Die Behandlung ausgewählter derivativer Finanzinstrumente und mezzaniner Finanzierungsformen nach HGB, im Steuerrecht und nach IFRS
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Julian Breidthardt
- Abgabedatum: November 2007
- Umfang: 102 Seiten
- Dateigröße: 433,9 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Augsburg Deutschland
- Originaltitel: Die Behandlung ausgewählter derivativer Finanzinstrumente und mezzaniner Finanzierungsformen nach HGB, im Steuerrecht und nach IFRS
- Bibliografie: ca. 120
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0895-4
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Breidthardt, Julian November 2007: Die Behandlung ausgewählter derivativer Finanzinstrumente und mezzaniner Finanzierungsformen nach HGB, im Steuerrecht und nach IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Derivate, IFRS, Sicherungsgeschäfte, Mezzanine, Finanzierungsformen
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Diplomarbeit von Julian Breidthardt
Einleitung:
Die zunehmende Expansion vieler deutscher Unternehmen in ausländische Absatzgebiete und die Internationalisierung der Kapitalmärkte, hat einerseits die Sensitivität gegenüber Krisen in anderen Märkten der Welt vergrößert, anderseits einen starken Wettbewerb um Kapital ausgelöst. Nur Unternehmen, die in der Lage sind, sowohl die operativen als auch die finanzwirtschaftlichen Risiken weitestgehend abzusichern, wird es gelingen, dauerhaft die Renditeerwartungen der Eigen- und der Fremdkapitalgeber zu befriedigen und so die langfristige Existenz des Unternehmens sicherzustellen. Dabei hat der Einsatz derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung operativer und finanzwirtschaftlicher Risiken, insbesondere von Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken, stark an Beliebtheit gewonnen. Diese ehemals aufgrund ihrer hohen finanziellen Risiken als hoch spekulativ angesehenen Instrumente dienen zunehmend im Rahmen sogenannter Sicherungsbeziehungen bzw. Bewertungseinheiten der Absicherung realwirtschaftlicher Geschäfte.
Nach einer Studie der International Swaps and Derivatives Association aus dem Jahre 2003 verwendeten bereits in dieser Zeit 92% der 500 weltgrößten Unternehmen derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der operativen und finanzwirtschaftlichen Risiken Bei den 34 größten Unternehmen in Deutschland betrug dieser Anteil sogar 94%. Mezzanine Finanzierungsformen können daneben als ein Instrument zur Deckung von Finanzierungslücken dienen. Die Immobilienkrise im Sommer 2007 hat die Bedeutung unterschiedlicher Finanzierungsquellen für die Investitionspläne der Unternehmen nochmals unterstrichen. Steigende Risiken haben Banken veranlasst, ihr Kreditangebot einzuschränken bzw. Kredite nur mit höheren Risikoaufschlägen auszureichen. Dadurch verteuert sich jedoch nicht nur die Fremdfinanzierung, auch Eigenfinanzierung wird zunehmend schwieriger. Anleger ziehen sich in Folge steigender Volatilität am Aktienmarkt zurück und investieren in sicherere Anlageformen. Private-Equity-Gesellschaften können häufig überwiegend fremdfinanzierte Übernahmen nicht mehr durchführen. Beides belastet die Aktienkurse an den Börsen, was letztendlich die Eigenfinanzierung verteuert, da auch verbleibende Eigenkapitalgeber höhere Risikozuschläge einfordern. Somit könnte nicht zuletzt auch die Mezzanine-Finanzierung, die nach der Einführung von Basel II stark an Bedeutung gewonnen hatte, wiederum in den Fokus rücken.
