Betriebliche Altersversorgung und Unternehmenswert
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Andreas Rapp
- Abgabedatum: September 2003
- Umfang: 89 Seiten
- Dateigröße: 1,6 MB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität zu Köln Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7652-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7652-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7652-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Rapp, Andreas September 2003: Betriebliche Altersversorgung und Unternehmenswert, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Pension, Pensionsfonds, Unternehmensbewertung, Shareholder, Value
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Diplomarbeit von Andreas Rapp
Einleitung:
Die Systeme der betrieblichen Altersversversorgung stehen international vor großen Herausforderungen. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage, der anhaltenden Baisse der Kapitalmärkte sowie der demographischen Entwicklung fällt der tatsächliche Aufwand für die betriebliche Altersversorgung meist höher aus, als in der betrieblichen Kalkulation zugrundegelegt. Bei vielen Unternehmen hat sich die Relation Rentenempfänger zu aktiven Anwärtern bei rückläufiger Beschäftigung zuungunsten letzterer verschoben, wodurch insbesondere Unternehmen mit unmittelbaren Versorgungszusagen großen Anstrengungen ausgesetzt sind, die zugesagten Leistungen zu erfüllen. Auch ohne Berücksichtigung der betrieblichen Altersversorgung stehen seit einigen Jahren viele Unternehmen bedingt durch sinkende Nachfrage, nachlassender Ertragskraft sowie steigenden Lohnkosten unter einem enormen Kostendruck. Die Gewährung von Pensionszusagen bedeutet für das Unternehmen eine rechtliche und finanzielle Bindung über mehrere Jahrzehnte, wodurch langfristige Kalkulationen wegen des hohen Maßes an Unsicherheit einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind. Zusagen und Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sind deshalb in der Tendenz rückläufig.
Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland steckt auch die gesetzliche Rentenversicherung in Schwierigkeiten. Die Hauptprobleme des Generationenvertrags sind in einer Überalterung der Gesellschaft, bedingt durch Geburtenrückgang, sowie einer steigenden Lebenserwartung bei sinkender Lebensarbeitszeit, begründet. Das Verhältnis von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern steigt stetig, wodurch künftige Leistungskürzungen unvermeidbar sind. Die private und die betriebliche Altersversorgung werden deshalb in der Zukunft eine zunehmende Rolle bei der Schließung der Versorgungslücke zwischen letzten Arbeitseinkommen und staatlicher Altersrente spielen. Besonders bedeutend ist hierbei die betriebliche Altersversorgung, da sie aufgrund der flächendeckenden Zugangsmöglichkeiten zu einem Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge und damit zur Schließung der zu erwarteten Versorgungslücke in der gesetzlichen Rentenversicherung bestens geeignet ist. Im Rahmen der Rentenreform 2001/2002 wurde das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) reformiert, welches seit Januar 2002 die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge wesentlich verbessert. Weiterhin wurde die staatliche Förderung erhöht.
Innerhalb der betrieblichen Altersversorgung dominiert in Deutschland der Durchführungsweg der betrieblichen Direktzusage mittels Pensionsrückstellungen. Die hohe Bedeutung dieses Durchführungsweges beruht auf der Wachstumsphase der deutschen Wirtschaft in den 50er und 60er Jahren. Aufgrund des hohen Kapitalbedarfs und fehlender Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung boten sich Pensionsrückstellungen als Instrument zur Innenfinanzierung und der langfristigen Bereitstellung von Kapital an. In jüngster Zeit sind Pensionsrückstellungen aufgrund ihrer zumeist fehlenden Deckung in die Kritik geraten. Im Gegensatz zu Deutschland basiert insbesondere in den angelsächsischen Ländern die Altersversorgung auf Pensionsfonds. Doch auch dieser Durchführungsweg steht aufgrund der teilweise enormen Kursverluste an den Aktienmärkten innerhalb der letzten Jahre in der Kritik.
