Werner von Rheinbaben und die deutsche Außenpolitik zwischen 1925/1926 und 1933
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Rainer Orth
- Abgabedatum: April 2008
- Umfang: 77 Seiten
- Dateigröße: 531,4 KB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Konstanz Deutschland
- Bibliografie: ca. 100
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2449-7
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Orth, Rainer April 2008: Werner von Rheinbaben und die deutsche Außenpolitik zwischen 1925/1926 und 1933, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Deutsche Außenpolitik, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, Gustav Stresemann, Völkerbund
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Bachelorarbeit von Rainer Orth
Einleitung:
Mit Blick auf die soziale Zusammensetzung des diplomatischen Korps des Deutschen Reiches ist vielfach von der Auswärtigen Politik als einer ‘Adelsdomäne’ gesprochen worden. Und tatsächlich, einer der ersten Aspekte, die dem Betrachter ins Auge stechen, der nach Kontinuitätslinien zwischen den unterschiedlichen Formen deutscher Staatlichkeit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sucht, ist das außerordentlich hohe Maß an sozialer Homogenität, das die höhere Mitarbeiterschaft des Auswärtigen Amtes in der Berliner Wilhelm-Straße in dieser Zeit kennzeichnete: Ungeachtet aller politischen Umwälzungen, die das Reich in den ersten fünf Jahrzehnten des Säkulums durchmachte, die Wahrnehmung der außenpolitischen Geschäfte blieb immer das beinahe selbstverständliche Vorrecht der Herren ‘von’ und ‘zu’.
Die Männer mit dem ‘blauen Blut’ und den klangvollen Namen bildeten stets das unverzichtbare Rückgrat, das das außenpolitische Getriebe zusammenhielt - egal ob das Reich gerade als halbautokratische Monarchie (wie unter Wilhelm II.), als demokratische Republik (wie in den 1920er Jahren) oder als totalitär- anarchistischer Führerstaat existierte (wie in den 1930er und 1940er Jahren). Dank ihrer ‘gut verschanzten Positionen’ im Apparat der Wilhelmstraße, waren die Adeligen für seinen reibungslosen Betrieb praktisch ‘unentbehrlich’. Dementsprechend tauchen Namen, wie von Bülow, von Bismarck oder von Weizsäcker über alle Epochenzäsuren hinweg zu praktisch jeder Zeit in den Namensregistern des Auswärtigen Amtes auf. Ein prominenter Vertreter dieses außenpolitischen Establishments, der in allen drei Inkarnationen des Deutschen Reiches diplomatisch tätig war, war der ehemalige Marineoffizier und Legationssekretär Werner von Rheinbaben. Als außenpolitischer Sprecher seiner Partei - der von Gustav Stresemann geführten Deutschen Volkspartei (DVP) – im Berliner Reichstag, als Vertreter seiner Fraktion im Auswärtigen Ausschuss des Parlaments, und als Mitglied der deutschen Delegationen beim Völkerbund in Genf zwischen 1926 und 1933, und bei der Genfer Abrüstungskonferenz der Jahre 1932 und 1933 avancierte von Rheinbaben in der Weimar er Zeit zu einem der maßgeblichen Außenpolitiker des Reiches.
Das Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es nun, sein außenpolitisches Wirken in den Jahren 1925/1926 bis 1933 genauer in den Blick zu nehmen. Das Augenmerk gilt dabei in erster Linie Rheinbabens außenpolitischem Streben auf theoretischer Ebene, also den Ideen, Vorstellungen und Anschauungen, denen er in diesen Jahren anhing sowie den von ihm verfolgten Plänen und Zielen.
Seiner praktische Tätigkeit auf den außenpolitischen Bühnen von Berlin und Genf in ihrer stückwerkhaften Tagesroutine soll demgegenüber eine nur mehr untergeordnete Rolle eingeräumt werden. Die Darstellung von Rheinbabens außenpolitischer Gedankenwelt orientiert sich im Nachfolgenden in erster Linie an den bestimmenden Themenfeldern der deutschen Auswärtigen Politik jener Jahre: Das Streben nach einer Revision der Versailler Vertragsbestimmungen von 1919 und dem Wiederaufstieg des Reiches in den Rang einer Großmacht, dann, die bilateralen Beziehungen des Reiches zu seinen wichtigsten Nachbarn (Frankreich, Großbritannien, Polen und der Sowjetunion) und seine Rollenfindung in der neuartigen Institution des Völkerbundes sowie schließlich die Konflikte, die sich um die Frage der Auf- bzw. Abrüstungspolitik entsponnen. Um die Gedankenwelt Rheinbabens besser verstehen, und in ihren Sinnzusammenhängen begreifen, zu können, wird Abschnitt I.2. eine kurze biografische Skizze bieten, die den Lebenshintergrund nachzeichnet, vor dem er als Außenpolitiker agierte. Während ihn die Erfahrungen in den Jahren 1878 bis 1919 sozusagen geistig vorprägten, also bestimmte Denk- und Wahrnehmungsmuster in ihm dispositionierten, ohne die auch sein Handeln und Urteilen in zahlreichen außenpolitischen Fragen kaum verständlich ist, stellen die Ereignisse der späteren Jahre - in die seine aktive Politikerzeit fällt - Einflüsse dar, die schon aufgrund der Unmittelbarkeit mit der sie auf ihn einwirkten nicht unerwähnt bleiben dürfen.
