Betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland im internationalen Vergleich
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Elena Markus
- Abgabedatum: Juli 2005
- Umfang: 108 Seiten
- Dateigröße: 1,7 MB
- Note: 2,0
- Institution / Hochschule: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (ehemals FH Nürtingen) Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9173-4
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9173-4 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9173-4 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Markus, Elena Juli 2005: Betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland im internationalen Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Drei-Säulen-Modell, Entgeltumwandlung, Durchführungsweg, Kapitaldeckung, Arbeitnehmerfreizügigkeit
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Diplomarbeit von Elena Markus
Problemstellung:
Die Alterssicherung ist ein dynamisches System, das sich gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ständig anpassen muss. Diese Anpassung erfolgt Phasenweise in kleinen Schritten, dann wieder in großen Sprüngen. Das zeigt sowohl der Blick zurück in die Geschichte als auch der internationale Vergleich. Immer wieder stehen Gesellschaften vor neuen Herausforderungen.
Die Herausforderungen unserer Zeit sind in allen entwickelten Industrieländern gleich. Der alte Bevölkerungsteil nimmt aufgrund einer stetig steigernden Lebenserwartung bei rückläufigen Geburten zahlenmäßig überall zu. Zugleich werden dauerhafte Vollzeitarbeitsplätze vermehrt durch Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, befristete Tätigkeit und ähnliches ersetzt. Damit bricht das Fundament der herkömmlichen Alterssicherung, das eine Bevölkerung mit wenigen Alten und vielen Jungen sowie einem hohen Anteil dauerhaft Vollzeitbeschäftigter benötigt, zusammen.
Zwar muss die Regierung in jedem Land diese Fragen selbst beantworten und die jeweils eigene Konsequenzen ziehen, aber nicht jedes Land muss das Rad noch einmal neu erfinden. Es ist sinnvoll Vergleiche zu ziehen, Erfahrungen auszutauschen und von guten Ansätzen aus anderen Ländern zu lernen. Dabei geht es nicht darum, bei irgendjemand abzuschreiben. Ein auf Deutschland übertragbares Modell gibt es nicht. Dazu sind die demographischen und ökonomischen, vor allem aber auch die historischen und kulturellen Unterschiede zwischen den Ländern zu groß. Aber anderen über die Schulter zu schauen dürfte lohnen. Diesem Zweck dient die vorliegende Diplomarbeit.
Zwei Gründe machen einen internationalen Vergleich von Alterssicherungssystemen interessant: Erstens stehen die Alterssicherungssysteme in der EU und in den meisten OECD-Länder vor ganz ähnlich gelagerten Finanzierungsproblemen. Zweitens stehen gerade die EU-Mitgliedstaaten vor einer weiteren Herausforderung, die sich aus Koexistenz unterschiedlicher Alterssicherungs- und Steuersysteme und dem Streben größtmöglicher Freiheit des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie der Arbeitskräftemobilität innerhalb des EU-Binnenmarktes ergibt.
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, das Problem der Alterssicherung ganzheitlich und in der Ausstrahlung auf die 3 Säulen der nationalen Alterssicherungssysteme unter Berücksichtigung aller aktuellen Entwicklungen zu untersuchen. Da es nicht möglich ist, die Alterssicherungssysteme aller Mitgliedsländer hier zu behandeln, habe ich neben Deutschland unsere beiden unmittelbaren Nachbarn, die Niederlande und die Schweiz ausgewählt. Weiterhin wird auf Großbritannien eingegangen.
Darüber hinaus sollen die vorhandene Ähnlichkeiten und Unterschiede bei der Ausgestaltung der nationalen Alterssicherungssysteme der hier betrachteten Länder darauf untersucht werden, ob sich auf der Basis des internationalen Vergleichs so etwas wie ein einheitliches Grundmuster der Alterssicherungssysteme entwickelter Industrieländer herausschält.
