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Berufsstrukturen in kommunalen Räten im Wandel der Zeit

Eine empirische Untersuchung ausgewählter Gemeinden von 1946 -1999

Berufsstrukturen in kommunalen Räten im Wandel der Zeit
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Udo Rosowski
  • Abgabedatum: Juni 2000
  • Umfang: 177 Seiten
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Dortmund Deutschland
  • Bibliografie: ca. 49
  • ISBN (CD) :978-3-8366-1393-4 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Rosowski, Udo Juni 2000: Berufsstrukturen in kommunalen Räten im Wandel der Zeit, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Repräsentanz, Kommunalverfassung, Gemeinderatsmitglieder, Berufsstrukturen, Beamtenparlament

Diplomarbeit von Udo Rosowski

Problemstellung:

Schon das Paulskirchenparlament von 1848 wurde als Beamten- und Juristenparlament kritisiert. Solche Vorurteile gegenüber Parlamenten oder kommunalen Vertretungen wiederholen sich bis heute regelmäßig.

Diese Vorwürfe, die implizit eine repräsentative Abbildung der Bevölkerung in den Parlamenten oder kommunalen Vetretungen erwarten, waren jedoch meistens nicht statistisch belegt und spiegelten, wenn ihnen überhaupt konkrete Daten zugrunde lagen, immer nur die Zusammensetzung eines einzelnen Rates oder Parlaments wieder.

Die in diesem Aufsatz behandelte Untersuchung stellt eine erstmals durchgeführte empirische Breitenstudie in Form einer Längsschnittunter-suchung zum Zeitpunkt der jeweiligen Kommunalwahlen von 1946 bis 1999 vor.

Grundlage der Studie waren die Wahlergebnisse der Städte Düsseldorf, Gelsenkirchen, Viersen und Willich, der Gemeinde Brüggen und des Kreises Viersen.

Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis VI
Einführung 1
1. Räte und Parlamente: Ein Spiegelbild der Bevölkerung ? 2
1.1 Untersuchung der Berufsstruktur 3
1.2 Eingrenzung des Themas 7
1.2.1 Erhebungsmerkmal "Berufe" 7
1.2.2 Untersuchungsebene Gemeinderäte 8
1.2.3 Umfang der Untersuchung 9
1.2.4 Im Wandel der Zeit 11
2. Durchführung der Untersuchung 13
2.1 Sammlung der Rohdaten 13
2.2 Klassifizierung der Berufe 17
2.3 Zuordnungsvorschriften 25
2.4 Fehler 29
2.5 Zusammenfassung des Ablaufs der Untersuchung 31
3. Auswertung 32
3.1 Düsseldorf 34
3.1.1 Gemeindedaten 34
3.1.2 Ergebnisse 35
3.2 Gelsenkirchen 42
3.2.1 Gemeindedaten 42
3.2.2 Ergebnisse 43
3.3 Kreis Viersen 49
3.3.1 Gemeindedaten 49
3.3.2 Ergebnisse 50
3.4 Stadt Viersen 57
3.4.1 Gemeindedaten 57
3.4.2 Ergebnisse 58
3.5 Stadt Willich 64
3.5.1 Gemeindedaten 64
3.5.2 Ergebnisse 65
3.6 Gemeinde Brüggen 71
3.6.1 Gemeindedaten 71
3.6.2 Ergebnisse 73
4. Gesamtbetrachtung 78
Literaturverzeichnis 89
Quellenverzeichnis 91
Anhang 93

Textprobe:

Kapitel 2.1, Sammlung der Rohdaten:

Die Sammlung und Erfassung der Rohdaten gestaltete sich aufwendiger als zunächst erwartet. Da zu anderen Dimensionen wie Geschlecht und Alter, Religion oder Schulbildung bereits zumindest für einzelne Jahrgänge Zusammenstellungen und Statistiken existieren, wurde erwartet, dass auch in Bezug auf die Berufsstruktur auf wenigstens teilweise vorhandene Datensammlungen oder Einzelstatistiken zurückgegriffen werden könnte.

Schließlich erscheint es selbstverständlich, dass den oben unter 1.1 erwähnten Behauptungen einer eingeschränkten Repräsentanz auch entsprechende Belege und Zusammenstellungen zugrunde liegen. Diese Erwartung wurde für den Untersuchungsbereich der Gemeinderäte nicht bestätigt.

Zwar erfolgt für die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalens seit einigen Wahlperioden auch eine Auswertung nach Berufen (vgl. Abb. 40 ). Für den kommunalen Bereich trifft dies nicht zu.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat ein Findbuch angelegt, in dem alle im Zeitraum 1946 bis 1992 ausgeschiedene Gemeinderatsmitglieder mit ihren persönlichen Daten alphabetisch aufgeführt sind.

Auch aus dem Datenbestand der Stadt Willich konnte mit Hilfe der EDV eine vergleichbare Aufstellung generiert werden. Diese Aufstellungen waren jedoch nicht in Bezug auf die Jahre der jeweiligen Kommunalwahlen sortiert. Als Berufsangabe war nur die Bezeichnung des zuletzt bei Ausscheiden aus der Vertretung ausgeübte Beruf angegeben. Wechsel in der beruflichen Tätigkeit vor allem bei langjährigen Ratsmitgliedern waren daher nicht nachzuvollziehen.

