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Private Rente - aber wie?

Kritische Würdigung der aktuellen Möglichkeiten

Private Rente - aber wie?
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Matthias Basile
  • Abgabedatum: Mai 2007
  • Umfang: 49 Seiten
  • Dateigröße: 354,5 KB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Deutschland
  • Originaltitel: Beurteilung ausgewählter Anlageformen zur privaten Alterssicherung
  • Bibliografie: ca. 31
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-0423-9
  • ISBN (CD) :978-3-8366-0423-9 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Basile, Matthias Mai 2007: Private Rente - aber wie?, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Deutschland, Private Altersversorgung, Altersvorsorge, Rente, Versicherung

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Bachelorarbeit von Matthias Basile

Einleitung:

Kaum ein Thema bewegt derzeit die Finanzberatung und auch die öffentliche Diskussion und Politik mehr als die private Alterssicherung. Fast täglich sind neue Meldungen über mögliche Reformschritte und deren Auswirkungen zu verzeichnen.

An den Finanzmärkten wird eine nahezu unüberschaubare Menge an Anlageformen zur privaten Alterssicherung angeboten. Diese macht es für den potentiellen Vorsorger fast unmöglich, die individuell beste Anlageform oder die beste Kombination aus mehreren Anlageformen zu finden.

Die vorliegende Arbeit systematisiert die am Markt auftretenden Anlageformen, beschreibt diese und nimmt anschließend eine Bewertung vor. Dabei fließen mehrere Bewertungskriterien in die Gesamtbeurteilung ein. Ein besonderes Augenmerk ist auf die staatliche Förderung gerichtet.

Weiterhin wird dargestellt, warum Wohneigentum zur Alterssicherung beiträgt und wie durch eine Photovoltaik-Anlage ein Liquiditätszufluss aus einer Immobilie erzielt werden kann.

Im Ergebnis wird die Vorteilhaftigkeit von staatlich geförderten Anlageformen begründet, gleichzeitig werden jedoch auch die Vorteile von nicht geförderten Anlagen aufgezeigt.

Für die Vielzahl der heutigen Rentner besteht die Altersversorgung im Wesentlichen aus der gesetzlichen Rente, die in der Regel auch zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht.

Die demographische Entwicklung der letzten Jahrzehnte erforderte mehrere Rentenreformen (Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors, Koppelung an die Entwicklung der Nettolöhne, Erhöhung des Renteneintrittalters), die immer das Ziel hatten, die gesetzliche Rente im Umlageverfahren finanzierbar zu halten. Auch die Änderungen bei der Besteuerung der Renten reduzierten im Ergebnis die Nettorenten, ebenso wie die Pflicht zur Zahlung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Im Ergebnis stiegen die Renten in den letzten Jahren nicht mehr, so dass die Inflation die Kaufkraft der Rente sukzessive minderte. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die gesetzliche Rente für heute Erwerbstätige nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Die immer älter werdende Bevölkerung Deutschlands führt somit zunehmend zu Finanzierungsproblemen bei dem in der staatlichen Rente vorherrschenden Umlageverfahren.

In der vorliegenden Arbeit sollen in Kapitel 2 zunächst verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersversorgung vorgestellt werden. Anschließend werden in Kapitel 3 Vergleichskriterien eingeführt und die vorher genannten Anlageformen beurteilt. Abschließend erfolgt in Kapitel 4 eine Zusammenfassung der Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1. Demographie bedingt die Notwendigkeit der privaten Alterssicherung 1
2. Produkte zur privaten Alterssicherung 3
2.1 Die staatliche Förderung der Altersvorsorge 4
2.2 Kapitalbildende Versicherungen 9
2.3 Beteiligungen und gewerbliche Einkünfte 11
2.4 Bankanlagen 13
2.5 Immobilien 14
3. Beurteilung der Anlageformen 17
3.1 Definition der Kriterien 17
3.2 Staatlich geförderte Anlageformen 19
3.3 Kapitalbildende Versicherungen 22
3.4 Geschlossene Fonds 24
3.5 Offene Fonds 25
3.6 Gewerbliche Einkünfte 27
3.7 Bankanlagen 30
3.8 Immobilien 31
4. Zusammenfassende Beurteilung 34
5. Literaturverzeichnis 36

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1. Demographie bedingt die Notwendigkeit der privaten Alterssicherung 1
2. Produkte zur privaten Alterssicherung 3
2.1 Die staatliche Förderung der Altersvorsorge 4
2.2 Kapitalbildende Versicherungen 9
2.3 Beteiligungen und gewerbliche Einkünfte 11
2.4 Bankanlagen 13
2.5 Immobilien 14
3. Beurteilung der Anlageformen 17
3.1 Definition der Kriterien 17
3.2 Staatlich geförderte Anlageformen 19
3.3 Kapitalbildende Versicherungen 22
3.4 Geschlossene Fonds 24
3.5 Offene Fonds 25
3.6 Gewerbliche Einkünfte 27
3.7 Bankanlagen 30
3.8 Immobilien 31
4. Zusammenfassende Beurteilung 34
5. Literaturverzeichnis 36

Textprobe:

Kapitel 3.2, Staatlich geförderte Anlageformen:

Da mehrere der in den folgenden Kapiteln beschriebenen Anlageformen sowohl als staatlich geförderte Variante als auch als nicht geförderte Variante existieren, soll in diesem Kapitel vorab die staatliche Förderung allgemein beurteilt werden, spezifischere Beurteilungen folgen in den späteren Kapiteln.

Bei Riester-Verträgen ist zunächst die hohe Komplexität des Themas für den Anleger zu bemerken. Aufgrund der privatwirtschaftlichen Organisation bieten sich dem Anleger zahlreiche verschiedene Möglichkeiten, zum einen die drei Anlageformen Versicherung, Banksparplan und Fondssparen, zum anderen verschiedene Tarife und Vertragsausgestaltungen. Hinzu kommen die Abwicklungsmodalitäten Zulagenantrag (muss seit 2005 nur noch bei Änderung der Daten neu eingereicht werden) und Sonderausgaben-Abzug, die für den Anleger Verwaltungsaufwand darstellen. Dies hat dazu geführt, dass bisher nur ca. 50% der Zulagenberechtigten ihre Zulage beantragt haben.

Auch die Möglichkeit zur Kapitalentnahme für den Immobilienerwerb dürfte aufgrund ihrer zahlreichen Einschränkungen kaum genutzt werden. Zum einen existieren sowohl Mindest- als auch Maximalbeiträge für die Kapitalentnahme, zum anderen muss der Sparer neben der Rückzahlung des entnommenen Betrages zusätzlich weiterhin seine Altersvorsorge-Beiträge erbringen, so dass man nicht von einer vollständigen Gleichstellung zwischen angespartem Kapital und Immobilienbesitz sprechen kann. Somit entsteht auch eine doppelte Liquiditätsbelastung in der Rückzahlungsphase.

Zusammen mit der Intransparenz der Renditeberechnung und den beschränkten Verfügungsmöglichkeiten (Rückzahlungspflicht der staatlichen Förderung, wenn der Sparer im Rentenalter Deutschland verlässt; eingeschränkte Vererbbarkeit) führen die oben genannten Nachteile zu einer bislang vergleichsweise geringen Verbreitung der Riester-Rente in der Bevölkerung.

Positiv zu erwähnen ist die einkommensunabhängige Förderung durch Zulagen, die auch Geringverdienern die Möglichkeit gibt, eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht für Selbständige.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die staatliche Förderung durch die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen (bis 2008) und durch die höheren einzahlbaren Beträge stärker ausgeprägt als bei der Riester-Rente, so dass sie für den Sparer eine höhere Rendite und Rentenauszahlung bringt (außer bei Geringverdienern, bei denen es durch die einkommensunabhängige Prämienzahlung möglich ist, dass diese höher als der Steuervorteil ist).

Zudem ist die Abwicklung für den Sparer einfacher als bei Riester-Verträgen, da die Sparbeiträge direkt vom Arbeitgeber aus dem Bruttogehalt überwiesen werden. Somit entfällt die Geltendmachung bei der Einkommenssteuer ebenso wie die Beantragung einer Zulage. Damit ergibt sich jedoch, dass die staatliche Förderung umso stärker ausfällt, je höher der Steuersatz des Anlegers ist, was auch zu Mitnahmeeffekten führt.

Weiterhin ist anzumerken, dass die betriebliche Altersvorsorge die Bruttoeinnahmen des Sparers und somit die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung mindert. Somit reduziert die betriebliche Altersvorsorge die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und somit auch den Rentenanspruch. Da die Rendite der gesetzlichen Rente jedoch niedriger als die der betrieblichen Altersvorsorge ist, ist diese Tatsache eher als Vorteil zu werten, zumindest in Bezug auf die Altersrente. Betroffen sind jedoch auch die Hinterbliebenenversorgung und die Rente wegen Erwerbsminderung.

Nachteilig bei der betrieblichen Altersversorgung ist die eingeschränkte Portabilität beim Wechsel des Arbeitgebers, die dazu führen kann, dass der Anleger bei jedem Arbeitgeber-Wechsel einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließen muss und somit erneut Kosten verursacht, die die Gesamtrendite mindern.

Aus Rentenbezügen aus der betrieblichen Altersversorgung sind von gesetzlich Krankenversicherten Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Im Gegenzug sind Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bis 2008 von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Diese Modalität ähnelt der nachgelagerten Besteuerung.

Da Rürup-Verträge bisher nur als Versicherungen am Markt üblich sind, erfolgt deren Beurteilung im Kapitel 3.3.