Die vorliegende Arbeit befasst sich in ihrem ersten Abschnitt, nach einem kurzen Überblick über die wesentlichen derivativen Finanzinstrumente, vor allem mit deren Behandlung im Handelsrecht nach HGB und IFRS sowie im Steuerrecht. In diesem Rahmen gilt es insbesondere die Frage zu klären, ob die bisher im HGB und nach IFRS geltenden Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in der Lage sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Von besonderer Bedeutung ist auch, ob es dem Steuergesetzgeber mit der Vorschrift des § 5 Abs. 1a EStG gelungen ist, eine eindeutige und unstrittige Vorschrift zur Abbildung von Sicherungsgeschäften in der Steuerbilanz einzuführen oder ob vielmehr die Unsicherheiten der Bilanzierung im HGB ins Steuerrecht exportiert worden sind. Eine abschließende Bilanzanalyse soll die Behandlung derivativer Finanzinstrumente in ausgewählten Unternehmensabschlüssen untersuchen und die Abbildung innerhalb dieser Abschlüsse den theoretisch möglichen Ausweis- und Bewertungskonzepten gegenüberstellen. Dabei gilt es aufzuzeigen, warum Unternehmen bestimmte Ausweis- und Bewertungsalternativen gewählt haben.
Im zweiten Abschnitt werden Mezzanine als alternative Finanzierungsform vorgestellt werden. Neben einem kurzen Überblick über unterschiedliche Typen von Mezzaninen wird wiederum deren Behandlung im HGB, im Steuerrecht und nach IFRS im Mittelpunkt der Untersuchung stehen.
Im Rahmen der Analyse der steuerlichen Behandlung, sowohl von derivativen Finanzinstrumenten als auch von mezzaninen Finanzierungsformen, sollen stets auch die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 untersucht werden.
Der Fokus dieser Arbeit liegt stets auf Industrieunternehmen, unabhängig davon, ob sie in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens betrieben werden. Besonderheiten des finanzwirtschaftlichen Sektors, insbesondere von Banken und Versicherungen, sind nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| Tabellenverzeichnis | VI | |
| Abkürzungsverzeichnis | VII | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Einsatz derivativer Finanzinstrumente im unternehmerischen Kontext | 3 |
| 3. | Typen derivativer Finanzinstrumente | 3 |
| 3.1 | Unbedingte Termingeschäfte | 4 |
| 3.1.1 | Swap-Geschäfte | 4 |
| 3.1.2 | Forwards | 7 |
| 3.1.3 | Futures | 8 |
| 3.2 | Bedingte Termingeschäfte | 10 |
| 3.2.1 | Kaufoptionen bzw. Calls und Verkaufoptionen bzw. Puts | 10 |
| 3.2.2 | Gewinn- und Verlustpotentiale bei Optionsgeschäften | 12 |
| 4. | Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente | 13 |
| 4.1 | Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente nach HGB | 14 |
| 4.1.1 | Ansatz und Bewertung derivativer Finanzinstrumente | 14 |
| 4.1.1.1 | Besonderheiten der Bilanzierung von Swap-Geschäften | 14 |
| 4.1.1.2 | Besonderheiten der Bilanzierung von Forwards | 15 |
| 4.1.1.3 | Besonderheiten der Bilanzierung von Futures | 15 |
| 4.1.1.4 | Besonderheiten der Bilanzierung von Optionen | 16 |
| 4.1.2 | Erläuterungspflichten für derivative Finanzinstrumente | 18 |
| 4.2 | Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente im Steuerrecht | 20 |
| 4.2.1 | Besteuerung derivativer Finanzinstrumente im Betriebsvermögen | 20 |
| 4.2.1.1 | Besonderheiten der Besteuerung von Swap-Geschäften | 20 |
| 4.2.1.2 | Besonderheiten der Besteuerung von Forwards und Futures | 21 |
| 4.2.1.3 | Besonderheiten der Besteuerung von Optionen | 22 |
| 4.2.2 | Verbot zur Bildung von Drohverlustrückstellungen | 24 |
