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Fusion oder Verwaltungskooperation zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Hand zu gegenseitigem Nutzen:

Eine Analyse am Beispiel des Amtes Bad Bramstedt Land und der Stadt Bad Bramstedt

Fusion oder Verwaltungskooperation zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Hand zu gegenseitigem Nutzen:
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Holger Junghans
  • Abgabedatum: Juli 2009
  • Umfang: 95 Seiten
  • Dateigröße: 1,5 MB
  • Note: 1,0
  • Institution / Hochschule: Hessische Berufsakademie Frankfurt Deutschland
  • Bibliografie: ca. 102
  • ISBN (eBook): 978-3-8366-3847-0
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Junghans, Holger Juli 2009: Fusion oder Verwaltungskooperation zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Hand zu gegenseitigem Nutzen:, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Haushaltskonsolidierung, Verwaltungskooperation, Personalentwicklung, Haushaltsaufstellung, Entstaatlichung

Bachelorarbeit von Holger Junghans

Inhaltsangabe:

Einleitung:

Neben den Unternehmen sind auch die öffentlichen Verwaltungen gezwungen sich auf die demografischen Entwicklungen vorzubereiten und sich bereits heute leistungsfähig aufzustellen. Die demografische Entwicklung wird zukünftig Steuereinnahmeausfälle in unbekannter Dimension mit sich bringen. Von daher müssen die kommunalen Haushalte im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft und ggf. neue Wege beschritten werden, damit die Kommunen langfristig wirtschaftlich überlebensfähig sind. Auch unter dem Blickwinkel der Generationsgerechtigkeit sollte unsere Nachfolgegeneration nicht für die bisweilen vorherrschende Maßlosigkeit einiger Haushälter und der Kleinstaaterei einiger Kommunen aufkommen.

Im Mittelpunkt dieser Diskussion steht immer die Frage, ob kleinere oder größere Verwaltungseinheiten wirtschaftlicher arbeiten. Dabei bringen die Vertreter der jeweiligen Seite häufig Zahlen ins Spiel, die den Beweis für ihren Standpunkt liefern sollen. In diesem Zusammenhang werden nicht selten ‘Äpfel mit Birnen’ verglichen, da sich die Aufgabenstrukturen der kommunalen Körperschaften, sowohl vom Typus, als auch regional bedingt teilweise völlig unterschiedlich darstellen. Um einen sachgerechten Vergleich zu ermöglichen hat der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein im Jahr 2003 nur die Personalausgaben der Kernverwaltungen betrachtet und zum Vergleich auf die Einwohnerwerte (EUR/Einwohner) heruntergebrochen. Dabei werden die Aufwendungen im ehrenamtlichen Bereich, wie Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder einbezogen, da als eines der wesentlichen Argumente immer wieder angeführt wird, dass im ländlichen Bereich viele Aufgaben von den ehrenamtlichen Bürgermeistern übernommen werden, die bei größeren Verwaltungen von hauptamtlichem Personal erledigt werden müssen. Der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein hat in seinem Bericht festgestellt, dass von den Kommunalbehörden in Schleswig-Holstein Aufgaben in einem beträchtlichen Umfang wahrgenommen werden, ohne dass die erforderliche gesetzliche formale Übertragung stattgefunden hat. Insbesondere gehören zu diesen Aufgabenfeldern die Tourismus- und die Kulturförderung.

Die Vorbehalte gegen eine Zusammenlegung von Verwaltungen im kommunalen Bereich sind umfangreich. Die zumeist genannten Gründe liegen hierbei im Verlust der Bürgernähe, die Angst vor dem Wegbrechen des ehrenamtlichen Elements oder die Befürchtung der Fusionspartner müsse die Schulden des anderen übernehmen. Gleichwohl sich der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein des Eindrucks nicht erwehren kann, dass dies häufig auch ‘vorgeschobene’ Argumente sind. Weiterhin geht der Landesrechungshof von Schleswig-Holstein davon aus, dass persönliche Befindlichkeiten und das Eigeninteresse im hauptamtlichen, ebenso im ehrenamtlichen Bereich eher eine entscheidende Rolle spielen. Aber auch die mangelnde Transparenz über die Auswirkungen einer Zusammenarbeit oder Fusion spiegeln sich im zögernden Handeln der Kommunen in Schleswig-Holstein wieder.

