Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte einer in Deutschland ansässigen englischen Limited als Alternative zu deutschen Rechtsformen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Torsten Potschkat
- Abgabedatum: Oktober 2004
- Umfang: 103 Seiten
- Dateigröße: 1,1 MB
- Note: 2,7
- Institution / Hochschule: Universität Leipzig Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8519-1
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8519-1 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8519-1 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Potschkat, Torsten Oktober 2004: Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte einer in Deutschland ansässigen englischen Limited als Alternative zu deutschen Rechtsformen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Rechtsformvergleich, Ltd., GmbH, Vergleich, England
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Diplomarbeit von Torsten Potschkat
Einleitung:
Europa wächst zusammen. Dies kann man nicht nur an der Öffnung der Grenzen und der Einführung des Euros ersehen, sondern lässt sich auch an der aktuellen Entwicklung im Gesellschaftsrecht der EU erkennen. In konsequenter Fortführung seiner Rechtssprechung hat der EuGH in den letzten Jahren durch mehrere Urteile zugunsten der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften entschieden und damit den Wettbewerb zwischen den einzelnen Gesellschaftsformen der EU-Mitgliedstaaten eröffnet.
Es ist somit möglich, in Deutschland u. a. in der Rechtsform einer englischen privat limited company by shares aufzutreten. Immermehr deutsche Kleinbetriebe, mittelständische Unternehmen und Selbständige nutzen die Möglichkeit, ihre Geschäfte in Deutschland unter dieser Rechtsform zu betreiben. Dabei sind die Besonderheiten der englischen Limited, ihre Vorzüge und ihre Nachteile der Allgemeinheit momentan noch weitgehend unbekannt.
Die folgende Arbeit soll aufzeigen, inwieweit eine in Deutschland ansässige englische Limited derzeit als Alternative gegenüber vergleichbaren deutschen Rechtsformen für Unternehmensgründer in Betracht kommen kann. Zunächst wird auf das Thema Niederlassungsfreiheit und die maßgeblichen Entscheidungen des EuGH eingegangen.
Im darauf folgenden Abschnitt wird ausführlich dargestellt, wie eine Limited zu gründen und was bei der Führung dieser im Rahmen des englischen Gesellschaftsrechts zu beachten ist. Für die Geschäftstätigkeit in Deutschland wird regelmäßig eine Zweigniederlassung der ausländischen Gesellschaft gegründet.
Dieser Vorgang sowie die mögliche Anwendung deutschen Rechts auf die Zweigniederlassung der englischen Limited werden im nächsten Kapitel beschrieben. Im Anschluss daran werden einige steuerliche Aspekte aufgeführt sowie die Vorteile und einige Einsatzmöglichkeiten der Limited dargestellt. Anschließend werden eventuelle Probleme, mit denen die Limited und ihre Gesellschafter in Deutschland zukämpfen haben, diskutiert. Danach soll ein kurzer Blick auf die irische privat limited company sowie die amerikanische LLC geworfen werden bevor abschließend ein Fazit der Arbeit gezogen wird.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Anlagenverzeichnis | VI | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Niederlassungsfreiheit und Sitztheorie versus Gründungstheorie | 2 |
| 3. | Neue EuGH-Urteile – Öffnung des Marktes für Gesellschaftsformen in der EU | 4 |
| 3.1 | Daily Mail | 4 |
| 3.2 | Centros | 5 |
| 3.3 | Überseering | 6 |
| 3.4 | Inspire Art | 7 |
| 3.5 | Zwischenresümee | 10 |
| 4. | Gesellschaftsformen in England - Die privat limited company by shares | 11 |
| 4.1 | Gründung der Limited | 12 |
| 4.2 | Organe der Gesellschaft | 15 |
| 4.2.1 | Die Hauptversammlung | 15 |
| 4.2.2 | Der „board of directors“ | 16 |
| 4.2.3 | Der „secretary“ | 17 |
| 4.2.4 | Das „registered office“ | 18 |
| 4.2.5 | Der „auditor“ | 18 |
| 4.3 | Kapitalvorschriften | 19 |
| 4.3.1 | Kapitalaufbringung in der private limited company | 19 |
| 4.3.2 | Kapitalerhaltung in der private limited company | 21 |
| 4.4 | Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer | 22 |
| 4.5 | Anteilsübertragung | 24 |
| 4.6 | Buchführung und Jahresabschluss | 25 |
| 4.7 | Publizitätsvorschriften | 26 |
| 4.8 | Insolvenz in England | 29 |
| 5. | Die Zweigniederlassung in Deutschland als Verwaltungssitz der Gesellschaft | 30 |
| 5.1 | Zweigniederlassung in Deutschland | 30 |
| 5.2 | Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister | 33 |
| 5.3 | Der „Ständige Vertreter“ | 38 |
| 5.4 | Haftung in der Zweigniederlassung | 39 |
| 5.4.1 | Kapitalerhaltungshaftung | 41 |
| 5.4.2 | Existenzvernichtungshaftung | 42 |
| 5.5 | Anteilsübertragung in der Zweigniederlassung | 43 |
| 5.6 | Mitbestimmung | 44 |
