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Die Beteiligung Japans am Irak-Krieg und deren Auswirkungen auf die japanische Außen- und Sicherheitspolitik

Die Beteiligung Japans am Irak-Krieg und deren Auswirkungen auf die japanische Außen- und Sicherheitspolitik
Über dieses Buch
  • Art: Magisterarbeit
  • Autor: Mark Herten
  • Abgabedatum: Mai 2007
  • Umfang: 84 Seiten
  • Dateigröße: 3,7 MB
  • Note: 2,7
  • Institution / Hochschule: Universität zu Köln Deutschland
  • Bibliografie: ca. 90
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0612-7
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8366-0612-7 P
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0612-7 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Herten, Mark Mai 2007: Die Beteiligung Japans am Irak-Krieg und deren Auswirkungen auf die japanische Außen- und Sicherheitspolitik, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Außenpolitik, Sicherheitspolitik, Asien, Japan, Irak-Krieg

Magisterarbeit von Mark Herten

Zusammenfassung:

In der vorliegenden Arbeit geht der Autor der Frage nach, welche Auswirkungen die Entscheidung Japans, sich aktiv an der Mission im Irak zu beteiligen, auf seine zukünftige Außen- und Sicherheitspolitik haben wird.

Damit das möglich ist, erarbeitet der Autor nach einer Einführung in das Thema im zweiten Kapitel die Grundpfeiler japanischer Außenpolitik seit 1945. Diese beinhalten sowohl externe, als auch interne Faktoren. So analysiert der Autor die Beziehungen Japans zu den, für Japan wichtigsten, Staaten. Diese sind die USA, Russland, China, Nord- und Südkorea und Indien. Hinzu kommen noch die Beziehungen zu multilateralen Organisationen wie der ASEAN, der UN und Wirtschaftsorganisationen.

Die USA sind als deren Schutzmacht bis heute der mit Abstand wichtigste Verbündete Japans. Es besteht Kooperation auf allen Ebenen. Das zeigt sich unter anderem in der gemeinsamen Entwicklung der Ballistic Missile Defense (BMD), welche den Schutz Japans erhöhen soll, aber gleichzeitig Probleme mit den Nachbarn China und Russland schafft. Größte Streitfrage zwischen Japan und den USA sind mit Sicherheit die amerikanischen Soldaten, die auf der Insel Okinawa stationiert sind.

Das Verhältnis zu China ist vor allem durch die engen wirtschaftlichen Kontakte geprägt. Die politischen Beziehungen sind hingegen immer wieder von Spannungen geprägt. China wird in Japan zunehmend als Bedrohung empfunden.

Russland war der gefährlichste Feind Japans während des Kalten Krieges. Bis heute besteht kein offizieller Friedensvertrag zwischen den beiden Staaten, was vor allem an dem ewigen Streit um die Inseln der nördlichen Kurilen liegt. In den letzten Jahren haben sich zaghafte Wirtschaftsbeziehungen entwickelt, die auf dem japanischen Interesse an russischen Rohstoffen und dem russischen Interesse an ausländischen Investitionen gründen.

Die Beziehungen Japans zu Nord- und Südkorea sind sehr unterschiedlich. Südkorea hat sich, trotz diverser Streitigkeiten, mit der Zeit von einem Feind zu einem wichtigen Verbündeten entwickelt, was vor allem an der gemeinsam wahrgenommenen Bedrohung durch Nordkorea liegt. Nordkorea ist nach Ende des Kalten Krieges die Hauptbedrohung für Japan. Nordkorea kann mit seinen Waffen mehrere Millionenstädte Japans problemlos erreichen, hinzu kommt das eigene Atomprogramm.

Die Beziehungen Japans zu Indien sind noch im Aufbau begriffen, haben aber Zukunftspotential, wie man zum Beispiel an der gemeinsamen Bewerbung auf einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat sehen kann. Bei den multilateralen Kontakten ist besonders die ASEAN hervorzuheben. Die Verbindungen zu ihr werden immer enger, wenngleich sie nie die bilateralen Kontakte ersetzen können.