| 4.2.3 | Verlustausgleichsverbot des § 15 Abs. 4 S. 3 EStG | 25 |
| 4.2.4 | Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 | 26 |
| 4.3 | Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente nach IFRS | 27 |
| 4.3.1 | Ansatz und Bewertung derivativer Finanzinstrumente | 27 |
| 4.3.2 | Erläuterungspflichten für derivative Finanzinstrumente | 28 |
| 5. | Bilanzierung von Sicherungsgeschäften | 30 |
| 5.1 | Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach HGB | 31 |
| 5.1.1 | Strenge Einzelbewertung | 31 |
| 5.1.2 | Bildung von Bewertungseinheiten | 32 |
| 5.1.2.1 | Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten | 32 |
| 5.1.2.2. | Ansatz und Bewertung von Bewertungseinheiten | 34 |
| 5.1.3 | Erläuterungspflichten für Sicherungsgeschäfte | 37 |
| 5.1.4 | Kritische Würdigung von Sicherungsgeschäften im HGB | 37 |
| 5.2 | Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Steuerrecht | 38 |
| 5.2.1 | Maßgeblichkeit handelsrechtlicher Bewertungseinheiten für die Steuerbilanz | 39 |
| 5.2.2 | Aufgabe des Passivierungsverbots für Drohverlustrückstellungen | 40 |
| 5.2.3 | Verlustausgleichsverbot des § 15 Abs. 4 S. 3-6 EStG | 40 |
| 5.2.4 | Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 | 41 |
| 5.2.5 | Kritische Würdigung von Sicherungsgeschäften im Steuerrecht | 41 |
| 5.3 | Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS | 43 |
| 5.3.1 | Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten | 43 |
| 5.3.2 | Ansatz und Bewertung von Bewertungseinheiten | 44 |
| 5.3.2.1 | Fair Value hedge | 44 |
| 5.3.2.2 | Cash Flow hedge | 45 |
| 5.3.2.3 | Hedge of a net investment in a foreign operation | 46 |
| 5.3.3 | Erläuterungspflichten für Sicherungsgeschäfte | 47 |
| 5.3.4 | Kritische Würdigung von Sicherungsgeschäften nach IFRS | 48 |
| 6. | Analyse und kritische Würdigung der Abbildung derivativer Finanzinstrumente in ausgewählten Unternehmensbilanzen | 49 |
| 7. | Mezzanine-Finanzierung als alternative Finanzierungsform | 52 |
| 8. | Typen mezzaniner Finanzierungsformen | 53 |
| 8.1 | Nachrangdarlehen | 53 |
| 8.2 | Partiarisches Darlehen | 55 |
| 8.3 | Stille Gesellschaft | 56 |
| 8.3.1 | Typisch stille Gesellschaft | 57 |
| 8.3.2 | Atypisch stille Gesellschaft | 57 |
| 8.4 | Genussrechte | 58 |
| 9. | Bilanzierung mezzaniner Finanzierungsformen | 58 |
| 9.1 | Bilanzierung mezzaniner Finanzierungsformen nach HGB | 59 |
| 9.1.1 | Ansatz und Bewertung mezzaniner Finanzierungsformen | 59 |
| 9.1.2 | Ansatz und Bewertung eines Equity Kickers | 61 |
| 9.1.3 | Ansatz und Bewertung eines virtuellen oder non Equity Kickers | 63 |
| 9.1.4 | Erläuterungspflichten mezzaniner Finanzierungsformen | 63 |
| 9.2. | Behandlung mezzaniner Finanzierungsformen im Steuerrecht | 64 |
| 9.2.1 | Grundlagen der Besteuerung mezzaniner Finanzierungsformen | 64 |
| 9.2.2 | Die Problematik des § 8a KStG | 67 |
| 9.2.3 | Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 | 69 |
| 9.2.3.1 | Einführung einer Zinsschranke | 69 |
| 9.2.3.2 | Änderungen bei den Hinzurechnungstatbeständen zur Gewerbesteuer | 71 |
| 9.2.3.3 | Kritische Würdigung der Auswirkungen der Unternehmensteuerreform | 72 |
| 9.3 | Bilanzierung mezzaniner Finanzierungsformen nach IFRS | 74 |
| 9.3.1 | Ansatz und Bewertung mezzaniner Finanzierungsformen | 74 |
| 9.3.2 | Ansatz und Bewertung eines Equity Kickers | 76 |
| 9.3.3 | Ansatz und Bewertung eines virtuellen oder non Equity Kickers | 78 |
