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Betriebliche Altersversorgung

Durchführungswege und die steuerliche Behandlung

Betriebliche Altersversorgung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Isabell Gusinde
  • Abgabedatum: Juli 2003
  • Umfang: 91 Seiten
  • Dateigröße: 555,7 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Nordostniedersachsen, Standort Buxtehude Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7387-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7387-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7387-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Gusinde, Isabell Juli 2003: Betriebliche Altersversorgung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Alterssicherung, Entgeltumwandlung, Versorgungszusagen, Anspar- und Leistungsphase

Diplomarbeit von Isabell Gusinde

Zusammenfassung:

Gegenstand der Arbeit ist die Darlegung der bAV. Aufgezeigt werden die rechtlichen Grundlagen, die Durchführung und die steuerliche Behandlung der bAV. Die steuerliche Behandlung der bAV ist abhängig von der Wahl des Durchführungsweges, daher werden zunächst die einzelnen Durchführungswege ausführlich dargestellt. Zum Anspruch auf Entgeltumwandlung erfolgt eine umfassende Ausführung, da die Entgeltumwandlung einen Kernbereich der Neuregelungen im BetrAVG darstellt.

Ziel dieser Arbeit ist, die steuerliche Behandlung der verschiedenen Durchführungswege der bAV zu erfassen. Die Arbeit beschränkt sich auf die ertragssteuerliche Betrachtung der bAV. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden nicht vertieft.

Als Ausgangspunkt der Arbeit bietet sich in Kapitel 1 eine kurze systematische Einordnung der bAV in das System der Alterssicherung an. Hierbei werden die drei Säulen der Alterssicherung abgrenzend dargestellt. Dem folgt ein Abriss der Finanzierungsverfahren im System der Alterssicherung.

In Kapitel 2 werden die Grundlagen zur bAV erläutert. Eingegangen wird auf den Geltungsbereich des BetrAVG und auf das zu begründende Versorgungsverhältnis für eine bAV. Die Zusageformen der bAV schließen sich in exemplarischer Gestalt den Ausführungen an. Anschließend werden die verschiedenen Durchführungswege der bAV erklärt und nach ihrer Eigenart definiert und erläutert. Nachfolgend wird auf die Finanzierungsform der bAV sowie deren arbeitsrechtlichen Aspekte der Unverfallbarkeit und der Insolvenzsicherung eingegangen.

Das Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Schilderung der nicht geförderten und der geförderten Entgeltumwandlung. Anhand eines exemplarischen Beispiels wird die Steuerersparnis bei der Einkommensteuerveranlagung erläutert, ob sich der Sonderausgabenabzug oder die Zulage für den Arbeitnehmer günstiger auswirkt.

Im nachfolgenden Kapitel 4 ist die steuerliche Behandlung der Beiträge in der Ansparphase aufgeführt. Untersucht werden die steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Formen der bAV auf die Einkommen- und Lohnsteuer. Kurz wird der Einfluß auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aufgezeigt. Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag als Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer werden grundsätzlich nicht in den Gang der Untersuchung berücksichtigt. Die Darstellung betrachtet sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Mit der steuerlichen Behandlung der erwirtschafteten Erträge schließt das Kapitel 4.

Die steuerliche Behandlung der Leistungsphase folgt in Kapitel 5. Hier werden die Altersversorgungsleistungen näher beleuchtet. Dabei wird kritisch auf die nach- und vorverlagerte Besteuerung und deren verfassungsrechtlichen Bedenken eingegangen. Anhand von Beispielen soll die Problematik der Besteuerung nachvollzogen werden können. Dem schließt sich ein Gestaltungsformenvergleich an.

