Betriebliche Altersversorgung
Durchführungswege und die steuerliche Behandlung
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Isabell Gusinde
- Abgabedatum: Juli 2003
- Umfang: 91 Seiten
- Dateigröße: 555,7 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Nordostniedersachsen, Standort Buxtehude Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7387-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7387-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7387-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Gusinde, Isabell Juli 2003: Betriebliche Altersversorgung, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Alterssicherung, Entgeltumwandlung, Versorgungszusagen, Anspar- und Leistungsphase
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Diplomarbeit von Isabell Gusinde
Zusammenfassung:
Gegenstand der Arbeit ist die Darlegung der bAV. Aufgezeigt werden die rechtlichen Grundlagen, die Durchführung und die steuerliche Behandlung der bAV. Die steuerliche Behandlung der bAV ist abhängig von der Wahl des Durchführungsweges, daher werden zunächst die einzelnen Durchführungswege ausführlich dargestellt. Zum Anspruch auf Entgeltumwandlung erfolgt eine umfassende Ausführung, da die Entgeltumwandlung einen Kernbereich der Neuregelungen im BetrAVG darstellt.
Ziel dieser Arbeit ist, die steuerliche Behandlung der verschiedenen Durchführungswege der bAV zu erfassen. Die Arbeit beschränkt sich auf die ertragssteuerliche Betrachtung der bAV. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden nicht vertieft.
Als Ausgangspunkt der Arbeit bietet sich in Kapitel 1 eine kurze systematische Einordnung der bAV in das System der Alterssicherung an. Hierbei werden die drei Säulen der Alterssicherung abgrenzend dargestellt. Dem folgt ein Abriss der Finanzierungsverfahren im System der Alterssicherung.
In Kapitel 2 werden die Grundlagen zur bAV erläutert. Eingegangen wird auf den Geltungsbereich des BetrAVG und auf das zu begründende Versorgungsverhältnis für eine bAV. Die Zusageformen der bAV schließen sich in exemplarischer Gestalt den Ausführungen an. Anschließend werden die verschiedenen Durchführungswege der bAV erklärt und nach ihrer Eigenart definiert und erläutert. Nachfolgend wird auf die Finanzierungsform der bAV sowie deren arbeitsrechtlichen Aspekte der Unverfallbarkeit und der Insolvenzsicherung eingegangen.
Das Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Schilderung der nicht geförderten und der geförderten Entgeltumwandlung. Anhand eines exemplarischen Beispiels wird die Steuerersparnis bei der Einkommensteuerveranlagung erläutert, ob sich der Sonderausgabenabzug oder die Zulage für den Arbeitnehmer günstiger auswirkt.
Im nachfolgenden Kapitel 4 ist die steuerliche Behandlung der Beiträge in der Ansparphase aufgeführt. Untersucht werden die steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Formen der bAV auf die Einkommen- und Lohnsteuer. Kurz wird der Einfluß auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aufgezeigt. Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag als Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nicht in den Gang der Untersuchung berücksichtigt. Die Darstellung betrachtet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Mit der steuerlichen Behandlung der erwirtschafteten Erträge schließt das Kapitel 4.
Die steuerliche Behandlung der Leistungsphase folgt in Kapitel 5. Hier werden die Altersversorgungsleistungen näher beleuchtet. Dabei wird kritisch auf die nach- und vorverlagerte Besteuerung und deren verfassungsrechtlichen Bedenken eingegangen. Anhand von Beispielen soll die Problematik der Besteuerung nachvollzogen werden können. Dem schließt sich ein Gestaltungsformenvergleich an.
Abschließend erfolgt im Kapitel 6 eine Zusammenfassung und eine kritische Würdigung der Ergebnisse.