Kapitel 3.3, Kapitalbildende Versicherungen:

Die in diesem Abschnitt getroffenen Aussagen gelten neben den Lebens- und Rentenversicherungen auch für die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktversicherung.

Die Gesamtrendite einer kapitalbildenden Versicherung wird maßgeblich durch das Verhältnis zwischen Risikobeitrag und Sparbeitrag bestimmt. Bei Lebensversicherungen wird durch den Risikobeitrag das Todesfallrisiko bezahlt. Dies entfällt bei der Rentenversicherung, stattdessen fällt jedoch ein Beitrag für das Langlebigkeitsrisiko an, da die Versicherung eine lebenslange Rente garantiert. Somit fällt bei Lebensversicherungen die Rendite mit zunehmendem Beitrittsalter, bei Rentenversicherungen verhält es sich genau umgekehrt. Weiterhin sind aus dem Beitrag die Kosten der Versicherung zu decken. Diese liegen bei ca. 10-20% der eingezahlten Beiträge.

Die Rendite des Sparanteils liegt derzeit zwischen 4% und 5%, die Gesamtrendite der Versicherungen (Auszahlphase unberücksichtigt), bei ca. 3%. Bei staatlich geförderten Produkten steigt die Rendite auf bis zu 6%.

Bezüglich der Beitragshöhe und der Laufzeit sind Versicherungen eine flexible Anlageform. Auch Beitragsfreistellungen und Kündigungen sind möglich, ebenso ist eine Hinterbliebenenversorgung beliebig wählbar.

Die Flexibilität reduziert sich jedoch bei staatlich geförderten Versicherungsformen, da sowohl die Beiträge als auch die Laufzeit reglementiert sind. Weiterhin ist die Flexibilität dadurch beschränkt, dass bei der betrieblichen Altersversorgung der Arbeitgeber sowohl den Anbieter als auch den Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung vorschreiben darf. Bei Riester- und Rüruprenten ist die Kündigung vor dem Rentenalter nicht möglich, zumindest nicht ohne Verlust der staatlichen Förderung. Das Guthaben eines Riester-Vertrages kann jedoch auf den Vertrag eines anderen Anbieters übertragen werden. Auch die Hinterbliebenenversorgung ist bei allen Varianten der staatlich geförderten Versicherung eingeschränkt.

Durch die garantierte Mindestverzinsung handelt es sich bei kapitalbildenden Versicherungen um eine gut kalkulierbare und somit sichere Anlageform. Die festgeschriebenen Anlagegrundsätze und die vorsichtige Anlagepolitik der Versicherungsgesellschaften sorgen für eine sehr geringe Volatilität der jährlichen Renditen. Diese Aussagen gelten jedoch nicht für fondsgebundene Versicherungen, deren Rendite von den ausgewählten Fonds abhängt. Die Garantiebeträge machen die Lebens- und Rentenversicherungen prinzipiell unabhängig von der zukünftigen demographischen Entwicklung. Eine sich erhöhende Lebenserwartung führt allerdings tendenziell zu sinkenden Überschussanteilen in der Rentenversicherung, da die Tarife mit den Sterbetafeln bei Vertragsabschluss kalkuliert sind, diese Sterbetafeln sich bis zum Rentenbeginn jedoch verändern können. Somit kann die Gültigkeit der „Asset Meltdown“-Hypothese für Versicherungen nicht widerlegt werden.

Der Verwaltungsaufwand einer kapitalbildenden Versicherung ist sehr gering. Nur bei riestergeförderten Produkten ist einmalig ein Zulagenantrag auszufüllen. Riester- und rürupgeförderte Versicherungen müssen jährlich bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, um die Steuervorteile zu erreichen.

Private Lebens- und Rentenversicherungen, die weder riester- noch rürupgefördert sind, werden durch die hälftige Besteuerung bei Versicherungsablauf nach dem 60. Lebensjahr steuerlich begünstigt. Die lebenslange Rente einer Rentenversicherung muss nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Die kapitalbildende Versicherung ist somit eine sichere, flexible und einfach handhabbare Form der privaten Alterssicherung, die umfassende staatliche Förderungen nutzbar macht. Die Rendite der Anlageform an sich ist begrenzt, erhöht sich jedoch deutlich unter Einbeziehung der staatlichen Förderung um bis zu 2%. Bemerkenswert ist die lebenslang garantierte Rente. Riestergeförderte Produkte und die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung haben derzeit einen höheren Steuervorteil als rürupgeförderte Produkte, Riesterprodukte bieten zudem die Möglichkeit einer teilweisen Kapitalentnahme und sind somit flexibler.

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Arbeit zitieren:
Basile, Matthias Mai 2007: Private Rente - aber wie?, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Deutschland, Private Altersversorgung, Altersvorsorge, Rente, Versicherung

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