Industrieversicherungen als Teil des Risikomanagementprozesses in Unternehmen
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Patrick Adler
- Abgabedatum: Juni 2010
- Umfang: 62 Seiten
- Dateigröße: 896,9 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: BA Hessische Berufsakademie - Standort Kassel Deutschland
- Bibliografie: ca. 39
- ISBN (eBook): 978-3-8428-0464-7
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Adler, Patrick Juni 2010: Industrieversicherungen als Teil des Risikomanagementprozesses in Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Industrieversicherung, Risikomanagement, Versicherungsmanagement, Risikomanagementprozess, Risikotransfer
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Bachelorarbeit von Patrick Adler
Einleitung:
Es gibt eine Vielzahl von Risiken, die auf Unternehmen als Marktteilnehmer einwirken können. Risiken entstehen nicht nur aus Managementfehlern. Die wirtschaftliche Existenz eines Unternehmens wird vielmehr von Natur- und/oder Umwelteinflüssen bedroht. Die Umwelteinflüsse werden zudem ständig dynamischer und globaler, so dass eine präzise mittel- oder langfristige Unternehmensplanung so gut wie unmöglich scheint. Die Wirkung eingetretener Risiken wird immer im Jahresabschluss sichtbar sein und damit in den Finanzkennzahlen, die das Rating der Banken und Versicherungsunternehmen beeinflussen. Risiken gleich welcher Art rücken deshalb mehr und mehr in den Blickpunkt unternehmerischer Überlegungen. Ein gut implementiertes Risikomanagement wird deshalb für Unternehmen als Sicherungsinstrument der Überlebensfähigkeit am Markt essentiell. Es leistet einen Beitrag, damit unternehmerische Entscheidungen unter Unsicherheit an Qualität gewinnen.
Versicherungslösungen haben schon immer ihren Platz in den Unternehmen. Erhalten sie auch die entsprechende Beachtung? Bisher wurden Versicherungsmanagement und Risikomanagement eher isoliert betrachtet. Zunehmend aber wird von den Unternehmen erkannt, dass Versicherungen und Risikomanagement einander bedingen. Eine verantwortungsbewusste Unternehmensleitung muss sich daher mit dem Thema Versicherungen zwingend befassen.
Welchen Beitrag aber können Versicherungen im Risikomanagementprozess einnehmen? Wann ist es empfehlenswert ein Risiko zu versichern oder es selbst zu tragen? Der Grundsatz, wer einen Schaden erleidet, soll auch dessen Verlust tragen, kann für die Wirtschaft nicht zweckmäßig sein und sie ausbremsen. Das Ziel dieser Arbeit ist es, mögliche Risiken für Unternehmen und deren Möglichkeit zur Übertragung auf Versicherungsunternehmen zu beschreiben. Das vielfältige Angebot an Versicherungslösungen lässt es nicht sinnvoll erscheinen, jeden am Versicherungsmarkt angebotenen Typus zu erwähnen. Für Unternehmen wichtige Versicherungssparten werden auszugsweise charakterisiert und den Unternehmensrisiken zugeordnet. Weiterhin wird anhand von empirischen Untersuchungen belegt, welche Bedeutung das Versicherungsmanagement in Unternehmen genießt. In dem Zusammenhang wird auch analysiert werden, in welcher organisatorischen Form das Versicherungsmanagement vom kleinen Ein-Mann-Unternehmen bis zum global agierenden Konzern integriert werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | EINLEITUNG | 1 |
| 2. | RISIKOMANAGEMENT | 3 |
| 2.1 | DEFINITION DES RISIKOBEGRIFFS | 3 |
| 2.2 | NOTWENDIGKEIT UND NUTZEN DES RISIKOMANAGEMENTS | 3 |