| 9.3.4 | Erläuterungspflichten mezzaniner Finanzierungsformen | 78 |
| 10. | Schlussbetrachtung und Ausblick | 79 |
| Anhang mit Anhangsverzeichnis | 81 | |
| Verzeichnis der Internetquellen | 87 | |
| Literaturverzeichnis | 88 | |
| Verzeichnis der Gesetze, Verwaltungsanweisungen und sonstigen Rechnungslegungsnormen | 93 | |
| Rechtsprechungsverzeichnis | 95 | |
| Schriftliche Versicherung | 96 |
Textprobe:
Kapitel 5.2, Bilanzierung von Sicherungsgeschäften im Steuerrecht:
Mit Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen am 07.04.2006, ist unter anderem die Vorschrift des § 5 Abs. 1a EStG in das Einkommensteuerrecht eingeflossen. Mit dieser Vorschrift verfolgt der Gesetzgeber die Bestrebung, einer weiteren Differenzierung von Handels- und Steuerrecht entgegenzuwirken, indem eine unmittelbare Verknüpfung der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis zu Bewertungseinheiten mit der steuerlichen Gewinnermittlung hergestellt wird. Im Folgenden gilt es zu klären, wie diese spezielle Maßgeblichkeit des Handelsrechts für das Steuerrecht vom Gesetzgeber ausgestaltet wurde und welche Probleme und Unsicherheiten sich daraus ergeben.
Maßgeblichkeit handelsrechtlicher Bewertungseinheiten für die Steuerbilanz Entsprechend der Vorschrift des § 5 Abs. 1a EStG wird klargestellt, dass die handelsrechtliche Bilanzierungspraxis zur Bildung von Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist. Ziel dieser Vorschrift ist es, entsprechend der Gesetzesbegründung, Gestaltungsanreizen entgegenzuwirken. Dabei hatte der Steuerpflichtige die Bestrebung, Grund- und Sicherungsgeschäfte jeweils einzeln zu bewerten und damit Verluste auszuweisen, die tatsächlich niemals eingetreten sind. Im Wege des generellen Maßgeblichkeitsgrundsatzes des § 5 Abs. 1 EStG war es bei Einzelbewertung möglich, unrealisierte Verluste als Folge des Imparitätsprinzips auszuweisen während korrespondierende unrealisierte Gewinne des jeweils gegenläufigen Geschäfts aufgrund des Realisationsprinzips nicht berücksichtigt werden durften. Nunmehr sind mit Einbringung des § 5 Abs. 1a EStG die im Jahresabschluss nach HGB zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeten Bewertungseinheiten in die Steuerbilanz zu übernehmen. Eine Beschränkung dieser speziellen Maßgeblichkeit auf Micro-Hedges findet hingegen nicht statt. Vielmehr sind auch Macro- und Portfolio-Hedges aus der Handels- in die Steuerbilanz zu übernehmen, da deren Nichtberücksichtigung nach Meinung des Gesetzgebers zu falschen Ergebnissen führen würde.
Im Ergebnis wird somit ausnahmslos an die tatsächliche handelsrechtliche Vorgehensweise angeknüpft. Eine eigenständige steuerliche Vorschrift zur zwingenden Bildung sämtlicher möglicher Bewertungseinheiten stellt der § 5 Abs. 1a EStG somit nicht dar. Aufgrund der Generalnorm des § 264 Abs. 2 S. 1 HGB besteht zumindest hinsichtlich von Micro-Hedges nach herrschender Meinung handelsrechtlich eine Pflicht zur Bildung von Bewertungseinheiten. Diese Micro-Hedges sind dann zwingend auch in die Steuerbilanz zu übernehmen. Die handelsrechtliche Berücksichtigung von Macro- und Portfolio-Hedges ist hingegen äußerst umstritten. Für ihre Berücksichtigung besteht handelsrechtlich allenfalls ein faktisches Wahlrecht, nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer sogar ein grundsätzliches Bilanzierungsverbot. Im Falle einer Berücksichtigung von Macro- und Portfolio-Hedges in der Handelsbilanz, sind diese aber vollumfänglich in die Steuerbilanz zu übernehmen.