Abschließend erfolgt im Kapitel 6 eine Zusammenfassung und eine kritische Würdigung der Ergebnisse.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
0. Einführung 1
0.1 Gegenstand 2
0.2 Gang der Untersuchung 2
1. System der Alterssicherung 3
1.1 Drei Säulen der Alterssicherung 4
1.1.1 Gesetzliche Rentenversicherung 5
1.1.2 Betriebliche Altersversorgung 6
1.1.3 Private Altersvorsorge 7
1.2 Finanzierungsverfahren 7
2. Grundlagen des BetrAVG 8
2.1 Geltungsbereich 8
2.1.1 Persönlicher Geltungsbereich 8
2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich 9
2.2 Versorgungsverhältnis 9
2.2.1 Durchführungswege 10
2.2.1.1 Unmittelbare Versorgungszusage 10
2.2.1.2 Mittelbare Versorgungszusage 11
2.2.2 Rechtsbegründungsakt 11
2.2.3 Leistungsplan 12
2.3 Zusageformen 12
2.3.1 Leistungszusage 12
2.3.2 Beitragszusage 13
2.3.2.1 Beitragsorientierte Leistungszusage 13
2.3.2.2 Beitragszusage mit Mindestleistung 14
2.3.3 Entgeltumwandlungszusage 16
2.3.4 Fazit 17
2.4 Finanzierungsmöglichkeiten der bAV 18
2.5 Formen der betrieblichen Altersversorgung 18
2.5.1 Direktzusage 18
2.5.1.1 Direktzusage ohne Rückdeckung 19
2.5.1.2 Rückgedeckte Direktzusage 19
2.5.2 Direktversicherung 20
2.5.3 Unterstützungskasse 21
2.5.3.1 Pauschaldotierte Unterstützungskasse 22
2.5.3.2 Rückgedeckte Unterstützungskasse 23
2.5.4 Pensionskasse 23
2.5.5 Pensionsfonds 24
2.6 Arbeitsrechtliche Bedingungen 25
2.6.1 Unverfallbarkeit einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft 25
2.6.1.1 Neuzusagen 26
2.6.1.2 Altzusagen 26
2.6.1.3 Entgeltumwandlung 26
2.6.1.4 Versorgungsformen 27
2.6.1.5 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft 27
2.6.2 Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung 27
3. Anspruch auf betriebliche Altersversorgung 28
3.1 Entgeltumwandlung 29
3.1.2 Anspruch auf Entgeltumwandlung der Höhe nach 29
3.2 Durchführung des Anspruchs 30
3.3 „Riester-geförderte“ Entgeltumwandlung 31
3.3.1 Anwendungsbereich 31
3.3.2 Zusätzlicher Sonderausgabenabzug 32
3.3.2.1 Sonderausgaben 32
3.3.2.2 Begünstigte Personen 32
3.3.2.3 Höchstbetrag 32
3.3.3 Altersvorsorgezulage 33
3.3.3.1 Zulageberechtigte 33
3.3.3.2 Ermittlung der Zulage 33
3.3.3.3 Beantragungder Zulage 35
3.3.4 Günstigerprüfung anhand eines Beispiels 35
3.3.5 Kombination von Fördermöglichkeiten 37
3.4 Exemplarische Darstellung zur Entgeltumwandlung 37
3.4.1 Steuerersparnis durch Entgeltumwandlung 37
3.4.2 Geförderte und nicht geförderte Entgeltumwandlung 38
3.4.2.1 Nicht geförderte Entgeltumwandlung 38
3.4.2.2 Geförderte Entgeltumwandlung 39
3.4.2.3 Fazit 39
4. Steuerliche Behandlung der Versorgungszusagen in der Ansparphase 40
4.1 Betrachtung der Arbeitgeberseite 40
4.1.1 Direktzusage 40
4.1.1.1 Steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellung 40
4.1.1.1.1 Zeitpunkt der Rückstellung 41
4.1.1.1.2 Bildung dem Grunde nach 41
4.1.1.1.3 Bildung der Höhe nach 42
4.1.1.2 Steuerliche Auswirkung beim Arbeitgeber 42
4.1.1.3 Sonstige Steuerliche Auswirkungen der Rückdeckungsversicherung 43
4.1.2 Unterstützungskasse 43
4.1.2.1 Steuerliche Behandlung der Zuwendungen 43
4.1.2.2 Steuerliche Behandlung der Unterstützungskasse 45
4.1.3 Direktversicherung 45
4.1.4 Pensionskasse 46
4.1.4.1 Steuerliche Behandlung der Zuwendungen 46
4.1.4.2 Steuerliche Behandlung der Pensionskasse 46
4.1.5 Pensionsfonds 47
4.1.5.1 Steuerliche Behandlung der Beiträge 47
4.1.5.2 Steuerliche Behandlung des Pensionsfonds 47
4.1.6 Fazit 48
4.2 Betrachtung der Arbeitnehmerseite 48
4.2.1 Zuflußprinzip 48
4.2.2 Altersversorgungsbeiträge 49
4.2.2.1 Nicht steuerbare Altersversorgungsbeiträge 49
4.2.2.2 Steuerbare Altersversorgungsbeiträge 49
4.2.2.2.1 Steuerbefreiung 50
4.2.2.2.2 Pauschalbesteuerung 50
4.2.2.2.3 Riester-Förderung 51
4.2.2.2.4 Normale Lohnversteuerung 52
4.2.3 Steuerliche Behandlung der erwirtschafteten Erträge 52
5. Steuerliche Behandlung der Versorgungszusagen in der Leistungsphase 53
5.1 Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung 53
5.1.1 Vorgelagerte Besteuerung 54
5.1.1.1 Prinzip der vorgelagerten Besteuerung 54
5.1.1.2 Ertragsanteilsbesteuerung 54
5.1.1.3 Anwendungsfälle: Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse 55
5.1.2 Nachgelagerte Besteuerung 55
5.1.2.1 Prinzip der nachgelagerten Besteuerung 56
5.1.2.2 Nachträglicher Arbeitslohn 56
5.1.2.3 Anwendungsfälle: Direktzusage und Unterstützungskasse 57
5.1.2.4 Sonstige Einkünfte § 22 Nr. 5 EStG 58
5.1.2.5 Anwendungsfälle: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung 58
5.1.3 Übertragung bestehender Versorgungspflichten 58
5.1.4 Fazit 59
5.2 Beurteilung der Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung 59
5.2.1 Darstellung der Problematik der Besteuerung der Alterseinkünfte 60
5.2.2 Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 60
5.2.3 Lösungsansatz der Bundesregierung 61
5.2.4 Literatur 62
5.2.5 Stellungnahme 63
5.3 Vergleich der verschiedenen Durchführungswege 64
5.3.1 Direktzusage 64
5.3.2 Unterstützungskasse 65
5.3.3 Direktversicherung 65
5.3.4 Pensionskasse 65
5.3.5 Pensionsfonds 66
6. Zusammenfassung und kritische Würdigung 66
Anhangsverzeichnis 69
Literaturverzeichnis 70
Anhang 78
Erklärung 83
Die Anlagen 1 und 2 sind für das Verständis der Arbeit nicht notwendig.