Des weiteren führt der Landesrechungshof Schleswig-Holstein in seinem Bericht aus, dass eine Fusion oder eine Kooperation von Kommunalverwaltungen eine Effizienzsteigerung beiderseits ermöglicht.

Als gebürtiger Rüganer und gelernter Tourismusfachwirt ist der Verfasser mit dem Kur- und Bädertourismus aufgewachsen und kann sich sowohl in die Gastgeberrolle der Tourismusbetriebe, als auch in die Rolle einer bürgernahen Kommunalverwaltung hineinversetzen. Von daher lag seine persönliche Motivation bei der Auswahl des Themas darin, einer Kommunalverwaltung, hier die Stadt Bad Bramstedt aufzuzeigen, welche Möglichkeiten für eine Kommunalverwaltung bestehen, sich leistungsfähig und damit handlungsfähig aufzustellen, ohne aber den Blick auf die Haupteinnahmequelle zu verlieren.

Die Zielsetzung dieser Abschlussarbeit besteht darin, die Grundvoraussetzungen einer Fusion oder Verwaltungskooperation auf Augenhöhe zwischen der Stadtverwaltung Bad Bramstedt und der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land zu eruieren mit der eine Effizienzsteigerung und die Aufrechterhaltung der Bürgernähe beiderseits einhergeht.

Hierzu werden im Kapitel 2 sowohl die Stadtverwaltung Bad Bramstedt, als auch die Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land betrachtet und in ihrer Eigenart gegenübergestellt. Dabei soll insbesondere auf die jeweilige Ablauf- und Aufbauorganisation, wie die politischen Gremien und die örtlichen Einflussfaktoren eingegangen werden. Darüber hinaus werden die jeweiligen Personalbestände und die Personalkennzahlen analysiert. Im anschließenden Kapitel 3 werden die beiden Haushalte dargestellt und unter dem Blickwinkel der themenstellenden Fragestellung beleuchtet. Im darauf folgendem Kapitel 4 wird der Haushalt der Stadt Bad Bramstedt, sowohl unter wirtschaftlichen, als auch unter sozialen Gesichtspunkten, sowie der zentralen Frage betrachtet, wie das Haushaltsdefizit als Grundlage für weitere Fusionsplanungen von Seiten der Stadt Bad Bramstedt abgebaut werden kann.

Anschließend werden im Kapitel 5 die entbehrlichen Ausgaben aus dem Vermögenshaushalt der Stadtverwaltung Bad Bramstedt im Haushaltsjahr 2009 zusammengestellt und in einer Summe dargestellt. Diese Ergebnisse fließen abschließend in die Überlegungen zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts im Kapitel 6 ein. Unabhängig davon werden im Kapitel 4 und 7 Kooperationsmöglichkeiten zwischen den beiden Kommunalverwaltungen aufgezeigt, die zeitnah umgesetzt werden könnten. Im Kapitel 8 werden der Stadt Bad Bramstedt auf Grundlage der erarbeiteten Einsparpotenziale konkrete Handlungsempfehlungen zur Haushaltskonsolidierung gegeben.

Der Fokus dieser Abschlussarbeit wird auf Grund der finanzpolitischen Ressourcen auf das Amt der Stadt Bad Bramstedt gelegt. Weiterhin werden zur besseren Verständlichkeit in der vorliegenden Abschlussarbeit weder der Nebenhaushalt der Stadtentwässerung, der Wirtschaftsplan der Stadtwerke GmbH noch der Geschäftsplan des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Bad Bramstedt betrachtet. Gleichwohl werden die haushaltsmäßigen Zu-/Abführungen vom/zum Haushalt der Stadt Bad Bramstedt im vollem Umfang berücksichtigt. Auch die anstehende Schulträgerschaft des hiesigen Gymnasiums werden mit Blick auf das zur Verfügung stehende Zahlenmaterial nicht berücksichtigt, da die finanziellen Auswirkungen, die mit der Übernahme verbunden sind, noch nicht abschließend bewertet werden können.

