Basel II und MaK - Anforderungen und Auswirkungen auf den Bankensektor
Hilfestellung durch den Steuerberater
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Stefan Sitzler
- Abgabedatum: August 2004
- Umfang: 130 Seiten
- Dateigröße: 23,2 MB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: VWA Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-8626-6
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-8626-6 P - ISBN (CD) :978-3-8324-8626-6 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Sitzler, Stefan August 2004: Basel II und MaK - Anforderungen und Auswirkungen auf den Bankensektor, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Mindestanforderungen, Anforderungen, Rating, Vorbereitung, Finanzierungsalternativen
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Diplomarbeit von Stefan Sitzler
Einleitung:
Der 1975 gegründete Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hatte bereits im Jahre 1988 umfangreiche Anforderungen an die Kreditausstattung der deutschen Kreditinstitute empfohlen. Diese Empfehlungen wurden 1992 durch Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht überführt und unter dem Begriff Basel I bekannt. Seither mussten Kreditinstitute 8 Prozent der Kreditsumme mit Eigenkapital hinterlegen.
Im Juni 1999 wurde durch das erste Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung eine Vereinfachung der Bewertung von Kreditrisiken mittels Rating vorgeschrieben.
Der aus dem englischen kommende Begriff „Rating“ bedeutet wörtlich übersetzt „Einschätzung, Bewertung“. In der Bankensprache wird darunter die Einstufung in eine bestimmte Stufe der Kreditwürdigkeit verstanden. Es dient der Ermittlung der Bonität des Kreditnehmers.
Bis dato fand keine praktische Differenzierung der Risikomarge aufgrund der Bonität der Kreditnehmer statt. Der Baseler Ausschuss veröffentlichte im Januar 2001 seine Vorschläge zur Reform der Eigenkapitalunterlegung. Die Vorschläge dieses zweiten Konsultationspapiers sind allgemein unter dem Namen Basel II bekannt geworden.
Der neue Baseler Akkord besteht im Wesentlichen aus drei Säulen, welche zugleich Rahmenbedingungen für die Banken darstellen. Der Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung ( Säule 1 ), des Bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesses ( Säule 2 ) sowie den Erweiterten Offenlegungsvorschriften ( Säule 3 ).
Mit der Neuregelung an die Mindestanforderung an die Eigenkapitalausstattung sollte der Eigenkapitalbedarf der Kreditinstitute zwar unverändert weiter bestehen, man verabschiedete sich jedoch von der Pauschalierung der Eigenkapitalunterlegung von 8 Prozent.
Ziel war es unter anderem, durch die Neugestaltung der Eigenkapitalanforderungen die bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Eigenkapitalausstattung den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ferner sollte dem gestiegenen operationellen Risiko Rechnung getragen werden.
Der wichtigste Grund für die Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen ist jedoch die Tatsache, dass die 8-Prozent-Regel seit den 90er Jahren zunehmend in die Kritik geraten ist.
Die pauschale Unterlegung mit Eigenkapital, ohne dabei das wirtschaftliche Risiko des Kredites zu betrachten, entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine betriebswirtschaftliche Risikostreuung und Risikoüberwachung. Die Kreditinstitute versprechen sich durch die Verminderung der Diskrepanz zwischen Anforderungen an das ökonomische Eigenkapital aus der betriebswirtschaftlichen Sicht aufgrund der Risikostreuung und an das regulatorische Eigenkapital eine Erleichterung bei der Höhe des erforderlichen Eigenkapitals.
Zur ausführlicheren Beurteilung ist eine genaue Messung der Bonität eines Kreditnehmers notwendig. Nach Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Zahlungsverpflichtung muss das Kreditinstitut einen Kredit mit 1,6% bis 12% Eigenkapital absichern.
Banken werden auf Grund der zweiten Säule der Eigenkapitalvereinbarung, dem bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess, zukünftig stärker auf Ihre Eigenkapitalausstattung sowie der damit verbundenen Risiken überprüft werden.
Um das eigene Risiko ermitteln zu können, muss die Bank folgende vier Risikoarten messen und beurteilen.
Zum einen das Kreditrisiko, wonach Kredite nicht mehr, nicht fristgerecht oder gar nicht mehr zurückgezahlt werden.
Dem Marktpreisrisiko, welches sich aus Kursschwankungen und Zinsänderungen bei kurzfristig gehaltenen Wertpapieren ergibt.
