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Software zur Unterstützung des Risikomanagement und deren vergleichende Analyse

Software zur Unterstützung des Risikomanagement und deren vergleichende Analyse
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Michael Bausch
  • Abgabedatum: August 2008
  • Umfang: 119 Seiten
  • Dateigröße: 1,6 MB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Fachhochschule Lübeck Deutschland
  • Bibliografie: ca. 66
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-4527-0
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Bausch, Michael August 2008: Software zur Unterstützung des Risikomanagement und deren vergleichende Analyse, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Risikomanagement, Software, COSO II, Risikomanagementinformationssystem, Früherkennung

Bachelorarbeit von Michael Bausch

Einleitung:

Die aktuellen Nachrichten aus der Banken- und Finanzwelt sprechen für sich. Die US-Immobilienkrise zieht Ihre Kreise. In unserer globalisierten Welt machen solche Krisen vor keiner Staatengrenze halt. Die globalisierten Finanzmärkte sind mittlerweile so verschlungen und miteinander verbunden, dass Ursache und Wirkung kaum noch zu erkennen sind, so wie der berühmte Flügelschlag eines Schmetterlings in Afrika der in Europa einen Tornado auslöst. Kaum eine Bank, die nicht von dieser Krise betroffen ist. Es stellt sich dabei die Frage: Kam diese Krise denn wirklich so plötzlich und unvorhersehbar? Ist das Risiko das sich aufgrund der schon lange völlig überschuldeten privaten amerikanischen Haushalte ergab nicht schon längst bekannt gewesen? Gab es denn keine Frühwarnindikatoren und kein Frühwarnsystem bei den Banken und Unternehmen die in diese Bereiche investiert haben? Sind nicht besonders die stark betroffenen staatlichen Banken am ehesten durch Basel II dazu verpflichtet gewesen Ihr Eigenkapital dem Risikopotenzial anzupassen? Ist nicht unlängst der großen Unternehmensschieflagen in den 90èr Jahren verstärkt auch von staatlicher Seite die Einführung eines umfassenden Risikomanagementsystems für Unternehmen und Banken gefordert worden?

Die Finanzwelt ist in Aufruhr. Panik breitet sich aus und es wird nach Schuldigen gesucht. Die Leidtragenden sind die Anleger und die Steuerzahler. Der Aufschwung und damit viele Arbeitsplätze sind gefährdet. Es werden Zahlen genannt die schon erschreckend sind (600 Milliarden Euro)aber nicht einmal im Entferntesten den wirklichen wirtschaftlichen Schaden darstellen, den eine solche Krise mit all seinen Ausläufern nach sich zieht.

Es stellt sich jetzt die Frage nach den Ursachen dieser Katastrophe. Politiker und Experten diskutieren schon über mögliche Gründe und Gegensteuerungsmaßnahmen. Plötzlich wird auch bei den staatlichen Banken über das Thema Risiko bzw. Risikomanagement nachgedacht. Ist es denn wirklich nötig, dass Landesbanken in hochbrisante Anleihen und Immobilienfonds investieren?

Die globale Wirtschaft und Finanzwelt wird immer komplexer und unüberschaubarer. Für Unternehmen und Banken bedeutet dies ein immens steigendes Risikopotenzial. Dieses Risikopotenzial ist schon lange nicht mehr mit den üblichen betriebswirtschaftlichen Mitteln, wie zum Beispiel dem Controlling, abzudecken.

Das Thema Risikomanagement gewinnt in der Wirtschaftswelt immer mehr an Bedeutung. In der Wirtschaftswissenschaft wird dieses Thema schon länger behandelt und seit einigen Jahren ist es auch aktuell in die Politik bzw. die Gesetzgebung eingeflossen. Es stellt sich die Frage wie es zu einer Krise mit derartiger Größenordnung kommen konnte, wo doch auch in den USA das Thema Risikomanagement, siehe COSO II, in Form von Gesetzen und Richtlinien behandelt worden ist. In Europa ist durch Basel II ein Programm verabschiedet worden, dass bei konsequenter Umsetzung aller Regularien von Basel II die Vergabe von riskanten und eventuell ‘notleidenden Krediten’ im größeren Umfang faktisch verhindert und damit eine Bankenkrise im größeren Stil weitgehend ausschließt. Dies sollte unter anderem durch die stärkere Ausrichtung der Eigenkapitalanforderungen am tatsächlichen Risiko passieren.