Gang der Untersuchung:
Um dieses Ziel zu erreichen wird zunächst im zweiten Kapitel das System der Alterssicherung in Deutschland und deren drei Säulen kurz erklärt. Zudem werden die Wurzeln der gesetzlichen Rentenversicherung, die immer noch die Hauptversorgungslast tragende Säule darstellt, betrachtet. Davon ausgehend wird dann die aktuelle Situation der Gesetzlichen Rentenversicherung und deren Probleme näher erläutert. Diese Vorarbeit soll den hohen Stellenwert einer betrieblichen und privaten Vorsorge aufzeigen, denn die Gründe für die Notwendigkeit der Stärkung der beiden anderen Säulen offenbaren sich am besten, wenn man sich den derzeitigen Zustand der Alterssicherungssysteme in Deutschland und deren Schwachstellen vergegenwärtigt.
Im dritten Kapitel werden die Grundzüge und Inhalte der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland skizziert, aber nur insoweit, als es für das Verständnis des Zusammenhangs zur kapitalgedeckten Altersvorsorge erforderlich ist.
Das vierte Kapitel soll einen knappen Überblick über den Markt für Altersvorsorgeprodukte in Deutschland bieten und Anforderungen an eine private Altersvorsorge definieren. Hier soll auch deutlich gemacht werden, dass aufgrund von Zielkonflikten des Anlegers bzw. der Produkte möglichst immer eine Kombination aus mehreren Produkten gewählt werden sollte. Um einen Überblick über die Systematik der Altersvorsorge in anderen Ländern zu erhalten, werden in Kapitel 5 die Alterssicherungssysteme ausgewählter Staaten skizziert. Ausgehend von den verschiedenen Erfahrungen und Ansätzen bezüglich der Gestaltung von Alterssicherungssystemen wird des Weiteren die Finanzierung der Altersvorsorge durch Kapitaldeckung einem umlagefinanzierten System gegenübergestellt.
Anschließend wird die Koordinierung der Alterssicherung auf der EU-Ebene kurz skizziert. Das sechste Kapitel fasst abschließend wesentliche Erkenntnisse zusammen.
Inhaltsverzeichnis:
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | IV | |
| ABBILDUNGSVERZEICHNIS | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit | 1 |
| 1.2 | Methodische Vorgehensweise und Aufbau | 3 |
| 2. | Alterssicherungin der Bundesrepublik Deutschland | 4 |
| 2.1 | Überblick über die Alterssicherungssysteme in Deutschland | 4 |
| 2.1.1 | Das „Drei-Säulen-Modell“ der Altersversorgung | 5 |
| 2.1.2 | Erste Säule: Gesetzliche Rentenversicherung | 6 |
| 2.1.3 | Zweite Säule: Betriebliche Altersvorsorge | 11 |
| 2.1.4 | Dritte Säule: Private Altersvorsorge | 12 |
| 2.2 | Die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland | 13 |
| 2.2.1 | Geschichtliche Hintergründe der Rentenversicherung | 13 |
| 2.2.1.1 | Generationenvertrag | 14 |
| 2.2.1.2 | Weitere wichtige Rentenreformen | 15 |
| 2.2.2 | Hauptprobleme der GRV | 17 |
| 2.2.2.1 | Aktuelle Demographische Entwicklung | 18 |
| 2.2.2.2 | Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung | 23 |
| 2.3 | Notwendigkeit der privaten und betrieblichen Altersvorsorge | 24 |
| 3. | Betrieblichen Altersversorgung in Deutschland | 30 |
| 3.1 | Einleitung | 30 |
| 3.2 | Allgemeines | 31 |
| 3.2.1 | Begriff der betrieblichen Altersversorgung | 31 |
| 3.2.2 | Geschichte der betrieblichen Altersversorgung | 31 |
| 3.3 | Wesensmerkmale der betrieblichen Altersversorgung | 33 |
| 3.4 | Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung | 34 |
| 3.5 | Versorgungsverhältnis | 34 |