Dem Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, welches das Risiko steigender Zinsaufwendungen für die Einlage von Kundengeldern auf Tagesgeldkonten absichern soll, sowie den sonstigen Risiken.
Die dritte Säule von Basel II sieht vor, dass auch der Markt Anreize für die Banken schaffen soll, ihr Risikomanagement in Ordnung zu halten und laufend zu verbessern. Im Wesentlichen sind alle Informationen für andere Marktteilnehmer transparent zu gestalten. Außenstehende sollen einen Einblick in die Risikosituation und das Verhältnis von Risiko und Eigenkapital in der jeweiligen Bank bekommen.
Diese Informationen sollen dann als Entscheidungshilfe genutzt werden.
Die dritte Säule gliedert sich wiederum in vier Offenlegungsbereiche.
Der Anwendung der Eigenkapitalvorschriften, der Angaben zur Eigenkapitalstruktur, den Informationen über eingegangene Risiken sowie den Hinweisen auf die Eigenkapitalausstattung.
Inhaltsverzeichnis:
| Abkürzungsverzeichnis / Rechtsquellenverzeichnis | V | |
| Anhang | VII | |
| 1. | Einleitung und Historie | 1 |
| 1.1 | Erste Säule | 2 |
| 1.2 | Zweite Säule | 3 |
| 1.3 | Dritte Säule | 3 |
| 2. | MAK`s | 4 |
| 2.1 | Mindestanforderungen der BAFin | 4 |
| 2.2 | Allgemeine Anforderungen | 5 |
| 2.2.1 | Anforderungen an die Geschäftsleitung | 5 |
| 2.2.2 | Kreditrisikostrategie | 5 |
| 2.2.3 | Organisationsrichtlinien | 6 |
| 2.2.4 | Qualifikation der Mitarbeiter | 7 |
| 2.2.5 | Kreditgeschäften in neuartigen Produkten | 7 |
| 2.2.6 | Anforderungen an die Dokumentation | 7 |
| 2.3 | Organisation des Kreditgeschäftes | 8 |
| 2.3.1 | Funktionstrennung | 8 |
| 2.3.2 | Votierung | 8 |
| 2.3.3 | Anforderungen an die Prozesse | 8 |
| 2.3.3.1 | Kreditgewährung | 10 |
| 2.3.3.2 | Kreditweiterbearbeitung | 10 |
| 2.3.3.3 | Kreditbearbeitungskontrolle | 10 |
| 2.3.3.4 | Intensivbetreuung | 11 |
| 2.3.3.5 | Behandlung von Problemkrediten | 11 |
| 2.3.3.6 | Risikovorsorge | 11 |
| 2.4 | Risikoklassifizierungsverfahren | 12 |
| 2.5 | Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken im Kreditgeschäft | 12 |
| 2.5.1 | Allgemeine Anforderungen an die Verfahren | 12 |
| 2.5.2 | Verfahren zur Früherkennung von Risiken | 13 |
| 2.5.3 | Begrenzung der Risiken im Kreditgeschäft | 13 |
| 2.5.4 | Berichtswesen / Rechts- und Betriebsrisiken | 14 |
| 2.6 | Auslagerungen | 15 |
| 2.7 | Prüfungen | 15 |
| 2.7.1 | Abschlussprüfung | 16 |
| 3. | Bedeutung für die Banken | 16 |
| 4. | Umsetzung der Vorschriften / Anforderungen mittels Rating | 16 |
| 5. | Das Firmenkundenrating der Volks- und Raiffeisenbanken: BVR II-Rating | 19 |
| 5.1 | Aufbau | 19 |
| 5.2 | Quantitative Faktoren | 21 |
| 5.2.1 | Komponenten | 21 |
| 5.2.2 | Kennzahlenanalyse | 21 |
| 5.3 | Qualitative Faktoren | 24 |
| 5.3.1 | Ratingkriterien | 24 |
| 5.3.1.1 | Management | 25 |
| 5.3.1.2 | Markt | 26 |
| 5.3.1.2 | Kundenbeziehungen | 27 |
| 5.3.1.3 | Wirtschaftliche Verhältnisse | 27 |
| 5.3.1.4 | Weitere Unternehmensentwicklung | 28 |
| 5.4 | Vorbereitung auf das Rating: | 28 |
| 5.4.1 | Notwendige Unterlagen | 29 |
| 5.4.2 | Bankinterner Ratingablauf | 31 |
| 5.4.2.1 | Kreditantrag | 31 |
| 5.4.2.2 | Einreichung der Unterlagen | 32 |
| 5.4.2.3 | Kreditgespräch | 32 |
| 5.4.2.4 | Unternehmensbesichtigung | 33 |
| 5.4.2.5 | Rating-Analyse | 34 |
| 5.4.2.6 | Kreditabschluss | 34 |
| 5.4.2.7 | Rating-Ergebnis/ Noten und Bewertungsskalen | 35 |