Die wichtigsten internen Faktoren, die japanische Außenpolitik erheblich beeinflussen, sind der normative und kulturelle Pazifismus, die sich seit 1945 in Japan entwickelt haben, und die Verankerung der Außenpolitik im politischen System Japans. Beim normativen Pazifismus sind vor allem die Verfassung, mit ihrem absoluten Kriegsverzicht (Artikel 9 JV), und zahlreiche Gesetze von Bedeutung, die die außenpolitische Handlungsfreiheit Japans einschränken. Der kulturelle Pazifismus gründet hauptsächlich auf den schlimmen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, den Japan nicht nur verloren hat, sondern auch noch die Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki erleiden musste. Die Verankerung der Außenpolitik im politischen System Japans schreibt der Außenpolitik eine relativ schwache Rolle zu. Sie wird zu großen Teilen von Bürokratie dominiert. Auch die japanische Armee, die verfassungsrechtlich umstritten ist, leidet unter uneffektiven Organisationsstrukturen.

Im dritten Kapitel kommt der Autor dann auf den Irak-Krieg zu sprechen. In einem ersten Teil erklärt er, wie es zu der Entscheidung gekommen ist, Soldaten in den Irak zu senden. Im zweiten Teil beschreibt er dann, was die japanischen Kräfte konkret im Irak gemacht haben und wie der Einsatz ausgegangen ist.

Nachdem die Grundpfeiler japanischer Außenpolitik im zweiten Kapitel erarbeitet worden sind, und im dritten Kapitel der konkrete Einsatz im Irak dargestellt worden ist, wird im vierten Kapitel überprüft, welche Auswirkungen der Einsatz im Irak auf die Grundpfeiler japanischer Außenpolitik hat. Hier werden schrittweise alle Grundpfeiler aus Kapitel zwei bearbeitet.

Im fünften Kapitel werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst. Außerdem wird ein Ausblick gegeben, welche Folgen die erarbeiteten Auswirkungen des Irak-Einsatzes auf die zukünftige japanische Außen- und Sicherheitspolitik haben könnten.

Inhaltsverzeichnis:

INHALT
1. EINLEITUNG 1
1.1 Der Irak-Krieg: Ein Wendepunkt in der japanischen Außen- und Sicherheitspolitik? 1
1.2 Forschungsüberblick 3
1.3 Aufbau der Arbeit 6
2. GRUNDPFEILER JAPANISCHER AUßEN- UND SICHERHEITS-POLITIK SEIT 1945 7
2.1 Externe Grundpfeiler 7
2.1.1 Japans Beziehungen zu den USA 7
2.1.2 Japans Beziehungen zu China 18
2.1.3 Japans Beziehungen zu Russland 23
2.1.4 Japans Beziehungen zu Nord- und Südkorea 27
2.1.5 Japans Beziehungen zu Indien 34
2.1.6 Japans multilaterale Beziehungen 36
2.2 Interne Grundpfeiler 41
2.2.1 Normativer und kultureller Pazifismus 41
2.2.2 Verankerung der japanischen Außen- und Sicherheitspolitik im politischen System Japans 48
3. BETEILIGUNG JAPANS AM IRAK-KRIEG 53
3.1 Vorlauf 53
3.2 Konkrete Umsetzung 56
4. AUSWIRKUNGEN DER BETEILIGUNG JAPANS AM IRAK-KRIEG AUF DIE JAPANISCHE AUßEN- UND SICHERHEITSPOLITIK 58
4.1 Auswirkungen auf die externen Grundpfeiler 58
4.1.1 Auswirkungen auf die Beziehungen zu den USA 58
4.1.2 Auswirkungen auf die Beziehungen zu China 60
4.1.3 Auswirkungen auf die Beziehungen zu Russland 61
4.1.4 Auswirkungen auf die Beziehungen zu Nord- und Südkorea 62
4.1.5 Auswirkungen auf die Beziehungen zu Indien 64
4.1.6 Auswirkungen auf die multilateralen Beziehungen 65
4.2 Auswirkungen auf die internen Grundpfeiler 66
4.2.1 Auswirkungen auf den normativen und kulturellen Pazifismus 66
4.2.2 Auswirkungen auf die Verankerung japanischer Außen- und Sicherheits-politik im politischen System Japans 69
5. FAZIT 71
6. LITERATURVERZEICHNIS 74
7. ANHANG 82
Anhang I: Verwendete Abkürzungen 82
Anhang II: Liste der japanischen Ministerpräsidenten seit 1945 83
Anhang III: Abbildungsverzeichnis 84