Anlassbezogene punktuelle Auswertungen finden sich bei Höher-Pfeifer, Neisser oder in den ‘Informationen zur politischen Bildung’. Sie waren für die vorliegende Arbeit als Datenquelle jedoch nicht verwertbar.

Die nach § 64 Abs. 1,2 LWahlO in ausgewählten Stimmbezirken zulässige Wahlstatistik betrifft nur das Wählerverhalten nach Alter und Geschlecht. Eine Auswertung nach Berufen erfolgt nicht.

Eine Recherche beim Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, in Nürnberg, sowie bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ergab, dass Untersuchungen zu diesem Themenbereich weder durchgeführt worden sind, noch sich in Bearbeitung befanden.

Damit konnte in keinem Fall auf bereits vorhandene Sekundärstatistiken oder weitergehende Literatur zurückgegriffen werden, die entsprechend ausgewertet werden konnte.

Folgte man Seidenspinner sollte ein Thema, zu dem kaum verwertbares Material vorhanden ist, nicht bearbeitet werden. Diese Sichtweise greift zu kurz.

Das Erkenntnisinteresse und die Erwartungen zu diesem Thema sind durch die immer wiederkehrenden Diskussionen recht hoch gesteckt.

Da wie oben gezeigt immer wieder die Zusammensetzung von Gemeinderäten und Parlamenten beklagt wird, dem aber offensichtlich höchstens sporadisch konkrete Daten zugrunde liegen, falls nicht sogar Behauptungen lediglich auf subjektiven Eindrücken beruhen, war es höchste Zeit, gerade diesen Bereich einer genaueren Untersuchung zu unterziehen.

Wenn noch kein auswertbares Material zur Verfügung steht, muss dieses zwangsläufig recherchiert werden. Eine umfangreiche Datenerhebung zur Sammlung der Rohdaten war daher nicht zu umgehen. Hierdurch stellte sich die Frage, welche Möglichkeiten überhaupt bestanden, die untersuchungserheblichen Daten zu erheben.

Nach §§ 15 Abs. 3 u. 16 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz NRW müssen die Wahlvorschläge der Parteien oder Einzelbewerber u.a. den Beruf des Bewerbers enthalten. Diese Wahlvorschläge müssen nach § 19 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz öffentlich bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachungen erfolgen gemäss § 4 Abs. 1 Buchstabe a) der Bekanntmachungsverordnung in der Regel im Amtsblatt der Gemeinde oder des Kreises.

Die öffentliche Bekanntmachung gilt auch für die Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses und die Bekanntmachung der in den Stimmbezirken direkt und aus der Reserveliste gewählten Bewerber. Dies bedeutete, dass sämtliche Rohdaten zunächst vor Ort in den jeweiligen kommunalen Archiven aus den Amtsblättern der Gemeinden erhoben werden mussten.

Eine weitere Schwierigkeit ergab sich durch die Tatsache, dass in den Amtsblättern, in denen nach der Wahl die gewählten Mitglieder des Rates bekannt gemacht wurden, keine Berufsbezeichnungen mehr angegeben werden.

Die Angabe der Berufsbezeichnung ist nur zwingend bei der Veröffentlichung der Zulassung der Wahlvorschläge in den Amtsblättern erforderlich, nicht jedoch bei der Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der gewählten Bewerber.

Somit mussten in einem ersten Arbeitsgang zunächst namentlich die gewählten Ratsmitglieder anhand der Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfasst und in einem zweiten Arbeitsgang den erfassten Ratsmitgliedern die Berufsangaben aus den vorher veröffentlichten Wahlvorschlägen zugeordnet werden.

Die Erfassung erfolgte vor Ort in den kommunalen Archiven durch Abschrift mittels Laptop unter Verwendung des Programms EXCEL oder in Einzelfällen, soweit von den Archiven zugelassen, ergänzend durch Kopie der jeweiligen Amtsblätter.

Besonders hilfreich war hier das Stadtarchiv Gelsenkirchen und das Kreisarchiv Viersen, die dem Verfasser nach der Feststellung der entsprechenden Ausgaben der Amtsblätter in den Archiven unbürokratisch die relevanten Amtsblätter in Kopie zur Verfügung stellten.

Von der Stadt Willich konnte eine alphabetische, wenn auch nicht auf das Wahljahr bezogene, Aufstellung sämtlicher Ratsmitglieder mit entsprechenden Berufsangaben ausgewertet werden. Vom Hauptamt der Gemeinde Brüggen wurden sogar auf den Wahltermin bezogene aufbereitete Aufstellungen zur Verfügung gestellt.

Arbeit zitieren:
Rosowski, Udo Juni 2000: Berufsstrukturen in kommunalen Räten im Wandel der Zeit, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Repräsentanz, Kommunalverfassung, Gemeinderatsmitglieder, Berufsstrukturen, Beamtenparlament

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