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Besonderheiten des Hedge Accounting nach IAS 39 in Kreditinstituten

Besonderheiten des Hedge Accounting nach IAS 39 in Kreditinstituten
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Thorsten Lakeberg
  • Abgabedatum: Januar 2007
  • Umfang: 96 Seiten
  • Dateigröße: 645,6 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg Deutschland
  • Bibliografie: ca. 82
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0920-3
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Lakeberg, Thorsten Januar 2007: Besonderheiten des Hedge Accounting nach IAS 39 in Kreditinstituten, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Rechnungswesen, IAS 39, Hedge Accounting, Bankbetriebslehre, Derivate

Diplomarbeit von Thorsten Lakeberg

Problemstellung:

Der Umbruch der deutschen Rechnungslegung ist nach wie vor in vollem Gange. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, ihre Jahresabschlüsse nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Bereits seit dem Jahr 2005 ist die Anwendung der IFRS für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU bei der Erstellung des Konzernberichts Pflicht. Die IFRS sollen vor allem zu einer höheren Qualität der Finanzberichterstattung, zu einer erhöhten Transparenz und zu einer verbesserten inter-nationalen Vergleichbarkeit führen als die bisher angewandten nationalen Rechnungslegungsstandards. Neben diesen Vorteilen bringt die Umstellung auf IFRS, denen die International Accounting Standards (IAS) zuzuordnen sind, jedoch auch viele Schwierigkeiten mit sich. Dies gilt insbesondere für den International Accounting Standard 39 (IAS 39), der als wohl umstrittenster Standard die Kreditwirtschaft vor hohe Herausforderungen stellt. Der IAS 39 regelt auf über 400 Seiten die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten unter der Anwendung eines sog. „mixed model“. Demnach werden Finanzinstrumente unterschiedlich bilanziert, entweder zum aktuellen Marktwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. Auch die Erfassung von Wertänderungen der Finanzinstrumente erfolgt uneinheitlich erfolgswirksam oder erfolgsneutral.

Das „mixed model“ des IAS 39 macht spezielle Regelungen für die bilanzielle Behandlung von Absicherungszusammenhängen (Hedge Accounting) notwendig. Die Regeln sollen Volatilitäten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung der bilanzierenden Unternehmen verhindern. Bei der Anwendung der Hedge Accounting-Regeln kommt es jedoch regelmäßig zu Schwierigkeiten, insbesondere bei Banken, die aufgrund ihres ausgeprägten Risikomanagements häufig auf Sicherungsbeziehungen zurückgreifen und entsprechend von den Hedge Accounting-Regeln betroffen sind.

Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieser Arbeit, die Besonderheiten des Hedge Accounting in Kreditinstituten zu verdeutlichen, indem Notwendigkeit dieser Regeln begründet, der aktuelle Stand der Bilanzierungsregeln aufgezeigt sowie die Probleme der Banken mit dem Hedge Accounting veranschaulicht werden.

Gang der Untersuchung:

Der Gang der Untersuchung folgt der Problemstellung und der oben beschriebenen Zielsetzung dieser Arbeit.

Kapitel 1, Einleitung:

Im ersten Kapitel wurden bislang einführend die Problemstellung und die Zielsetzung dieser Arbeit besprochen, um dann nachfolgend den Aufbau dieser Arbeit zu verdeutlichen.

Kapitel 2, Grundlagen zum Hedge Accounting in Kreditinstituten:

Im zweiten Kapitel werden die notwendigen Hintergründe zum Hedge Accounting erläutert. Zu diesem Zweck wird zunächst auf die vorliegenden Risiken in Kredit-instituten hingewiesen, um danach die Definition und Formen des Hedging zu klären, das als Mittel zur Reduktion von Risiken herangezogen werden kann. Des Weiteren wird in diesem Kapitel die Notwendigkeit des Hedge Accounting erörtert. Hierzu wird im Vorfeld die Definition und Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit besonderem Blick auf Derivate besprochen. Abgeschlossen wird das Kapitel durch die Schilderung der grundlegenden Arten von Sicherungsbeziehungen im Rahmen des Hedge Accounting.

Kapitel 3, Voraussetzungen für die Anwendung des Hedge Accounting:

Das dritte Kapitel veranschaulicht die Voraussetzungen, die für die Anwendung des Hedge Accounting erfüllt sein müssen. Zu diesem Zweck erfolgen zunächst die Darstellung geeigneter Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente sowie die Erörterung der Anforderungen an Dokumentation und Effektivität einer Sicherungs-beziehung.

Kapitel 4, Bilanzierung von Micro Hedges:

Sind die Anwendungsvoraussetzungen an das Hedge Accounting erfüllt, so kann die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung erfolgen. Hierzu wird im vierten Kapitel die bilanzielle Erfassung der einzelnen Sicherungsarten unter Verwendung verschiedener Bilanzierungsbeispiele geschildert.

Kapitel 5, Macro Hedges in Banken:

Nachdem die Bilanzierung der grundlegenden Sicherungsarten im vorhergehenden Kapitel beschrieben wurde, wird im fünften Kapitel das Macro Hedging, das für Kreditinstitute von besonderer Relevanz ist, anhand des Regelkreislaufs des IAS 39 besprochen. Abgeschlossen wird dieses Kapitel durch ein Beispiel.