Automatisiert erstellter Textauszug:

Im übrigen regelt der § 6 a Abs. 2 EStG weitere Voraussetzungen, die bei der Bildung einer Rückstellung beachtet werden müssen. 4.1.1.1.3. Bildung der Höhe nach Eine Pensionsrückstellung darf nach dem § 6 a Abs. 3 S. 1 und S. 3 EStG höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung passiviert werden.144 Die Berechnung der in der Steuerbilanz gebildeten Pensionsrückstellungen erfolgt nach dem Teilwertverfahren. Die Höhe der Rückstellungsbeträge erfolgen nach versicherungsmathematischen Anwartschaftsdeckungsverfahren.145 Vereinfacht ist der Teilwert einer Pensionsverpflichtung jener Rückstellungsbetrag, der sich durch gleichbleibende Jahresbeträge kumuliert hätte, wenn die Rückstellungen nicht erst im Zeitpunkt der Pensionszusage, sondern bereits bei Eintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen gebildet worden wäre. [...]

Durch die in Anspruch genommene Förderung hat K monatlich 7,02 Euro weniger zur Verfügung als wenn er sich nicht für eine Förderung entschieden hätte. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Differenz i.H.v. 16,84 Euro abzüglich den 9,82 Euro. Dieses Beispiel soll aufzeigen, daß eine Riester-Förderung nicht immer vorteilhaft für den Arbeitnehmer sein muß. Für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung sind verschiedene Gesichtspunkte zu beachten. Die Steuerklasse ist zunächst beim Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, da bekanntlich die Steuerklassen I, IV, V und besonders die VI höhere Lohnsteuerabzüge aufweisen als die übrigen Klassen. Hinzu kommt, daß die Gewährung der Kinderzulage aufgrund der Anknüpfung an das Kindergeld im Zeitablauf an Attraktivität verlieren kann, sobald die Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Mithin gestaltet sich die Riester-Förderung nur dann günstiger als die nicht geförderte Entgeltumwandlung, wenn die Zulage höher ist als die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Die folgende Abhandlung stellt aus Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sowohl die Beitrags- als auch die Leistungsseite gegenüber. [...]

Abb. 6: Zulagen nach §§ 84 und 85 Abs. 1 S. 1 EStG Die Zulage wird in voller Höhe gewährt, wenn ein Mindesteigenbetrag nach § 86 Abs. 1 EStG geleistet worden ist. Voraussetzung ist, daß mindestens 1% des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens im Wege der Entgeltumwandlung erbracht werden.132 Dabei ist die staatliche Zulage inbegriffen. Dieser sog. Mindestbeitrag steigt im Jahr 2004 auf 2%, im Jahr 2006 auf 3% und im Jahr 2008 auf 4% des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen. Sind die geleisteten Beiträge niedriger als der jeweilige Mindesteigenbeitrag, wird die Zulage anteilig gem. § 86 Abs. 1 EStG gekürzt.133 Maximal müssen jedoch nur die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge, einschließlich der Zulage, eingezahlt werden. Aus der folgenden Tabelle ist der Höchstbetrag ab dem Jahr 2002 zu entnehmen.134 [...]

Arbeit zitieren:
Gusinde, Isabell Juli 2003: Betriebliche Altersversorgung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Alterssicherung, Entgeltumwandlung, Versorgungszusagen, Anspar- und Leistungsphase

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