Die Einführung von Gesetzen und Richtlinien zur Einführung eines Risikomanagements sowie eines Frühwarn- und Früherkennungssystems sollte eigentlich dazu geführt haben, dass sich Banken und Unternehmen stärker mit dem Thema auseinandersetzen. Die Voraussetzungen für ein umfassendes dem gesamten Unternehmensprozess angepassten Risikomanagement sind durch die aktuellen betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse, dem Fortschritt in der Softwareentwicklung auf diesem Gebiet, den durch Expertenkreise ausgearbeiteten Richtlinien, sowie den gesetzlichen Vorgaben eigentlich mehr als ausreichend vorhanden.

Das eigentliche Problem, weswegen trotz der neuen Erkenntnisse immer wieder Unternehmenskrisen entstehen, ist zum einen die richtige Umsetzung der Richtlinien und zum anderen die Priorität mit der die Einführung eines solchen Risikomanagements von den Managern vorangetrieben wird.

Die Global Risk Management Studie des Unternehmens Deliotte beschäftigt sich mit Entwicklungsstand und Umsetzung des Risikomanagement im Sektor der Finanzdienstleistungen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Entwicklungsstand bei Finanzinstituten im Allgemeinen durch engere Reglementierungen und erhöhte öffentliche Verantwortung noch weiter ist als bei anderen Unternehmen. Daraus lassen sich Schlüsse auf die Gesamtentwicklung ziehen.

Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass laut der Studie Fortschritte in der Implementierung eines Risikomanagements gemacht werden, um den Anforderungen von Basel II gerecht zu werden. Wie die folgende Graphik zeigt ist es aber noch ein langer Weg bis dieser Prozess abgeschlossen ist.

Basel II ist aber, wie schon erwähnt, nur eine von vielen gesetzlichen Anforderungen welche die Einführung eines ganzheitlichen Risikomanagementprozesses zwingend notwendig machen. Die Gefahr besteht darin, dass Unternehmen sich bei der Implementierung eines Risikomanagementsystems nur den gesetzlichen Vorschriften unterordnen und ohne wirkliche Einsicht ein System einführen, was den Mindestanforderungen entspricht, ohne die Notwendigkeit und Vorteile eines ganzheitlichen Risikomanagementsystems zu erkennen. Genau hier möchte ich ansetzen und aufzeigen wie wichtig und notwendig es ist, sich mit diesem Thema genau auseinanderzusetzen. Das Beispiel mit der Immobilienkrise sollte nur darstellen wie sensibel unsere globale Wirtschaft aufgrund der Komplexität reagiert. Risiken kann niemand und kein System ausschließen. Aber das frühzeitige Erkennen und der richtige Umgang mit Ihnen kann von entscheidender Bedeutung sein.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis 2
Abbildungsverzeichnis 4
1. Einführung 5
1.1 Problemstellung und Motivation 5
1.2 Abgrenzung der Thematik 8
2. Definition ‘Risiko/Chancen’ und deren Arten 11
3. Risikomanagement als ganzheitliches Konzept zur erfolgreichen strategischen und operationellen Unternehmenssteuerung 17
3.1 Was ist Risikomanagement? 17
3.1.1 Entstehung und aktuelle Relevanz 19
3.1.2 Ziele des Risikomanagements 24
3.1.3 Strategisches Risikomanagement 25
3.1.3.1 Von der Vision zur Risikostrategie 26
3.1.3.2 Zielsetzung und Einbindung des strategischen Risikomanagement in den Unternehmensprozess 27
3.1.4 Anforderungen an das Risikomanagement 32
3.1.4.1 Betriebswirtschaftliches Risikomanagement 33
3.1.4.1.1 Risikoidentifikation 34
3.1.4.1.2 Risikobewertung 37
3.1.4.1.3 Risikokommunikation 41
3.1.4.1.4 Risikosteuerung 43
3.1.4.1.5 Risikoüberwachung 50
3.1.4.1.6 Risikomanagementhandbuch 51
3.1.4.1.7 Das Früherkennung- und Überwachungssystem 52
3.1.4.2 Anforderungen des Gesetzgebers 58
3.1.4.2.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich 58
3.1.4.2.2 German Code of Corporate Governance (GCCG) 60
3.1.4.2.3 Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) 61
3.1.4.2.4 Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) 62
3.1.4.2.5 Basel II 63
3.1.4.3 Externe Anforderungen (IDW PS 340) 64
3.1.4.4 Internationale Anforderungen 65
3.1.4.4.1 COSO I 66
3.1.4.4.2 Sarbanes-Oxley Act 67
3.1.4.4.3 COSO II 68
3.2 Zusammenfassung der verschiedenen Anforderungen sowie deren Anwendungen auf eine chancenorientiertes unternehmensweiten Risikomanagement 70
4. Das softwareunterstützte Risikomanagement 73
4.1 Notwendigkeit einer IT-Unterstützung 74
4.2 IT-gestütztes operatives Risikomanagement als Grundlage für ein Entscheidungsunterstützungssystem 78
4.3 Das IT-gestützte Entscheidungsunterstützungssystem als Cockpitlösung für das strategische Management 82
5. Vergleichende Analyse von Softwarepaketen 89
5.1 Anforderungen an ein Softwarepaket sowie an ein Risikomanagementinformationssystem 89
5.1.1 Betriebswirtschaftliche Anforderungen 90
5.1.2 Technische Anforderungen 92
5.2 Unterscheidung von Softwarepaketen nach Ihren Anwendungsmöglichkeiten 93
5.2.1 Standardprogramme (MS Excel/MSAcces) 94
5.2.2 Software für das Projektrisikomanagement 95
5.2.3 Standardisierte Programme für das Risikomanagement sowie das Ratingverfahren nach Basel II 97
5.2.4 Individualisierte Spezialsoftware zur Unterstützung des gesamten Risikomanagementprozesses 99
5.3 Vergleich und Auswahl eines geeigneten Softwarepaketes 103
6. Schlussbetrachtung und Ausblick 106
Anlage 1 Beispiel für ein Erfassungsbogen für Einzelrisiken 108
Anlage2 Muster für ein Risikomanagementhandbuch 109
Anlage3 Funktionen von Crystal Ball 112
Literaturverzeichnis 114

