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Die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebs- und Privatvermögen

Die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebs- und Privatvermögen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Michael Seebauer
  • Abgabedatum: Mai 2003
  • Umfang: 80 Seiten
  • Dateigröße: 593,7 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Universität der Bundeswehr München Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7271-9
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7271-9 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7271-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Seebauer, Michael Mai 2003: Die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebs- und Privatvermögen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Besteuerung, Fond, KAGG, Kapital, Kapitalanlagegesellschaften

Diplomarbeit von Michael Seebauer

Problemstellung:

Wenngleich die Besteuerung von inländischen Investmentfonds keine grundlegend neue Problematik darstellt, unterliegt sie trotzdem einem kontinuierlichen Wandel. Dieser ergibt sich zum einen durch neue Rechtsprechungen und zum anderen aus neu erlassenen gesetzlichen Vorschriften, zuletzt beispielsweise durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 21.Juni 2002. Meine Zielsetzung war es, möglichst umfassend sämtliche Fassetten der aktuellen steuerlichen Behandlung von Sondervermögen darzustellen. Dies erschien mir insbesondere deshalb notwendig, da die von mir im Zuge dieser Arbeit herangezogenen literarischen Quellen die Thematik entweder zu oberflächlich behandelten oder sich in spezifischen Fachfragen verloren und somit nur einzelne Aspekte, nicht aber die gesamte Problematik abgedeckt haben.

Da die Besteuerung der Investmentfonds ein sehr umfassendes und differenziertes Gebiet ist, die Diplomarbeit aber einen konkreten Umfang nicht überschreiten durfte, wurde es sehr schnell notwendig, die Thematik einzugrenzen und einzelne Aspekte auszuklammern. Folglich beschränkt sich die Betrachtung einzig auf inländische Investmentfonds im Sinne des 1. Kapitels des KAGG sowie, bezüglich der Anleger, auf unbeschränkt steuerpflichtige Anteilsscheininhaber. Da eine Behandlung sämtlicher steuerlicher Spezialvorschriften der einzelnen Kategorien von Sondervermögen zulasten der Nachvollziehbarkeit gegangen wäre, liegen der Betrachtung grundsätzlich die Vorschriften für Wertpapiersondervermögen zu Grunde, welche im Wesentlichen auch für alle anderen Sondervermögen Anwendung finden. Abweichend von diesem Grundgedanken werden besondere Regelungen der anderen Sondervermögen ergänzend angesprochen, sofern sie von größerer Bedeutung sind. Die Thematik der Erbschaft- und Schenkungssteuer hat keinen Eingang in diese Arbeit gefunden. Um aktuelle Diskussionen und evtl. zukünftige Neuerungen mit in die Betrachtung einfließen zu lassen, ergänzen die letzten beiden Kapitel die gesamte Betrachtung in dieser Weise.

Gang der Untersuchung:

Da die Problematik der Besteuerung von inländischen Investmentfonds sehr unübersichtlich ist, habe ich dieser Arbeit als roten Faden den Fluss der Erträge von der Quelle bis zum Anleger zu Grunde gelegt. Vorab werden im Kapitel „Grundlagen“ allgemeine Aspekte hinsichtlich der Historik sowie der Systematisierung und Ausprägung von Investmentfonds beschrieben. Bei der Bearbeitung der Kernproblematik im Kapitel 3 werden sämtliche potentiellen Steuersubjekte, die in einer logischen Verbindung zum Sondervermögen stehen, ausgehend von der Quelle der Erträge über das Sondervermögen an sich und schließlich den Anteilscheininhabern separat beleuchtet. Dabei werden die in Frage kommenden steuerlichen Aspekte und Steuerarten einzeln behandelt. Auf der Ebene des Anteilscheininhabers, welche den Schwerpunkt der Diplomarbeit darstellt, erfolgt eine weitere Unterteilung in die Behandlung ordentlicher Erträge von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds, welche ihrerseits wieder in die steuerlich relevanten Fälle der Anteilscheine im Betriebsvermögen und Privatvermögen untergliedert werden. Bei der konkreten Ausarbeitung erfolgt eingangs grundsätzlich die Behandlung der allgemein relevanteren Gesichtspunkte, bevor eine exakte Abgrenzung der Steuerpflicht einzelner Erträge vorgenommen wird. Die Problematik des Anteilscheininhabers schließt mit der Betrachtung der Erträge aus Veräußerung bzw. Rückgabe der Anteilscheine ab.

