Die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebs- und Privatvermögen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Michael Seebauer
- Abgabedatum: Mai 2003
- Umfang: 80 Seiten
- Dateigröße: 593,7 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Universität der Bundeswehr München Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7271-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7271-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7271-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Seebauer, Michael Mai 2003: Die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebs- und Privatvermögen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Besteuerung, Fond, KAGG, Kapital, Kapitalanlagegesellschaften
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Diplomarbeit von Michael Seebauer
Problemstellung:
Wenngleich die Besteuerung von inländischen Investmentfonds keine grundlegend neue Problematik darstellt, unterliegt sie trotzdem einem kontinuierlichen Wandel. Dieser ergibt sich zum einen durch neue Rechtsprechungen und zum anderen aus neu erlassenen gesetzlichen Vorschriften, zuletzt beispielsweise durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 21.Juni 2002. Meine Zielsetzung war es, möglichst umfassend sämtliche Fassetten der aktuellen steuerlichen Behandlung von Sondervermögen darzustellen. Dies erschien mir insbesondere deshalb notwendig, da die von mir im Zuge dieser Arbeit herangezogenen literarischen Quellen die Thematik entweder zu oberflächlich behandelten oder sich in spezifischen Fachfragen verloren und somit nur einzelne Aspekte, nicht aber die gesamte Problematik abgedeckt haben.
Da die Besteuerung der Investmentfonds ein sehr umfassendes und differenziertes Gebiet ist, die Diplomarbeit aber einen konkreten Umfang nicht überschreiten durfte, wurde es sehr schnell notwendig, die Thematik einzugrenzen und einzelne Aspekte auszuklammern. Folglich beschränkt sich die Betrachtung einzig auf inländische Investmentfonds im Sinne des 1. Kapitels des KAGG sowie, bezüglich der Anleger, auf unbeschränkt steuerpflichtige Anteilsscheininhaber. Da eine Behandlung sämtlicher steuerlicher Spezialvorschriften der einzelnen Kategorien von Sondervermögen zulasten der Nachvollziehbarkeit gegangen wäre, liegen der Betrachtung grundsätzlich die Vorschriften für Wertpapiersondervermögen zu Grunde, welche im Wesentlichen auch für alle anderen Sondervermögen Anwendung finden. Abweichend von diesem Grundgedanken werden besondere Regelungen der anderen Sondervermögen ergänzend angesprochen, sofern sie von größerer Bedeutung sind. Die Thematik der Erbschaft- und Schenkungssteuer hat keinen Eingang in diese Arbeit gefunden. Um aktuelle Diskussionen und evtl. zukünftige Neuerungen mit in die Betrachtung einfließen zu lassen, ergänzen die letzten beiden Kapitel die gesamte Betrachtung in dieser Weise.
Gang der Untersuchung:
Da die Problematik der Besteuerung von inländischen Investmentfonds sehr unübersichtlich ist, habe ich dieser Arbeit als roten Faden den Fluss der Erträge von der Quelle bis zum Anleger zu Grunde gelegt. Vorab werden im Kapitel „Grundlagen“ allgemeine Aspekte hinsichtlich der Historik sowie der Systematisierung und Ausprägung von Investmentfonds beschrieben. Bei der Bearbeitung der Kernproblematik im Kapitel 3 werden sämtliche potentiellen Steuersubjekte, die in einer logischen Verbindung zum Sondervermögen stehen, ausgehend von der Quelle der Erträge über das Sondervermögen an sich und schließlich den Anteilscheininhabern separat beleuchtet. Dabei werden die in Frage kommenden steuerlichen Aspekte und Steuerarten einzeln behandelt. Auf der Ebene des Anteilscheininhabers, welche den Schwerpunkt der Diplomarbeit darstellt, erfolgt eine weitere Unterteilung in die Behandlung ordentlicher Erträge von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds, welche ihrerseits wieder in die steuerlich relevanten Fälle der Anteilscheine im Betriebsvermögen und Privatvermögen untergliedert werden. Bei der konkreten Ausarbeitung erfolgt eingangs grundsätzlich die Behandlung der allgemein relevanteren Gesichtspunkte, bevor eine exakte Abgrenzung der Steuerpflicht einzelner Erträge vorgenommen wird. Die Problematik des Anteilscheininhabers schließt mit der Betrachtung der Erträge aus Veräußerung bzw. Rückgabe der Anteilscheine ab.
