Die Bedeutung der neuen Insolvenzordnung für die Kreditsicherheiten im Rahmen der Geschäftskundenbetreuung von Kreditinstituten
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Ricarda Schnepel
- Abgabedatum: April 1999
- Umfang: 89 Seiten
- Dateigröße: 671,0 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Berufsakademie Berlin Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7029-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7029-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7029-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schnepel, Ricarda April 1999: Die Bedeutung der neuen Insolvenzordnung für die Kreditsicherheiten im Rahmen der Geschäftskundenbetreuung von Kreditinstituten, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Anfechtung, Absonderung, Zwangsversteigerung, Mobiliarsicherheit, Immobilie
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Diplomarbeit von Ricarda Schnepel
Zusammenfassung:
Seit den fünfziger Jahren wurde der Funktionsverlust des deutschen Insolvenzrechtes beklagt. Das bisherige Insolvenzrecht hatte neben der oft kritisierten Belastung durch besitzlose Mobiliarsicherungsrechte mehrere Schwachstellen, die in der Summe u.a. dazu führten, dass das schuldnerische Vermögen häufig unmittelbar nach der Verfahrenseröffnung durch die Verwertung von Sicherungsgütern regelrecht zerschlagen wurde. Damit war es regelmäßig unmöglich, die Verwertung des Vermögens auf die wirtschaftlich sinnvollste Art durchzuführen. Einen Ausweg bildeten lediglich privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Konkursverwalter und Sicherungsgläubigern. Diese kamen relativ oft vor, der Verwalter hatte jedoch aufgrund der damaligen gesetzlichen Regelungen eine relativ schwache Verhandlungsposition. Die Befriedigungsquote der ungesicherten Gläubiger war sehr gering, da die Insolvenzmasse erheblich mit Kosten und Steuern belastet wurde, die durch die Verwertung von Sicherungsrechten ohne Ausgleich der zu Lasten der Masse anfallenden Kosten entstanden. Das war auch auf Vermögensverschiebungen zurückzuführen, die im Vorfeld eines Verfahrens stattfanden. Die Konkursanfechtung als Instrument der Masseanreicherung durch Rückabwicklung dieser die Gläubiger benachteiligenden Rechtsgeschäfte hatte seine Funktionalität eingebüßt.
Mit dem Ziel, diese Schwachstellen zu beseitigen, werden die Sicherungsgläubiger durch die InsO, die am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, sowohl verfahrenstechnisch als auch finanziell in das Insolvenzverfahren eingebunden. Zusätzlich werden die Anfechtungsrechte des Insolvenzverwalters ausgedehnt. Diese beiden Themen bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit, die die Bestimmungen der InsO und des EGInsO mit der Konkursordnung sowie dem ZVG in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung vergleicht und die potentiellen Auswirkungen der geänderten rechtlichen Situation auf die Sicherheitenstellung der Kreditinstitute untersucht. Untersucht werden die Auswirkungen dieser gesetzlichen Grundlagen auf die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten von Kreditinstituten, sowohl hinsichtlich der grundsätzlichen Insolvenzfestigkeit in diesem Bereich relevanter Rechtshandlungen (Sicherheitenbestellung, Kreditkündigung etc.) als auch hinsichtlich der Befriedigungsaussichten aus Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren.
Ein besonderer Focus wird dabei auf folgende grundsätzlichen Gesichtspunkte gelegt:
Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten eines Konkursverfahrens als auch Verfahrensweisen, die bereits vor dem Inkrafttreten der InsO bei der Abwicklung insolventer Unternehmen praktiziert wurden, haben einige Regelungen der InsO teilweise bereits vorweggenommen. Welche Tragweite haben die Änderungen der InsO im Vergleich zu der bisherigen Praxis des Insolvenzrechts?