Textprobe:

Kapitel 2.2.1, Normativer und kultureller Pazifismus:

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben sich in Japan sowohl ein kultureller, als auch ein normativer Pazifismus entwickelt. Unter normativen Pazifismus sind die Teile der japanischen Verfassung und die später von verschiedenen japanischen Regierungen erlassenen Gesetze zu verstehen, welche die außen- und sicherheitspolitische Rolle Japans einschränken und eine gewaltlose Außenpolitik propagieren. Als kulturellen Pazifismus bezeichnet man die, in der japanischen Bevölkerung weit verbreitete, Abneigung gegenüber dem Militär, Atomwaffen und der gewaltsamen Lösung von Konflikten. Thomas Berger hat dafür die Bezeichnung „culture of antimilitarism“ in die Forschung eingeführt. Der normative und der kulturelle Pazifismus in Japan bedingen und beeinflussen sich gegenseitig. Sie sind ein wichtiger interner Grundpfeiler der japanischen Außen- und Sicherheitspolitik, der während des gesamten Kalten Krieges zu einer defensiven Sicherheitspolitik und einer gewaltlosen Außenpolitik geführt hat. Auch wenn die Grenzen teilweise fließend und die Entwicklungen ineinander verwoben sind, lässt sich der japanische Pazifismus in drei Bereiche aufteilen: Pazifismus in der Verfassung, Pazifismus in Gesetzen und Pazifismus der Bevölkerung.

Pazifismus in der Verfassung:

Vor allem wegen ihres Artikel neun wird die japanische Verfassung von 1947 auch „Friedensverfassung“ genannt. Auch wenn die Formulierung „We, the japanese people“ aus der Präambel den Eindruck erweckt, als habe Japan diese Verfassung selbst so erarbeitet, ist nicht zu leugnen, dass das SCAP die zentralen Punkte der Verfassung diktiert hat. Die drei Grundprinzipien dabei waren: die rein symbolische Rolle des Kaisers, die Souveränität des Volkes und der staatliche Pazifismus. Der pazifistische Grundgedanke wird bereits in der Präambel deutlich:

„we shall secure for ourselves and our posterity the fruits of peacefull cooperation with all nations and the blessings of liberty throughout this land, and resolved that never again shall we be visited with the horrors of war through the action of government“. Und:

„We desire to occupy an honored place in an international society striving for the preservation of peace, and the banishment of tyranny and slavery, oppression and intolerance for all time from the earth. We recognize that all peoples of the world have the right to live in peace, free from fear and want”.

In diesen Worten wird das Prinzip des staatlichen Pazifismus, den die SCAP für Japan vorgesehen hatte, deutlich. Im Zusammenhang mit der Diskussion um ein stärkeres Engagement der SDF im Rahmen von UN-PKOs wurde später auch der Passus „to occupy an honored place in an international society“ wichtig. Der wichtigste Artikel für die Außen- und Sicherheitspolitik Japans ist aber zweifelsohne der Artikel 9:

Artikel 9,1: „Aspiring sincerely to an international peace based on justice and order, the Japanese people forever renounce war as a sovereign right of the nation and the threat or use of force as means of settling international disputes”.

Artikel 9,2: „In order to accomplish the aim of the preceding paragraph, land, sea, and air forces, as well as other war potential, will never be maintained. The right of belligerency of the state will not be recognized“.

Damit ist Japan das einzige Land der Welt , dessen Verfassung einen völligen Verzicht auf Krieg als souveränes Mittel der Politik und auf die Bildung von Militär, das einen solchen führen könnte, festschreibt. Das ist der Grundstein des japanischen Staatspazifismus. Die Haltung der japanischen Bevölkerung zu diesem Artikel ist ungewöhnlich. Eine große Mehrheit der Bevölkerung steht hinter dem Artikel 9, obwohl die Verfassung dem japanischen Volk diktiert worden ist, und seinem absoluten Pazifismus, stimmt aber gleichzeitig einer stetigen Erweiterung der Rolle der SDF zu. Außerdem besteht eine Spaltung zwischen der, fast immer konservativen, Regierung, die immer wieder Versuche startete, die Verfassung zu ändern, und der Bevölkerung, die Änderung des pazifistischen Charakters der Verfassung zu großen Teilen ablehnt. Das bedeutet, dass das konservative Lager in dieser Frage für Veränderung, die linke Opposition hingegen für die Beibehaltung stand. Das konservative Lager zerfiel nochmal in zwei Gruppen. Die eine bestand aus radikalen Reformern („hawks“), die andere aus jenen, die lediglich eine Neuinterpretation forderten („doves“).

Wegen des strengen Pazifismus der Verfassung waren die japanischen Regierungen immer wieder gezwungen, flexible Neuinterpretationen der Verfassung zu finden, um ihre Politik durchzusetzen. Der Sicherheitsvertrag mit den USA wurde demnach als außer der Verfassung stehendes Recht eines jeden Staates auf Selbstverteidigung deklariert. Auch die Gründung der SDF wurde so begründet, deswegen auch ihr Name, da Japan ja laut der Verfassung kein reguläres Militär besitzen durfte. Außerdem hat der oberste japanische Gerichtshof entschieden, dass die amerikanischen Streitkräfte in Japan nicht unter den Begriff „war potential“ fallen würden, da sie kein japanisches Kriegspotential darstellten. Ein späteres Urteil von 1976 erklärte, dass die Verfassungsmäßigkeit der SDF ein politisches und kein juristisches Problem sei. Auch wenn der Artikel 9 vielen Neuinterpretationen unterworfen war, sorgte er doch lange Zeit dafür, dass japanische Regierungen das Militär nicht als legitimes Mittel der Politik verwenden konnten. Außerdem wurde die Verfassung seit ihrem Bestehen nicht mehr geändert.

Weiterhin bestimmt der Artikel 66,2 der japanischen Verfassung, dass der Ministerpräsident und alle Minister des Kabinetts Zivilisten sein müssen. Das bedeutet einen Bruch gegenüber dem militaristischen System Japans Anfang des 20. Jahrhunderts. Der Bedeutungsverlust des Militärs zeigt sich auch daran, dass die SDF nie zur Lösung interner Konflikte eingesetzt worden ist.

Das jahrzehntelange Tabu, die Verfassung zu ändern, weichte in den 90er Jahren langsam auf. Während langsam ein Konsens in der japanischen Politik entstand, dass die Verfassung geändert werden muss, gibt es noch Streit über das wie. Die Frage wird sein, ob es das konservative Lager schaffen wird, einen Konsens zwischen den liberalen Kräften, die auf dem Bündnis mit den USA und den Prinzipien der Verfassung beharren, und den nationalen Kräften, die eine eigenständigere Außenpolitik und mehr Nationalstolz fordern, herzustellen.