Aufgrund der hohen Bedeutung von betrieblichen Direktzusagen in Deutschland sowie den in angelsächsischen Ländern dominierenden Pensionsfonds sollen beide Durchführungswege im Hinblick auf eine wertorientierte Unternehmensführung betrachtet werden. Dabei sind die Risiken sowie die Wirkungen steuerlicher und finanzwirtschaftlicher Natur, die sich aus der betrieblichen Altersversorgung ergeben, zu untersuchen. Da durch den Aufbau von Pensionsrückstellungen anderweitiges Kapital im Unternehmen substituiert wird, soll herausgearbeitet werden, ob Pensionsrückstellungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen vorteilhaft sind. Hierzu ist es notwendig, die Kapitalkosten von Pensionsrückstellungen zu bestimmen. Weiterhin soll der Einfluss beider Durchführungswege auf den Unternehmenswert in die Verfahren zur Unternehmensbewertung implementiert werden. Im Rahmen eines Vorteilhaftigkeitsvergleichs zwischen Pensionsrückstellungen und Pensionsfonds ist zu untersuchen, inwiefern die veränderten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die zunehmende internationale Diversifizierung betriebliche Direktzusagen in der heutigen Zeit rechtfertigen.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | III | |
| Symbolverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| Tabellenverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung | 2 |
| 2.1 | Das System der Altersvorsorge | 2 |
| 2.2 | Gesetzliche und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung | 3 |
| 2.3 | Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung | 4 |
| 2.3.1 | Direktversicherung | 5 |
| 2.3.2 | Pensionskasse | 6 |
| 2.3.3 | Unterstützungskasse | 6 |
| 2.3.4 | Betriebliche Direktzusage (Pensionsrückstellungen) | 7 |
| 2.3.5 | Pensionsfonds | 8 |
| 2.4 | Zusageformen der betrieblichen Altersversorgung | 8 |
| 2.5 | Motive der betrieblichen Altersversorgung | 9 |
| 2.6 | Beurteilung der betrieblichen Altersversorgung | 10 |
| 3. | Unternehmensbewertung und Pensionsrückstellungen | 11 |
| 3.1 | Grundlagen | 11 |
| 3.2 | Die steuerrechtliche Ermittlung von Pensionsrückstellungen | 11 |
| 3.3 | Analyse der finanziellen Wirkung von Pensionsrückstellungen | 15 |
| 3.3.1 | Die finanzielle Wirkung einer einzelnen Pensionszusage | 16 |
| 3.3.1.1 | Eine Welt ohne Steuern | 17 |
| 3.3.1.2 | Eine Welt mit einfacher Gewinnbesteuerung | 20 |
| 3.3.2 | Pensionsrückstellungen im Gesamtunternehmenskontext | 22 |
| 3.3.3 | Beurteilung der finanziellen Wirkung von Pensionsrückstellungen | 23 |
| 3.4 | Die Risikostruktur von Pensionsrückstellungen | 24 |
| 3.4.1 | Betriebsinterne Risiken | 24 |
| 3.4.2 | Betriebsfremde Risiken | 26 |
| 3.4.3 | Beurteilung der Risikostruktur von Pensionsrückstellungen | 29 |
| 3.5 | Die Kapitalkosten von Pensionsrückstellungen | 30 |