| 5.4.2.8 | Ermittlung der Rating-Note | 36 |
| 5.5 | Ermittlung des Kreditzinssatzes | 37 |
| 5.6 | Bedeutung für die Kreditvergabe / Kreditbehandlung | 38 |
| 5.7 | Auswirkungen auf die Bankenlandschaft | 39 |
| 6. | Rating-Advisory | 40 |
| 7. | Der Steuerberater als Rating-Advisor | 42 |
| 7.1 | Qualifikation des Steuerberaters | 42 |
| 7.2 | Unterstützung durch den Steuerberater | 43 |
| 7.2.1 | Auswahl der richtigen Bank | 44 |
| 7.2.2 | Aufbereitung / Erstellung der Unterlagen für das Quantitative Rating | 44 |
| 7.2.2.3 | Jahrsabschluss / Jahresabschlussanalyse | 45 |
| 7.2.2.3.1 | Aufbereitung/Erstellung einer geeigneten Bilanz | 46 |
| 7.2.2.3.2 | Aufbereitung / Erstellung einer geeigneten G+V | 49 |
| 7.2.2.4 | Aufbereitung / Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen | 50 |
| 7.2.2.5 | Aufbereitung / Erstellung eines Strategiepapiers | 53 |
| 7.2.2.6 | Aufbereitung / Erstellung eines Businessplanes | 55 |
| 7.2.2.7 | Aufbereitung / Erstellung von Planungsrechnungen | 57 |
| 7.3 | Optimierung des Ratings | 57 |
| 7.3.1 | kurzfristige Optimierung des Ratings | 58 |
| 7.3.1.1 | Abbau von Vorräten | 58 |
| 7.3.1.2 | Ausnutzung von Skonti | 59 |
| 7.3.1.3 | Nachfolgepolitik | 59 |
| 7.3.1.4 | Kundenzahlungen | 60 |
| 7.3.1.5 | Beziehung zur Bank | 60 |
| 7.3.1.6 | Forderungsmanagement | 60 |
| 7.3.1.7 | Wechselfinanzierung | 61 |
| 7.3.2 | langfristige Optimierung des Ratings | 61 |
| 7.3.2.1 | Reduzierung des Anlagevermögens | 61 |
| 7.3.2.2 | Umschuldung | 62 |
| 7.3.2.3 | Aufbau eines Risikomanagementsystems | 62 |
| 7.3.2.4 | Gewinnthesaurierung | 63 |
| 7.3.2.5 | Kapitalerhöhung | 63 |
| 7.3.2.6 | Aufbau eines Controlling-Systems | 63 |
| 7.3.2.7 | Einführung einer Balanced Scorecard | 64 |
| 7.3.2.8 | Qualitätsmanagement | 65 |
| 7.3.2.9 | Steigerung der Kundenzufriedenheit | 66 |
| 7.3.3.0 | Ausbau vorhandener und Aufbau neuer Kernkompetenzen | 67 |
| 7.4 | Finanzierungsalternativen | 68 |
| 7.4.1 | Leasing | 68 |
| 7.4.2 | Poolbildung | 70 |
| 7.4.3 | Private Equity | 70 |
| 7.4.3.1 | Venture Capital | 71 |
| 7.4.3.2 | Mezzanine-Kapital | 71 |
| 7.4.3.3 | Private Placements | 71 |
| 7.4.4 | Beantragung von Fördermittel | 72 |
| 8. | Abschließende Betrachtung | 73 |
| 9. | Der Steuerberater ist gefordert | 74 |
| Literaturverzeichnis | 76 | |
| Erklärung zur Diplomarbeit | 121 |
Da auch die Eigenkapitalgeber an der Verzinsung Ihres Geldes und somit an einer entsprechenden Rendite interessiert sind, muss eine Verzinsung der Gelder bei der Kalkulation der Kreditkosten berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen werden als Eigenkapitalkosten bezeichnet. Die Risikokosten sind mit Versicherungsprämien vergleichbar. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Gelder nicht oder nicht vollständig zurückgezahlt werden. Für solche Risiken fordern die Banken sog. Risikoprämien, welche als Risikokosten in der Ermittlung des Mindestzinssatzes ihre Berücksichtigung finden. 111 5.6 Bedeutung für die Kreditvergabe / Kreditbehandlung Auf Grund der Ausgangssituationen der deutschen Unternehmen besteht tendenziell die Gefahr, dass sich die Kreditaufnahmen verteuern werden. Vor allem gilt dies für Unternehmen, die bereits schlecht geratet wurden bzw. in der nächsten Zeit mit einem schlechten Rating rechnen müssen. Wie aus der Tabelle im Anhang zu entnehmen ist, verteuert sich der Zinssatz mit zunehmender Ratingklasse überproportional. 