Inhaltsverzeichnis:
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| Abkürzungsverzeichnis | VII | |
| 0. | Einführung | 1 |
| 0.1 | Gegenstand | 2 |
| 0.2 | Gang der Untersuchung | 2 |
| 1. | System der Alterssicherung | 3 |
| 1.1 | Drei Säulen der Alterssicherung | 4 |
| 1.1.1 | Gesetzliche Rentenversicherung | 5 |
| 1.1.2 | Betriebliche Altersversorgung | 6 |
| 1.1.3 | Private Altersvorsorge | 7 |
| 1.2 | Finanzierungsverfahren | 7 |
| 2. | Grundlagen des BetrAVG | 8 |
| 2.1 | Geltungsbereich | 8 |
| 2.1.1 | Persönlicher Geltungsbereich | 8 |
| 2.1.2 | Sachlicher Geltungsbereich | 9 |
| 2.2 | Versorgungsverhältnis | 9 |
| 2.2.1 | Durchführungswege | 10 |
| 2.2.1.1 | Unmittelbare Versorgungszusage | 10 |
| 2.2.1.2 | Mittelbare Versorgungszusage | 11 |
| 2.2.2 | Rechtsbegründungsakt | 11 |
| 2.2.3 | Leistungsplan | 12 |
| 2.3 | Zusageformen | 12 |
| 2.3.1 | Leistungszusage | 12 |
| 2.3.2 | Beitragszusage | 13 |
| 2.3.2.1 | Beitragsorientierte Leistungszusage | 13 |
| 2.3.2.2 | Beitragszusage mit Mindestleistung | 14 |
| 2.3.3 | Entgeltumwandlungszusage | 16 |
| 2.3.4 | Fazit | 17 |
| 2.4 | Finanzierungsmöglichkeiten der bAV | 18 |
| 2.5 | Formen der betrieblichen Altersversorgung | 18 |
| 2.5.1 | Direktzusage | 18 |
| 2.5.1.1 | Direktzusage ohne Rückdeckung | 19 |
| 2.5.1.2 | Rückgedeckte Direktzusage | 19 |
| 2.5.2 | Direktversicherung | 20 |
| 2.5.3 | Unterstützungskasse | 21 |
| 2.5.3.1 | Pauschaldotierte Unterstützungskasse | 22 |
| 2.5.3.2 | Rückgedeckte Unterstützungskasse | 23 |
| 2.5.4 | Pensionskasse | 23 |
| 2.5.5 | Pensionsfonds | 24 |
| 2.6 | Arbeitsrechtliche Bedingungen | 25 |
| 2.6.1 | Unverfallbarkeit einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft | 25 |
| 2.6.1.1 | Neuzusagen | 26 |
| 2.6.1.2 | Altzusagen | 26 |
| 2.6.1.3 | Entgeltumwandlung | 26 |
| 2.6.1.4 | Versorgungsformen | 27 |
| 2.6.1.5 | Höhe der unverfallbaren Anwartschaft | 27 |
| 2.6.2 | Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung | 27 |
| 3. | Anspruch auf betriebliche Altersversorgung | 28 |
| 3.1 | Entgeltumwandlung | 29 |
| 3.1.2 | Anspruch auf Entgeltumwandlung der Höhe nach | 29 |
| 3.2 | Durchführung des Anspruchs | 30 |
| 3.3 | „Riester-geförderte“ Entgeltumwandlung | 31 |
| 3.3.1 | Anwendungsbereich | 31 |
| 3.3.2 | Zusätzlicher Sonderausgabenabzug | 32 |
| 3.3.2.1 | Sonderausgaben | 32 |
| 3.3.2.2 | Begünstigte Personen | 32 |
| 3.3.2.3 | Höchstbetrag | 32 |
| 3.3.3 | Altersvorsorgezulage | 33 |
| 3.3.3.1 | Zulageberechtigte | 33 |
| 3.3.3.2 | Ermittlung der Zulage | 33 |
| 3.3.3.3 | Beantragungder Zulage | 35 |
| 3.3.4 | Günstigerprüfung anhand eines Beispiels | 35 |
| 3.3.5 | Kombination von Fördermöglichkeiten | 37 |
| 3.4 | Exemplarische Darstellung zur Entgeltumwandlung | 37 |
| 3.4.1 | Steuerersparnis durch Entgeltumwandlung | 37 |
| 3.4.2 | Geförderte und nicht geförderte Entgeltumwandlung | 38 |
| 3.4.2.1 | Nicht geförderte Entgeltumwandlung | 38 |
| 3.4.2.2 | Geförderte Entgeltumwandlung | 39 |
| 3.4.2.3 | Fazit | 39 |
| 4. | Steuerliche Behandlung der Versorgungszusagen in der Ansparphase | 40 |
