Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Die Besteuerung von Rentenversicherungen

Die Besteuerung von Rentenversicherungen
Über dieses Buch
  • Art: Studienarbeit
  • Autor: Thomas Ibers
  • Abgabedatum: Januar 2003
  • Umfang: 63 Seiten
  • Dateigröße: 796,0 KB
  • Note: 1,5
  • Institution / Hochschule: Universität Paderborn Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7500-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7500-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7500-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Ibers, Thomas Januar 2003: Die Besteuerung von Rentenversicherungen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Nachgelagerte Besteuerung, Vorgelagerte Besteuerung, Konsumsteuer, Ertragsanteil, Rentenformel

Studienarbeit von Thomas Ibers

Einleitung:

Die Besteuerung von Leibrenten und Versorgungsbezügen ist in den §§ 19 und 22 EStG unterschiedlich geregelt und hat eine höhere steuerliche Belastung der Pensionen zur Folge. Diese steuerliche Ungleichbehandlung war Auslöser der Klage eines Paderborner Ruhestandsbeamten vor dem BVerfG, der am 6. März 2002 stattgegeben wurde. Nach dem Urteil des BVerfG „ist die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar“.

Diese Entscheidung beendet eine seit dem 16. Dezember 1954 mit Beschluss der Ertragsanteilsregelung existierende öffentliche Diskussion bezüglich einer gerechten Rentenbesteuerung. Das BVerfG hatte in einem Urteil am 26. März 1980 zunächst die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen als verfassungsgemäß erklärt, jedoch eine Korrektur angemahnt, die durch eine steuerliche Begünstigung der Rentner gegenüber Ruhestandsbeamten notwendig geworden war. In einem weiteren Urteil vom 24. Juni 1994 heißt es, dass dazu dem Gesetzgeber eine „erhebliche Zeitspanne zur Verfügung steht“. Ein verbindlicher Beginn einer Angleichung wurde dann im Urteil vom 6. März 2002 festgelegt: „Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eine Neuregelung zu treffen.“ Bis zur vollständigen Angleichung können dann noch bis zu 30 Jahre vergehen, die als Übergangszeit vorgesehen sind.

Die „Art und Weise sowie gesetzgeberische Mittel, mit denen die inzwischen eingetretenen Verzerrungen beseitigt werden sollen“, wurden in dem Urteil jedoch offen gelassen. So ist grundsätzlich eine Verringerung der steuerlichen Belastungen von Ruhestandsbeamten, aber auch eine höhere steuerliche Belastung von Rentnern denkbar, um eine Angleichung zu erreichen. Über die Möglichkeit der Anpassung dieser beiden Systeme hinaus ist auch die Implementierung eines neuen Systems denkbar.

I.R. der Arbeit werden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage Modelle erörtert, die aktuell als mögliche Reformvorschläge diskutiert werden. Resultierend daraus soll eine Aussage getroffen werden, ob das von den meisten Vertretern geforderte Nachgelagerte Besteuerungsverfahren unter steuerlichen Gesichtspunkten eine bestmögliche Lösung darstellt.

Inhaltsverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
Symbolverzeichnis V
1. Einleitung 1
2. Die aktuelle Rechtslage 3
2.1 Leibrente aus der gesetzlicher Rentenversicherung 3
2.2 Versorgungsbezüge 4
3. Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Renten- und Versorgungsbezügen 6
4. Ökonomische Betrachtung steuerlicher Grundmodelle 9
4.1 Modellannahmen 9
4.2 Basismodell der Leibrente 10
4.3 Die Besteuerung des ökonomischen Gewinns 11
4.4 Das Prinzip der Vorgelagerten Besteuerung 12
4.4.1 Beschreibung 12
4.4.2 Anwendungsgebiete 13
4.5 Das Prinzip der Nachgelagerten Besteuerung 13
4.5.1 Beschreibung 13
4.5.2 Anwendungsgebiet 14
4.6 Gemeinsame Modelleigenschaften 14
4.7 Berücksichtigung von Versicherungsgewinn und –verlust 14
5. Konkrete Reformvorschläge 16
5.1 Modell der modifizierten Ertragsanteilsbesteuerung 16
5.1.1 Ausgangsbasis der Untersuchungen 16
5.1.2 Überlegungen 17
5.1.3 Wirkungsweise der Ertragsanteilsbesteuerung (Beispiel) 19
5.2 Modell der Vorgelagerten Besteuerung 20
5.3 Modell der Vollbesteuerung 20
5.4 Modell der belastungsäquivalenten Rentenformel 21
6. Gegenüberstellung der Modelle 22
6.1 Diskussion des Modells des modifizierten Ertragsanteils 22
6.2 Diskussion des Vorgelagerten Verfahrens 26
6.3 Diskussion des Modells der Vollbesteuerung 27
6.4 Diskussion des Modells der belastungsäquivalenten Rentenformel 30
7. Fazit 31
Anhangverzeichnis 32
Anhang 1: Ertragsanteilstabelle 33
Anhang 2: Einkommensteuerliche Belastungsunterschiede 34
Anhang 3: Kapitalwertermittlung 39
Anhang 4: Grafiken zum Versicherungsgewinn und –verlust 40
Anhang 5: Kapitalwerte (KW) der vorgestellten Modelle im Vergleich 42
Anhang 6: Exkurs - Nachgelagerte Besteuerung: Einführung einer Konsumsteuer? 45
Anhang 7: Exkurs – Entscheidungsneutralität 46
Anhang 8: Neutraler Ertragsanteil/Abzugsanteil 47
Anhang 9: Berechnung Beispiel 5.1.3 48
Anhang 10: Kapitalwertermittlung modifizierter Ertragsanteile 51
Literaturverzeichnis 54