Welche Kompensationsmöglichkeiten bieten sich den Kreditinstitute entweder aufgrund der InsO selbst oder durch veränderte Verhaltensweisen in Bezug auf bestimmte Geschäftsfälle im Kreditgeschäft? Diese Arbeit befasst sich insbesondere nicht mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren, der Restschuldbefreiung sowie dem Insolvenzplanverfahren.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| Abbildungsverzeichnis | V | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 2. | Kreditsicherheiten in der Insolvenz des Kunden | 3 |
| 2.1 | Die Besicherung von Geschäftskundenkrediten der Kreditinstitute | 3 |
| 2.2 | Grundlagen des deutschen Insolvenzrechts | 7 |
| 3. | Die Anfechtungsrechte des Insolvenzverwalters | 9 |
| 3.1 | Allgemeine Voraussetzungen der Konkurs- und Insolvenzanfechtung | 9 |
| 3.1.1 | Rechtshandlungen | 10 |
| 3.1.2 | Gläubigerbenachteiligung | 12 |
| 3.1.3 | Die Unanfechtbarkeit von Bargeschäften | 13 |
| 3.1.4 | Praxisbeispiele | 14 |
| 3.2 | Wesentliche Anfechtungstatbestände und Rechtsfolgen der Anfechtung | 16 |
| 3.2.1 | Der Begriff der Deckungsgeschäfte | 17 |
| 3.2.2 | Die inkongruente Deckung gem. § 131 I, II Satz 2 InsO | 18 |
| 3.2.3 | Die kongruente Deckung gem. § 130 I, II InsO | 20 |
| 3.2.4 | Die vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung gem. § 133 I InsO | 21 |
| 3.2.5 | Der Rückgewähranspruch der Masse | 23 |
| 3.2.6 | Die Ansprüche des Anfechtungsgegners | 23 |
| 3.3 | Die Kreditsicherungspraxis im Rahmen der Insolvenzanfechtung | 24 |
| 3.3.1 | Sicherheitenbestellung | 24 |
| 3.3.2 | Kreditrückführung und Kreditkündigung | 26 |
| 3.3.3 | Sicherheitenfreigabe nach erfolgter Tilgungsleistung | 27 |
| 4. | Stellung der absonderungsberechtigten Gläubiger im Insolvenzverfahren | 28 |
| 4.1 | Grundlagen der Absonderung in der Insolvenz des Schuldners | 28 |
| 4.1.1 | Die Absonderungsrechte der Kreditinstitute | 29 |
| 4.1.2 | Die Verwertungsregelung in der KO | 29 |
| 4.1.3 | Die Kostenbeiträge in der InsO | 30 |
| 4.2 | Besitzlose Mobiliarsicherheiten und sicherungsweise abgetretene Forderungen | 31 |
| 4.2.1 | Verwertungsbefugnis des Verwalters | 31 |
| 4.2.2 | Kompensationsrechte des Gläubigers | 32 |
| 4.2.3 | Kostenbeiträge | 35 |
| 4.3 | Mobiliarpfandrechte und sicherungsweise abgetretene Rechte | 37 |
| 4.4 | Immobiliarsicherheiten | 38 |
| 4.4.1 | Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren | 38 |
| 4.4.2 | Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im eröffneten Insolvenzverfahren | 39 |
| 4.4.2.1 | Zwangsversteigerungverfahren | 39 |
| 4.4.2.2 | Zwangsverwaltungsverfahren | 42 |
| 4.4.3 | Kostenbeteiligung | 43 |
| 4.4.4 | Konsequenzen einer abweichenden Ausbietung in der Zwangsversteigerung gem. § 174a ZVG | 44 |
| 4.5 | Auswertung und Prognose | 46 |
| 4.5.1 | Immobiliarsicherheiten | 46 |
| 4.5.2 | Die Kostenbeiträge der Mobiliarsicherungsgläubiger | 47 |
| 4.5.2.1 | Die bisherigen privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Konkursverwalter | 47 |
| 4.5.2.2 | Die Reaktionen der Kreditwirtschaft auf die Neufassung des § 51 I 2 UStDV | 48 |
| 4.5.2.3 | Weitere Konsequenzen für Kreditinstitute | 49 |
| 4.5.3 | Die Kompensationszahlungen des Insolvenzverwalters | 49 |
| 4.5.4 | Verhaltensalternativen der Kreditinstitute | 50 |
| 4.5.4.1 | Die grundsätzliche Zulässigkeit der Übersicherung | 50 |
| 4.5.4.2 | Weitere Alternativen der Kreditinstitute | 51 |
| 5. | Zusammenfassung | 52 |
| Literaturverzeichnis | 54 | |
| Anhang 2 - Auszüge aus Gesetzestexten | 62 | |
| Konkursordnung | 62 | |
| Insolvenzordnung | 64 | |
| Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, a.F. | 71 | |
| Art. 20 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung | 75 | |
| Anhang 3 - Abbildungen | 79 | |
| Anhang 4 - Beispielrechnung | 85 |
Im Rahmen der KO wurde dem Absonderungsberechtigten gem. § 4 KO grundsätzlich das Recht eingeräumt, die ihm als Sicherheit dienenden Gegenstände eigenständig innerhalb einer gem. § 127 II Satz 1 KO durch das Konkursgericht auf Antrag des Konkursverwalters angeordneten Frist zu verwerten. Der Konkursverwalter hatte nur dann ein Recht auf die Verwertung des Sicherungsgutes, wenn es sich um einen beweglichen Gegenstand handelte und der Gläubiger nicht befugt war, die Verwertung ohne gerichtliches Verfahren nach § 127 II KO zu betreiben. Da dem Gläubiger diese Befugnis jedoch aufgrund der meisten zur Absonderung berechtigenden Sicherungsvereinbarungen zusteht, war die Verwertung durch den Gläubiger die Regel.160 Um die Zerschlagungsautomatik der Verwertungsregelungen für Mobiliarsicherheiten, wie sie sich aus der konkursrechtlichen Regelung ergab, in der InsO zu vermeiden, wurde das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters in Abhängigkeit von der betrieblichen Notwendigkeit der einzelnen Sicherungsgüter ausgedehnt. Zur Darstellung der sich ergebenden Konsequenzen ist eine Unterteilung der Absonderungsrechte in besitzlose Mobiliarsicher158 159 160 [...]