112 Gute Schuldner werden bessere Kreditkonditionen erhalten und schlechte Schuldner müssen sich auf schlechtere Konditionen einstellen. 113 Die renommierte Agentur Standard & Poor`s geht von Zinszuschlägen aus, die vom Rating-Ergebnis abhängen. 114 Bei der bisherigen Kreditvergabe subventionierten die Unternehmen mit viel Bonität die schlechten Unternehmen. Die durch Basel II unterschiedlich hohen Eigenkapitalkosten werden sich direkt auf die Kreditkonditionen auswirken bzw. in der Kalkulation des Kreditinstitutes entsprechende Berücksichtigung finden. Man kann davon ausgehen, dass sich die Kreditzinsspanne weiterhin ausdehnen wird. 115 Die Kreditnehmerbonität wird daher direkte Auswirkungen auf die Kreditkonditionen haben. 116 [...]
Eine entsprechende Skala beinhaltet der Anhang dieser Arbeit Das Resultat dieser Rating-Skala ist die Vergleichbarkeit der Ratings der zwischen den einzelnen Bankengruppen und der von Rating-Agenturen verwendeten Methoden. Ferner wird eine auf die individuelle Bonitätsbeurteilung abgestimmte Kreditvergabe bzw. Kreditverzinsung möglich. 109 Die Ratingnoten und die damit verbundenen Ratingklassen können von Bank zu Bank abweichen. 110 5.5 Ermittlung des Kreditzinssatzes Bei der Ermittlung des entsprechenden Kreditzinssatzes orientiert sich die Bank nach Basel II an den folgenden Punkten: Einstandskosten + Standardstückkosten + Eigenkapitalkosten + Risikokosten = Mindestzinssatz Die Einstandskosten sind quasi die Einkaufspreise der Banken. Hierzu sind die Geldmarkt- und Kapitalmarktsätze heranzuziehen, zu welchen die Banken das Geld besorgen können. Zu den Standartstückkosten zählen alle Kosten, die mit der Kreditvergabe in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen z.B. die Kosten für die Sicherheitsbestellung und den Vertragsabschluss, das Kundengespräch, den Kosten für die laufende Überwachung und Betreuung des Kunden sowie die Kosten für die Bonitätsprüfung. Eine Ausweitung dieser Kosten wird lediglich im Rahmen der neu hinzukommenden Kosten für das Ratingverfahren erfolgen. [...]
Das Gesamtergebnis der Auswertung ist in eine Ratingskala mit 25 Klassen zu übertragen, aus welcher die jeweilige statistische Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites erkennbar hervorgehen muss. Beim BVR-II-Mittelstandsrating mindert sich die Zahl der Klassen auf 20. Hiervon stellen 15, die so genannten Gutklassen und 5, die so genannten Ausfallklassen dar. Diese Minderung der Klassen ergibt sich daraus, dass die Klasse 0 von den mittelständigen Unternehmen nicht erreicht werden kann. 106 Sie ist ausschließlich für den Bund, die Länder und die Kommunen reserviert. 107 Die Bewertungsskala dient als zentraler Baustein des Ratings, da mit Ihrer Hilfe die Kommunikation mit dem Kreditnehmer abläuft. Die Bewertungsskala wird ferner in bankinternen Controllingsystemen sowie der Zinsfindung eingesetzt werden. Auch die Staffelung der zukünftigen Baseler Eigenkapitalunterlegung beruht auf der Klassifikation der gerateten Kreditnehmer. [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832486266
Arbeit zitieren:
Sitzler, Stefan August 2004: Basel II und MaK - Anforderungen und Auswirkungen auf den Bankensektor, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Mindestanforderungen, Anforderungen, Rating, Vorbereitung, Finanzierungsalternativen