Inhaltsverzeichnis:

I Inhaltsübersicht I
II Inhaltsverzeichnis II
III Abbildungsverzeichnis V
IV Tabellenverzeichnis VI
V Abkürzungsverzeichnis VIII
1. Einleitung 1
2. Die derzeitige Organisationsstruktur der Verwaltung der Stadt Bad Bramstedt und der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land 4
2.1 Vorstellung der Stadt Bad Bramstedt 4
2.1.1 Politische Führung und Gremienarbeit 5
2.1.2 Die verwaltungsinterne Organisation 6
2.1.3 Personalbestand und Personalkennzahlen 8
2.1.4 Derzeitiger Ist- Zustand der Verwaltungsmodernisierung 9
2.1.5 Derzeitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 13
2.1.6 Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden 14
2.2 Vorstellung des Amtes Bad Bramstedt Land 14
2.2.1 Amtsverwaltung Bad Bramstadt Land 15
2.2.2 Politische Führung und Gremienarbeit 15
2.2.3 Die verwaltungsinterne Organisation 15
2.2.4 Personalbestand und Personalkennzahlen 17
2.2.5 Derzeitiger Ist- Zustand der Verwaltungsmodernisierung 17
2.2.6 Derzeitige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 18
2.2.7 Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden 19
3. Analyse der Finanzhaushalte 19
3.1 Monetäre Betrachtung der beiden Amtsverwaltungen 19
3.1.1 Stadt Bad Bramstedt 20
3.1.1.1 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 20
3.1.1.2 Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009 21
3.1.1.3 Gesamtplan zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 22
3.1.1.4 Kreditbelastung und Schuldenstand 23
3.1.2 Amtsverwaltung Bad Bramstadt Land 23
3.1.2.1 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 24
3.1.2.2 Finanzierungsübersicht für das Haushaltsjahr 2009 24
3.1.2.3 Gesamtplan zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 25
3.1.2.4 Kreditbelastung und Schuldenstand 26
3.2 Nichtmonetäre Betrachtung beider Kommunalverwaltungen 26
3.2.1 Betrachtung der Verwaltung der Stadt Bad Bramstedt 27
3.2.2 Betrachtung der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land 27
3.3 Ehrenamt als Stützpfeiler 28
4. Möglichkeiten zur Finanzkonsolidierung der Stadt Bad Bramstedt als Grundlage einer Ämterfusion 28
4.1 Verwaltungsinterner Ansatz 28
4.1.1 Schließung des Fremdenverkehrsamtes 28
4.1.2 Streichung des hauptamtlichen Bürgermeisters 31
4.1.3 Verkauf eigener Gesellschaftsanteile 31
4.1.4 Kontogebühren 32
4.1.5 Aktionsprogramm/ Forum Windkraft 32
4.1.6 Die Einrichtung eines Pendlerparkplatzes an der BAB 34
4.1.7 Erhöhung der derzeitigen Kurabgabe 34
4.1.8 Streichung verschiedener Zuschüsse 39
4.1.8.1 Sportförderung 40
4.1.8.2 Beitrag der Rheumaforschung 40
4.1.8.3 Theaterzuschuss 41
4.1.8.4 Frauentreff Kaltenkirchen e.V. 41
4.1.8.5 Städtepartnerschaften 41
4.1.9 Einführung eines Sportplatzmanagements 41
4.1.10 Streichung der Kurveranstaltungen 45
4.1.11 Hinausschieben der Ersatzbeschaffung des Rüstwagens 46
4.2 Verwaltungsexterner Ansatz 46
4.2.1 Vermarktung eig. Ressourcen des Bauhofs 46
4.2.2 Gemeinsamer Vollstreckungsdienst/ Standsamt 47
4.2.3 Streichung/ Kündigung bestimmter Mitgliedschaften 47
4.2.4 Neuregelung der Zeitschriften Abonnemente 49
5. Entbehrliche Ausgaben aus dem Vermögenshaushalt der Stadt BB im Haushaltsjahr 2009 50
6. Grundlagen für die Aufstellung ausgeglichenen Haushalts 51
7. Mögliche Kosteneinsparungen beim Amt BB Land 53
7.1 Kontogebühren 53
7.2 Co - Mitgliedschaften 53
7.3 Neuregelung der Zeitschriften Abonnemente 54
7.4 Kontrolle des Haushaltsmittelansatzes für Büromaterial 54
8. Handlungsempfehlung 55
9. Fazit 58
VI Anhang V
VII Literatur- und Quellenverzeichnis XXII

Textprobe:

Kapitel 4.1.8, Streichung verschiedener Zuschüsse:

Im Unterpunkt 3.2.1. wurde im Detail ausgeführt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt BB langfristig gefährdet ist. In diesem Zusammenhang muss sich die Stadt BB zukünftig bei der Vergabe von Zuschüssen mehr als zuvor am Gesetz orientieren und sich vor jeder Vergabe eines Zuschusses die Frage stellen, ob dieser Zuschuss auf einer gesetzlichen Grundlage basiert.

4.1.8.1 Sportförderung:

Die Stadt BB leistet sich derzeit eine der Höhe nach umfangreiche Sportförderung, die ungeachtet der Haushaltssituation für die 20 ortsansässigen Sportvereine von zentraler Bedeutung sind. Fraglich ist, ob es sich bei der Förderung der Sportvereine um eine Aufgabe der Stadt BB handelt, von der im Grunde nach alle Bürger partizipieren oder aber um einen Zuschuss handelt, von der nur eine Handvoll Bürger unmittelbar profitieren. Gleichwohl fallen die Ausgaben i.H.v. 18.000,00 EUR zu Lasten der Allgemeinheit an. Im Einzelnen werden 17.000,00 EUR für eine Übungsleiterentschädigung veranschlagt und 1.000,00 EUR für die allgemeine Sportförderung vorgehalten. Die Stadt BB sollte den Sportvereinen vor Augen halten, dass außerhalb von SH in vielen Kommunen Beiträge für die Benutzung von Sporthallen und Sportplätzen zu entrichten sind, da die Unterhaltung dieser mit umfangreichen Kosten verbunden ist. Die Sportförderung sollte aus Sicht des Verfassers in Gänze gekürzt und nur in einem Mindestmaß für den Kinder- und Jugendbereich beibehalten werden. Somit könnten ca. 12.000,00 EUR eingespart werden.

Die Stadt BB sollte sich vielmehr in Kooperation mit dem Landessportverband SH darauf fokussieren, alle möglichen Mittel für die hiesigen Sportvereine aus der Sportförderrichtlinie beim Innenministerium SH abzuschöpfen.

4.1.8.2 Beitrag der Rheumaforschung:

Der Beitrag der Stadt BB zur Rheumaforschung i.H.v. 5.700,00 EUR ist nicht nur auf Grund der hiesigen Rheumaklinik freilich löblich, gleichwohl als Kommunalverwaltung nicht verpflichtend erforderlich, somit ist dieser Betrag zu Streichen. Es kann und darf in der derzeitigen Haushaltssituation nicht Aufgabe der Stadt sein, Forschungsprojekte von übergeordneter Bedeutung zu fördern. Dieses sollte Aufgabe des Landes SH oder des Bundes sein. Folglich sollten die erforderlichen Gelder vom Zuschussempfänger dort eingeworben werden.

4.1.8.3 Theaterzuschuss:

Auch mit Blick auf die desolate Haushaltssituation der Stadt BB ist der Theaterzuschuss zum Wirkbetrieb des Theaters in dieser Höhe nach unbestritten, dennoch sollte es Aufgabe des Vereins Theater Bad Bramstedt e.V. sein, die Theater-, Konzert- und Musikpflege voranzutreiben und aufrecht zu erhalten. Demnach ist die Streichung des Zuschusses i.H.v. 11.200,00 EUR für die vor besagte Pflege angebracht.

4.1.8.4 Frauentreff Kaltenkirchen e.V.:

Der Zuschuss für den Verein Frauentreff Kaltenkirchen e.V. i.H.v. 1.000,00 EUR entbehrt aus objektiver Betrachtung jeglicher gesetzlicher Grundlage und sollte gestrichen werden.

