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Bedeutung von Tarifverträgen für die Personalplanung

Bedeutung von Tarifverträgen für die Personalplanung
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Marc Buchberger
  • Abgabedatum: Mai 1996
  • Umfang: 93 Seiten
  • Dateigröße: 391,8 KB
  • Note: 2,0
  • Institution / Hochschule: Justus-Liebig-Universität Gießen Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-9197-0
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-9197-0 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-9197-0 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Buchberger, Marc Mai 1996: Bedeutung von Tarifverträgen für die Personalplanung, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Öffnungsklausel, Haustarifvertrag, Mitbestimmungsgesetz, Kapitalbeteiligung, Entgeltsystem

Diplomarbeit von Marc Buchberger

Problemstellung:

Angesichts der verstärkten Globalisierung wirtschaftlicher Märkte und des damit verbundenen internationalen Wachstums- und Wettbewerbsdrucks haben viele Unternehmungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen seit den letzten fünf Jahren eine anhaltende Kritik an den Tarifabschlüssen geäußert.

Insbesondere der Tarifabschluss zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften vom Frühjahr 1995 hat sich mit seinen unerwartet hohen Lohnsteigerungen, dem Inkrafttreten der aus vorherigen Jahren vereinbarten Stufenregelungen zur Arbeitszeitverkürzung und den Urlaubszeitverlängerungen weiter negativ auf das nationale Kostenniveau, die Investitionsquote der Unternehmungen und die Arbeitsmarktsituation ausgewirkt.

Die Unternehmungen äußern zunehmend, dass die Tarifpolitik reformiert werden müsse. Einerseits wird von einer generellen Abschaffung des Flächentarifvertrages zugunsten firmeneigener Haustarifverträge geredet.

Andererseits denkt die Mehrheit darüber nach, wie man die Vorteile des jetzigen Tarifsystems erhalten kann und wie die Tarifverträge es den Unternehmungen gleichzeitig ermöglichen könnten, besser und schneller auf Veränderungen des internationalen Wettbewerbs, des nationalen Arbeitsmarktes und der betrieblichen Gegebenheiten zu reagieren. Schlagworte wie Arbeitszeitflexibilisierung, Lohn- und Gehaltsdifferenzierung und Tariföffnungsklauseln sind in aller Munde.

In diesem Kontext gehören Tarifverträge zu den wichtigsten exogenen Einflussgrößen jeder Unternehmung. Sie bestimmen durch Art, Inhalt und Umfang sämtliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse in jedem Funktionsbereich einer Unternehmung. Insbesondere der Personalbereich wird in seiner Personalplanung durch kollektiv wirkende tarifliche Rahmenbedingungen beeinflusst.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Bedeutung von Tarifverträgen für die Personalplanung zu untersuchen. Hierbei geht es im Kern um die Planung, d. h. die systematische ex ante Gestaltung von Zielen und Maßnahmen einer Unternehmung, die im Personalbereich auf eine wirtschaftliche und personengerechte Ausstattung des betrieblichen Leistungsprozesses unter Berücksichtigung tariflicher Rahmenbedingungen abstellt.

Dabei werden erstens in der Grundlegung Wesensmerkmale typischer Tarifverträge erläutert. Zweitens wird auf die Personalplanung eingegangen und eine konzeptionelle Einordnung der Personalplanung in das Planungs- und Kontrollsystem einer Unternehmung vorgenommen.