| 4.1 | Betrachtung der Arbeitgeberseite | 40 |
| 4.1.1 | Direktzusage | 40 |
| 4.1.1.1 | Steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellung | 40 |
| 4.1.1.1.1 | Zeitpunkt der Rückstellung | 41 |
| 4.1.1.1.2 | Bildung dem Grunde nach | 41 |
| 4.1.1.1.3 | Bildung der Höhe nach | 42 |
| 4.1.1.2 | Steuerliche Auswirkung beim Arbeitgeber | 42 |
| 4.1.1.3 | Sonstige Steuerliche Auswirkungen der Rückdeckungsversicherung | 43 |
| 4.1.2 | Unterstützungskasse | 43 |
| 4.1.2.1 | Steuerliche Behandlung der Zuwendungen | 43 |
| 4.1.2.2 | Steuerliche Behandlung der Unterstützungskasse | 45 |
| 4.1.3 | Direktversicherung | 45 |
| 4.1.4 | Pensionskasse | 46 |
| 4.1.4.1 | Steuerliche Behandlung der Zuwendungen | 46 |
| 4.1.4.2 | Steuerliche Behandlung der Pensionskasse | 46 |
| 4.1.5 | Pensionsfonds | 47 |
| 4.1.5.1 | Steuerliche Behandlung der Beiträge | 47 |
| 4.1.5.2 | Steuerliche Behandlung des Pensionsfonds | 47 |
| 4.1.6 | Fazit | 48 |
| 4.2 | Betrachtung der Arbeitnehmerseite | 48 |
| 4.2.1 | Zuflußprinzip | 48 |
| 4.2.2 | Altersversorgungsbeiträge | 49 |
| 4.2.2.1 | Nicht steuerbare Altersversorgungsbeiträge | 49 |
| 4.2.2.2 | Steuerbare Altersversorgungsbeiträge | 49 |
| 4.2.2.2.1 | Steuerbefreiung | 50 |
| 4.2.2.2.2 | Pauschalbesteuerung | 50 |
| 4.2.2.2.3 | Riester-Förderung | 51 |
| 4.2.2.2.4 | Normale Lohnversteuerung | 52 |
| 4.2.3 | Steuerliche Behandlung der erwirtschafteten Erträge | 52 |
| 5. | Steuerliche Behandlung der Versorgungszusagen in der Leistungsphase | 53 |
| 5.1 | Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung | 53 |
| 5.1.1 | Vorgelagerte Besteuerung | 54 |
| 5.1.1.1 | Prinzip der vorgelagerten Besteuerung | 54 |
| 5.1.1.2 | Ertragsanteilsbesteuerung | 54 |
| 5.1.1.3 | Anwendungsfälle: Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse | 55 |
| 5.1.2 | Nachgelagerte Besteuerung | 55 |
| 5.1.2.1 | Prinzip der nachgelagerten Besteuerung | 56 |
| 5.1.2.2 | Nachträglicher Arbeitslohn | 56 |
| 5.1.2.3 | Anwendungsfälle: Direktzusage und Unterstützungskasse | 57 |
| 5.1.2.4 | Sonstige Einkünfte § 22 Nr. 5 EStG | 58 |
| 5.1.2.5 | Anwendungsfälle: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung | 58 |
| 5.1.3 | Übertragung bestehender Versorgungspflichten | 58 |
| 5.1.4 | Fazit | 59 |
| 5.2 | Beurteilung der Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung | 59 |
| 5.2.1 | Darstellung der Problematik der Besteuerung der Alterseinkünfte | 60 |
| 5.2.2 | Bundesverfassungsgerichtsentscheidung | 60 |
| 5.2.3 | Lösungsansatz der Bundesregierung | 61 |
| 5.2.4 | Literatur | 62 |
| 5.2.5 | Stellungnahme | 63 |
| 5.3 | Vergleich der verschiedenen Durchführungswege | 64 |
| 5.3.1 | Direktzusage | 64 |
| 5.3.2 | Unterstützungskasse | 65 |
| 5.3.3 | Direktversicherung | 65 |
| 5.3.4 | Pensionskasse | 65 |
| 5.3.5 | Pensionsfonds | 66 |
| 6. | Zusammenfassung und kritische Würdigung | 66 |
| Anhangsverzeichnis | 69 | |
| Literaturverzeichnis | 70 | |
| Anhang | 78 | |
| Erklärung | 83 |
