Bauliches Erbe in der Stadt
Die ideell-symbolische und ökonomische Dimension lokaler Denkmalpolitik
- Art: Dissertation / Doktorarbeit
- Autor: Horst Reul
- Abgabedatum: April 1998
- Umfang: 285 Seiten
- Dateigröße: 7,5 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Augsburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9550-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9550-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9550-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Reul, Horst April 1998: Bauliches Erbe in der Stadt, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Stadtplanung, Stadterneuerung, Denkmalpflege, Kulturpolitik, Bundesfestung
In den Warenkorb
38,00 €
Dissertation / Doktorarbeit von Horst Reul
Einleitung:
„150 Jahre Stadt Neu-Ulm, zum Jubiläum der Abbruch“ - titelte das bayerische Fernsehen in einem Beitrag vom 31.7.94 in der Reihe „Aus Schwaben und Altbayern“.Im Mittelpunkt dieses Features steht der Beschluss des Neu-Ulmer Stadtrates vom 19.5.94, die unter Denkmalschutz stehende Caponniere 4 abreißen zu lassen.
Während gerade der Freistaat Bayern sich seiner denkmalfreundlichen Kulturpolitik rühmt, der Bezirk Schwaben „Denkmalpflege als Gemeinschaftsaufgabe mit Zukunft“ sieht und dies stolz durch eine aufwendige Broschüre im Jahre 1994 zum 20-jährigen Jubiläum des Bezirkstagspräsidenten Simnacher dokumentiert, fast täglich in der Tages- und Fachpresse über erfolgreiche Sanierungen, Restaurierungen und Konservierungen unter Denkmalschutz stehender Gebäude berichtet wird, wollte sich die Stadt Neu-Ulm von einem ihrer Denkmäler trennen. Die Entscheidung des Neu-Ulmer Stadtrates mobilisierte die lokale und überregionale Presse, das Landesdenkmalamt, den Landesdenkmalrat, das bayerische Kultusministerium, den Förderverein „Bundesfestung Ulm“ sowie Ulmer und Neu-Ulmer Bürger. Darüber hinaus findet man Zeitungsberichte mit der Überschrift wie „Industriedenkmalen droht Verfall“.
Darin wird auf den drohenden Verfall von Textilfabriken, Mühlen und Wasserbauwerken in Bayerisch-Schwaben und den damit verbundenen Problemen der Nutzung hingewiesen. Eine kurze Zeitungsnotiz mit der Titelzeile „Förderkreis für Erhalt der Kienlesberg-Kaserne“ berichtet über die Absicht der Stadt Ulm, diesen gut erhaltenen Teil der Bundesfestung Ulm nach dem Auszug der Bundeswehr abbrechen zu lassen, um an dieser Stelle Wohnblocks zu errichten. Der Förderverein „Bundesfestung Ulm“ fordert dagegen um jeden Preis die Erhaltung der Kienlesberg-Kaserne. Die AZ berichtet über ein bedrohtes Denkmal in privater Hand mit der Überschrift „600 Jahre altes Haus steht vor dem Abriss; Nördlingen: Stadtrat überstimmt OB und Denkmalschutz“.
Mit der Kopfzeile im Kulturteil „Sinkt ein Flaggschiff der Industriekultur? Der Kattunfabrik Augsburg droht die Zerstörung“ wehklagt die Augsburger Allgemeine Zeitung über den drohenden Abriss des privaten, aber der Stadt Augsburg zum Verkauf angebotenen Denkmals. Andererseits betonen Kulturpolitiker, wie z. B. der bayerische Kultusminister Zehetmeir bei der Eröffnung des frisch renovierten, unter Denkmalschutz stehenden Gögginger Kurhauses, dass „bayerische Denkmalpolitik als wichtiges politisches Signal gewertet werden muss“ und über die bayerische Kulturlandschaft hinaus beachtet wird.
Der jährlich stattfindende Tag des Denkmalschutzes, der zunehmende Erfolg der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, gestützt durch das Medium Zweites Deutsches Fernsehen, weist auf das geradezu dichotomisch scheinende Phänomen hin - hier die Bereitschaft der Öffentlichkeit, die Erhaltung baulicher Denkmale der Identitätsstiftung wegen zu fordern, dort dagegen die Forderung kommunaler Parlamente, bauliche Kulturdenkmale zum Abriss freizugeben und gibt Anlass zu der Frage, unter welchen Rahmenbedingungen Kommunalparlamente zu Abrissentscheidungen neigen oder Erhaltungsmaßnahmen beschließen. Danach ist zu fragen welche Akteure in den Kommunen auf die Entscheidungen Einfluss nehmen, ob dahinter rational begründbare oder emotional begründete, also anthropologische Entscheidungsfaktoren den Ausschlag geben. Des weiteren stellt sich die Frage, ob das Denkmal in öffentlicher Hand einem besonderen öffentlichen Interesse unterliegt. Zu fragen ist, ob sich in jüngerer Zeit ein Leitbildwechsel abzeichnet, der sich in der kommunalen Denkmalpolitik niederschlägt. Zu fragen ist ferner, ob eine Entscheidungs- und gegebenenfalls Wertehierarchie in der Konkurrenz zwischen Denkmalschutz und anderen Aufgaben öffentlicher Hand handlungsleitend ist.