In den Kapiteln 4 und 5 sollen lediglich andeutungsweise Probleme und Alternativen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds in Deutschland angesprochen werden. Dazu behandelt das 4. Kapitel, exemplarisch für die aktuelle Diskussion um Änderungen des KAGG, die bereits wieder überholten Entwürfe des Steuervergünstigungsabbaugesetzes und zeigt des Weiteren die daraus resultierende ungünstige Auswirkung für den Investmentsparer auf. Im 5. Kapitel wird, ausgehend von der volkswirtschaftlichen Relevanz des Investmentsparens, ein nicht monetärer grundlegender Aspekt zur Entwicklung von Änderungsvorschlägen behandelt, bevor dann kurz eine denkbare Alternativmöglichkeit aufgezeigt und kritisch beleuchtet wird.
Inhaltsverzeichnis:
| Anhangsverzeichnis | VI | |
| Tabellenverzeichnis | VI | |
| Abbildungsverzeichnis | VI | |
| Beispielverzeichnis | VI | |
| Abkürzungsverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 1 |
| 2. | Grundlagen | 3 |
| 2.1 | Historische Entwicklung | 3 |
| 2.2 | Der Investmentgedanke und seine Verankerung im KAGG | 4 |
| 2.3 | Systematisierung von Investmentfonds | 7 |
| 2.3.1 | Systematisierung nach der Rechtskonstruktion | 7 |
| 2.3.2 | Systematisierung nach der Ertragsverwendungspolitik | 9 |
| 2.3.3 | Systematisierung nach der Kapitalherkunft und Kapitalstruktur | 10 |
| 2.3.4 | Systematisierung nach der Anlagepolitik | 11 |
| 2.3.4.1 | Wertpapierfonds | 11 |
| 2.3.4.1.1 | Aktienfonds | 12 |
| 2.3.4.1.2 | Rentenfonds | 12 |
| 2.3.4.1.3 | Gemischte Fonds | 13 |
| 2.3.4.2 | Geldmarktfonds | 14 |
| 2.3.4.3 | Immobilienfonds | 14 |
| 2.3.4.4 | Altersvorsorgefonds | 15 |
| 2.3.4.5 | Dachfonds | 16 |
| 2.3.4.6 | Beteiligungsfonds | 16 |
| 3. | Besteuerung inländischer Investmentfonds nach der aktuellen Gesetzeslage | 16 |
| 3.1 | Transparenzprinzip | 16 |
| 3.2 | Sondervermögen als Zweckvermögen | 17 |
| 3.3 | Steuerliche Behandlung von Erträgen | 18 |
| 3.3.1 | Kapitalanlagegesellschaft | 18 |
| 3.3.2 | Die drei Ebenen der Besteuerung | 19 |
| 3.3.2.1 | Inländisches Anlageobjekt | 20 |
| 3.3.2.1.1 | Körperschaftsteuer | 20 |
| 3.3.2.1.2 | Kapitalertragsteuer | 20 |
| 3.3.2.2 | Sondervermögen | 21 |
| 3.3.2.2.1 | Fondseingangsseite | 21 |
| 3.3.2.2.1.1 | Ausländische Quellensteuer | 21 |
| 3.3.2.2.1.2 | Ordentliche Erträge | 22 |
| 3.3.2.2.1.3 | Spekulationsgewinne | 23 |
| 3.3.2.2.2 | Fondsausgangsseite | 23 |
| 3.3.2.2.2.1 | Kosten | 23 |
| 3.3.2.2.2.2 | Ausgleichsteuer | 24 |
| 3.3.2.2.2.3 | Kapitalertragsteuer | 24 |
| 3.3.2.3 | Anteilscheininhaber | 26 |
| 3.3.2.3.1 | Persönliche Steuerpflicht | 26 |
| 3.3.2.3.1.1 | Beschränkte Steuerpflicht | 26 |
| 3.3.2.3.1.2 | Unbeschränkte Steuerpflicht | 28 |
| 3.3.2.3.2 | Qualifikation der Einkünfte | 29 |
| 3.3.2.3.3 | Zuordnungsproblematik | 29 |
| 3.3.2.3.3.1 | Werbungskostenpauschale | 30 |
| 3.3.2.3.3.2 | Sparerfreibetrag | 30 |
| 3.3.2.3.4 | Steuerliche Ertragsbehandlung | 31 |
| 3.3.2.3.4.1 | Quellensteuer | 31 |
| 3.3.2.3.4.2 | Ausschüttung der Erträge | 32 |
| 3.3.2.3.4.2.1 | Anteile in Privatvermögen | 32 |
| 3.3.2.3.4.2.2 | Anteile im Betriebsvermögen | 38 |
| 3.3.2.3.4.3 | Thesaurierung der Erträge | 43 |
| 3.3.2.3.4.3.1 | Anteile in Privatvermögen | 43 |
| 3.3.2.3.4.3.2 | Anteile im Betriebsvermögen | 44 |
| 3.3.2.3.5 | Steuerliche Behandlung bei Veräußerung der Anteilscheine | 46 |
| 3.3.2.3.5.1 | Ertragsausgleich | 46 |
| 3.3.2.3.5.2 | Zwischengewinn | 47 |
| 3.3.2.3.5.3 | Spekulationsbesteuerung | 48 |
| 3.3.2.3.5.3.1 | Anteile in Privatvermögen | 48 |