Im übrigen regelt der § 6 a Abs. 2 EStG weitere Voraussetzungen, die bei der Bildung einer Rückstellung beachtet werden müssen. 4.1.1.1.3. Bildung der Höhe nach Eine Pensionsrückstellung darf nach dem § 6 a Abs. 3 S. 1 und S. 3 EStG höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung passiviert werden.144 Die Berechnung der in der Steuerbilanz gebildeten Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Teilwertverfahren. Die Höhe der Rückstellungsbeträge erfolgen nach versicherungsmathematischen Anwartschaftsdeckungsverfahren.145 Vereinfacht ist der Teilwert einer Pensionsverpflichtung jener Rückstellungsbetrag, der sich durch gleichbleibende Jahresbeträge kumuliert hätte, wenn die Rückstellungen nicht erst im Zeitpunkt der Pensionszusage, sondern bereits bei Eintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen gebildet worden wäre. [...]
Durch die in Anspruch genommene Förderung hat K monatlich 7,02 Euro weniger zur Verfügung als wenn er sich nicht für eine Förderung entschieden hätte. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Differenz i.H.v. 16,84 Euro abzüglich den 9,82 Euro. Dieses Beispiel soll aufzeigen, daß eine Riester-Förderung nicht immer vorteilhaft für den Arbeitnehmer sein muß. Für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung sind verschiedene Gesichtspunkte zu beachten. Die Steuerklasse ist zunächst beim Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, da bekanntlich die Steuerklassen I, IV, V und besonders die VI höhere Lohnsteuerabzüge aufweisen als die übrigen Klassen. Hinzu kommt, daß die Gewährung der Kinderzulage aufgrund der Anknüpfung an das Kindergeld im Zeitablauf an Attraktivität verlieren kann, sobald die Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Mithin gestaltet sich die Riester-Förderung nur dann günstiger als die nicht geförderte Entgeltumwandlung, wenn die Zulage höher ist als die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Die folgende Abhandlung stellt aus Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sowohl die Beitrags- als auch die Leistungsseite gegenüber. [...]
Abb. 6: Zulagen nach §§ 84 und 85 Abs. 1 S. 1 EStG Die Zulage wird in voller Höhe gewährt, wenn ein Mindesteigenbetrag nach § 86 Abs. 1 EStG geleistet worden ist. Voraussetzung ist, daß mindestens 1% des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens im Wege der Entgeltumwandlung erbracht werden.132 Dabei ist die staatliche Zulage inbegriffen. Dieser sog. Mindestbeitrag steigt im Jahr 2004 auf 2%, im Jahr 2006 auf 3% und im Jahr 2008 auf 4% des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen. Sind die geleisteten Beiträge niedriger als der jeweilige Mindesteigenbeitrag, wird die Zulage anteilig gem. § 86 Abs. 1 EStG gekürzt.133 Maximal müssen jedoch nur die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge, einschließlich der Zulage, eingezahlt werden. Aus der folgenden Tabelle ist der Höchstbetrag ab dem Jahr 2002 zu entnehmen.134 [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832473877
Arbeit zitieren:
Gusinde, Isabell Juli 2003: Betriebliche Altersversorgung, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Alterssicherung, Entgeltumwandlung, Versorgungszusagen, Anspar- und Leistungsphase