4.1.8.5 Städtepartnerschaften:

Es sollte aus neutraler Betrachtung schon erlaubt sein kritisch zu hinterfragen, ob Städtepartnerschaften, hier die Partnerschaft mit der Stadt Drawsko, Polen sowie die Partnerschaft zum Heimatkreis Dramburg in Pommern noch zeitgemäß sind. Des weiteren sollte auch über die Art und Form der Städtepartnerschaften von Seiten der politischen Funktionsträger diskutiert werden, da jegliche Städtepartnerschaften nicht gesetzlich, sondern freiwilliger Natur sind. Es bleibt aber festzuhalten, dass der Haushaltsansatz von 3.000,00 EUR insgesamt zu hoch erscheint und um 50% gekürzt werden sollte.

4.1.9 Einführung eines Sportplatzmanagements:

Die Stadt BB verfügt über ein umfangreiches Angebot an Sportanlagen. Diese werden durch die Schulen und Sportvereine rege genutzt. Dennoch ist fraglich, ob tatsächlich alle Sportplätze in ihrer Anzahl erforderlich sind, oder aber ob durch Einführung eines entsprechenden Sportplatzmanagements einzelne Sportplätze für den Schul- und Volkssport entbehrlich wären.

In der nachfolgenden Übersicht sind die Sportanlagen der Stadt BB aufgeführt:

Sporthallen der Realschule und der Hauptschule BB, Schäferberg Sporthalle an der Grundschule Maienbeeck, Sporthalle am Bahnhof, Sporthalle der Schule am Hoffeldweg, Warmwasserfreibad der Wirtschaftsbetriebe Bad Bramstedt GmbH, Am Badesteig, Sportplatz (Kleinfeld) an der Schule am Storchennest, Hoffeldweg, Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule am Bahnhof, Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule Maienbeeck, Sportplatz an der Realschule BB, Roland-Sportanlagen Schäferberg 2 Rasenplätze und 1 Grandplatz.

Im Amtsbereich BB Land werden zusätzlich vom Schulverband BB noch folgende Einrichtungen unterhalten:

Sporthalle in der Gemeinde Hitzhusen, Schulstraße, Sporthalle in der Gemeinde Weddelbrook, Heidmoorer Straße, Sporthalle in der Gemeinde Wiemersdorf, Schulweg.

In der nachfolgenden Untersuchung sind die Sporthallen ausgeschlossen.

Zusammenfassend kann ausgeführt werden, dass nachfolgende Sportplätze zur Disposition stehen:

Sportplatz (Kleinfeld) an der Schule am Hoffeldweg, Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule am Bahnhof, Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule Maienbeeck, Sportplatz an der Realschule BB, Roland-Sportanlagen Schäferberg 2 Rasenplätze und 1 Grandplatz.

Um den Schulbetrieb zu sichern, sind sowohl die Sportplätze (Kleinfeld) an der Schule am Hoffeldweg und an der Grundschule Maienbeeck, sowie der Sportplatz an der Realschule BB zwingend erforderlich, da im näheren Umkreis keine Ausgleichsflächen zur freien Verfügung stehen.

Der Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule am Bahnhof ist indessen entbehrlich. Mit Aufgabe dieses Sportplatzes könnten auf dem weitläufigen Gelände des angrenzenden Freibades situativ Ausgleichsflächen geschaffen werden, um den Schulsport zu sichern. Gerade in den Morgenstunden, an den der reguläre Schulsport statt findet, wird das Freibad kaum besucht. Während der Hauptnutzungszeit des Freibades in den Nachmittagsstunden sowie in den Sommerferien findet hingegen kein Schulsport statt. Somit würde es nach Ansicht des Verfassers kaum zu unüberwältigenden Interessenkonflikten kommen.

Arbeit zitieren:
Junghans, Holger Juli 2009: Fusion oder Verwaltungskooperation zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Hand zu gegenseitigem Nutzen:, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Haushaltskonsolidierung, Verwaltungskooperation, Personalentwicklung, Haushaltsaufstellung, Entstaatlichung

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