Um der, sich aus der Natur dieser Arbeit - die ja auf die Wiederzutageförderung der subjektiven Sichtweisen einer einzelnen Person abhebt - ergebenden Gefahr einer ‘perspektivischen Verengung’ vorzubeugen, soll ihr analytischer Horizont dadurch erweitert werden, dass Rheinbabens Blickpunkte beständig in einen größeren Gesamtkontext eingereiht werden. Als Mittel zu diesem Zweck soll die beständige Einbettung von Rheinbabens Anschauungen und Deutungen in den Chor der Meinungen seiner Zeitgenossen und der Urteile von nachbetrachtenden Forschern dienen.
Seine Ideen, Standpunkte und Ziele sollen schließlich, auf der Grundlage dieser kontrastiven ‘Gegenzeichnung’, auf ihren Realismus und ihre Tragfähigkeit hin überprüft werden. Die chronologischen Eckpunkte dieser Arbeit, 1925/1926 und 1933, ergeben sich dabei geradezu von selbst: Die Jahre 1925/1926 markieren, mit dem Abschluss des Vertrages von Locarno und dem Eintritt Deutschlands in den Genfer Völkerbund, faktisch nichts anderes als das Heraustreten des Reiches aus der Isolation. Sein Dasein als europäischer Paria, das es in den ersten Jahren nach dem Ende des Ersten Weltkrieges gefristet hatte, findet mit diesen Schritten ein Ende. Mit der Rückkehr in das ‘Konzert der europäischen Großmächte’ beginnt gerade für Rheinbabens außenpolitisches Wirken die interessanteste Zeit: Während seine Gedanken zur Außenpolitik in den vorangegangenen Jahren im Großen und Ganzen nichts weiter waren als ‘Theoretereien’ ohne eine Möglichkeit zu ihrer Verwirklichung, erhalten seine Gedanken ab 1925/1926 eine ganz neue Qualität, da sie nun mit Blick auf ein völlig gewandeltes Maß an Realisierbarkeit gedacht werden.
Das Jahr 1933 ist eine noch einfacher zu begründende Zäsur: Mit Rheinbabens Entlassung aus dem diplomatischen Dienst, gemäß Artikel §6 des nationalsozialistischen ‘Gesetzes zur Wiedereinführung des Berufsbeamtentums’, unmittelbar nach dem deutschen Austritt aus dem Völkerbund im Oktober 1933, endet seine Tätigkeit im Umfeld der Schaltstellen der deutschen Außenpolitik. Da er fortan nur noch als Privatdiplomat tätig ist, und somit keinen Hebel mehr in er Hand hat, um die Gestaltung der internationalen Beziehungen in seinem Sinne zu beeinflussen, sind seine Ansichten zu den außenpolitischen Ereignissen der anbrechenden Jahre meist ohne Folgen, und daher an dieser Stelle nur von untergeordnetem Interesse.