Aufgabe des Passivierungsverbots für Drohverlustrückstellungen:
Das grundsätzlich nach § 5 Abs. 4a S. 1 EStG geltende Passivierungsverbot für Drohverlustrückstellungen ist für negative Ergebnisse aus Bewertungseinheiten außer Kraft gesetzt. Bei einem verbleibenden negativen Verpflichtungsüberhang aus Bewertungseinheiten dürfen damit in der Steuerbilanz gem. § 5 Abs. 4a S. 2 EStG, analog zur Handelsbilanz, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angesetzt werden. Die Berechtigung für den Ausweis einer solchen Rückstellung begründet der Gesetzgeber damit, dass es sich bei dieser lediglich technisch als Drohverlustrückstellung bezeichneten Bilanzposition, tatsächlich um die Zusammenfassung einer Vielzahl unterschiedlicher Aufwendungen und Erträge handelt. Diesem Argument ist zuzustimmen, da es sich letztlich um einen sicheren Verlust handelt, der nach Gegenrechnung von Grund- und Sicherungsgeschäft verbleibt. Deswegen handelt es sich dem Grunde nach um eine Verbindlichkeit, deren Nichtberücksichtigung mit dem Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung im Sinne des § 85 AO nicht vereinbar wäre.
Verlustausgleichsverbot des § 15 Abs. 4 S. 3-6 EstG:
Wie beim Einsatz freistehender derivativer Finanzinstrumente stellt sich auch für Sicherungsgeschäfte die Frage, inwieweit daraus resultierende Verluste berücksichtigt werden dürfen. Dabei schränkt § 15 Abs. 4 S. 3 EStG, wie bereits erläutert, die Verlustberücksichtung bei derivativen Finanzinstrumenten ein, sofern der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Dienen derivative Finanzinstrumente jedoch der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, hebt § 15 Abs. 4 S. 4 EStG das Verlustausgleichsverbot wieder auf. Die Verwendung des Terminus „dienen“ deutet darauf hin, dass bereits eine geringfügige negative Korrelation von Grund- und Sicherungsgeschäft ausreichend ist. Ein vollständiger Ausgleich von Verlusten des einen Geschäfts durch Gewinne des jeweils gegenläufigen Geschäfts ist indes nicht erforderlich. Auch die Formulierung zur „Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs“ kann allenfalls völlig ungewöhnliche Grundgeschäfte von der Anwendung des § 15 Abs. 4 S. 4 EStG ausschließen. Eine Begrenzung des Verlustabzugs auf solche Absicherungszusammenhänge, die sich auf die Hauptleistungen des Unternehmens beziehen, ist daraus hingegen nicht abzuleiten. Der Anwendungsbereich des § 15 Abs. 4 S. 4 EStG ist folglich weit zu verstehen und dürfte den Verlustausgleich und -abzug bei Sicherungsgeschäften nur in Ausnahmefällen ausschließen.
Das Verlustausgleichsverbot des § 15 Abs. 4 S.3 EStG findet jedoch dann wieder Anwendung, wenn die Derivate zur Absicherung von Aktiengeschäften dienen. Damit soll verhindert werden, dass Verluste aus derartigen Absicherungsgeschäften berücksichtigt werden, obwohl die korrespondierenden Gewinne der Aktiengeschäfte gem. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b Abs. 2 KStG teilweise oder vollständig von der Steuer befreit sind.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836608954
Arbeit zitieren:
Breidthardt, Julian November 2007: Die Behandlung ausgewählter derivativer Finanzinstrumente und mezzaniner Finanzierungsformen nach HGB, im Steuerrecht und nach IFRS, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Derivate, IFRS, Sicherungsgeschäfte, Mezzanine, Finanzierungsformen



