Eusebius interpretiert in der ‘Vita Constantini’ diese Gesetze zwar als Anordnung Konstantins in Erinnerung an das Erlösungsgeschehen. Gleichzeitig lässt er jedoch durchblicken, dass auch andere Motive im Spiel gewesen sein könnten. Sicherlich wurde durch die Einführung dieses wöchentlichen ‘Ruhetages’ die Teilnahme an den gottesdienstlichen Versammlungen der Christen gefördert. Dass Konstantin als Bezeichnung für diesen Tag jedoch die aus der römischen Planetenwoche stammende Bezeichnung ‘dies Solis’ wählte, zeigt, dass diese Förderung nicht exklusiv gemeint war, sondern es ihm wohl auch darum ging, eine (religiöse) Reichs-Grundlage zu schaffen, in die alle Kulte sich einordnen konnten.

Auch die Entstehung des Weihnachtsfestes als ‘Geburtstag’ Christi kann wohl im gleichen Zusammenhang gesehen werden. Zwar ist uns kein offizielles kaiserliches Dokument bezüglich der Festlegung eines reichseinheitlichen ‘Weihnachtsfestes’ erhalten, ‘aber es kann kaum ein Zweifel sein, dass seine Entstehung in den gleichen Kontext gehört [wie die Entstehung des ‘Sonntags’], gewissermaßen die gleiche Luft atmet. Es war ein im besten Sinn inklusives Fest, zu feiern von jedermann, sei er Christ oder in irgendeiner anderen Position verankert im breiten Markt der religiösen Möglichkeiten oder in einer Grauzone dazwischen. Die ‘Geburt der neuen Sonne’ nannte man es – damit konnte jeder etwas anfangen. Konstantin hätte es wohl gefallen, wenn sich alle Untertanen seines Reiches treu und gläubig um dieses Fest geschart hätten.’ Gesetze zur Rechtsstellung der christlichen Kirche:

Einige von Konstantin erlassene Gesetze sind direkt auf eine ‘Begünstigung der Kirche und Privilegierung des Klerus ausgerichtet’. Allerdings sollte man bei der Bewertung dieser Privilegien ‘beachten, daß allen hier erwähnten Begünstigungen der Kirche ein Denken in den Kategorien römischer Religiosität zugrundeliegt. Gott garantiert die Wohlfahrt des Staates, wenn ihm die schuldige Verehrung und ein würdiger Kult dargebracht werden. Sobald Konstantin den Christengott zum Schützer erwählte, war es daher nur folgerichtig, daß er für den Kult dieses Gottes sorgte. … Religion ist weniger von der inneren Hingabe her gedacht als vielmehr vom Vollzug des Kultes, der dadurch wirkt, daß er mit ritueller Präzision ausgeführt wird. Dennoch brachten diese Gesetze der christlichen Kirche Vorteile, die sie bis dahin nicht besessen hatte und ihre Ausbreitung weiter förderte.

Arbeit zitieren:
Reuter, Natalja Mai 2010: Die Beurteilung der Religionspolitik Kaiser Konstantins im 19. Jahrhundert, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Religionspolitik, Konstantin, 19. Jahrhundert, Sonntagsgesetze, Christentum

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