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Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses bei Umwandlung, insbesondere unter Berücksichtigung von Synergieeffekten

Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses bei Umwandlung, insbesondere unter Berücksichtigung von Synergieeffekten
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Oliver Munz
  • Abgabedatum: Januar 2001
  • Umfang: 93 Seiten
  • Dateigröße: 544,3 KB
  • Note: 2,7
  • Institution / Hochschule: Bayerische Hochschule Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-4227-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-4227-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-4227-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Munz, Oliver Januar 2001: Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses bei Umwandlung, insbesondere unter Berücksichtigung von Synergieeffekten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Synergieeffekte, Umtauschverhältnis, Unternehmensbewertung, Umwandlung, Unternehmenszusammenschlüsse

Diplomarbeit von Oliver Munz

Einleitung:

Unternehmen stehen in Form der einzelnen Umwandlungsarten (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel) unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Struktur den herrschenden Marktbedürfnissen anzupassen. Aufgrund zunehmender Marktturbulenzen, verkürzter Produktlebenszyklen und des immer größer werdenden Konkurrenzkampfes (z.B. steigende Qualitätsanforderung) innerhalb einzelner Branchen sowie der dadurch geforderten Flexibilität der Unternehmen streben viele Unternehmen einen Unternehmenszusammenschluss an, um auf dem Markt weiterhin bestehen zu können.

Im Mittelpunkt von Unternehmenszusammenschlüssen stehen Fusionen. Diese werden zunehmend als Transaktionsform gewählt, um bei zunehmender Globalisierung des Wettbewerbs einen Wandel des strategischen Unternehmensprofils zu bewerkstelligen. Eine weitere wichtige Restrukturierungsmöglichkeit stellt die Spaltung dar, indem sie flexiblere und effizientere Unternehmenseinheiten schafft. Als Motiv einer Verschmelzung oder Spaltung wird zumeist die Erwartung von Synergieeffekten angeführt. Da aber Synergiepotentiale aufgrund ihrer schlechten Quantifizierbarkeit mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind, stellt sich deren Bewertung und Aufteilung auf die einzelnen Parteien (UTV) äußerst subjektiv und schwierig dar.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Bestimmung des „angemessenen“ Umtauschverhältnisses unter Synergieberücksichtigung systematisch darzustellen.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
1. Problemstellung und Gang der Untersuchung 1
2. Umwandlung von Unternehmen 4
2.1 Umwandlung von Unternehmen im Überblick 5
2.1.1 Verschmelzung 5
2.1.2 Spaltung 7
2.1.3 Vermögensübertragung 9
2.1.4 Formwechsel 10
2.2 Umwandlungen und Umtauschverhältnisse 11
3. Unternehmensbewertungsproblematik bei der Bestimmung von Umtauschverhältnissen 13
3.1 Anlass der Unternehmensbewertung 13
3.2 Funktion der Unternehmensbewertung 14
3.2.1 Kölner Funktionslehre 14
3.2.2 Funktionslehre des IDW 16
3.2.3 Funktion des Umwandlungsprüfers 18
3.3 Unternehmensbewertungsmethoden und Umtauschverhältnisse 22
3.3.1 Bewertungsstichtag 22
3.3.2 Methoden der Unternehmensbewertung 23
3.3.2.1 Ertragswertorientierte Unternehmensbewertung 24
3.3.2.1.1 Ertragswertmethoden 25
3.3.2.1.2 Discounted-Cash-Flow-Verfahren 27
3.3.2.2 Marktwertmethoden 30
3.3.2.2.1 Börsenkursmethode 30
3.3.2.2.2 Vergleichspreismethode 32
3.3.2.3 Substanzwertorientierte Unternehmensbewertung 32
3.3.2.3.1 Substanzwertverfahren 32
3.3.2.3.2 Liquidationswert 33
3.3.3 Würdigung der dargestellten Bewertungsverfahren im Hinblick auf die Bestimmung von Umtauschverhältnissen 33
4. Synergieproblematik bei der Bestimmung von Umtauschverhältnissen 36
4.1 Begriffsbestimmung des Umtauschverhältnisses 36
4.2 Angemessenheit des Umtauschverhältnisses 37
4.3 Grenzumtauschverhältnisse als Angemessenheitsgrenze 40
4.4 Umtauschverhältnis ohne Synergieeffekte 42
4.5 Einbeziehung von Synergieeffekten bei der Ermittlung von Umtauschverhältnissen 44
4.5.1 Synergien 44
4.5.2 Arten von Synergieeffekten (Synergieanalyse) 47
4.5.2.1 Mögliche Synergiearten im Überblick 47
4.5.2.1.1 Monetäre und nicht monetäre Synergieeffekten 47
4.5.2.1.2 Sofort anfallende und später anfallende Synergieeffekten 47
4.5.2.1.3 Positive und negative Synergieeffekte 48
4.5.2.1.4 Ertragseffekte und Aufwandseffekte 48
4.5.2.1.5 Steuerliche Synergieeffekte 49
4.5.2.1.6 Funktionsbezogene Synergieeffekte 49
4.5.2.1.7 Marktwertorientierte Synergieeffekte 49
4.5.2.1.8 Kostenorientierte Synergieeffekte 50
4.5.2.1.9 Leistungsorientierte Synergieeffekte 50
4.5.2.1.10 Echte und unecht Synergieeffekte 51
4.5.2.2 Würdigung der einzelnen Synergiearten 52
4.5.3 Bewertung von Synergiepotentialen 52
4.5.3.1 Die Erfassung von latent vorhandenen Synergiepotentialen (1.Stufe) 54
4.5.3.2 Nötige Maßnahmen für die Realisierung von Synergiepotentialen (2.Stufe) 55
4.5.3.3 Mengenmäßige Auswirkung auf die zukünftigen Ertragsüberschüsse (3.Stufe). 56
4.5.3.3.1 Auswirkung von positiven Synergieeffekten 56
4.5.3.3.2 Auswirkung von Realisationskosten 57
4.5.3.3.3 Auswirkung von negativen Synergieeffekten 58
4.5.3.3.4 Auswirkung der zeitlichen Distanz auf die Synergieabschätzung 60
4.5.3.4 Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Synergieeffekten (4.Stufe) 60
4.5.3.5 Würdigung der Bewertung 61
4.5.4 Einbeziehung von Synergieeffekten 62
4.5.5 Aufteilverfahren von Synergieeffekten 65
4.5.5.1 Ertragswertanteiliges Aufteilverfahren 65
4.5.5.2 Halbierungsverfahren 67
4.5.5.3 Mittelwertverfahren 68
4.5.5.4 Weitere Aufteilverfahren 68
4.5.5.5 Würdigung der einzelnen Aufteilverfahren 69
4.6 Besonderheit bei Ermittlung des Umtauschverhältnisses bei Spaltung 72
5. Zusammenfassende Schlussbetrachtung 74
Literaturverzeichnis 76
Rechtssprechungsverzeichnis 84
Erklärung 85

Automatisiert erstellter Textauszug:

3.3.2 Methoden der Unternehmensbewertung Der Methodenpluralismus129 ist eine der wichtigsten offenen Fragen bei Umwandlungsprüfung, da sich je nach Wahl unterschiedlichste Unternehmenswerte ergeben können. Die Wertrelation dieser Unternehmenswerte spiegelt das Umtauschverhältnis wieder.130 Aus dieser Tatsache ergibt sich, daß das Umtauschverhältnis nicht unmittelbar von den absoluten Unternehmenswerten abhängig ist. Das hat zur Folge, daß Fehler, die innerhalb der gleichen einheitlich angewendeten Methode gemacht werden, keinen direkten Einfluß auf das Umtauschverhältnis haben.131 Jedoch „dürfen (...) auf keinen Fall unterschiedliche Bewertungskriterien für die beiden Rechtsträger zugrundegelegt werden“132, da dadurch das Umtauschverhältnis beeinfluß wird. Dementsprechend müssen die angewendeten Methoden auf realistisch nachvollziehbaren Tatsachen beruhen und darüber hinaus den „wirklichen“ Unternehmenswert möglichst exakt wiedergeben.133 Wie Lamla treffend feststellt, „darf den Gesellschaften aber nicht überlassen sein, durch die Wahl der Bewertungsmethode die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses und der Barabfindung zu determinieren“134. [...]

2.Sichtweise: Wirtschaftsprüfer tritt als Schiedsgutachter auf: • Eine weitere Zweckmäßigkeit der Verschmelzungsprüfung ist, daß die von der Verschmelzung betroffenen Anteilseigner über das Sachverständigengutachten bessere Informationen über die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses erhalten und sich somit „(...) ein ausreichendes Bild über die tatsächlichen Grundlagen für die Ermittlung des angemessenen Umtauschverhältnisses machen“110 können. Unter diesem Aspekt der Informationsbeschaffung und gleichzeitigen Angemessenheitskontrolle kann nur die faire Mitte gemeint sein, d.h., daß extrem subjektive Einschätzungen der einen oder anderen Partei die faire Mitte nicht verschieben dürfen (fairer Einigungswert).111Jedoch aufgrund der Quantifizierungsprobleme der subjektiven Preisvorstellungen112 - Wertuntergrenze /Wertobergrenze113 - wird in der Praxis eine modifizierte Vorgehensweise angewendet.114 [...]

Der faire Einigungswert (Schiedsspruchwert) soll einen interessenausgleichenden und für alle Betroffenen akzeptablen Unternehmenswert darstellen, wobei diese Funktionszuordnung meines Erachtens einer gewissen Würdigung bedarf: 1.Sichtweise: Wirtschaftsprüfer tritt als neutraler Gutachter auf: • Da aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Verkäufer und Käufer ein Interessenkonflikt unterstellt werden kann und die Verschmelzungsprüfung einem Präventivschutz (Anteilseignerschutz) dient, muß die Verschmelzungsprüfung in ihrem Prüfungszweck in erster Linie darauf ausgerichtet sein, daß die Vermögensposition der beteiligten Anteilseigner nach Verschmelzung nicht schlechter gestellt ist als zuvor. Um dies zu gewährleisten, muß vom Schiedsgutachter kein Schiedswert festgelegt werden, sondern der zu ermittelnde Wert muß im Transaktionsbereich (Einigungsbereich bzw. Angemessenheitsbereich106) der beteiligten Parteien liegen. Als Wertuntergrenze ist demnach für den Verschmelzungsprüfer die gegebene Vermögensposition der Anteilseigner vor Verschmelzung ausschlaggebend. Ein weiteres Argument, das für die objektivierte Unternehmensbewertung spricht, liegt in der Tatsache, daß die Verhandlungsparteien ihre unterschiedlichen Grenzpreisvorstellungen unter Umständen nicht vollständig preisgeben.107 [...]

Arbeit zitieren:
Munz, Oliver Januar 2001: Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses bei Umwandlung, insbesondere unter Berücksichtigung von Synergieeffekten, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Synergieeffekte, Umtauschverhältnis, Unternehmensbewertung, Umwandlung, Unternehmenszusammenschlüsse

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