| 3.5.1 | Versorgungszusage | 34 |
| 3.5.2 | Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung | 35 |
| 3.5.2.1 | Unmittelbare Versorgungszusage (Direktzusage) | 36 |
| 3.5.2.2 | Mittelbare Durchführungswege | 37 |
| 3.5.2.3 | Durchführungswege im internationalen Vergleich | 39 |
| 3.5.3 | Rechtsbegründungsakt | 40 |
| 3.5.4 | Ausgestaltung der Versorgungszusage | 41 |
| 3.5.4.1 | Beitragsorientierte Leistungszusage | 41 |
| 3.5.4.2 | Leistungszusage | 41 |
| 3.5.4.3 | Betragszusage mit Mindestleistung | 41 |
| 3.5.4.4 | Entgeltumwandlung | 41 |
| 3.6 | Anspruch auf BAV durch Entgeltumwandlung | 42 |
| 3.6.1 | Entgeltumwandlung gemäß § 1 Absatz 2 Nr.3 BetrAVG | 42 |
| 3.6.2 | Gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer auf BAV | 43 |
| 3.6.3 | Anspruchsberechtigte | 43 |
| 3.6.4 | Durchführung des Anspruchs | 44 |
| 3.6.4.1 | Vereinbarung | 44 |
| 3.6.4.2 | Die Durchführungswege | 45 |
| 3.6.5 | Umsetzung des Anspruchs | 46 |
| 3.6.5.1 | Anspruchausschluss bei bestehender BAV | 46 |
| 3.6.5.2 | Zahlungsmodus | 47 |
| 3.6.5.3 | Unverfallbarkeit | 47 |
| 3.6.5.4 | Abfindung und Übertragung der unverfallbaren Anwartschaften | 47 |
| 3.6.5.5 | Entgeltumwandlung und tarifliche Regelungen | 48 |
| 3.6.6 | Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge | 48 |
| 3.6.6.1 | Riester-Förderung | 48 |
| 3.6.6.2 | Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherungs-Förderung | 49 |
| 3.6.6.3 | Nachgelagerte Besteuerung | 49 |
| 3.6.7 | Zwischenfazit | 51 |
| 4. | Private Altersvorsorge in Deutschland | 52 |
| 4.1 | Was ist systematische private Altersvorsorge? | 52 |
| 4.2 | Anforderungen an die private Altersvorsorge | 52 |
| 4.2.1 | Absicherung gegen biometrische Risiken | 53 |
| 4.2.2 | Aufbau einer Liquiditätsreserve | 54 |
| 4.2.3 | Sicherheit | 54 |
| 4.2.4 | Rentabilität | 55 |
| 4.2.5 | Liquidität | 55 |
| 4.3 | Überblick über den Markt für Alterssicherungsprodukte in Deutschland | 57 |
| 4.3.1 | Lebensversicherungen | 58 |
| 4.3.2 | Spareinlagen | 58 |
| 4.3.3 | Aktien | 58 |
| 4.3.4 | Investmentfonds | 59 |
| 4.3.5 | Immobilien | 60 |
| 4.3.6 | Riester-Förderung | 61 |
| 5. | Europäische Alterssicherung im Vergleich | 63 |
| 5.1 | Einleitung | 63 |
| 5.2 | Die Alterssicherung in der Schweiz | 63 |
| 5.2.1 | Die drei Säulen der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge | 63 |
| 5.2.1.1 | Die erste Säule: Eine gesamtschweizerische, existenzsichernde AHV/IV, mit kantonalen Ergänzungsleistungen im Bedarfsfall | 64 |
| 5.2.1.2 | Die zweite Säule: Eine berufliche Vorsorge mit gesetzlicher Minimalversicherung und freiwilliger Höherversicherung | 66 |
| 5.2.1.3 | Die dritte Säule: Eine individuelle, gebundene und/oder freie Selbstvorsorge | 68 |
| 5.2.2 | Fazit | 70 |
| 5.3 | Die Alterssicherung in den Niederlanden | 70 |
| 5.3.1 | Die drei Säulen des niederländischen Rentensystems | 70 |
| 5.3.1.1 | Das staatliche Rentensystem | 71 |
| 5.3.1.2 | Betriebsrente | 72 |
| 5.3.1.3 | Freiwillige Rentensparpläne | 73 |
| 5.3.2 | Wechselwirkungen zwischen den drei Säulen | 73 |
| 5.3.3 | Schlussfolgerungen | 75 |
| 5.4 | Die Alterssicherung in Großbritannien | 75 |
| 5.4.1 | Die drei Säulen des britischen Rentensystems | 75 |
| 5.4.1.1 | Das staatliche Alterssicherungssystem | 75 |
| 5.4.1.2 | Betriebsrenten | 77 |
| 5.4.1.3 | Freiwillige Rentensparpläne | 78 |
| 5.4.2 | Fazit | 78 |
| 5.5 | Umlagefinanzierung versus Kapitaldeckung | 79 |