| 3.3.2.3.5.3.2 | Anteile im Betriebsvermögen | 49 |
| 3.3.2.4 | Schematische Zusammenfassung der drei Besteuerungsebenen | 52 |
| 4. | Fonds und das Steuervergünstigungsabbaugesetz | 54 |
| 4.1 | Grundsätze der neuen Pauschalbesteuerung | 54 |
| 4.2 | Auswirkungen auf Investmentfonds | 55 |
| 4.2.1 | Besteuerung der dem Anleger zuzurechnenden Fondseinnahmen | 55 |
| 4.2.1.1 | Veräußerungsgewinne des Investmentfonds | 55 |
| 4.2.2 | Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilscheinveräußerung | 56 |
| 4.2.3 | Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung | 56 |
| 4.2.4 | Kritik | 58 |
| 4.2.5 | Fazit zur Besteuerung der Veräußerungsgewinne | 59 |
| 5. | Denkanstoß | 60 |
| 5.1 | Volkswirtschaftliche Funktion des Investmentsparens | 60 |
| 5.1.1 | Sozialpolitische Funktion | 60 |
| 5.1.2 | Finanzmarktpolitische Funktion | 61 |
| 5.1.3 | Kapitalmarktpolitische Funktion | 61 |
| 5.1.4 | Altersvorsorgefunktion | 61 |
| 5.1.5 | Fazit der volkswirtschaftlichen Betrachtung | 62 |
| 5.2 | Realisierbare Besteuerungsmodelle | 63 |
| 5.2.1 | Grundüberlegung | 63 |
| 5.2.2 | Die Abkehr vom Transparenzprinzip | 63 |
| 5.2.3 | Fazit | 65 |
| 6. | Schluss | 65 |
| Literaturverzeichnis | VIII | |
| Urteile | XI | |
| Verwaltungsentscheidungen / Erlasse / BMF-Schreiben | XI | |
| Gesetzestexte | XI | |
| Webseitenverzeichnis | XII | |
| Anhang | XIII |
Im Folgenden soll nun konkret auf die Besteuerung der Erträge des Sondervermögens beim Anteilscheininhaber eingegangen werden, wobei hier die Unterscheidung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds zum Tragen kommt. Aus steuerrechtlicher Betrachtungsweise ist dies zur Klärung des Ertragszuflusszeitpunktes bedeutend. Zusätzlich werden die jeweilig unterschiedlichen Behandlungsweisen zwischen Privat- und Betriebsvermögen näher betrachtet. 3.3.2.3.4.1 Quellensteuer Grundsätzlich möchte ich auf meine Ausführungen zur Quellensteuer auf der Fondebene verweisen160. Findet bei ausländischen Erträgen des Sondervermögens die Freistellungsmethode Anwendung, sind die Erträge beim Anleger nicht mehr zu versteuern, allerdings bleibt der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen (§ 40 Abs. 3 KAGG). Beispielsweise wären ausländische Mieterträge und ausländische Immobilienveräußerungsgewinne des Fonds zu nennen.161 Findet hingegen das Anrechnungsverfahren Anwendung, so ist dem unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilscheininhaber die „keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende ausländische Steuer auf den Teil der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer anzurechnen, der auf diese ausländischen, um die anteilige ausländische Steuer erhöhten Einkünfte entfällt“162 (§ 40 Abs. 4 KAGG). Nach § 40 Abs. 4 S. 3 KAGG ist „der Höchstbetrag der anrechenbaren ausländischen Steuer (..) für die Ausschüttung aus jedem einzelnen Wertpapier-Sondervermögen zusammengefasst zu berechnen.“163 Somit findet die sog. Per-Country-Methode des § 34c EStG i.V.m. § 68a S. 2 EStDV keine Anwendung, statt dessen werden sämtliche ausländische Staaten zusammengefasst. Die im Rahmen eines DBA geregelten fiktiven Quellensteuern sind in gleicher Weise zu berücksichtigen. Bei Investmentfonds hat der Anleger auch die Möglichkeit, statt der Anrechnung der ausländischen Steuer den Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu beantragen (§ 40 Abs. 4 S. 4 KAGG i.V.m. § 34c Abs. 2 und 3), dies gilt allerdings nicht für fiktive Quellensteuern.164 [...]
