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Die Beteiligung des Betriebsrates am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Beteiligung des Betriebsrates am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Sascha Stockhausen
  • Abgabedatum: März 1997
  • Umfang: 101 Seiten
  • Dateigröße: 5,3 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP) Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-0783-4
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-0783-4 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-0783-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Stockhausen, Sascha März 1997: Die Beteiligung des Betriebsrates am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Arbeitsrecht, betriebliche Gesundheitsforderung, Betriebsrat, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz

Diplomarbeit von Sascha Stockhausen

Einleitung:

Die klassischen Arbeitsbelastungen der Beschäftigten befinden sich im Wandel. Er wird durch Neue Technologien und Neue Managementstrategien ausgelöst. Trotzdem finden sich immer noch klassische Belastungsmuster bei den Beschäftigten.

Der betriebliche Arbeitsschutz muß sich den neuen Belastungsmustern anpassen, sonst verliert er seine Funktion. Dies wurde besonders in den 80er Jahren durch die Beteiligung von Beschäftigten versucht. Besonders mit Gesundheitszirkeln wurde Erfolge erreicht. Diese Beteiligungsformen decken sich mit den neuen Managementstrategien, die ihre Potentiale besonders durch Gruppenarbeitsmodelle erreichen können. Es besteht die Möglichkeit gesundheitsfördernde Potentiale der Neuen Managementstrategien zu aktivieren. Die Unternehmerseite nutzt vor allem restriktive und verhaltensorientierte "Gesundheitsmodelle" bzw. Potentiale.

Der Betriebsrat hat weitgehende Mitbestimmungsmöglichkeiten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese werden durch die Rechtsprechung und den § 120 a GewO in einigen Teilbereichen eingeschränkt, die verbleibenden Möglichkeiten werden jedoch nicht in großen Umfang für die Gesundheitserhaltung genutzt. Vielmehr verhalten sich die Betriebsräte wie die übrigen Arbeitsschutzexperten und richten ihr Hauptaugenmerk auf die Kontrolle von Vorschriften und Verhalten der Beschäftigten.

Das neue Arbeitsschutzgesetz bietet für die Beschäftigten und den Betriebsrat neue Formen der Gesundheitsförderung. Dies wird besonders durch Abschaffung des § 120 a GewO, der gesetzlichen Forderung nach Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation mit Controlling und einer Abkehr der Grenzwertdiskussion hin zu einer Sichtweise auf das Wohlbefinden der Beschäftigten bieten die neuen Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen erreicht.

Problematisch ist, daß die Betriebsräte von ihrer Organisation im Betriebsratsgremium, ihrer klassischen Expertensicht und dem geringen Stellenwert des Arbeitsschutzes innerhalb des Betriebsratsgremiums nur schwer in der Lage sein werden, diese neuen Möglichkeiten in Richtung eines beteiligungsorientierten Arbeitsschutzes einzusetzen.

Das dies auch anders geht zeigt das Interview mit einem Hamburger Betriebsrat, der mit seiner Herangehensweise im betrieblichen Arbeitsschutz leider eher die Ausnahme bildet.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 4
1.1 Verlauf der Arbeit 4
2. Die Situation im betriebliche Arbeits-und Gesundheitsschutz 5
2.0.1 Arbeitsunfälle 5
2.0.2 Berufskrankheiten 6
2.0.3 Rentenzugänge 6
2.1 Belastungsursachen am Arbeitsplatz 6
2.1.1 Belastungen durch Gefahr- und Schadstoffe 7
2.1.2 Belastungen durch Lärm 7
2.1.3 Ergonomische Belastungen 8
2.1.4 Psychische Belastungen 9
2.1.5 Belastungen durch die Arbeitszeit 10
2.2 Belastungsveränderungen am Arbeitsplatz durch neue Unternehmensstrategien 11
2.2.1 Neue betriebliche Organisationsformen 11
2.2.1.1 Belastungen und Beanspruchungen durch neue betriebliche Organisationsformen 13
2.2.2 Neue Technologien 15
2.2.2.1 Belastungen und Beanspruchungen durch neue Technologien 15
3. Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz 16
3.1 Kritik am Arbeits- und Gesundheitsschutz 17
3.2 Die wandelnden Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 20
3.2.1 Von der Prävention zur Gesundheitsförderung 20
3.2.1.1 Konzepte betrieblicher Gesundheitsförderung 21
3.3 Unternehmerisches Handeln im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 21
3.3.1 Gründe für ein Engagement im Arbeits- und Gesundheitsschutz 22
3.3.1.1 Managementstrategien und betriebliche Gesundheitsförderung 22
3.3.2 Der Stellenwert der Gesundheit im Wirtschaftsbereich 27
4. Neue Anforderungen an den Betriebsrat durch die Veränderung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 28
4.1 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz 30
4.1.1 Beteiligungsmöglichkeiten durch Tarifverträge 31
4.1.2 Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG 33
4.2 Bisherige rechtliche Auslegung des BetrVG 34
4.2.1 Mitbestimmung nach § 80 und § 89 BetrVG 34
4.2.2 Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG 34
4.2.3 Mitbestimmung nach § 91 BetrVG in Verbindung mit § 90 BetrVG 37
4.3 Die neuen Gesetze im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 37
4.3.1 Die Rahmenrichtlinie zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (89/391/EWG) 39
4.3.2 "Das Gesetz zur Umsetzung der EG- Richtlinie Arbeitsschutz und weitere Arbeitsschutzrichtlinien" 39
4.4 Das neue Arbeitsschutzgesetz 40
4.4.1 Pflichten des Arbeitgebers 40
4.4.1.1 Sanktionsmaßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber 42
4.4.2 Pflichten und Rechte der Beschäftigten 43
4.5 Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 45
4.6 Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 46
4.7 Das Unfallversicherungseinordnungsgesetz (UVEG) 46
4.8 Das Sozialgesetzbuch VII 46
4.9 Der § 14 SGB VII 46
4.10 Der § 21 Abs. 1 SGB VII 47
4.11 Der § 22 SGB VII 47
4.12 Der § 20 SGB V 48
5. Die neuen rechtlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats 49
5.0.1 Nach dem Arbeitsschutzgesetz 49
5.0.2 Nach dem SGB VII 52
5.0.3 Nach dem ASiG 52
5.0.4 Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) 52
5.1 Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats 53
5.2 Die Beteiligungs- und Einflußmöglichkeiten der Personalräte im öffentlichen Dienst 54
6. Die Wahrnehmung der rechtlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz 55
6.1 Problempunkte bei der betrieblichen Umsetzung 55
6.2 Das Handlungsumfeld betriebsrätlicher Tätigkeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz 56
6.2.1 Das Arbeitgeber- Betriebsrat -Verhältnis 56
6.2.2 Das Arbeitsschutzexperten-Betriebsrat-Verhältnis 57
6.2.3 Das Betriebsrat- Arbeitnehmer-Verhältnis 58
6.3 Betriebsrätliches Handeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz 59
6.3.1 Die Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten 62
6.3.2 Gründe für die Nicht-Ausschöpfung von Handlungsspielräumen seitens der Betriebsräte 62
6.3.3 Die Wahrnehmung der rechtlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz 63
6.4 Die Bedeutung der Beteiligung von Betriebsräten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz am Beispiel von Firma R.A. in Hamburg 64
6.4.1 Die betriebliche Situation bei Firma R.A. 64
6.4.2 Handeln des Betriebsrats im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 65
7. Resümee 68
8. Anhang 72
8.1 Tabelle 1 72
8.2 Tabelle 2 73
8.3 Fragebogen für das Interview mit PC 74
8.4. Interviewniederschrift 79
9. Abkürzungsverzeichnis 91
10. Literaturverzeichnis 92

Arbeit zitieren:
Stockhausen, Sascha März 1997: Die Beteiligung des Betriebsrates am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Arbeitsrecht, betriebliche Gesundheitsforderung, Betriebsrat, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz

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