| 5.6 | Koordinierung der Alterssicherung auf der EU-Ebene | 83 |
| 6. | Schlussbetrachtung | 89 |
| LITERATURVERZEICHNIS | 92 | |
| EIDESSTAATLICHE EKLÄRUNG | 100 | |
| ANHANG | 101 |
Die verstärke Förderung der Betriebsrente geht mit einer weiteren Neuerung einher – der nachgelagerten Besteuerung, d.h.: Da die Einzahlungen aus unversteuerten Einkommen erfolgen, unterliegen erst die Auszahlungen im Rentenalter der Einkommensteuer. 201 Alle Vereinbarungen ab 2005 zielen ausschließlich auf eine steuerliche Förderung von Rentenzahlungen. Damit wird die Pauschalbesteuerung von 20 Prozent der Beiträge für Direktversicherungen und Pensionskassen (nach § 40 b EStG) ersatzlos gestrichen. Im Gegenzug werden ab 2005 Einzahlungen in eine Direktversicherung (nur Verrentung) stärker gefördert: Beiträge bis zu 4 Prozent der BBG in der GRV (West) sind dann steuerfrei möglich (nach § 3 Nr. 63 EStG). Bis 2004 betraf dies nur Einzahlungen in Pensionskassen und Pensionsfonds. Gleichzeitig werden die Betriebsrenten im Alter voll besteuert. Dies beginnt im Jahre 2005 mit 50 Prozent der Altersbezüge und endet ab 2040 mit 100 Prozent. Es kommt also zur nachgelagerten Besteuerung von [...]
Wird der Anspruch auf Entgeltumwandlung über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds umgesetzt, hat der einzelne Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf steuerliche Förderung gem. §§ 10a, 82 Abs. 2 EStG (§ 1a Abs. 3 BetrAVG). Die steuerliche Riester - Förderung begann mit dem Jahr 2002. Sowohl die Sonderausgaben als auch die Zulagen werden in Zwei – Jahres – Schritten angehoben, bis sie ab dem Jahr 2008 die Höchstgrenze erreichen. Die steuerliche Förderung (bis 1050 Euro) über Zulagen und/oder Sonderausgaben ist in der Regel für Arbeitnehmer nur attraktiv, wenn sie ein geringes Einkommen haben und/oder mehrere zulagebegünstigte Kinder zu berücksichtigen sind. Bei den Arbeitnehmern, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, wird es vielfach günstiger sein, die steuerliche Förderung nicht zu verlangen. 199 [...]
Gemäß § 1a Abs. 2 BetrAVG kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgeltumwandlung nur insoweit geltend machen, wenn nicht bereits zum 1.1.2002 eine durch Entgeltumwandlung finanzierte BAV bestand. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in der Vergangenheit abstrakt die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung hatte, also der Arbeitgeber ihm ein entsprechendes Angebot gemacht hat, das er aber nicht angenommen hat. Entscheidend ist, ob es konkret zum Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung gekommen ist. 191 Ist diese bereits bestehende Entgeltumwandlung niedriger als vier Prozent der jeweiligen BBG der gesetzlichen Rentenversicherung (West), dann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Aufstockung bis zu dieser Größenordnung. 192 Eine einseitige vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge wird allerdings nicht gefördert. Die Entgeltumwandlung nach neuem Recht kann aber daneben vom Arbeitnehmer beansprucht werden. 193 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832491734
Arbeit zitieren:
Markus, Elena Juli 2005: Betriebliche und private Altersvorsorge in Deutschland im internationalen Vergleich, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Drei-Säulen-Modell, Entgeltumwandlung, Durchführungsweg, Kapitaldeckung, Arbeitnehmerfreizügigkeit



