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Betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland im internationalen Vergleich

Betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland im internationalen Vergleich
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Elena Markus
  • Abgabedatum: Juli 2005
  • Umfang: 108 Seiten
  • Dateigröße: 1,7 MB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (ehemals FH Nürtingen) Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9173-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9173-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9173-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Markus, Elena Juli 2005: Betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland im internationalen Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Drei-Säulen-Modell, Entgeltumwandlung, Durchführungsweg, Kapitaldeckung, Arbeitnehmerfreizügigkeit

Diplomarbeit von Elena Markus

Problemstellung:

Die Alterssicherung ist ein dynamisches System, das sich gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ständig anpassen muss. Diese Anpassung erfolgt Phasenweise in kleinen Schritten, dann wieder in großen Sprüngen. Das zeigt sowohl der Blick zurück in die Geschichte als auch der internationale Vergleich. Immer wieder stehen Gesellschaften vor neuen Herausforderungen.

Die Herausforderungen unserer Zeit sind in allen entwickelten Industrieländern gleich. Der alte Bevölkerungsteil nimmt aufgrund einer stetig steigernden Lebenserwartung bei rückläufigen Geburten zahlenmäßig überall zu. Zugleich werden dauerhafte Vollzeitarbeitsplätze vermehrt durch Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, befristete Tätigkeit und ähnliches ersetzt. Damit bricht das Fundament der herkömmlichen Alterssicherung, das eine Bevölkerung mit wenigen Alten und vielen Jungen sowie einem hohen Anteil dauerhaft Vollzeitbeschäftigter benötigt, zusammen.

Zwar muss die Regierung in jedem Land diese Fragen selbst beantworten und die jeweils eigene Konsequenzen ziehen, aber nicht jedes Land muss das Rad noch einmal neu erfinden. Es ist sinnvoll Vergleiche zu ziehen, Erfahrungen auszutauschen und von guten Ansätzen aus anderen Ländern zu lernen. Dabei geht es nicht darum, bei irgendjemand abzuschreiben. Ein auf Deutschland übertragbares Modell gibt es nicht. Dazu sind die demographischen und ökonomischen, vor allem aber auch die historischen und kulturellen Unterschiede zwischen den Ländern zu groß. Aber anderen über die Schulter zu schauen dürfte lohnen. Diesem Zweck dient die vorliegende Diplomarbeit.

Zwei Gründe machen einen internationalen Vergleich von Alterssicherungssystemen interessant: Erstens stehen die Alterssicherungssysteme in der EU und in den meisten OECD-Länder vor ganz ähnlich gelagerten Finanzierungsproblemen. Zweitens stehen gerade die EU-Mitgliedstaaten vor einer weiteren Herausforderung, die sich aus Koexistenz unterschiedlicher Alterssicherungs- und Steuersysteme und dem Streben größtmöglicher Freiheit des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie der Arbeitskräftemobilität innerhalb des EU-Binnenmarktes ergibt.

Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, das Problem der Alterssicherung ganzheitlich und in der Ausstrahlung auf die 3 Säulen der nationalen Alterssicherungssysteme unter Berücksichtigung aller aktuellen Entwicklungen zu untersuchen. Da es nicht möglich ist, die Alterssicherungssysteme aller Mitgliedsländer hier zu behandeln, habe ich neben Deutschland unsere beiden unmittelbaren Nachbarn, die Niederlande und die Schweiz ausgewählt. Weiterhin wird auf Großbritannien eingegangen.

Darüber hinaus sollen die vorhandene Ähnlichkeiten und Unterschiede bei der Ausgestaltung der nationalen Alterssicherungssysteme der hier betrachteten Länder darauf untersucht werden, ob sich auf der Basis des internationalen Vergleichs so etwas wie ein einheitliches Grundmuster der Alterssicherungssysteme entwickelter Industrieländer herausschält.

Gang der Untersuchung:

Um dieses Ziel zu erreichen wird zunächst im zweiten Kapitel das System der Alterssicherung in Deutschland und deren drei Säulen kurz erklärt. Zudem werden die Wurzeln der gesetzlichen Rentenversicherung, die immer noch die Hauptversorgungslast tragende Säule darstellt, betrachtet. Davon ausgehend wird dann die aktuelle Situation der Gesetzlichen Rentenversicherung und deren Probleme näher erläutert. Diese Vorarbeit soll den hohen Stellenwert einer betrieblichen und privaten Vorsorge aufzeigen, denn die Gründe für die Notwendigkeit der Stärkung der beiden anderen Säulen offenbaren sich am besten, wenn man sich den derzeitigen Zustand der Alterssicherungssysteme in Deutschland und deren Schwachstellen vergegenwärtigt.

Im dritten Kapitel werden die Grundzüge und Inhalte der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland skizziert, aber nur insoweit, als es für das Verständnis des Zusammenhangs zur kapitalgedeckten Altersvorsorge erforderlich ist.