Der Hauptteil dieser Arbeit beschäftigt sich mit den personalwirtschaftlichen Teilfunktionen der Personalplanung und ihren Trägern. Es wird der Einfluss tarifvertraglicher Bestimmungen auf einzelne Instrumente der Personalplanungsteilbereiche analysiert, wobei die Bedeutung von Tariföffnungsmöglichkeiten für die Träger und Instrumente der Personalplanung innerhalb der Teilplanungskomplexe erörtert werden.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VIII
Symbolverzeichnis IX
1. PROBLEMSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE 1
2. GRUNDLEGUNG 2
2.1 Tarifvertragsrecht 2
2.1.1 Begriff des Tarifvertrages 2
2.1.2 Inhalt des Tarifvertrages 2
2.1.3 Tarifvertragsarten 5
2.2 Personalplanung 7
2.2.1 Begriff der Personalplanung 7
2.2.2 Ziele der Personalplanung 8
2.2.3 Teilbereiche der Personalplanung 8
2.3 Personalplanung im Planungssystem 9
3. TRÄGER DER PERSONALPLANUNG 10
3.1 Obere interne Führung 11
3.2 Mittlere interne Führung 12
3.3 Untere interne Führung 12
4. BEDEUTUNG VON TARIFVERTRÄGEN FÜR DIE PERSONALBESCHAFFUNGSPLANUNG 13
4.1 Personalbeschaffungsplanung 13
4.2 Instrumente der Personalbeschaffungsplanung und Tarifvertrag 15
4.2.1 Interne Instrumente der Personalbeschaffungsplanung 15
4.2.1.1 Tarifvertragliche Mehrarbeit 15
4.2.1.2 Versetzung und Tarifvertrag 17
4.2.2 Externe Instrumente der Personalbeschaffungsplanung 19
4.3 Bedeutung von Öffnungsklauseln für die Personalbeschaffungsplanung 20
5. BEDEUTUNG VON TARIFVERTRÄGEN FÜR DIE PERSONALEINSATZPLANUNG 22
5.1 Personaleinsatzplanung 22
5.2 Instrumente der Personaleinsatzplanung und Tarifvertrag 23
5.2.1 Betriebs- und Arbeitszeit 23
5.2.2 Arbeitszeitflexibilisierung 24
5.2.2.1 Chronologische Flexibilisierung 26
5.2.2.2 Chronometrische Flexibilisierung 28
5.2.2.3 Chronologische und chronometrische Flexibilisierung 28
5.3 Bedeutung von Öffnungsklauseln für die Personaleinsatzplanung 29
6. BEDEUTUNG VON TARIFVERTRÄGEN FÜR DIE PERSONALERHALTUNGSPLANUNG 30
6.1 Personalerhaltungsplanung 30
6.2 Instrumente der Personalerhaltungsplanung und Tarifvertrag 31
6.2.1 Gestaltung eines Anreizsystems 31
6.2.2 Tarifvertrag im Anreizsystem 33
6.2.2.1 Fixe Bestandteile im Anreizsystem 33
6.2.2.2 Variable Bestandteile im Anreizsystem 35
6.3 Bedeutung von Öffnungsklauseln für die Personalerhaltungsplanung 37
7. BEDEUTUNG VON TARIFVERTRÄGEN FÜR DIE PERSONALFREISTELLUNGSPLANUNG 40
7.1 Personalfreistellungsplanung 40
7.2 Instrumente der Personalfreistellungsplanung und Tarifvertrag 40
7.2.1 Interne Instrumente der Personalfreistellungsplanung 40
7.2.1.1 Kurzarbeit 40
7.2.1.2 Tarifliche Altersteilzeitarbeit 41
7.2.2 Externe Instrumente der Personalfreistellungsplanung 43
7.3 Interne versus externe Personalfreistellungsinstrumente 43
8. BEDEUTUNG VON TARIFVERTRÄGEN FÜR DIE PERSONALKOSTENPLANUNG 48
8.1 Personalkostenplanung 48
8.2 Systematisierung der Personalkosten 49
8.3 Disponierung der Personalkosten durch Tarifvertrag 50
8.3.1 Flächentarifvertrag 50
8.3.2 Haustarifvertrag 52
9. SCHLUSSBETRACHTUNG 54
Literaturverzeichnis 58
Erklärung 85

Automatisiert erstellter Textauszug:

6.2.1 Gestaltung eines Anreizsystems Unter einem betrieblichen Anreizsystem soll zunächst nach Wild die „Summe aller bewußt gestalteten Arbeitsbedingungen, die bestimmte Verhaltensweisen (durch positive Anreize, Belohnungen etc.) verstärken, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens anderer dagegen mindern (negative Anreize, Sanktionen)“124 verstanden werden. Anreizsysteme sind Bestandteile jedes Führungssystems. Sie dienen der Personalplanung im Rahmen der Personalerhaltungsplanung als Führungssubsystem instrumentell dazu, betriebliche Personalerhaltungsziele für tarifliche Mitarbeiter und tarifliche sowie außertarifliche Führungskräfte aller internen Führungsebenen zu erreichen. Aufgrund dieser weitgesteckten personellen Ausrichtung sollen Anreizsysteme in diesem Sinn zwar verstärkt strategischen, aber auch operativen Charakter annehmen.125 Im Hinblick auf die Personalerhaltungsplanung haben Anreize primär die Aufgabe, die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter als zu realisierende Verhaltens- bzw. Handlungsweise sicherzustellen und zu verstärken. Bevor der Autor darauf eingeht, wie die gewünschte Verhaltensweise durch eine inhaltliche Ausgestaltung eines Anreizsystems zu erreichen ist, soll zuerst eine Aussage über die Wirkung von Anreizen auf die Motivation gemacht werden. Die Motivationsforschung hat unterschiedliche Theorien aufgestellt.126 Zu ihnen gehören die Inhalts- und Prozeßtheorien.127 Die Inhaltstheorien versuchen, sozio-psychologische Variablen zu identifizieren, die einen wesentlichen Einfluß auf die menschliche Motivation ausüben, während die Prozeßtheorien sich mit dem Prozeß der Motivationsaktivierung dieser Variablen beschäftigen.128 Unter den sozio-psychologischen Variablen innerhalb eines Motivationsprozesses lassen sich diejenigen Anreize einordnen, die die Unternehmung ihren Beleg124 125 [...]

Bei der Personalerhaltungsplanung geht es um die systematische Festlegung personalerhaltungsspezifischer Ziele und der zu ihrer Erreichung durchzuführenden Maßnahmen (Instrumente).122 Konkretes Sachziel ist es, das aus der Personalbeschaffungsplanung bereitgestellte quantitative und qualitative Mitarbeiterpotential unter Berücksichtigung der generellen Unternehmungsziele und Individualziele in seinem Leistungsvermögen zu erhalten. Die Personalerhaltungsmaßnahmen konzentrieren sich dabei auf drei Teilfunktionen, zu denen die Vermeidung von Personalfluktuationen, die Sicherung der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit gehören. Zur Erfüllung dieser drei Teilfunktionen bedarf es der Aktivierung menschlicher Motivation durch ein System von Anreizen (Incentives, Stimuli), um die Mitarbeiter im Sinne der Personalleitung zu einem rollenkonformen Leistungsverhalten zu bewegen, so daß die für die Liquiditätssicherung und Entwicklungsfähigkeit der Unternehmung notwendigen Beiträge geleistet werden.123 Die Rolle des Tarifvertrages als Teil eines Anreizsystems innerhalb der Personalerhaltungsplanung soll im folgenden analysiert werden. [...]

Im ersten Koordinatensystem wird unterstellt, daß eine Betriebszeitausdehnung bei freien, im zweiten Koordinatensystem dagegen bei konstanten Fertigungs- und Personaleinsatzkapazitäten erfolgt. Der effizienteste Personaleinsatz ist in beiden Koordinatensystemen an dem Punkt erreicht, an dem durch die tariflichen Öffnungsoptionen eine Betriebszeitoptimierung zu einem maximalen Gewinn (optimale KostenErlös-Relation) führt. Der Unterschied der Personaleinsatz- und Betriebszeitoptimierung zwischen dem ersten und zweiten Fall liegt darin, daß im zweiten Fall der maximale Gewinn im Minimum der Gesamtkostenkurve liegt. Dies ist damit zu begründen, daß z. B. bei einem Zweischichtbetrieb die substituierbaren Fixkosten (kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen auf Maschinen und Anlagen) im Gegensatz zu einem Einschichtbetrieb halbiert werden können und deshalb die Gesamtkostenkurve einen U-förmigen Verlauf nimmt. Anstatt 1000 Produktionseinheiten in einem Einschichtbetrieb mit zwei Maschinen zu produzieren, kann man in einem Zweischichtbetrieb durch die Betriebszeitausdehnung diese 1000 Einheiten mit einer Maschine produzieren. Die Betriebszeitverlängerung von einem Einschicht- zu einem Zweischichtbetrieb ermöglicht aber nur dann eine sukzessive Fixkostendegression und [...]

Arbeit zitieren:
Buchberger, Marc Mai 1996: Bedeutung von Tarifverträgen für die Personalplanung, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Öffnungsklausel, Haustarifvertrag, Mitbestimmungsgesetz, Kapitalbeteiligung, Entgeltsystem

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