Textprobe:

Kapitel 3.1.4.2.4, Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG):

Das BilReG ist ein weiterer Schritt des Gesetzgebers dahin, insbesondere die Anleger zu schützen und ein weiteres Kriterium zu schaffen was Transparenz und Unabhängigkeit schafft. Das BilReG wurde im Dezember 2004 als aktuellstes nationales Gesetz in diesem Zusammenhang verabschiedet und trat am 1 Januar 2005 in Kraft. Auch mit dem BilReG gingen mehrere Gesetzesänderungen und Neueinführungen insbesondere im HGB einher. Aber auch 25 weitere Gesetzesänderungen und Ergänzungen in anderen Gesetzen wurden vorgenommen. Besonders stark ist dieses Reformgesetz auf die Abschlussprüfer und die Abschlussprüfung ausgerichtet. Ein Ziel des Bilanzrechtsreformgesetzes ist der Ausschluss von Wirtschaftsprüfern bei der Abschlussprüfung, wenn Besorgnis der Befangenheit vorliegt. Hintergrund ist der Gedanke, dass ein unabhängiger Abschlussprüfer nicht gleichzeitig Interessenvertreter des zu prüfenden Unternehmens sein soll, ebenso wenig das Produkt eigener vorangegangener Dienstleistungen bewerten soll (Selbstprüfungsverbot). Desweiteren wird durch das BilReG auch noch einmal klar die Notwendigkeit der Offenlegung der Risikomanagementziele sowie die Entwicklung der Risiken und Chancen im Lagebericht festgelegt. Es soll erreicht werden, dass Anleger sicher sein können, eine nach menschlichem Ermessen vorurteilsfreie und den tatsächlichen Fakten entsprechende objektive Abschlussprüfung erfolgt ist und diese ein objektives Bild der Lage des Unternehmens darstellt.

Basel II:

Basel II bedeutet nichts anderes als eine europaweite Richtlinie zur Eigenkapitalhinterlegung bei Krediten. Schon Basel I hat eine solche Richtlinie geschaffen, welche eine einheitliche Eigenkapitalhinterlegung von 8% bei Krediten forderte. Das erste Konsultationspapier zu Basel II wurde bereits 1999 verabschiedet. Das zweite im Januar 2001. Verabschiedet wurde Basel zwei dann im Jahr 2003. 2007 ist nun Basel II endgültig in Kraft getreten, nachdem etliche Kommentare und Diskussionspapiere berücksichtigt und noch eingearbeitet wurden.

Basel II verfolgt mit der neuen Eigenkapitalvereinbarung vor allem folgende Ziele:

- weiterhin die Sicherheit und Solidität des Finanzsystems zu stärken; - eine umfassende und differenzierte Risikoeinstufung zu ermöglichen; - die Eigenkapitalanforderungen von Kreditinstituten nach Kreditrisiken zu staffeln; - die Kreditinstitute dazu auffordern, ihr internes Risikomanagement zu optimieren; - verfeinerte und verbesserte Methoden zur Risikoeinschätzung fördern und belohnen; - die Wettbewerbsgleichheit verbessern; - den Veränderungen in der Finanzwelt gerecht zu werden; - Grundsätze schaffen, die sich auf Banken unterschiedlicher Komplexität und Tätigkeit anwenden lassen.

Trotz Basel II bleiben die Mindestkapitalanforderungen von Basel I, risikobehaftete Aktivposten mit acht Prozent Eigenkapital zu unterlegen bestehen.

Besonders interessant und wichtig an Basel II ist, im Zusammenhang mit dieser Arbeit, die starke Ausrichtung auf ein verbessertes Risikomanagement bei Banken. Es sollen Zukünftig nicht nur Kreditrisiken und Marktpreisrisiken, sondern auch operationelle Risiken, Zinsrisiken sowie strategische Risiken in die Beurteilung der Eigenkapitalhinterlegung und das Risikomanagement mit einfließen. Hier werden die Banken aufgefordert moderne Methoden anzuwenden, um auch solche Risiken zu quantifizieren und zu berücksichtigen. Bisher haben Banken bei der Vergabe von Krediten nur nach drei Segmenten unterschieden. Kredite an staatliche Einrichtungen Banken und Nichtbanken(Unternehmen). Basel II führt hier neue Bonitätsklassen ein die viel differenziertere Möglichkeiten bei Kreditvergaben, hauptsächlich an Unternehmen, zulassen. Für die Messung der Bonität der Kreditnehmer wurden die Banken aufgefordert, spezielle Ratingverfahren zu entwickeln, die dann auf Ihre Tauglichkeit hin überprüft werden.

Firmenkunden von Banken sind durch das Rating dazu aufgefordert, sich intensiv mit ihrem Unternehmen und auch mit ihrem Risikomanagement zu beschäftigen, da dieses beim Ratingverfahren mit berücksichtigt wird. Eine gute Vorbereitung auf das Rating und die Verbesserung oder Einführung eines Risikomanagementsystems verhilft somit zu einem guten Ratingergebnis und sehr guten Kreditkonditionen. Dies ist der kausale Zusammenhang zwischen dem Unternehmenswert, einem funktionierenden ganzheitlichen Risikomanagement und der Erlangung guter Kreditkonditionen und damit niedriger Kapitalkosten, was ich im Abschnitt 3.1.3.2 schon beschrieben habe.

Basel II bietet insbesondere im Zusammenhang mit dem Risikomanagement große Chancen für Unternehmen.

Externe Anforderungen (IDW PS 340):

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich welches die Einführung eines Risikomanagements bei großen Unternehmen gesetzlich bestimmt, fordert auch gleichzeitig die Offenlegung und Darstellung dieses Systems im Jahresabschluss, sowie dem Lagebericht. Besonders deutlich wird dies durch die Ergänzung des § 317 Absatz 4 HGB in dem es heißt: ‘Bei einer Aktiengesellschaft, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben hat, ist außerdem im Rahmen der Prüfung zu beurteilen, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 des Aktiengesetzes obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann.’. Später wurde die Formulierung durch das TranPuG allgemeiner formuliert und auf mehr Unternehmen ausgeweitet.

Problem der Abschlussprüfer war nun vor allem, dass es kein einheitliches Sollobjekt bei der Erstellung eines Risikofrühwarn- und Überwachungssystem gibt. Es wurde unternehmensspezifisch ausgestaltet und die Abschlussprüfer müssen sich diese spezifischen Kenntnisse aneignen. Im Jahre 1999 wurde dann schließlich ein neuer Prüfungsstandard vom Institut deutscher Wirtschaftsprüfer ausgegeben, der zum einen die Prüfung dieses Systems standardisieren sollte und zum anderen als Grundlage für die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Pflichten herangezogen werden kann, da wie schon erwähnt, der Gesetzgeber keine weiteren Ausführungen zur Ausgestaltung der geeigneten Maßnahmen zur Risikofrüherkennung gemacht hat. Der IDW PS 340 stellt nicht nur einen Prüfungsstandard dar, sondern auch eine Richtlinie zur Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems nach § 91 Abs. 2 AktG. Die Prüfung erstreckt sich allerdings auch nur über die im § 91 Abs. 2 AktG angegebenen Komponenten eines Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystems welches Bestandteil eines gesamten Risikomanagementsystems ist.

Arbeit zitieren:
Bausch, Michael August 2008: Software zur Unterstützung des Risikomanagement und deren vergleichende Analyse, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Risikomanagement, Software, COSO II, Risikomanagementinformationssystem, Früherkennung

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