Das vierte Kapitel soll einen knappen Überblick über den Markt für Altersvorsorgeprodukte in Deutschland bieten und Anforderungen an eine private Altersvorsorge definieren. Hier soll auch deutlich gemacht werden, dass aufgrund von Zielkonflikten des Anlegers bzw. der Produkte möglichst immer eine Kombination aus mehreren Produkten gewählt werden sollte. Um einen Überblick über die Systematik der Altersvorsorge in anderen Ländern zu erhalten, werden in Kapitel 5 die Alterssicherungssysteme ausgewählter Staaten skizziert. Ausgehend von den verschiedenen Erfahrungen und Ansätzen bezüglich der Gestaltung von Alterssicherungssystemen wird des Weiteren die Finanzierung der Altersvorsorge durch Kapitaldeckung einem umlagefinanzierten System gegenübergestellt.

Anschließend wird die Koordinierung der Alterssicherung auf der EU-Ebene kurz skizziert. Das sechste Kapitel fasst abschließend wesentliche Erkenntnisse zusammen.

Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS V
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit 1
1.2 Methodische Vorgehensweise und Aufbau 3
2. Alterssicherungin der Bundesrepublik Deutschland 4
2.1 Überblick über die Alterssicherungssysteme in Deutschland 4
2.1.1 Das „Drei-Säulen-Modell“ der Altersversorgung 5
2.1.2 Erste Säule: Gesetzliche Rentenversicherung 6
2.1.3 Zweite Säule: Betriebliche Altersvorsorge 11
2.1.4 Dritte Säule: Private Altersvorsorge 12
2.2 Die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland 13
2.2.1 Geschichtliche Hintergründe der Rentenversicherung 13
2.2.1.1 Generationenvertrag 14
2.2.1.2 Weitere wichtige Rentenreformen 15
2.2.2 Hauptprobleme der GRV 17
2.2.2.1 Aktuelle Demographische Entwicklung 18
2.2.2.2 Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung 23
2.3 Notwendigkeit der privaten und betrieblichen Altersvorsorge 24
3. Betrieblichen Altersversorgung in Deutschland 30
3.1 Einleitung 30
3.2 Allgemeines 31
3.2.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung 31
3.2.2 Geschichte der betrieblichen Altersversorgung 31
3.3 Wesensmerkmale der betrieblichen Altersversorgung 33
3.4 Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung 34
3.5 Versorgungsverhältnis 34
3.5.1 Versorgungszusage 34
3.5.2 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 35
3.5.2.1 Unmittelbare Versorgungszusage (Direktzusage) 36
3.5.2.2 Mittelbare Durchführungswege 37
3.5.2.3 Durchführungswege im internationalen Vergleich 39
3.5.3 Rechtsbegründungsakt 40
3.5.4 Ausgestaltung der Versorgungszusage 41
3.5.4.1 Beitragsorientierte Leistungszusage 41
3.5.4.2 Leistungszusage 41
3.5.4.3 Betragszusage mit Mindestleistung 41
3.5.4.4 Entgeltumwandlung 41
3.6 Anspruch auf BAV durch Entgeltumwandlung 42
3.6.1 Entgeltumwandlung gemäß § 1 Absatz 2 Nr.3 BetrAVG 42
3.6.2 Gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer auf BAV 43
3.6.3 Anspruchsberechtigte 43
3.6.4 Durchführung des Anspruchs 44
3.6.4.1 Vereinbarung 44
3.6.4.2 Die Durchführungswege 45
3.6.5 Umsetzung des Anspruchs 46
3.6.5.1 Anspruchausschluss bei bestehender BAV 46
3.6.5.2 Zahlungsmodus 47
3.6.5.3 Unverfallbarkeit 47
3.6.5.4 Abfindung und Übertragung der unverfallbaren Anwartschaften 47
3.6.5.5 Entgeltumwandlung und tarifliche Regelungen 48
3.6.6 Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge 48
3.6.6.1 Riester-Förderung 48
3.6.6.2 Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherungs-Förderung 49
3.6.6.3 Nachgelagerte Besteuerung 49
3.6.7 Zwischenfazit 51
4. Private Altersvorsorge in Deutschland 52
4.1 Was ist systematische private Altersvorsorge? 52
4.2 Anforderungen an die private Altersvorsorge 52
4.2.1 Absicherung gegen biometrische Risiken 53
4.2.2 Aufbau einer Liquiditätsreserve 54
4.2.3 Sicherheit 54
4.2.4 Rentabilität 55
4.2.5 Liquidität 55
4.3 Überblick über den Markt für Alterssicherungsprodukte in Deutschland 57
4.3.1 Lebensversicherungen 58
4.3.2 Spareinlagen 58
4.3.3 Aktien 58
4.3.4 Investmentfonds 59
4.3.5 Immobilien 60
4.3.6 Riester-Förderung 61
5. Europäische Alterssicherung im Vergleich 63
5.1 Einleitung 63
5.2 Die Alterssicherung in der Schweiz 63
5.2.1 Die drei Säulen der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge 63
5.2.1.1 Die erste Säule: Eine gesamtschweizerische, existenzsichernde AHV/IV, mit kantonalen Ergänzungsleistungen im Bedarfsfall 64
5.2.1.2 Die zweite Säule: Eine berufliche Vorsorge mit gesetzlicher Minimalversicherung und freiwilliger Höherversicherung 66
5.2.1.3 Die dritte Säule: Eine individuelle, gebundene und/oder freie Selbstvorsorge 68
5.2.2 Fazit 70
5.3 Die Alterssicherung in den Niederlanden 70
5.3.1 Die drei Säulen des niederländischen Rentensystems 70
5.3.1.1 Das staatliche Rentensystem 71
5.3.1.2 Betriebsrente 72
5.3.1.3 Freiwillige Rentensparpläne 73
5.3.2 Wechselwirkungen zwischen den drei Säulen 73
5.3.3 Schlussfolgerungen 75
5.4 Die Alterssicherung in Großbritannien 75
5.4.1 Die drei Säulen des britischen Rentensystems 75
5.4.1.1 Das staatliche Alterssicherungssystem 75
5.4.1.2 Betriebsrenten 77
5.4.1.3 Freiwillige Rentensparpläne 78
5.4.2 Fazit 78
5.5 Umlagefinanzierung versus Kapitaldeckung 79
5.6 Koordinierung der Alterssicherung auf der EU-Ebene 83
6. Schlussbetrachtung 89
LITERATURVERZEICHNIS 92
EIDESSTAATLICHE EKLÄRUNG 100
ANHANG 101