| 2.3 | DER RISIKOMANAGEMENTPROZESS | 5 |
| 2.3.1 | Risikoidentifikation | 6 |
| 2.3.2 | Risikobewertung | 7 |
| 2.3.3 | Risikosteuerung | 9 |
| 2.3.4 | Risikokontrolle | 13 |
| 3. | RISIKOKATEGORIEN UND RISIKOFELDER | 14 |
| 3.1 | EMPIRISCHE STUDIE DER RMCE RISKCON GMBH | 14 |
| 3.2 | STRATEGISCHE RISIKEN | 17 |
| 3.3 | MARKTRISIKEN | 17 |
| 3.4 | FINANZRISIKEN | 18 |
| 3.5 | POLITISCHE, RECHTLICHE UND GESELLSCHAFTLICHE RISIKEN | 19 |
| 3.6 | RISIKEN AUS CORPORATE GOVERNANCE | 19 |
| 3.7 | LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN | 20 |
| 3.8 | WECHSELWIRKUNGS- UND RÜCKKOPPLUNGSEFFEKTE | 21 |
| 4. | INDUSTRIEVERSICHERUNGEN ALS RISIKOTRANSFERMAßNAHME | 23 |
| 4.1 | CHARAKTERISTIKA UND NUTZEN EINER VERSICHERUNG | 23 |
| 4.2 | KRITERIEN DER VERSICHERBARKEIT | 25 |
| 4.3 | UNTERSCHIEDE ZWISCHEN INDUSTRIE- UND PRIVATVERSICHERUNGEN | 27 |
| 4.4 | VERSICHERUNGSSPARTEN IM ÜBERBLICK | 28 |
| 4.4.1 | Sachversicherung | 29 |
| 4.4.2 | Haftpflichtversicherung | 30 |
| 4.4.3 | Transportversicherung | 32 |
| 4.4.4 | Technische Versicherungen | 34 |
| 4.4.5 | Betriebsunterbrechungsversicherung | 35 |
| 4.4.6 | Rechtsschutzversicherung | 36 |
| 4.4.7 | Kreditversicherungen | 36 |
| 4.5 | GRENZEN DER VERSICHERBARKEIT | 36 |
| 5. | VERSICHERUNGSMANAGEMENT IN INDUSTRIEUNTERNEHMEN | 38 |
| 5.1 | DIE BEDEUTUNG DES VERSICHERUNGSMANAGEMENTS | 38 |
| 5.2 | ORGANISATORISCHE EINORDNUNG DES VERSICHERUNGSMANAGEMENTS | 41 |
| 5.3 | DIE OPTIMALE VERSICHERUNGSSTRATEGIE | 42 |
| 5.4 | VERSICHERUNGSPROGRAMME | 46 |
| 5.4.1 | Unkoordinierte Versicherungsprogramme | 47 |
| 5.4.2 | Koordinierte Versicherungsprogramme | 48 |
| 5.4.3 | Integrierte Versicherungsprogramme | 49 |
| 6. | SCHLUSSBETRACHTUNG | 51 |
| Literaturverzeichnis. | 53 | |
| Quellenverzeichnis | 56 |
Textprobe:
Kapitel 4.4.3, Transportversicherung:
Die Transportversicherung umfasst die Transportarten Kaskoversicherung, Verkehrshaftungsversicherung und die Güterversicherung. Die Kaskoversicherung ist mit Ausnahme der Kfz-Kaskoversicherung für ein durchschnittliches Industrieunternehmen nicht von Bedeutung, da kein Versicherungsbedarf besteht. Ebenso ist die Verkehrshaftungsversicherung für Industrieunternehmen nicht relevant, da sie als eine Berufshaftpflichtversicherung für Spediteure und Frachtführer deren Versicherungsschutz regelt.
Die größte Bedeutung wird der Güter- bzw. Warentransportversicherung beigemessen, denn Güteraustausch ist ohne den Transport von Waren kaum möglich. Die meisten Arten sind Allgefahrendeckungen, wobei trotzdem einige wenige Gefahren ausgeschlossen werden, diese aber bei Bedarf gegen eine Mehrprämie mitversichert werden können. Die Ausschlüsse sind:
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse; - Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen; - Streik, Aussperrung, Sabotage.
Der Versicherungsumfang schließt das transitorische (alle Warenbewegung inkl. Retouren bei Reklamationen) und das stationäre (Zwischenlagerung) Risiko ein durch:
- Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Transportgutes; - Havarieschäden, wenn in einer Gefahrensituation des Transportmittels (Schiff) Teile der Ware beschädigt werden, um die Gefahrensituation abzuwenden.
Nicht versichert sind Materialfehler des versicherten Gutes, Mängel und Fehler der handelsüblichen Verpackung, eine unsachgemäße Verladung sowie Vermögensschäden infolge einer Betriebsunterbrechung wegen verspäteter Lieferung.