Kapitel 6, Hedge Accounting in der Bankenpraxis:

Um Einblicke in die tatsächliche Bankenpraxis bezüglich des Hedge Accounting zu bekommen, werden im sechsten Kapitel Geschäftsberichte von Kreditinstituten untersucht, die ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS aufgestellt haben.

Kapitel 7, Schlussbetrachtung:

Im letzten Kapitel erfolgt die Zusammenfassung sowie eine kritische Würdigung des Hedge Accounting. Ebenso wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis V
TabellenverzeichnisVIAbkürzungsverzeichnis VII
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 1
1.2 Vorgehensweise 2
2. Grundlagen zum Hedge Accounting in Kreditinstituten 4
2.1 Risiken in Kreditinstituten 4
2.1.1 Begriffsdefinition „Risiko“ 4
2.1.2 Banktypische Risiken 4
2.1.2.1 Operationelle Risiken 4
2.1.2.2 Finanzrisiken 5
2.2 Definition und Formen des Hedging 7
2.3 Definition von Finanzinstrumenten nach IFRS / IAS 9
2.3.1 Begriffsdefinition „Finanzinstrument“ 9
2.3.2 Derivative Finanzinstrumente 10
2.3.2.1 Begriffsdefinition „Derivative Finanzinstrumente“ 10
2.3.2.2 Forwards und Futures 11
2.3.2.3 Swaps 12
2.3.2.4 Optionen 13
2.3.3 Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 14
2.3.3.1 Grundsätzliches zur Kategorisierung und Bewertung 14
2.3.3.2 Kategorien der Finanzinstrumente nach IAS 39 15
2.4 Definition und Notwendigkeit des Hedge Accounting 18
2.5 Arten von Sicherungsbeziehungen 20
2.5.1 Fair Value Hedge 20
2.5.2 Cash Flow Hedge 21
2.5.3 Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation 21
3. Voraussetzungen für die Anwendung des Hedge Accounting 23
3.1 Geeignete Grundgeschäfte für das Hedge Accounting 23
3.1.1 Einzelne Sachverhalte als Grundgeschäfte 23
3.1.2 Gruppen als Grundgeschäfte 24
3.1.3 Gegen Zinsrisiken abzusichernde Grundgeschäfte 25
3.2 Geeignete Sicherungsinstrumente des Hedge Accounting 25
3.3 Anforderungen an Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung 28
3.4 Anforderungen an die Effektivität der Sicherungsbeziehung 28
3.4.1 Grundlagen zur Effektivität einer Sicherungsbeziehung 28
3.4.2 Grundlagen zur Messung der Effektivität 30
3.4.3 Methoden zur Messung der Effektivität 32
3.4.3.1 Methoden zur Messung der prospektiven Effektivität 32
3.4.3.2 Methoden zur Messung der retrospektiven Effektivität 34
3.5 Fazit zu den Voraussetzungen für das Hedge Accounting 38
4. Bilanzierung von Micro Hedges nach IAS 39 40
4.1 Bilanzierung von Fair Value Hedges 40
4.1.1 Grundlagen zur Bilanzierung von Fair Value Hedges 40
4.1.2 Beispiel zur Bilanzierung eines Fair Value Hedges 42
4.2 Bilanzierung von Cash Flow Hedges 43
4.2.1 Grundlagen zur Bilanzierung von Cash Flow Hedges 43
4.2.2 Beispiel zur Bilanzierung eines Cash Flow Hedges 46
4.3 Bilanzierung der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 48
4.3.1 Grundlagen zur Bilanzierung der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 48
4.3.2 Beispiel zur Bilanzierung der Absicherung einer Nettoinvestition 49
4.4 Fazit zur Bilanzierung von Micro Hedges 51
5. Besonderheiten bei Banken 53
5.1 Kritik der Banken am Hedge Accounting 53
5.2 Macro Fair Value Hedge Accounting für Zinsrisiken 55
5.2.1 Identifikation des Portfolios 55
5.2.2 Bildung von Laufzeitbändern 57
5.2.3 Bestimmung des abzusichernden Betrags 58
5.2.4 Designation von Sicherungsinstrumenten 59
5.2.5 Prospektive Effektivität 60
5.2.6 Bestimmung der Zu- und Abgänge 61
5.2.7 Bewertung und retrospektiver Effektivitätstest 62
5.2.8 Bilanzielle Abbildung des Portfolio Hedge 65
5.3 Beispiel für die Bilanzierung eines Portfolio Hedges 67
5.4 Fazit zum Macro Fair Value Hedge Accounting für Zinsrisiken 70
6. Hedge Accounting in der Bankenpraxis 72
7. Schlussbetrachtung 76
Literaturverzeichnis 79
Anlage 1: Beispiel für einen Dokumentationsbogen 87
Anlage 2: Eigenständigkeitserklärung 90

Textprobe:

Kapitel 5.1, Kritik der Banken am Hedge Accounting:

Von der Bankenlandschaft wurde erhebliche Kritik an den bestehenden Hedge Accounting-Regeln geübt. Oftmals konnten Banken das Hedge Accounting nicht anwenden. Die Folge war eine Zunahme der Ergebnisschwankungen und eine erhöhte Volatilität des Eigenkapitals der Banken.

Eine wesentliche Ursache für die Kritik liegt in den mangelnden Abbildungs-möglichkeiten von dynamischen Sicherungsbeziehungen, wie sie im Risikomanagement von Banken verwendet werden. Eine dynamische Sicherungsbeziehung, bei der sowohl Grundgeschäft als auch Sicherungsgeschäft während der Laufzeit laufend angepasst werden, war nach IAS 39 nicht möglich. Kreditinstitute managen ihre Zinsänderungsrisiken des Bankbuches jedoch regelmäßig, indem sie ihr Bankbuch in Teilportfolien unterteilen. Für diese Teilportfolien werden getrennt nach Laufzeitbändern Nettopositionen mittels Derivaten gegen Zinsänderungsrisiken gesichert. Die Nettopositionen ändern sich permanent. Es kommt aus diesem Grund zu ständigen Anpassungen der Sicherungsinstrumente.

Ein Grund für die mangelnde Abbildungsmöglichkeit des bankinternen Risiko-managements anhand der Regeln des IAS 39 war das Verbot der Bildung von Netto-positionen, wie sie im Risikomanagement der Banken üblich sind. Begründet wird das Verbot seitens des IASB durch die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Effektivitätsmessung und einer angestrebten Konvergenz zu den US-GAAP, bei denen die Absicherung von Nettopositionen ebenfalls untersagt ist. Nach IAS 39 dürfen somit Vermögenswerte und Schulden nicht in einer Gruppe bzw. in einem Portfolio zusammengefasst und deren Nettoposition (= Saldogröße) dann als Grundgeschäft angesetzt werden. Es können lediglich zu jedem Stichtag einzelne Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten als Grundgeschäft bestimmt werden, die der Nettoposition in etwa entsprechen, und anhand von Micro Hedges gesichert werden. Möchte beispielsweise eine Bank, die über finanzielle Vermögenswerte von 100 Mio. EUR und Schulden von 80 Mio. EUR verfügt, die in etwa gleichartige Risiken und Laufzeiten besitzen, das Nettorisiko von 20 Mio. EUR absichern, so kann die Bank lediglich 20 Mio. EUR bestimmter Vermögenswerte, die der Nettoposition in etwa entsprechen, als Grundgeschäft ansetzen, jedoch nicht die eigentliche Nettoposition. Da sich Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Bank im Zeitverlauf stetig ändern, wäre eine permanente Dedesigination und Neudesignation der Sicherungszusammenhänge zu jedem Stichtag notwendig, was zu einem hohen Buchungsaufwand führen würde. Sollen Micro Hedges angewendet werden, so sind darüber hinaus ein hoher Dokumentationsaufwand und systemtechnische Anpassungen im Risikomanagement nötig, da Risikomanagementsysteme in Banken eine individuelle Zuordnung von einzelnen Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten oftmals nicht vorsehen. Auf Grund dieser Problematik ist die Absicherung von Zinsnettopositionen durch Micro Hedges in der Praxis nicht durchführbar.

Weiterhin beinhalten viele Grundgeschäfte Kündigungsrisiken, die z. B. bei einem Kredit zu Rückzahlungen vor der vereinbarten Fälligkeit führen können. Dies erschwert nicht nur die Bildung von Gruppen, sondern führt häufig zu Ineffektivitäten, da zumeist Derivate ohne Kündigungsrechte als Sicherungsinstrument dienen. Des Weiteren verwenden Banken interne Geschäfte im Risikomanagement, was im Hedge Accounting jedoch nicht abgebildet werden konnte. Ebenso nachteilig für die Banken ist das Verbot der Einbeziehung von Sichteinlagen in eine Sicherungsbeziehung, obwohl nach der Bodensatztheorie ein Teil dieser Mittel längerfristig zur Verfügung steht.

Das IASB erkannte diese Problematik und entwickelte auf Grund dessen mit Hilfe von europäischen Bankenverbänden spezielle Vorschriften für die Bilanzierung von Portfolien, die mittels Fair Value Hedges gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert werden sollen. Im Rahmen dieser am 31.03.2004 veröffentlichten Ergänzung zum IAS 39 werden weiterhin die derivativen Sicherungsinstrumente unmittelbar erfolgs-wirksam erfasst. Es erfolgt jedoch keine individuelle Zuordnung von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument. Buchwertanpassungen der einzelnen Grundgeschäfte sind nicht mehr notwendig. Stattdessen werden die Buchwertanpassungen der Grundgeschäfte in aggregierter Form in einem seperaten Bilanzposten (= Line Item) ausgewiesen.

Arbeit zitieren:
Lakeberg, Thorsten Januar 2007: Besonderheiten des Hedge Accounting nach IAS 39 in Kreditinstituten, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Rechnungswesen, IAS 39, Hedge Accounting, Bankbetriebslehre, Derivate

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