Automatisiert erstellter Textauszug:

Die verstärke Förderung der Betriebsrente geht mit einer weiteren Neuerung einher – der nachgelagerten Besteuerung, d.h.: Da die Einzahlungen aus unversteuerten Einkommen erfolgen, unterliegen erst die Auszahlungen im Rentenalter der Einkommensteuer. 201 Alle Vereinbarungen ab 2005 zielen ausschließlich auf eine steuerliche Förderung von Rentenzahlungen. Damit wird die Pauschalbesteuerung von 20 Prozent der Beiträge für Direktversicherungen und Pensionskassen (nach § 40 b EStG) ersatzlos gestrichen. Im Gegenzug werden ab 2005 Einzahlungen in eine Direktversicherung (nur Verrentung) stärker gefördert: Beiträge bis zu 4 Prozent der BBG in der GRV (West) sind dann steuerfrei möglich (nach § 3 Nr. 63 EStG). Bis 2004 betraf dies nur Einzahlungen in Pensionskassen und Pensionsfonds. Gleichzeitig werden die Betriebsrenten im Alter voll besteuert. Dies beginnt im Jahre 2005 mit 50 Prozent der Altersbezüge und endet ab 2040 mit 100 Prozent. Es kommt also zur nachgelagerten Besteuerung von [...]

Wird der Anspruch auf Entgeltumwandlung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds umgesetzt, hat der einzelne Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf steuerliche Förderung gem. §§ 10a, 82 Abs. 2 EStG (§ 1a Abs. 3 BetrAVG). Die steuerliche Riester - Förderung begann mit dem Jahr 2002. Sowohl die Sonderausgaben als auch die Zulagen werden in Zwei – Jahres – Schritten angehoben, bis sie ab dem Jahr 2008 die Höchstgrenze erreichen. Die steuerliche Förderung (bis 1050 Euro) über Zulagen und/oder Sonderausgaben ist in der Regel für Arbeitnehmer nur attraktiv, wenn sie ein geringes Einkommen haben und/oder mehrere zulagebegünstigte Kinder zu berücksichtigen sind. Bei den Arbeitnehmern, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, wird es vielfach günstiger sein, die steuerliche Förderung nicht zu verlangen. 199 [...]

Gemäß § 1a Abs. 2 BetrAVG kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltumwandlung nur insoweit geltend machen, wenn nicht bereits zum 1.1.2002 eine durch Entgeltumwandlung finanzierte BAV bestand. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in der Vergangenheit abstrakt die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung hatte, also der Arbeitgeber ihm ein entsprechendes Angebot gemacht hat, das er aber nicht angenommen hat. Entscheidend ist, ob es konkret zum Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung gekommen ist. 191 Ist diese bereits bestehende Entgeltumwandlung niedriger als vier Prozent der jeweiligen BBG der gesetzlichen Rentenversicherung (West), dann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Aufstockung bis zu dieser Größenordnung. 192 Eine einseitige vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge wird allerdings nicht gefördert. Die Entgeltumwandlung nach neuem Recht kann aber daneben vom Arbeitnehmer beansprucht werden. 193 [...]

Arbeit zitieren:
Markus, Elena Juli 2005: Betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland im internationalen Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Drei-Säulen-Modell, Entgeltumwandlung, Durchführungsweg, Kapitaldeckung, Arbeitnehmerfreizügigkeit

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