lich, da bei Wertpapieren im Allgemeinen die Zuordnung zum Betriebs oder Privatvermögen nicht automatisch erfolgt. Grundsätzlich kommt es für die Klärung dieser Frage auf die beabsichtigte Nutzung der Wertpapiere an. Eine Einstufung als „notwendiges Betriebsvermögen“ ist nur denkbar, wenn die Anteile unmittelbar dem Unternehmenszweck dienen.154 Eine größere Relevanz kommt der Kategorie des „gewillkürten Betriebsvermögens“ zu. Hierbei steht es dem Unternehmer frei, ob er die Anteile dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen als zugehörig erachtet, wobei eine einmalige Zuordnung unter Umständen weitere steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Bei der Zuordnung zum Privatvermögen kommen regelmäßige155 steuerliche Vorteile in Form von Werbungskostenpauschbeträgen, Sparerfreibeträgen oder steuerfreie Veräußerungsgewinne zur Anwendung.156 Diese Problematik ist für Kapitalgesellschaften bedeutungslos, da diese ausschließlich über Betriebsvermögen und nicht über Privatvermögen verfügen.157 3.3.2.3.3.1 Werbungskostenpauschale Der Werbungskostenpauschbetrag regelt sich nach § 9a Nr. 1 EStG und beträgt bei Einkünften aus Kapitalvermögen 51,- EUR bei Einzelveranlagung, bzw. 102,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Anwendung findet er, wie oben bereits erwähnt, lediglich bei der Zuordnung der Anteilscheine zum Privatvermögen. Allerdings fällt diesem Aspekt aufgrund des geringen Pauschbetrages wohl eher eine untergeordnete Rolle im Entscheidungsfindungsprozess zur Zuordnung zu. Unabhängig davon sind aber die den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten absetzbar.158 3.3.2.3.3.2 Sparerfreibetrag Ein höherer Stellenwert kommt bei der Betrachtung sicherlich dem Sparerfreibetrag zu. Der in § 20 Abs. 4 EStG geregelte Sparerfreibetrag beläuft sich auf maximal 1.550,EUR bei Einzelveranlagung (3.100,- EUR bei Zusammenveranlagung) und mindert nach dem Abzug der Werbungskosten die positiven steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen. Allerdings gilt es auch hier einige Besonderheiten zu beachten, auf welche ich im weiteren Verlauf noch detaillierter eingehen werde.159 [...]
Die dem Anteilscheininhaber aus einem Fond tatsächlich zufließenden oder im Zuge einer Fiktion147 als zugeflossen geltenden Erträge werden durch § 39 Abs. 1 S. 1 KAGG - zumindest für Wertpapiersondervermögen148 - konkret einer der Einkunftsarten des § 2 EStG zugeordnet. Für die Unterscheidung wesentlich ist, ob die Anteilsscheine im Betriebs- oder Privatvermögen gehalten werden. Steht der Anteilscheinbestand im Privatvermögen, so handelt es sich bei den Einnahmen stets um Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 1 EStG.149 Sind die Anteilscheine hingegen Bestandteil eines Betriebsvermögens, tritt § 20 EStG aufgrund der Subsidaritätsklausel im § 20 Abs. 3 EStG zurück, und es erfolgt eine vorrangige Einstufung der Erträge als Betriebseinnahmen.150 Im Besonderen kommen hier Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, § 15 EStG), aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, § 18 EStG) sowie aus Land und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 1Nr. 6, § 21 EStG) in Betracht.151 Bei dieser Praktik handelt es sich um eine eindeutige Durchbrechung des Transparenzprinzips. Dem Anteilscheininhaber werden nicht mehr die Erträge im ursprünglichen Sinne, beispielsweise als Mietzinseinnahmen, angerechnet, sondern durch den Investmentfond in die oben angesprochenen Einkunftsarten umqualifiziert. Für die Qualifizierung ist also nicht mehr die ursprüngliche Quelle ausschlaggebend, sondern die Tatsache der Beteiligung an einem Investmentfond, womit dieser den Charakter der Quelle bekommt.152 In Anbetracht der ohnehin schon überaus komplizierten153 steuerlichen Regelungen des KAGG ist diese Durchbrechung meiner Ansicht nach im Hinblick auf eine praktikable Lösung der Besteuerung zu verschmerzen. 3.3.2.3.3 Zuordnungsproblematik [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832472719
Arbeit zitieren:
Seebauer, Michael Mai 2003: Die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebs- und Privatvermögen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Besteuerung, Fond, KAGG, Kapital, Kapitalanlagegesellschaften