Automatisiert erstellter Textauszug:

und nach Steuern mit den Barwerten der Rentenzahlungen vor und nach Steuern zu bestimmen. Nach diesen Feststellungen ist es uns möglich, folgende Größen zu herzuleiten70: 1. der abzugsfähige Anteil der Rentenbeiträge α, sowie 2. den zu versteuernden Ertragsanteil der Rentenzahlungen β (dieser ist während der gesamten Beitrags- bzw. Rentenphase konstant) Geht man vom obigen Zusammenhang aus, so lässt sich der abzugsfähige Anteil der Rentenbeiträge formal wie folgt ausdrücken71 (s bezeichnet den Steuersatz, gB den geometrischen Anstieg der Beiträge über die Beitragszeit und TB die Länge der Beitragszeit, die aus Vereinfachungsgründen als konstant angenommen wird und is den Zins nach Steuern): [...]

Praktisch lässt sich der ökonomische Gewinn allerdings schwierig bestimmen, da man für die Ermittlung aller Ertragswerte die Höhe der Rentenansprüche benötigt.66 Da diese aber abhängig sind von der Länge der Beitragsphase, sind sie während der Beitragsphase noch nicht bekannt67. Erschwert würde die Ermittlung des ökonomischen Gewinns weitergehend dadurch, dass die Einkünfte des Rentners jedes Jahr neu bestimmt werden müssten, um den jeweiligen Ertragswert zu bestimmen. Dies würde dazu führen, dass man für jedes Renteneintrittsalter eine eigene Tabelle mit den Zinsanteilen in jedem Rentenbezugsjahr bräuchte. Erforderlich wären dazu ca. 100 Tabellen68. Die Bestimmung des ökonomischen Gewinns ist aber auch, bei Annahme eines konstanten Steuersatzes und Zinssatzes, nicht unbedingt erforderlich, da der Kapitalwert der Rentenversicherung als die Summe der Barwerte der Beitragszahlungen und der Rentenzahlungen definiert ist69. Es ist also möglich die "Kapitalwertidentität" vor und nach Steuern mit der Gleichsetzung der Beitragsbarwerte vor [...]

Eine Möglichkeit zur Neutralisierung der Ungleichbehandlung von Pensionären und Rentnern ist die Erhöhung der Ertragsanteile bei der Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a EStG56. Die Begründung für die vorgeschlagene Erhöhung der Ertragsanteile wird darin gesehen, dass die bezogenen Renten nicht nur aus versteuertem Einkommen finanziert werden, sondern auch durch Arbeitgeberanteile und Bundeszuschüsse57. Da es sich bei den Arbeitgeberanteilen als auch bei den Bundeszuschüssen um Bestandteile handelt, die steuerlich nicht belastet sind (die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung sind gem. § 3 Nr. 62 S.1 EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig) kommt es zu einem steuerfreien Kapitalzufluss. Daraus entsteht folglich eine Besserstellung der Rentner gegenüber den Pensionären in der Absparphase58. [...]

Arbeit zitieren:
Ibers, Thomas Januar 2003: Die Besteuerung von Rentenversicherungen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Nachgelagerte Besteuerung, Vorgelagerte Besteuerung, Konsumsteuer, Ertragsanteil, Rentenformel

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren