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Die Beteiligungsfinanzierung als Instrument der Außenfinanzierung dt. Industrieunternehmen

Die Beteiligungsfinanzierung als Instrument der Außenfinanzierung dt. Industrieunternehmen
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Christian Bauer
  • Abgabedatum: September 2009
  • Umfang: 47 Seiten
  • Dateigröße: 820,5 KB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Universität Passau Deutschland
  • Bibliografie: ca. 23
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-0573-6
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bauer, Christian September 2009: Die Beteiligungsfinanzierung als Instrument der Außenfinanzierung dt. Industrieunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: IPO, Venture Capital, Kapitalgeber, Personengesellschaft, Desinvestition

Bachelorarbeit von Christian Bauer

Einleitung:

In einem marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystem ist die Überschusserzielung das oberste Ziel eines Unternehmers. Sollte dieses durch die Herstellung und den Verkauf von Gütern erreicht werden, was die Gründung eines Industriebetriebes erfordert, dann sind konstitutive Entscheidungen, wie Rechtsform- und Standortwahl usw., zu treffen. Im Anschluss daran sind Produktionsfaktoren zu beschaffen. Arbeitskräfte müssen ausgewählt, eingestellt und bei Bedarf ausgebildet werden. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge etc. müssen erworben werden. Ebenso benötigt man die Rohstoffe oder Halbfabrikate, aus denen später im Leistungsprozess marktfähige Produkte hergestellt werden.

Solch ein Gründungsvorhaben stellt auch immer den Ausgangspunkt für weitere finanzwirtschaftliche Überlegungen dar, da das ganze Vorhaben nur gelingen kann, wenn der Unternehmer über ausreichende finanzielle Mittel zur Beschaffung der benötigten Produktionsmittel und zur Finanzierung des fortlaufenden Betriebes verfügt. Die Gesamtheit der Finanzierungsquellen, die einem Unternehmen hierfür zur Verfügung steht, wird als Kapital bezeichnet. Den Prozess der Bereitstellung des Kapitals nennt man Finanzierung.

Nur selten wird der Eigentümer die Finanzierung zu 100 % aus eigenen Mitteln bestreiten können, was dann als Innenfinanzierung bezeichnet wird. In der Regel ist er auf die Kapitalüberlassung unternehmensexterner Dritter angewiesen, welche dann als Außenfinanzierung bezeichnet wird. Die Beteiligungsfinanzierung ist ein ganz besonderes Instrument der Außenfinanzierung.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Darstellung des Instruments der Beteiligungsfinanzierung. Zunächst wird auf die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele eingegangen und im Anschluss die Bedeutung und der Stellenwert der Rechtsform in Bezug auf die Beteiligungsfinanzierung beleuchtet. Nachdem dem Leser die unterschiedlichen Wege der Beteiligungsfinanzierung näher gebracht wurden, werden die Anlässe, die zu einer Beteiligung führen, erläutert. Ein aktuelles Beispiel aus der Wirtschaft dient hier als Beispiel.

Den Abschluss der Arbeit bilden die einzelnen Phasen des Beteiligungsprozesses sowie eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Beteiligungsfinanzierung aus Sicht des Kapitalgebers und des Kapitalnehmers.

Inhaltsverzeichnis:

I. Inhaltsverzeichnis I
II. Abbildungsverzeichnis III
III. Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Die Beteiligungsfinanzierung 3
2.1 Der Begriff der Beteiligungsfinanzierung 3
2.2 Die finanzwirtschaftlichen Interessen und Ziele 4
2.2.1 Die Ziele und Interessen der Kapitalgeber 4
2.2.2 Die Ziele und Interessen der Kapitalnehmer 5
2.3 Die Bedeutung der Rechtsform bei der Beteiligungsfinanzierung 5
2.3.1 Die Personengesellschaften 6
2.3.2 Die Kapitalgesellschaften 7
3. Unterschiedliche Wege der Beteiligungsfinanzierung 9
3.1 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen ohne Börsenzugang 9
3.2 Beteiligungsfinanzierung von Unternehmen mit Börsenzugang 10
3.3 Beteiligungsfinanzierung durch Mitarbeiter und Management 11
3.4 Beteiligungsfinanzierung mit Venture Capital und Business Angels 13
3.4.1 Die Phasen der Venture Capital Finanzierung 15
a) Seed-Financing 15
b) Start-Up-Financing 16
c) First-Stage-Financing 16
d) Second-Stage Financing 16
e) Third-Stage-Financing 17
f) Fourth-Stage-Financing 17
4. Anlässe zur Beteiligungsfinanzierung 18
4.1 Die Gründung 18
4.2 Die Kapitalerhöhung 19
4.3 Die Kapitalherabsetzung 21
4.4 Die Umwandlung 22
4.5 Die Fusion 23
4.6 Die Liquidation 24
5. Die Kapitalerhöhung am Beispiel von Infineon Technologies AG 26
6. Die Phasen des Beteiligungsprozesses bei einer Kapitalgesellschaft 28
6.1 Voraussetzungen einer Beteiligungsfinanzierung 28
6.2 Kontaktaufnahme 28
6.3 Beteiligungswürdigkeitsprüfung 29
6.4 Vertragsverhandlung 30
6.5 Fortlaufende Betreuung der Kapitalgeber 30
6.6 Desinvestition 31
7. Die Vor- und Nachteile einer Beteiligungsfinanzierung 33
7.1 Interessenlage Kapitalgeber 33
7.2 Interessenlage Kapitalnehmer 33
8. Schlusswort 35
IV. Anhang 36
V. Literaturverzeichnis 38

Textprobe:

Kapitel 4.3, Die Kapitalherabsetzung:

Bei der Kapitalherabsetzung eines Unternehmens handelt es sich um eine Verminderung der Eigenkapitalbasis. Grundsätzlich wird zwischen der ordentlichen und der vereinfachten Kapitalherabsetzung, sowie der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien differenziert. Meist wird eine Kapitalherabsetzung dann durchgeführt, wenn das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt und damit Sanierungsbedarf besteht. Denkbar wäre auch die Entnahme von Kapital durch Gesellschafter oder die Finanzierung von Abfindungen beim Ausscheiden von Gesellschaftern, was jedoch selten auftritt.

Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung kommt es gemäß §§222-228 AktG entweder zu einer Nennwertminderung, bei der der ursprüngliche Nennwert eines Anteils herabgesetzt wird, oder die Zusammenlegung mehrerer Aktien. Die Rückzahlung an die Aktionäre ist allerdings erst nach dem Beschluss der Hauptversammlung möglich und kann erst nach sechs Monaten und nach Sicherstellung oder Befriedigung der Gläubiger erfolgen.

Das Aktiengesetz nach §§229-236 sieht bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung auch die Möglichkeit ohne Abfluss finanzieller Mittel vor. Ziel hierbei ist die buchmäßige Sanierung des Unternehmens. Sie dient lediglich der Bereinigung der Bilanz, z.B. zum Ausgleich von Wertminderungen, sonstigen Verlusten oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage. Bei dieser Form ist zu beachten, dass kein Gewinnvortrag vorliegen darf, die freien Rücklagen bereits aufgelöst sein müssen und die gesetzlichen Rücklagen nach Herabsetzung nicht mehr als 10% des Grundkapitals betragen dürfen. Die Gewinne dürfen erst dann wieder an die Aktionäre ausgeschüttet werden, wenn die gesetzlichen Rücklagen wieder mindestens 10% des Grundkapitals umfassen. Die Technik der vereinfachten Kapitalherabsetzung unterscheidet sich nicht von der der Ordentlichen.

Bei der dritten Form handelt es sich um die Kapitalherabsetzung durch die Einziehung von Aktien gem. §§ 229-236 AktG. Sie eignet sich für die AG besonders zum Ausgleich von Bilanzverlusten und kann zwangsweise oder nach Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft erfolgen. Bei beiden Möglichkeiten sind die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung einzuhalten und zusätzlich müssen die Satzung oder der Beschluss der Hauptversammlung die Voraussetzungen für eine Zwangseinziehung und die Einzelheiten ihrer Durchführung festlegen. Als Ausnahme gilt, wenn Aktien, auf die der Nennbetrag oder der höhere Ausgabebetrag (Agio) voll geleistet ist, der AG unentgeltlich angeboten werden, oder wenn Aktien zu Lasten des Bilanzgewinns oder einer anderen Gewinnrücklage eingezogen werden. Die Auszahlung an die Aktionäre erfolgt erst nach Befriedigung oder Sicherstellung bestimmter Gläubiger zu ‚Unterpari-Kursen’.

Anders als bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung gibt es hier keine Ausschüttungsbegrenzung und es sind auch nicht alle Aktionäre gleichermaßen betroffen.

Die Umwandlung:

Falls sich bei einem Unternehmen herausstellen sollte, dass die ursprünglich gewählte Rechtsform nicht mehr zweckmäßig ist, oder sie eine Verbesserung des Zugangs zu Kapitalmärkten erreichen will, kann eine Umwandlung sinnvoll sein. Diese kann entweder mit oder ohne Liquidation erfolgen. Eine Umwandlung mit Liquidation ist dort zwingend notwendig, wo der Gesetzgeber eine Einzelrechtsnachfolge vorgesehen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft umgewandelt wird, hier spricht man dann von einer Umgründung. Bei dem bisher bestehenden Unternehmen erfolgt zuerst eine formelle Liquidation, der sich eine Neugründung in der neu vorgesehenen Rechtsform anschließt. Sehr umständlich bei dieser Form ist jedoch, dass die Vermögenswerte des alten Unternehmens einzeln auf das Neue übertragen werden müssen.

Anders als bei der Umwandlung mit Liquidation können die Vermögenswerte bei der Umwandlung ohne Liquidation als Ganzes in das neue Unternehmen übertragen werden. Man unterscheidet zwischen der übertragenden Umwandlung und der formwechselnden Umwandlung. Die übertragende Umwandlung kann entweder einer verschmelzende oder eine errichtende sein. Bei erstgenannter ist das Vermögen des umzuwandelnden Unternehmens auf ein bereits bestehendes Unternehmen zu übertragen, daher kommt diese Form der Fusion sehr nahe. Wenn das Vermögen des umzuwandelnden Unternehmens auf ein neu zu gründendes Unternehmen übertragen wird, sprechen wir von der errichtenden Umwandlung. Die formwechselnde Umwandlung macht keine Vermögensübertragung erforderlich, da die Rechtspersönlichkeit der Unternehmung erhalten bleibt und nur die Rechtsform gewechselt wird.

Arbeit zitieren:
Bauer, Christian September 2009: Die Beteiligungsfinanzierung als Instrument der Außenfinanzierung dt. Industrieunternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
IPO, Venture Capital, Kapitalgeber, Personengesellschaft, Desinvestition

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