Basel II und Rating
Anforderungen an die Kreditinstitute und Möglichkeiten der Mandantenunterstützung durch die Steuerberater zur Optimierung des Ratings
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Michael Kelm
- Abgabedatum: April 2007
- Umfang: 95 Seiten
- Dateigröße: 622,0 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Merseburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8366-0568-7
- ISBN (CD) :978-3-8366-0568-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kelm, Michael April 2007: Basel II und Rating, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Deutschland, Bank, Rating, Basler Eigenkapitalvereinbarung (2001), Mindestkapitalanforderung
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Diplomarbeit von Michael Kelm
Einleitung:
Kreditinstitute spielen eine besondere Rolle in modernen Volkswirtschaften. Sie sind nicht nur Mittler zwischen Kreditnehmern und Einlegern, sondern stellen darüber hinaus vielfältige nicht bilanzwirksame Finanzdienstleistungen zur Verfügung.
Dabei ist der professionelle Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken eine der wichtigsten Leistungen von Finanzintermediären. Solche Risiken dürfen jedoch nicht zu Instabilitäten im Finanzsektor führen. Über die eigene Risikovorsorge der Institute hinaus wurden deshalb besondere Aufsichtsregeln für Kreditinstitute geschaffen, unter denen die Eigenkapitalregeln eine herausragende Rolle einnehmen.
In einem seit 1999 andauernden Prozess wurden die Eigenkapitalregeln durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht grundlegend überarbeitet und sind zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten. Zentrales Element ist die auf Grundlage von Ratings der Kreditnehmer basierende individuelle Eigenkapitalunterlegung.
Gang der Untersuchung:
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, neben der Erläuterung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung, deren nationale Umsetzung und der sich daraus ergebenden Anforderungen und Auswirkungen für die Banken auch den Ratingprozess an sich sowie Möglichkeiten der Ratingverbesserung anhand von Beispielen und die Rolle des Steuerberaters in diesem Zusammenhang darzustellen.
Beginnend im folgenden Abschnitt sollen zunächst Inhalte und Aufbau der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung vorgestellt werden.
In Abschnitt 2 und 3 wird auf die nationale Umsetzung und die sich daraus ergebenden Anforderungen in Form der MaRisk sowie die Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung, die Kreditzinskalkulation und das Risikomanagement der Banken eingegangen.
Welche Kriterien die Banken im Rahmen der Bonitätsprüfung anwenden, wird am Beispiel des Ratingverfahrens der Sparkassenorganisation in Abschnitt 4 dargestellt. Aspekte externer und interner Ratings aus Unternehmenssicht sind Gegenstand des 5. Abschnittes.
In Abschnitt 6 wird der Frage nachgegangen, ob der Steuerberater aufgrund seiner Ausbildung geeignet ist, eine qualifizierte Ratingberatung anzubieten. Außerdem wird auf die Tätigkeitsfelder der Ratingberatung und die für die Steuerberater bestehenden rechtlichen Grenzen sowie Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen zur Vorlage bei den Banken eingegangen.
Im 7. Abschnitt werden Hinweise zur Vorbereitung auf das Rating und zu Optimierungsmöglichkeiten sowie der in diesem Zusammenhang notwendigen Unterstützung durch den Steuerberater gegeben. Die Wirkung einzelner bilanzieller Optimierungsmaßnahmen wurde anhand konkreter Ratingergebnisse von Unternehmenskunden untersucht.