In den Kapiteln 4 und 5 sollen lediglich andeutungsweise Probleme und Alternativen der steuerlichen Behandlung von Investmentfonds in Deutschland angesprochen werden. Dazu behandelt das 4. Kapitel, exemplarisch für die aktuelle Diskussion um Änderungen des KAGG, die bereits wieder überholten Entwürfe des Steuervergünstigungsabbaugesetzes und zeigt des Weiteren die daraus resultierende ungünstige Auswirkung für den Investmentsparer auf. Im 5. Kapitel wird, ausgehend von der volkswirtschaftlichen Relevanz des Investmentsparens, ein nicht monetärer grundlegender Aspekt zur Entwicklung von Änderungsvorschlägen behandelt, bevor dann kurz eine denkbare Alternativmöglichkeit aufgezeigt und kritisch beleuchtet wird.

Inhaltsverzeichnis:

Anhangsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis VI
Beispielverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis VII
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 1
2. Grundlagen 3
2.1 Historische Entwicklung 3
2.2 Der Investmentgedanke und seine Verankerung im KAGG 4
2.3 Systematisierung von Investmentfonds 7
2.3.1 Systematisierung nach der Rechtskonstruktion 7
2.3.2 Systematisierung nach der Ertragsverwendungspolitik 9
2.3.3 Systematisierung nach der Kapitalherkunft und Kapitalstruktur 10
2.3.4 Systematisierung nach der Anlagepolitik 11
2.3.4.1 Wertpapierfonds 11
2.3.4.1.1 Aktienfonds 12
2.3.4.1.2 Rentenfonds 12
2.3.4.1.3 Gemischte Fonds 13
2.3.4.2 Geldmarktfonds 14
2.3.4.3 Immobilienfonds 14
2.3.4.4 Altersvorsorgefonds 15
2.3.4.5 Dachfonds 16
2.3.4.6 Beteiligungsfonds 16
3. Besteuerung inländischer Investmentfonds nach der aktuellen Gesetzeslage 16
3.1 Transparenzprinzip 16
3.2 Sondervermögen als Zweckvermögen 17
3.3 Steuerliche Behandlung von Erträgen 18
3.3.1 Kapitalanlagegesellschaft 18
3.3.2 Die drei Ebenen der Besteuerung 19
3.3.2.1 Inländisches Anlageobjekt 20
3.3.2.1.1 Körperschaftsteuer 20
3.3.2.1.2 Kapitalertragsteuer 20
3.3.2.2 Sondervermögen 21
3.3.2.2.1 Fondseingangsseite 21
3.3.2.2.1.1 Ausländische Quellensteuer 21
3.3.2.2.1.2 Ordentliche Erträge 22
3.3.2.2.1.3 Spekulationsgewinne 23
3.3.2.2.2 Fondsausgangsseite 23
3.3.2.2.2.1 Kosten 23
3.3.2.2.2.2 Ausgleichsteuer 24
3.3.2.2.2.3 Kapitalertragsteuer 24
3.3.2.3 Anteilscheininhaber 26
3.3.2.3.1 Persönliche Steuerpflicht 26
3.3.2.3.1.1 Beschränkte Steuerpflicht 26
3.3.2.3.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht 28
3.3.2.3.2 Qualifikation der Einkünfte 29
3.3.2.3.3 Zuordnungsproblematik 29
3.3.2.3.3.1 Werbungskostenpauschale 30
3.3.2.3.3.2 Sparerfreibetrag 30
3.3.2.3.4 Steuerliche Ertragsbehandlung 31
3.3.2.3.4.1 Quellensteuer 31
3.3.2.3.4.2 Ausschüttung der Erträge 32
3.3.2.3.4.2.1 Anteile in Privatvermögen 32
3.3.2.3.4.2.2 Anteile im Betriebsvermögen 38
3.3.2.3.4.3 Thesaurierung der Erträge 43
3.3.2.3.4.3.1 Anteile in Privatvermögen 43
3.3.2.3.4.3.2 Anteile im Betriebsvermögen 44
3.3.2.3.5 Steuerliche Behandlung bei Veräußerung der Anteilscheine 46
3.3.2.3.5.1 Ertragsausgleich 46
3.3.2.3.5.2 Zwischengewinn 47
3.3.2.3.5.3 Spekulationsbesteuerung 48
3.3.2.3.5.3.1 Anteile in Privatvermögen 48
3.3.2.3.5.3.2 Anteile im Betriebsvermögen 49
3.3.2.4 Schematische Zusammenfassung der drei Besteuerungsebenen 52
4. Fonds und das Steuervergünstigungsabbaugesetz 54
4.1 Grundsätze der neuen Pauschalbesteuerung 54
4.2 Auswirkungen auf Investmentfonds 55
4.2.1 Besteuerung der dem Anleger zuzurechnenden Fondseinnahmen 55
4.2.1.1 Veräußerungsgewinne des Investmentfonds 55
4.2.2 Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilscheinveräußerung 56
4.2.3 Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung 56
4.2.4 Kritik 58
4.2.5 Fazit zur Besteuerung der Veräußerungsgewinne 59
5. Denkanstoß 60
5.1 Volkswirtschaftliche Funktion des Investmentsparens 60
5.1.1 Sozialpolitische Funktion 60
5.1.2 Finanzmarktpolitische Funktion 61
5.1.3 Kapitalmarktpolitische Funktion 61
5.1.4 Altersvorsorgefunktion 61
5.1.5 Fazit der volkswirtschaftlichen Betrachtung 62
5.2 Realisierbare Besteuerungsmodelle 63
5.2.1 Grundüberlegung 63
5.2.2 Die Abkehr vom Transparenzprinzip 63
5.2.3 Fazit 65
6. Schluss 65
Literaturverzeichnis VIII
Urteile XI
Verwaltungsentscheidungen / Erlasse / BMF-Schreiben XI
Gesetzestexte XI
Webseitenverzeichnis XII
Anhang XIII