| 5.7 | Rechnungswesen und Publizität in der Zweigniederlassung | 45 |
| 5.8 | Insolvenz in Deutschland | 46 |
| 6. | Besteuerung der Limited | 51 |
| 7. | Vorteile und Nachteile gegenüber deutschen Gesellschaftsformen | 54 |
| 7.1 | Chancen und Einsatzmöglichkeiten der Limited in Deutschland | 54 |
| 7.1.1 | Vorteile der Limited | 54 |
| 7.1.2 | Ltd. & Co. KG | 56 |
| 7.1.3 | Körperschaftsteuerliche Organschaft | 56 |
| 7.2 | Mögliche Problemfelder der Limited in Deutschland | 57 |
| 7.2.1 | Problem – Laufende Kosten | 57 |
| 7.2.2 | Problem – Deutsches Handelsregister | 58 |
| 7.2.3 | Problem – Rechtsunsicherheit | 60 |
| 7.2.4 | Problem – Kreditwürdigkeit | 62 |
| 7.2.5 | Weitere Problemfelder | 63 |
| 8. | Weitere limited companies | 64 |
| 8.1 | Die irische private limited company | 64 |
| 8.2 | Die US-amerikanische Limited Liability Company | 66 |
| 9. | Fazit | 73 |
| Anhang | VII | |
| Literaturverzeichnis | XVIII |
Die Existenzvernichtungshaftung ist ein vom BGH seit dem Jahr 2001 entwickeltes Rechtsinstrument, das den Gläubigerschutz in Deutschland verbessern soll. Bei diesem Gläubigerschutzkonzept geht es im Großen und Ganzen darum, dass sich beherrschende Gesellschafter einer GmbH nicht mehr auf die Haftungsbeschränkung gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG berufen dürfen, wenn sie das der Gläubigerbefriedigung gewidmete Vermögen der Gesellschaft in einer Art und Weise ruiniert haben, womit die Gläubiger der Gesellschaft nicht rechnen konnten. Der BGH charakterisiert die Existenzvernichtungshaftung als eine gesellschaftsrechtlich einzuordnende Haftung und trennt sie deutlich von der Haftung wegen unerlaubter Handlung wie etwa einer vorsätzlichen sittenwidrigen Gläubigerschädigung i. S. d. § 826 BGB ab.230 Altmeppen hält die Anwendung der Existenzvernichtungshaftung auch auf EU-ausländische Kapitalgesellschaften, die in Deutschland sitzen und operieren, für gerechtfertigt, da die Vernichtung der zur Gläubigerbefriedigung benötigten Vermögensmasse durch Eingriffe der Gesellschafter und Geschäftsführer zu einer Verletzung einer elementaren Grundregel des Gläubigerschutzes führt, die zum Wohle des Allgemeininteresses aufgestellt wurde, und hier zu Lande zu einer persönliche Haftung führt.231 Auch Wachter sieht eine persönliche Haftung für Gesellschafter ausländischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgrund eines [...]
sondern auf das jeweilige Stammkapital der Gesellschaft beziehen. Diese Kapitalziffer muss bei der Eintragung der inländischen Zweigniederlassung im Handelsregister angegeben werden und gehört somit zu den publizitätspflichtigen Daten, denen der EuGH entsprechend seinem Informationsmodell aus Gründen des Gläubigerschutzes die primäre Bedeutung zugesteht.228 Fraglich ist also, ob diese deutschen Gläubigerschutzmaßnahmen unbedingt erforderlich sind. Dennoch hegt auch Ulmer keine Bedenken dagegen, die Gesellschafter zumindest für das, zur Deckung des satzungsrechtlichen Kapitals der ausländischen Scheinauslandsgesellschaft erforderlichen an sie ausgeschüttetes Vermögen haften zu lassen.229 Eine genaue Anwendung deutscher Eigenkapitalersatzregeln auf in Deutschland ansässige englische Limiteds bleibt jedoch vorerst bis zu einer abschließenden Bestimmung seitens des EuGH abzuwarten. [...]
zivilrechtlichen Haftungstatbestände der §§ 823 Abs. 2 bzw. 826 BGB i. V. m. § 263 StGB sowie des § 311 Abs. 2 BGB benötigen auch keiner Rechtfertigung ihres Eingreifens als notwendige Niederlassungsbeschränkung anhand des Vier-Kriterien-Tests des EuGH, weil sie zu dem, gegenüber jedermann geltenden inländischen Verkehrsrecht gehören und nach Maßgabe des inländischen Kollisionsrecht anzuwenden sind.219 Bezüglich des Strafrechts liegt die Zuständigkeit prinzipiell bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Allerdings muss auch hier darauf geachtet werden, dass die deutschen Strafvorschriften, welche sich nach den §§ 3 bis 7 StGB hauptsächlich nach dem Territorialprinzip richten, nicht zu einer Diskriminierung führen oder vom Gemeinschaftsrecht garantierte Grundfreiheiten beschränken. Denn insofern hat das Gemeinschaftsrecht gegenüber dem inländischen Strafrecht Anwendungsvorrang.220 Ob sich die deutschrechtlichen Maßnahmen der „Kapitalerhaltungshaftung“ und der „Existenzvernichtungshaftung“ auf englische Limiteds mit deutscher Niederlassung [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832485191
Arbeit zitieren:
Potschkat, Torsten Oktober 2004: Betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte einer in Deutschland ansässigen englischen Limited als Alternative zu deutschen Rechtsformen, Hamburg: Diplomica Verlag
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Rechtsformvergleich, Ltd., GmbH, Vergleich, England