Weiterhin werden Finanzierungsalternativen zum Bankkredit in ihrer Funktions- und Wirkungsweise erläutert.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | II | |
| Abbildungsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung und Überblick über Basel II | 1 |
| 1.1 | Historie: von Basel I zu Basel II | 2 |
| 1.2 | Das Drei-Säulen-Modell des neuen Baseler Akkords | 4 |
| 1.2.1 | Mindesteigenkapitalanforderungen | 5 |
| 1.2.2 | Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess - "Supervisory Review Process" (SRP) | 6 |
| 1.2.3 | Erweiterte Offenlegungspflichten | 7 |
| 2. | Nationale Umsetzung | 8 |
| 2.1 | Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) | 9 |
| 2.1.1 | Allgemeine Anforderungen | 10 |
| 2.1.2 | Anforderungen an die Organisation des Kreditgeschäftes | 11 |
| 2.1.3 | Risikoklassifizierungsverfahren | 12 |
| 2.1.4 | Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Kreditrisiken | 13 |
| 3. | Bedeutung/Auswirkung für die Banken | 15 |
| 4. | Das Ratingsystem der Sparkassenorganisation | 19 |
| 4.1 | Aufbau | 20 |
| 4.2 | Ermittlung des Kreditzinssatzes | 24 |
| 5. | Rating aus Sicht des Unternehmens | 28 |
| 6. | Der Steuerberater als Ratingberater | 30 |
| 6.1 | Qualifikation des Steuerberaters | 31 |
| 6.2 | Rechtliche Grenzen der Ratingberatung | 33 |
| 6.3 | Erstellung des Jahresabschlusses mit/ohne Prüfungshandlungen | 35 |
| 6.4 | Vier Handlungsfelder der Ratingberatung | 37 |
| 7. | Unterstützung durch den Steuerberater | 40 |
| 7.1 | Vorbereitung auf das Rating | 40 |
| 7.1.1 | Auswahl der Bank | 40 |
| 7.1.2 | Benötigte Unterlagen | 42 |
| 7.1.3 | Qualitative Unternehmensbewertung | 46 |
| 7.2 | Optimierung des Ratings | 50 |
| 7.2.1 | Kurzfristige Optimierungsmöglichkeiten | 50 |
| 7.2.1.1 | Abbau von Vorräten | 50 |
| 7.2.1.2 | Forderungsmanagement | 51 |
| 7.2.1.3 | Ausnutzung von Skonti | 52 |
| 7.2.1.4 | Abschluss geeigneter Versicherungen/Überprüfung des Versicherungsschutzes | 52 |
| 7.2.1.5 | Beziehung zur Bank | 54 |
| 7.2.2 | Langfristige Optimierungsmöglichkeiten | 55 |
| 7.2.2.1 | Reduzierung des Anlagevermögens | 55 |
| 7.2.2.2 | Umschuldung | 56 |
| 7.2.2.3 | Eigenkapitalstärkung | 57 |
| 7.2.2.4 | Aufbau eines Risikomanagementsystems | 58 |
| 7.2.2.5 | Qualitätsmanagement | 58 |
| 7.2.2.6 | Nachfolgeregelung | 59 |
| 7.3 | Finanzierungsalternativen | 60 |
| 7.3.1 | Leasing | 61 |
| 7.3.2 | Factoring | 62 |
| 7.3.3 | ABS-Transaktionen (Asset-Backed-Securities) | 63 |
| 7.3.4 | Private Equity (Beteiligungsfinanzierungen) | 64 |
| 7.3.5 | Mezzanine-Finanzierungen | 65 |
| 7.3.6 | Fördermittel | |
| 8. | Abschließende Betrachtung | 67 |
| Anhang | 69 | |
| Literatur- und Quellenverzeichnis | 62 |
Textprobe:
Kapitel 6, Der Steuerberater als Ratingberater: Prinzipiell liegt der Aufgabenschwerpunkt des Steuerberaters in der Hilfeleis-tung in Steuersachen gegenüber seinen Mandanten. Hierzu gehört insbesondere die Beratung, Vertretung und Bearbeitung in allen Steuerangelegenheiten sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuergesetzlicher Buchführungspflichten.
Neben diesen Hauptaufgaben lässt § 57 Abs. 3 StBerG wirtschaftsberatende Tätigkeiten als weitere, mit den Berufspflichten vereinbare Tätigkeiten zu. Unter dem Begriff der wirtschaftsberatenden Tätigkeit ist grundsätzlich auch die Raingberatung zu subsumieren. Generelle Aufgabe eines Ratingberaters ist es, seinen Mandanten die Bedeutung und Chancen des Ratings zu verdeutlichen und konkreten Handlungsbedarf zu ermitteln. Neben der Vorbereitung auf das Rating und der nachträglichen Analyse begleitet er das Unternehmen während des gesamten Ratingprozesses. Das bedeutet insbesondere, Hilfestellung bei der Erstellung der Unternehmenspräsentation für das Kreditgespräch, Bestimmung der kritischen, beeinflussbaren Ratingkriterien des Unternehmens und Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung dieser Kriterien und damit des gesamten Ratings. Der als Ratingberater tätige Steuerberater hat also sowohl steuerliche als auch betriebswirtschaftliche und ggf. juristische Sachverhalte zu bearbeiten.