Automatisiert erstellter Textauszug:

Im Folgenden soll nun konkret auf die Besteuerung der Erträge des Sondervermögens beim Anteilscheininhaber eingegangen werden, wobei hier die Unterscheidung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Investmentfonds zum Tragen kommt. Aus steuerrechtlicher Betrachtungsweise ist dies zur Klärung des Ertragszuflusszeitpunktes bedeutend. Zusätzlich werden die jeweilig unterschiedlichen Behandlungsweisen zwischen Privat- und Betriebsvermögen näher betrachtet. 3.3.2.3.4.1 Quellensteuer Grundsätzlich möchte ich auf meine Ausführungen zur Quellensteuer auf der Fondebene verweisen160. Findet bei ausländischen Erträgen des Sondervermögens die Freistellungsmethode Anwendung, sind die Erträge beim Anleger nicht mehr zu versteuern, allerdings bleibt der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen (§ 40 Abs. 3 KAGG). Beispielsweise wären ausländische Mieterträge und ausländische Immobilienveräußerungsgewinne des Fonds zu nennen.161 Findet hingegen das Anrechnungsverfahren Anwendung, so ist dem unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilscheininhaber die „keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende ausländische Steuer auf den Teil der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer anzurechnen, der auf diese ausländischen, um die anteilige ausländische Steuer erhöhten Einkünfte entfällt“162 (§ 40 Abs. 4 KAGG). Nach § 40 Abs. 4 S. 3 KAGG ist „der Höchstbetrag der anrechenbaren ausländischen Steuer (..) für die Ausschüttung aus jedem einzelnen Wertpapier-Sondervermögen zusammengefasst zu berechnen.“163 Somit findet die sog. Per-Country-Methode des § 34c EStG i.V.m. § 68a S. 2 EStDV keine Anwendung, statt dessen werden sämtliche ausländische Staaten zusammengefasst. Die im Rahmen eines DBA geregelten fiktiven Quellensteuern sind in gleicher Weise zu berücksichtigen. Bei Investmentfonds hat der Anleger auch die Möglichkeit, statt der Anrechnung der ausländischen Steuer den Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu beantragen (§ 40 Abs. 4 S. 4 KAGG i.V.m. § 34c Abs. 2 und 3), dies gilt allerdings nicht für fiktive Quellensteuern.164 [...]