Pazifismus in Gesetzen Japan erließ pazifistische, antimilitaristische Gesetze meist genau dann, wenn es die außen- und sicherheitspolitische Rolle Japans erweiterte. Die verschiedenen japanischen Regierungen erließen diese Gesetze, um die Opposition im Zaum zu halten, die Bevölkerung zu beruhigen, sich gegen eine zu starke Verwicklung in das Bündnis mit den USA zu wehren, und um die Tradition des staatlichen Pazifismus der Verfassung fortzuführen. Hier nun die wichtigsten Gesetze im Überblick:

1) Das Verbot von Auslandseinsätzen der SDF. Wegen seiner strategisch wichtigen Position als Bollwerk gegen den Kommunismus setzten sich die USA bereits seit Anfang der 50er Jahre für eine Wiederbewaffnung Japans ein. Diese ließ sich dann vor allem wegen des Korea-Krieges, der Japan seine Schutzlosigkeit vor Augen führte, durchsetzen. Für die Sicherheitsgarantie der USA im Sicherheitsvertrag von 1951 verpflichtete sich Japan im Gegenzug, wieder eine Armee aufzustellen. So kam es 1954 zur Gründung der SDF, deren Vorläufer die sog. Police Reserve Forces gewesen waren. Um aber sicherhzugehen, dass die SDF nicht in Konflikte als Folge des Bündnisses mit den USA verwickelt würde, legte die Regierung im Self-Defense Forces Law von 1954 fest, dass die SDF nicht im Ausland eingesetzt werden dürfe. Dieses Gesetz verhinderte bis zum Ende des Kalten Krieges Einsätze der SDF im Ausland.

2) Die non-nuklearen Prinzipien. Die Regierung unter Ministerpräsident Satō, Eisaku, verabschiedete die, bis heute bestehenden drei non-nuklearen Prinzipien. Diese bedeuten, dass Japan keine Atomwaffen produzieren, keine Atomwaffen besitzen und keine Atomwaffen einführen darf. Damit waren zunächst alle Diskussionen um eine nukleare Wiederbewaffnung, die immer wieder vom national-konservativen Lager gefordert wurde, vom Tisch.

3) Deckelung des Verteidigungsetats. Als die japanische Diet 1976 die neuen Basic National Defense Policy Outline verabschiedete, die eine engere militärische Kooperation mit den USA vorsah, verabschiedete sie gleichzeitig ein Gesetz, dass die Verteidigungsausgaben auf maximal 1 Prozent des Bip beschränkten. Das diente der Beruhigung der Öffentlichkeit und sollte die Opposition für den Plan gewinnen. Außerdem wurden harte Beschränkungen des Waffenhandels erlassen, die es Japan verboten hochtechnisierte Waffensysteme ins Ausland zu verkaufen. Die Regierung unter Nakasone, Yasuhiro hob die Deckelung des Verteidigungsetats zwar wieder auf, die Verteidiungsausgaben überschritten trotzdem fast nie die Grenze von einem Prozent.

4) Die Beschränkungen der PKOs. Nach dem Ende des Kalten Krieges hatte Japan die Rolle der SDF 1992 so erweitert, dass sie in Zukunft an UN-PKOs teilnehmen konnte. Gleichzeitig wurden aber strenge Auflagen für die Einsätze verabschiedet. So musste ein Waffenstillstand herrschen, Japan musste in diesem Konflikt neutral sein und alle Beteiligten müssten der Präsenz Japans zustimmen. Außerdem müsste sich die SDF sofort zurückziehen, sobald eine der Bedingungen nicht mehr gegeben ist. Die SDF darf außer zur Selbstverteidigung, oder zum Schutz anderer Peacekeeper keine Gewalt ausüben und sie darf nur leicht bewaffnet sein.

Arbeit zitieren:
Herten, Mark Mai 2007: Die Beteiligung Japans am Irak-Krieg und deren Auswirkungen auf die japanische Außen- und Sicherheitspolitik, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Außenpolitik, Sicherheitspolitik, Asien, Japan, Irak-Krieg

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