Kapitel 6.1, Qualifikation des Steuerberaters: Um den vorgenannten Aufgaben gerecht zu werden, aber auch wegen der in der originären Steuerberatertätigkeit bestehenden engen Verzahnung von Besteuerung und wirtschaftlichen Sachverhalten, benötigt der Steuerberater neben steuerrechtlichen auch juristische und vor allem betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse.
In dem von der Bundessteuerberaterkammer veröffentlichten Anforderungsprofil des Steuerberaters sind neben dem gesamten Steuerrecht u. a. folgende notwendige Kenntnisse angeführt: Grundlagen des Zivil-, Sozial- und Wirtschaftsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Verwaltungsrechts, wesentliche Teile der Betriebswirtschaftslehre; hier insbesondere Unternehmerische Ziele in Theorie und Praxis, Grundzüge von Beschaffung, Produktion, Absatz, Organisation, Personalwesen und Unternehmensführung, Unternehmensplanung, Investitionsrechnung, Finanzierung und allgemeine Optimierungsverfahren, Handelsrechtliche und steuerliche Rechnungslegungspolitik, Kostenrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Unternehmensbewertung, Anwendung von Planungsmethoden und Fallgestaltungen, Betriebliche Entscheidungen unter Berücksichtung nationaler und internationaler Rahmenbedingungen (Standortwahl, Rechtsformwahl, Investitionsplanung, Finanzierungsplanung und weitere Entscheidungsbereiche) Darüber hinaus soll der Steuerberater über praktische Berufsfertigkeit verfügen, das heißt, die fachlichen Kenntnisse praktisch anzuwenden, den jeweiligen Sachverhalt entscheidungsreif aufzuarbeiten, Prioritäten zu setzen und Alternativlösungen zu entwickeln, den Mandanten Ratschläge und Empfehlungen verständlich und präzise vermitteln zu können.
Diesen Anforderungen sollen die in den §§ 35 bis 37 StBerG formulierten Voraussetzungen für die Bestellung als Steuerberater Rechnung tragen. Danach bilden der Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiums, aber mindestens eine Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf sowie je nach theoretischer Vorbildung eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung. Prüfungsgebiete sind nach § 37 StBerG neben steuerlichen und rechtlichen Themen auch Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, wobei allerdings nicht alle dort genannten Themen zwingend Gegenstand der Prüfung sein müssen.
Demgegenüber fordert die BStBK aufgrund der wachsenden Bedeutung einer qualifizierten betriebswirtschaftlichen Beratung, die Kenntnisse im Bereich Betriebswirtschaft im Rahmen der Steuerberaterprüfung in jedem Fall in einer separaten zusätzlichen Klausur zu überprüfen.
Darüber hinaus sind die Steuerberater gemäß § 4 Abs. 2 der Berufsordnung der Steuerberaterkammer verpflichtet, sich in dem Umfange fortzubilden, wie dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist.
Da bereits in der Vergangenheit die Beratungstätigkeit der Steuerberater eine Vielzahl ratingrelevanter Aspekte umfasste, kann die notwendige Praxiserfahrung zumindest bei Steuerberatern mit mehrjähriger Berufserfahrung angenommen werden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass Steuerberater aufgrund ihrer Ausbildung, der laufenden Fortbildung sowie langjähriger Praxiserfahrung qualifiziert sind, ihre Mandanten rund um das Thema Rating zu betreuen.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836605687
Arbeit zitieren:
Kelm, Michael April 2007: Basel II und Rating, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Deutschland, Bank, Rating, Basler Eigenkapitalvereinbarung (2001), Mindestkapitalanforderung