Die politikwissenschaftliche Literatur setzt sich mit den kommunalpolitischen Zielkonflikten, die aus denkmalrelevanten Entscheidungen herrühren, nur marginal auseinander.
Häberle beleuchtet die Kulturpolitik in der Kommune aus verfassungsrechtlicher Sicht. In seiner Abhandlung, dessen Anlass das Augsburger Friedensfest 1979 war, stellt Häberle die drei vorläufige Thesen auf, „dass das kommunale Kulturverfassungsrecht ein Rechtsgebiet eigener Art und Größe, durch Grundgesetz und Länderverfassung konturiert und von der kommunalen Kulturpolitik mit Leben zu erfüllen sei, das kommunales Kulturverfassungsrecht als Einzelelement u.a. das verfassungsgeschützte kommunale Kulturhoheitselement ist und dass sich kommunale Kulturpolitik in drei Dimensionen und zwar in Raum, Zeit und Öffentlichkeit entfaltet.“ Die kommunale Denkmalpolitik an sich wird dabei nicht beleuchtet. Weniger von der verfassungsrechtlichen, sondern von der kulturphilosophischen Seite her betrachtet Lübbe generell das Problem des Denkmalschutzes. Aus der Sucht aus Altem Neues zu machen, immer jüngere Artefakte und Bauten unter Denkmalschutz stellen zu wollen, ohne sich der Folgelasten bewusst zu werden, resultiert ein immer geringer werdender Grenznutzen, schlussfolgert Lübbe unter anderem.
Arbeiten, die sich mit städtebaulichen, kunsthistorischen, touristischen und steuerrechtlichen Fragen befassen, liegen dagegen in umfangreicher Fülle vor. Darüber hinaus setzt sich die juristische Literatur aus verwaltungsrechtlicher und baurechtlicher Sicht mit den Fragestellungen, die sich aus denkmalpflegerischem Anspruch ergeben, intensiv auseinander.
Inhaltsverzeichnis:
| EINLEITUNG | 5 | |
| I. | STADTPLANUNG, STADTERNEUERUNG ZWISCHEN KONTINUITÄT UND WANDEL | 13 |
| A. | PROBLEMSTELLUNG STADTERNEUERUNG UND SUBSTANZERHALTUNG IN MITTELSTÄDTEN ALS PLANUNGSAUFGABE | 14 |
| B. | DIE STADTERHALTUNG, STADTERNEUERUNG UND DER DENKMALSCHUTZ | 18 |
| 1. | STADTUTOPIEN, STADTWIRKLICHKEIT | 18 |
| 2. | STADTERNEUERUNG ALS HISTORISCHER PROZEß | 20 |
| 3. | STADTERNEUERUNG UND GESELLSCHAFTLICHER MODERNISIERUNGSPROZEß | 26 |
| 4. | DIE POLITISCHE KOMPONENTE DER STADTERNEUERUNG | 31 |
| 5. | INSTRUMENTE DES STÄDTEBAURECHTS ZU STADTERHALTUNG UND DENKMALSCHUTZ | 34 |
| 6. | ZWISCHEN FACHGESETZLICHEM DENKMALSCHUTZ UND GEMEINDLICHER FACHPLANUNG | 42 |
| 7. | ZUM ÖFFENTLICHEN INTERESSE IM KOMMUNALEN DENKMALSCHUTZ UND DER KOMMUNALEN DENKMALPFLEGE | 48 |
| 8. | ÄNDERUNGEN DES DENKMALSCHUTZRECHTS IN BAYERN 1994 - STÄRKUNG DER RECHTSSTELLUNG DER UNTEREN DENKMALSCHUTZBEHÖRDE | 58 |
| C. | STÄDTEBAULICHE LEITBILDER ALS SPIEGEL DER DEMOKRATISCHEN GESELLSCHAFTSORDNUNG | 61 |
| II. | DIE VERWALTUNG DER GESCHICHTE UND DAS UNGELIEBTE ERBE | 66 |
| A. | DENKMALPFLEGE UND DER UMGANG MIT DER ZEIT | 68 |
| B. | VOM KOOPERATIVEN KULTURFÖDERALISMUS ZUM KULTURPOLITISCHEN HANDLUNGSFELD KOMMUNALE DENKMALPFLEGE | 73 |
| 1. | AKTEURE DER KULTURPOLITIK | 73 |
| 2. | DENKMALPFLEGE UND KULTURELL BEDEUTSAMES | 93 |
| 3. | MOTIVE UND FUNKTIONEN DER DENKMALPFLEGE | 101 |
| 4. | DENKMALSCHUTZ UND DENKMALPFLEGE ALS TEIL EINER IDENTITÄTSTRATEGIE ZUR KONSTRUKTION EINER KULTURREGION | 113 |
| C. | ZUR ADOPTION DES BAULICHEN ERBES - ERBE ALS POLITISCHE KATEGORIE | 119 |
| III. | DER KAMPF UM DAS DENKMAL: DER KOMMUNALE UMGANG MIT BAULICHEN DENKMALEN | 125 |