lich, da bei Wertpapieren im Allgemeinen die Zuordnung zum Betriebs oder Privatvermögen nicht automatisch erfolgt. Grundsätzlich kommt es für die Klärung dieser Frage auf die beabsichtigte Nutzung der Wertpapiere an. Eine Einstufung als „notwendiges Betriebsvermögen“ ist nur denkbar, wenn die Anteile unmittelbar dem Unternehmenszweck dienen.154 Eine größere Relevanz kommt der Kategorie des „gewillkürten Betriebsvermögens“ zu. Hierbei steht es dem Unternehmer frei, ob er die Anteile dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen als zugehörig erachtet, wobei eine einmalige Zuordnung unter Umständen weitere steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Bei der Zuordnung zum Privatvermögen kommen regelmäßige155 steuerliche Vorteile in Form von Werbungskostenpauschbeträgen, Sparerfreibeträgen oder steuerfreie Veräußerungsgewinne zur Anwendung.156 Diese Problematik ist für Kapitalgesellschaften bedeutungslos, da diese ausschließlich über Betriebsvermögen und nicht über Privatvermögen verfügen.157 3.3.2.3.3.1 Werbungskostenpauschale Der Werbungskostenpauschbetrag regelt sich nach § 9a Nr. 1 EStG und beträgt bei Einkünften aus Kapitalvermögen 51,- EUR bei Einzelveranlagung, bzw. 102,- EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Anwendung findet er, wie oben bereits erwähnt, lediglich bei der Zuordnung der Anteilscheine zum Privatvermögen. Allerdings fällt diesem Aspekt aufgrund des geringen Pauschbetrages wohl eher eine untergeordnete Rolle im Entscheidungsfindungsprozess zur Zuordnung zu. Unabhängig davon sind aber die den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten absetzbar.158 3.3.2.3.3.2 Sparerfreibetrag Ein höherer Stellenwert kommt bei der Betrachtung sicherlich dem Sparerfreibetrag zu. Der in § 20 Abs. 4 EStG geregelte Sparerfreibetrag beläuft sich auf maximal 1.550,EUR bei Einzelveranlagung (3.100,- EUR bei Zusammenveranlagung) und mindert nach dem Abzug der Werbungskosten die positiven steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen. Allerdings gilt es auch hier einige Besonderheiten zu beachten, auf welche ich im weiteren Verlauf noch detaillierter eingehen werde.159 [...]

Die dem Anteilscheininhaber aus einem Fond tatsächlich zufließenden oder im Zuge einer Fiktion147 als zugeflossen geltenden Erträge werden durch § 39 Abs. 1 S. 1 KAGG - zumindest für Wertpapiersondervermögen148 - konkret einer der Einkunftsarten des § 2 EStG zugeordnet. Für die Unterscheidung wesentlich ist, ob die Anteilsscheine im Betriebs- oder Privatvermögen gehalten werden. Steht der Anteilscheinbestand im Privatvermögen, so handelt es sich bei den Einnahmen stets um Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 1 EStG.149 Sind die Anteilscheine hingegen Bestandteil eines Betriebsvermögens, tritt § 20 EStG aufgrund der Subsidaritätsklausel im § 20 Abs. 3 EStG zurück, und es erfolgt eine vorrangige Einstufung der Erträge als Betriebseinnahmen.150 Im Besonderen kommen hier Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, § 15 EStG), aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, § 18 EStG) sowie aus Land und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 1Nr. 6, § 21 EStG) in Betracht.151 Bei dieser Praktik handelt es sich um eine eindeutige Durchbrechung des Transparenzprinzips. Dem Anteilscheininhaber werden nicht mehr die Erträge im ursprünglichen Sinne, beispielsweise als Mietzinseinnahmen, angerechnet, sondern durch den Investmentfond in die oben angesprochenen Einkunftsarten umqualifiziert. Für die Qualifizierung ist also nicht mehr die ursprüngliche Quelle ausschlaggebend, sondern die Tatsache der Beteiligung an einem Investmentfond, womit dieser den Charakter der Quelle bekommt.152 In Anbetracht der ohnehin schon überaus komplizierten153 steuerlichen Regelungen des KAGG ist diese Durchbrechung meiner Ansicht nach im Hinblick auf eine praktikable Lösung der Besteuerung zu verschmerzen. 3.3.2.3.3 Zuordnungsproblematik [...]

Arbeit zitieren:
Seebauer, Michael Mai 2003: Die Besteuerung von Investmentfonds im Betriebs- und Privatvermögen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Besteuerung, Fond, KAGG, Kapital, Kapitalanlagegesellschaften

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