| 3.5.1 | Kapitalzuordnung der Pensionsrückstellungen | 30 |
| 3.5.2 | Fremdkapitalorientierter Ansatz | 31 |
| 3.5.3 | Eigenkapitalorientierter Ansatz | 39 |
| 3.6 | Die Einbeziehung der Pensionsrückstellungen in das Shareholder-Value-Konzept | 43 |
| 3.6.1 | Auswirkungen der Pensionsrückstellungen auf die Free Cash Flows | 44 |
| 3.6.2 | Adjusted-Present-Value-Ansatz | 45 |
| 3.6.3 | Weighted-Average-Cost-of-Capital-Ansatz | 49 |
| 3.7 | Fazit zur Unternehmensbewertung mit Pensionsrückstellungen | 52 |
| 4. | Unternehmensbewertung und Pensionsfonds | 54 |
| 4.1 | Grundlagen | 54 |
| 4.2 | Betriebsmittelbare Pensionsfonds | 54 |
| 4.2.1 | Rechtliche Rahmenbedingungen | 55 |
| 4.2.2 | Auswirkung auf den Unternehmenswert | 55 |
| 4.3 | Betriebsunmittelbare Pensionsfonds | 58 |
| 4.3.1 | Rechtliche Rahmenbedingungen | 59 |
| 4.3.2 | Auswirkung auf den Unternehmenswert | 60 |
| 4.4 | Fazit zur Unternehmensbewertung mit Pensionsfonds | 61 |
| 5. | Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen betrieblicher Direktzusage und Pensionsfonds | 62 |
| 6. | Die Ausgliederung von betrieblichen Direktzusagen auf einen Pensionsfonds | 65 |
| 7. | Fazit | 66 |
| Anhang 1: Rechenmodell zur Kapitalkostenbestimmung | 70 | |
| Rechtsquellenverzeichnis | 73 | |
| Literaturverzeichnis | 74 |
verbunden. Diese bestehen aus Aufwendungen für die Berechnung von Pensionsrückstellungen, in denen z.B. auch das nach § 11 Abs. 2 BetrAVG erforderliche versicherungsmathematische Gutachten enthalten ist, sowie aus der Erteilung von Rentenbescheiden, Auszahlungen der Versorgungsleistungen und Betreuung der Versorgungsbestände. Verwaltungskosten von Direktzusagen werden auf 2-3% der versicherungstechnischen Prämien geschätzt.101 Die versicherungstechnischen Prämien entsprechen den gleichbleibenden Jahresbeträgen. In der Rentenphase werden identische Kosten angenommen. Die Dynamisierung von Anwartschaften wurde bereits im vorherigen Abschnitt behandelt. Im folgenden Modell wird zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Dynamisierung in der Rentenphase (teilweise Dynamisierung) und der vollständigen Dynamisierung, die bereits in der Anwartschaftsphase beginnt, unterschieden. Im Rahmen der Dynamisierung wird eine jährliche Anpassung an die Geldentwertung unterstellt. Die durchschnittliche Inflationsrate in Deutschland zwischen 1948 und 1999 betrug 2,5842%.102 Die isolierte Zahlungsreihe einer einzelnen Pensionszusage ergibt sich aus den Steuereffekten, den zukünftigen Rentenzahlungen, dem PSV-Beitrag und Verwaltungskosten. Der Barwert des Steuereffektes der Pensionsrückstellung für den Zeitraum zwischen Eintritt des Arbeitnehmers in das Beschäftigungsverhältnis und Beendigung der Rentenzahlung beträgt im Eintrittszeitpunkt: [...]