| A. | ZWISCHEN ERHALTUNGSANSPRUCH UND ABRIßWUNSCH | 126 |
| B. | VON DER VILLA BIS ZUR BUNDESFESTUNG | 128 |
| 1. | DIE GRÜNDERZEITVILLA ECARIUS IN SPEYER | 128 |
| 2. | EIN KUNSTHISTORISCHES BAUWERK VON WELTRUF: DAS KURHAUS IN GÖGGINGEN | 136 |
| 3. | NEU-ULMS UNGELIEBTES DENKMAL: DIE CAPONNIERE 4 | 141 |
| C. | BAULICHER DENKMALSCHUTZ UND GEMEINDLICHE SELBSTVERWALTUNG - EINE VORLÄUFIGE BILANZ | 152 |
| IV. | IM SCHATTEN DES MÜNSTERS | 162 |
| A. | ZUR GENESE NEU-ULMS - GEBURTSHELFER BUNDESFESTUNG | 163 |
| B. | ZWISCHEN DEM FRIEDEN VON LUNEVILLE 1801 UND DEM ENDE DES 2. WELTKRIEGS | 165 |
| 1. | ULM AUF DEM RECHTEN UFER | 165 |
| 2. | DIE BUNDESFESTUNG ULM | 172 |
| C | VON DER GARNISONSSTADT ZUR INDUSTRIESTADT | 186 |
| D. | INNOVATIVE STADTPLANUNG UND DIE BUNDESFESTUNG IM NEU-ULMER STADTGEBIET | 191 |
| V. | KOMMUNALE DENKMALPOLITIK: VERWALTUNGSHANDELN IM RAMPENLICHT DER ÖFFENTLICHKEIT | 193 |
| A. | KOMMUNALE DENKMALPFLEGE UND DER DENKMALSCHUTZ IM GEFLECHT DER KOMMNALEN VERWALTUNG | 194 |
| B. | MEDIEN, ORGANISIERTE INTERESSEN UND MACHT IM LICHTE DER LOKALEN DENKMALPOLITIK | 197 |
| 1. | KOMMUNALE MACHT- UND ENTSCHEIDUNGSSTRUKTUREN | 197 |
| 2. | AKTEURE UND ENTSCHEIDUNGSMECHANISMEN BEI STÄDTEBAULICHEN, DENKMALRELEVANTEN MAßNAHMEN UND DER EINFLUß DER MEDIEN | 211 |
| C. | KOMMUNALE DENKMALPOLITIK: VERWALTUNGSHANDELN ALS ERGEBNIS STAATLICHER BEVORMUNDUNG UND ÖFFENTLICHEN DRUCKS | 236 |
| SCHLUßFOLGERUNG | 245 | |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 256 | |
| BILD- UND GRAPHIKNACHWEIS | 258 | |
| QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS | 259 |
ve, fordert erneut Stadt und Staat auf, eine öffentliche Verwendung zu prüfen. Die Zwangsversteigerung wird begrüßt, weil hierdurch Stadt und Land die Möglichkeit gegeben wird, dieses Haus zu erwerben. Auf vergleichbare Fälle wird verwiesen. Die Zwangsversteigerung kam nicht zustande, erst beim dritten Termin fiel der größten Gläubigerin, Der Kreissparkasse Speyer, das Gebäude mit Grundstück zu265. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Kreissparkasse ist zugleich der Oberbürgermeister. Im Verwaltungsrat der Kreissparkasse spiegelt sich das Kräfte- und Parteienbild des Stadtrates wider. Die CDU hat hier die Mehrheit. Die Villa Ecarius wird nun von der Kreissparkasse bundesweit feilgeboten. Trotz dieser ungewöhnlichen Maßnahme findet sich kein Käufer266. Unterdessen zeigen die Bemühungen der Bürgerinitiative erste Erfolge. Der damalige Kultusminister Dr. Bernhard Vogel schaltet sich ein und wendet sich an den Oberbürgermeister, den Landrat, beide auch in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse und weist darauf hin, daß er als Vermittler tätig sein würde und empfiehlt eine Rettungsinitiative ins Leben zu rufen. Vogel merkt aber an, daß das Land Rheinland-Pfalz aus Kostengründen nicht in der Lage sei, die Villa in den Besitz des Landes zu übernehmen267. In der Zwischenzeit, d.h. im Jahr 1975, war das Jahr des Denkmalschutzes ausgerufen worden. Die Bürgerinitiative wollte mindestens die Erhaltung der Fassade der Villa Ecarius. Der Landtagsabgeordnete Dr. Gölter setzte sich für den Erhalt der Villa Ecarius ein. Joachim Glatz, der im Februar 1974 als Mitglied des Arbeitskreises für Stadtplanung und Denkmalpflege des kunstgeschichtlichen Instituts der Universität Mainz einen Brief an den [...]