Bei der Güterversicherung stellt sich die Frage, wer den Versicherungsschutz einzukaufen hat. In der Regel sorgt derjenige für Versicherungsschutz, wem die Gefahrtragung obliegt. Diese kann vertraglich frei vereinbart werden. Gerade im internationalen Güterverkehr haben sich zur Vereinheitlichung der Pflichten von Käufer und Verkäufer internationale Handelsklauseln (International Commercial Terms, kurz: INCOTERMS) bewährt. Für den Versicherungsnehmer kann dennoch ein versicherungswürdiges Interesse vorliegen, auch wenn er die Gefahr nicht trägt. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsschutz des Versenders aufgrund bisheriger Erfahrungen unzureichend war und er letztlich der Leidtragende war. Wenn der eingekaufte Versicherungsschutz des Versenders den Anforderungen des Versicherungsnehmers bezüglich Deckungssumme oder Deckungsumfang nicht genügt, kann ebenso ein zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein.
Für Industrieunternehmen, die unabhängig von der Gefahrtragung, den Warentransport in ihrem Interesse versichern wollen, bietet sich eine umfassende Transportversicherung an. Dieser durchgehende Transportvertrag versichert alle Versendungen, Bezüge und Retouren.
Mit dieser Form ergibt sich für das Industrieunternehmen eine Reihe von Vorteilen:
- Einer nach den eigenen Vorstellungen gestalteten Versicherungsvertrag; - Sein Transportversicherer reguliert Schäden, unabhängig vom Verschulden des Spediteurs (der Transportversicherer stellt beim Verschulden Regressansprüche an den Spediteur); - Kostengünstigerer Versicherungsschutz als beim Spediteur/Frachtführer; - Geringerer Administrationsaufwand, da keine Einzellieferungen mehr gemeldet werden müssen (Umsatz dient als Prämienberechnungsbasis).
Bei der Transportversicherung herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit zwischen den Vertragsparteien. Zu einer Pflichtversicherung wird die Transportversicherung in der Regel bei Exportgeschäften. In diesem Fall muss der Nachweis über Transportversicherungsschutz bei der Akkreditiv-Bank erbracht werden.
Technische Versicherungen:
Zu den technischen Versicherungen zählen die Vertragstypen Maschinen-Versicherung, Bauleistungs-Versicherung und Montage-Versicherung.
Die Maschinen-Versicherung ist eine Sachversicherung, die Schäden vom Versicherungsnehmer deklarierter Maschinen deckt. Dem Versicherungsvertrag muss ein Maschinenverzeichnis beigefügt werden. Das Herzstück einer Betriebsstätte eines Industrieunternehmens stellen meistens nur wenige, aber sehr leistungsstarke und kapitalintensive Maschinen dar. Der heutzutage hohe technische Standard lässt die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens gering ausfallen. Die Schadenshöhe kann aber sehr hohe Ausmaße annehmen und zu wirtschaftlicher Bedrängnis führen. Eine Maschinen-Versicherung wird üblicherweise als All-Gefahren-Deckung abgeschlossen, um die bestimmte Sache gegen eine Vielzahl von Gefahren zu schützen.
Für neu zu errichtende Betriebsgebäude oder ganze Betriebsstätten gewährt eine Bauleistungs-Versicherung Schutz vom Baubeginn bis zur Bauabnahme durch den Bauherrn gegen Schäden, die durch einen Bauunfall oder Baustelleneinrichtungen entstehen. Darin sind Schäden durch normale Witterungseinflüsse oder Schäden durch Missachtung von behördlichen Vorschriften nicht eingeschlossen.
Eine Montage-Versicherung leistet Entschädigung bei Schäden an Montage-Objekten oder deren Verlust. Montage-Objekte können Maschinen, maschinelle und elektronische Einrichtungen oder Konstruktionen aller Art sein.
Betriebsunterbrechungsversicherung:
Durch permanente Rationalisierungsmaßnahmen werden immer mehr und mehr Arbeitsprozesse automatisiert. Die Leistungserstellung konzentriert sich daraus folgend auf nur wenige Maschinen mit hoher Kapazität. Können diese wenigen Maschinen keine Leistung erbringen, so wird die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gefährdet. Die Ursache einer Betriebsunterbrechung kann in einem Sachschaden, einem Personenschaden durch Tod oder Krankheit von Mitarbeitern oder externen Einflüssen wie beispielsweise dem Ausfall eines Zulieferers liegen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Abschreibungen und Zinsen sowie die entgangenen Gewinne, die infolge einer Unterbrechung des Betriebes auftreten.
Für das Auslösen der Betriebsunterbrechung infolge eines Feuerschadens kann zur Deckung der Folgeschäden eine Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbart werden.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783842804647
Arbeit zitieren:
Adler, Patrick Juni 2010: Industrieversicherungen als Teil des Risikomanagementprozesses in Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Industrieversicherung, Risikomanagement, Versicherungsmanagement, Risikomanagementprozess, Risikotransfer