schwierigen Quantifizierbarkeit der eingesparten Personalauszahlungen ist dieser Weg jedoch ungeeignet. In der Literatur werden die Kapitalkosten häufig auch als interner Zinsfuß einer Zahlungsreihe ermittelt, in welche die Zahlungswirkungen der Rückstellungsbildung und der Pensionsverpflichtung eingehen.96 Die Rückstellungsbildung ist allerdings nicht mit direkten Zahlungswirkungen verbunden. Betrachtet man eine Pensionszusage isoliert, mindern in der Anwartschaftsphase die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen die steuerliche Bemessungsgrundlage. Hierdurch resultiert eine entsprechende Steuerersparnis, welche als Zahlungswirkung in der Anwartschaftsphase angesehen wird. In der Rentenphase werden die Pensionsrückstellungen gewinn- und somit steuererhöhend aufgelöst, jedoch können die Rentenzahlungen als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Als weitere steuerlich anerkannte Betriebsausgaben fallen Auszahlungen für Beiträge zur Insolvenzsicherung durch den Pensionssicherungsverein sowie Verwaltungskosten an. Sämtliche Zahlungen werden bei diesem Ansatz als sicher angenommen. Unberücksichtigt bleiben jedoch die tatsächliche Verzinsung des den Pensionsrückstellungen gegenüberstehenden Vermögens und dessen Risiko. Da in der Literatur zur Berechnung der Kapitalkosten meist Beiträge zur Insolvenzsicherung, Verwaltungskosten sowie eine Dynamisierung der Anwartschaften und der Renten vernachlässigt werden, sollen im folgenden diese Punkte nochmals näher betrachtet und in ein Modell zur Berechnung der Fremdkapitalkosten implementiert werden. Unternehmen mit Direktzusagen unterliegen nach § 10 BetrAVG einer gesetzlichen Beitragspflicht zum PSV, welche zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der Versorgungszusage mit der Unverfallbarkeit der Rentenanwartschaft beginnt.97 Die Höhe der Beiträge zum PSV ist nicht vom Risiko eines Schadensereignisses abhängig, sondern ausschließlich von der Höhe des Teilwertes PRt . Da die Beiträge im Rentenwertumlageverfahren98 in Abhängigkeit der Versicherungsleistungen erhoben werden, werden diese von Jahr zu Jahr angepasst. Der durchschnittliche Beitragssatz zwischen 1975 und 2002 betrug 2,075‰. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Insolvenzfällen ist das Niveau der PSV-Beiträge derzeit überdurchschnittlich hoch. Im Jahr 2002 wurde der Beitragssatz auf 4,5‰ festgesetzt.99 Für die Zukunft wird über eine lange Sicht ein durchschnittlicher Beitragssatz von 3‰ geschätzt.100 Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung ist mit Verwaltungskosten [...]
ger deutschen Unternehmen zurückgestuft.90 Die Folge für die betroffenen Unternehmen ist ein steigender Verschuldungsgrad und eine hierdurch resultierende Kostenerhöhung für neu aufzunehmendes Fremdkapital, sowie sich verschlechternde Rentabilitätskennzahlen. Grundsätzlich sind Pensionsrückstellungen mit einem langfristigen Kredit vergleichbar. In der Anwartschaftsphase wird der Kreditbetrag in Teilbeträgen vom Gehalt der Mitarbeiter eingezahlt und in der Rentenphase unter Berücksichtigung von Zinsen getilgt.91 Jedoch unterscheiden sich Pensionsrückstellungen wesentlich von anderem Fremdkapital. Im Unterschied zu einem langfristigen Kredit bestehen keine Zinsänderungsrisiken sowie Mitsprache- und Einwirkungsrechte der Gläubiger.92 Die Tilgungsdauer ist extrem lang, der „Kredit“ ist unkündbar. Hieraus resultiert eine Unabhängigkeit vom Kapitalmarkt und Kreditgebern. Bei einer schlechten wirtschaftlichen Lage kann das Verbindlichkeitsvolumen im Rahmen des arbeitsrechtlich Zulässigen vom Unternehmen sogar angepasst werden.93 Die Konditionen des Steuerkredits über Pensionsrückstellungen sind im Vergleich zu einem langfristigen Darlehen erheblich günstiger. Ein derart langfristiges Darlehen mit stabilen Konditionen ist am Markt nicht erhältlich. Zudem muss das Unternehmen weder mit einem vorzeitigen Mittelentzug rechnen, noch eine Verschlechterung der Finanzierung befürchten. Pensionsrückstellungen sind zwar eindeutig dem Fremdkapital zuzuordnen, die langfristige Wirkung bis zum Eintritt der Fälligkeit der Verpflichtung ähnelt allerdings der Wirkung von Eigenkapital. 3.5.2 Fremdkapitalorientierter Ansatz [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832476526
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