schlug, 1974 eine Bürgerinitiative zum Erhalt der Villa Ecarius gründete und 1977 die Initiative zur Gründung des Vereins zur Rettung der Villa Ecarius ergriff. Just zum Zeitpunkt März des Jahres '73 begann eine scharfe Diskussion, die letztendlich in einem Kampf um den Erhalt der Villa Ecarius mündete. Die Mehrheit der Mitglieder des Planungsbeirates der Stadt Speyer forderte in einer Sitzung Anfang März, daß die Villa Ecarius erhalten werden soll. Zur gleichen Zeit wird in einem Leserbrief darauf verwiesen, daß "Die Menschen in Speyer noch keine Beziehung zu ihren alten Häusern hätten und damit zur Atmosphäre des alten Speyer überhaupt. Man kann das am Stil vieler Umbauten und Modernisierungen ablesen"263. Gegen die Eigentümerin der Villa Ecarius bestehen eine Reihe finanzieller Forderungen. Mit der Höchstforderung an der Spitze steht die Kreis- und Stadtsparkasse Speyer. Zur Befriedigung der Forderung wird die Versteigerung des Objektes anberaumt. Noch vor der Versteigerung im November '74 weist der zuständige Oberkonservator des Landesdenkmalamtes darauf hin, daß der bemerkenswerte Bau, aus einer bereits historischen Zeit, nicht abgerissen werden dürfe und ruft Land, Abgeordnete und Stadtrat auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um dem Abriß vorzubeugen264. Wenige Tage vor dem Versteigerungstermin gründet Frau Karin Ruppert eine Bürgerinitiative und ruft das Land auf, die Stadt zu unterstützen. In der Bürgerinitiative finden sich Mitglieder des historischen Vereins, ein Studienrat, ein Studiendirektor und der Vorsitzende des Planungsbeirates. Der Süddeutsche Rundfunk schaltet sich ein und berichtet über die Geschichte der Villa Ecarius. Hierbei erfährt man, daß das Haus des Großbürgertums 1945 von Franzosen in Beschlag genommen wurde und ab 1949 als Sozialgericht genutzt wird. Frau Ruppert, die Initiatorin der neuen Bürgerinitiati263 [...]
500 m2 und einem umgebenden Garten mit einer Fläche von über 5000 m2 in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Obwohl die im Jugendstil erbaute Villa sowohl außen (Baudekoration) als auch innen (Deckenbilder, Stuck) Denkmaleigenschaften besitzt, stand dieses kunsthistorisch und architektonisch wertvolle Gebäude nicht unter Denkmalschutz, da das bis 1978 geltende alte Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz dieses "Privileg nur den vor 1850 errichteten Bauwerken zugestehe"262. Die Villa Ecarius, wegen ihrer Backsteinfassaden auch "Rote Villa" genannt, wurde von den Ecariuserben feil geboten und von der Wohnbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH erworben. Auf Antrag der neuen Eigentümer erteilte die Verwaltung der Stadt Speyer mit Zustimmung des Bauausschusses am 19.5.72 die Abrißgenehmigung. Gegen diese Entscheidung erhob das Landesamt für Denkmalpflege Einspruch. Dieser Einspruch blieb wegen der vorherrschenden Gesetzeslage wirkungslos. Vor dem Erwerb der Villa Ecarius war die Stadt Speyer gewillt, von der Erbengemeinschaft das Objekt zu kaufen. Der von der Stadt Speyer gebotene Preis lag aber deutlich unter dem Angebotspreis der Wohnbau- und Verwaltungsgesellschaft. 1.2 Aktionen zum Erhalt, 1973 - 1978 [...]
In den Warenkorb
38,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832495503
Arbeit zitieren:
Reul, Horst April 1998: Bauliches Erbe in der Stadt, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Stadtplanung, Stadterneuerung, Denkmalpflege, Kulturpolitik, Bundesfestung