ners haben, können gem. §§ 47-49 KO in der Insolvenz des Schuldners einen Anspruch auf abgesonderte, vorrangige Befriedigung aus dem Verwertungserlös des Gegenstandes bis zur Höhe der durch dieses Recht gesicherten persönlichen Forderung geltend machen. In der InsO sind die gesicherten Gläubiger gem. §§ 49-51 InsO in diesem Recht grundsätzlich nicht beschränkt worden. Abzugrenzen sind die absonderungsberechtigten Gläubiger von der Gruppe der aussonderungsberechtigten Gläubiger, die aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechtes an einem Gegenstand geltend machen können, daß dieser Gegenstand nicht zur Masse gehört. Die Unterteilung in Aus- und Absonderungsberechtigte sowie die Definition dieser Gläubigergruppen in der InsO entspricht dem bisherigen Konkursrecht.158 Zu einem Absonderungsrecht des Gläubigers in der Insolvenz des Schuldners führen nur die Sachsicherheiten aus dem Vermögen des Gemeinschuldners, jedoch keine Sicherungsrechte an Gegenständen, die nicht zur Insolvenzmasse gehören.159 Sach- und Personalsicherheiten aus dem Vermögen Dritter berechtigen naturgemäß nicht zur bevorrechtigten Befriedigung in der Insolvenz des Schuldners. Verbleibt nach der Tilgung der gesicherten Forderungen des Absonderungsberechtigten ein Überschuß, so fließt dieser in die Insolvenzmasse. Verzichtet ein absonderungsberechtigter Gläubiger auf die abgesonderte Befriedigung oder fällt er bei ihr aus, so ist er nach § 52 InsO in der Höhe wie ein Insolvenzgläubiger zu behandeln, in der ihm der Schuldner persönlich haftet. 4.1.2 Die Verwertungsregelung in der KO [...]
Im Rahmen der InsO wird in die Rechtsstellung der absonderungsberechtigten Gläubiger erheblich eingegriffen, indem einerseits der Verwalter umfangreiche Rechte zur Verwertung erhält, andererseits der Gläubiger an den durch die Feststellung und Verwertung des zu seinen Gunsten eingeräumten Sicherungsrechtes entstehenden Kosten beteiligt wird. Die Problematik bezüglich der Behandlung dieser Absonderungsberechtigten in der KO ist Ausgangspunkt für die nachfolgende Darstellung der Veränderungen bei den Kreditsicherheiten der Kreditinstitute. 157 Dabei werden die Veränderungen für Mobiliarsicherheiten und Immobiliarsicherheiten getrennt betrachtet. Im Anschluß wird geprüft, inwieweit diese Sicherheiten in ihrer ursprünglichen Funktion, eine werthaltige Deckung für Kreditforderungen des Kreditinstitutes zu bilden, tatsächlich eingeschränkt werden. In dieser anschließenden Untersuchung liegt der Schwerpunkt auf den sich für besitzlose Mobiliarsicherheiten ergebenden Konsequenzen, da diese Sicherheiten nach Einschätzung der Autorin zur weitreichendsten Einschränkung des gesicherten Gläubigers führen. 4.1 Grundlagen der Absonderung in der Insolvenz des Schuldners [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832470296
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Schnepel, Ricarda April 1999: Die Bedeutung der neuen Insolvenzordnung für die Kreditsicherheiten im Rahmen der Geschäftskundenbetreuung von Kreditinstituten, Hamburg: Diplomica Verlag
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