Inhaltsverzeichnis:
| Einleitung | 4 | |
| I.1 | Quellenlage, methodische Schwierigkeiten und Bewertungsdilemmata | 7 |
| I.2 | Biografischer Abriss | 12 |
| II. | Rheinbaben und die Außenpolitik | 19 |
| II.1 | Die Voraussetzungen von Rheinbabens außenpolitischer Gedankenwelt | 20 |
| II.1.1 | Das Dogma von der ‘Großmacht Deutschland’ | 20 |
| II.1.2 | Das Changieren zwischen Liberalismus und Autoritarismus | 23 |
| II.1.3 | Rheinbaben und die Kriegsschuldfrage 1914 | 26 |
| II.1.4 | Der ‘Stresemannianer’ | 29 |
| II.2 | Ziele der Außenpolitik | 31 |
| II.3 | Revisionspolitik | 34 |
| II.3.1 | Die Reparationsfrage | 35 |
| II.3.2 | Besatzungs- und Kontrollpolitik | 37 |
| II.3.3 | Die deutschen Grenzen und der ‘Anschluss’ | 43 |
| II.3.4 | Die koloniale Frage | 45 |
| II.4 | Die bilateralen Beziehungen des Reiches | 46 |
| II.4.1 | Frankreich | 46 |
| II.4.2 | Großbritannien | 51 |
| II.4.3 | Russland | 52 |
| II.4.4 | Polen | 54 |
| II.5 | Völkerbund | 56 |
| II.6 | Abrüstung und Reichswehr | 62 |
| II.6.1 | Die Genfer Abrüstungskonferenz 1932/1933 | 66 |
| III. | Fazit | 69 |
| IV. | Literaturverzeichnis | 74 |
Textprobe:
Kapitel II.3.1, Die Reparationsfrage:
Die Reparationszahlungen die das Deutsche Reich gemäß dem Vertrag von Versailles an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges abzuführen hatte – und die Rheinbaben mit penibler Beharrlichkeit als ‘Tribute’ bezeichnete – sah Rheinbaben als denkbar ungerechtfertigt an. In den Jahren 1925 bis 1932 stellte er sie dementsprechend bei jeder sich bietenden Gelegenheit als gleichermaßen moralisch verwerflich, ökonomisch widersinnig und praktisch unbezahlbar dar.
So sprach er 1927 von den ‘übergroßen Kriegsentschädigungen’133 und 1932 verkündete er: ‘Deutschland kann nicht mehr zahlen.’ Als Vernunftpolitiker plädierte er in den 1920er Jahren jedoch dafür die Zahlungen zumindest so lange zu leisten wie man keine Alternative habe. Den Young-Plan von 1929 begrüßte er daher unter anderem auch deswegen weil dieser ‘den Wert’ habe, dass die ‘Leistungen nach oben begrenzt’ würden. Außerdem könnte man ihn als Ausgangsbasis für eine schrittweise weitere Herabsetzung benutzten. Von der extremen Rechten wurde er deswegen gelegentlich sogar als Erfüllungspolitiker und ‘Träger’ des Reparationssystems gescholten. Abseits des gefühlsmäßig bedingten Protests gegen die Reparationsregelung führte Rheinbaben auch zwei stichhaltigere Argumente ins Feld, um ihre Beseitigung zu beschleunigen: einmal die ökonomische Verfehltheit der Reparationen an sich und zum zweiten die juristische Bedenklichkeit der Verbindung der Erstattung von Kriegskosten und Kriegsfolgekosten. Die ökonomische Verfehltheit versuchte er unter anderem mit dem Verweis auf John Maynard Keynes als einem ‘unverdächtigen Gewährsmann’ und sein Buch The Economic Consequences of the Peace von 1919 glaubhaft zu machen.137 Im Rückblick analysierte er:
‘Wenn die Alliierten auf der einen Seite Werte von etwa eintausend Millionen Pfund aus den Deutschen herausholten, so haben doch die Vereinigten Staaten, und in geringerem Maße auch Großbritannien, in der gleichen Zeit Deutschland mehr als zweitausend Millionen über den von ihm selbst gezahlten Betrag in Form von Anleihen vorgestreckt. Das Ergebnis (war nur eine) ständig wachsende Verbitterung und der Verlust unseres Geldes’.
Das Haager Abkommen (Young-Plan) von 1929 unterstützte Rheinbaben dann auch vor allem deswegen, weil es eine ‘fühlbare Entlastung in den Annuitäten der Reparationen’ bringe und trotz der Zahlungsfristen von 59 Jahren die Voraussetzung dafür schaffe, ‘dass aus dem nun untrennbar ineinander verflochten und verwobenen weltfinanziellen und weltwirtschaftlichen System heraus weitere Schuldennachlässe für Deutschland möglich werden.’ Die Young-Regelung war in seinen Augen dabei nichts endgültiges, sondern lediglich eine ‘Etappe’ im Zuge der graduellen, nach und nach immer weiter gehenden, Verminderung der Reparationen: Der Young-Plan war für das Reich günstiger als der Dawes-Plan: als eine Zusicherung, dass man in Zukunft vielleicht nicht gut, aber zumindest doch weniger schlecht als bisher, behandelt werde, konnte man ihn also annehmen: Nachdem der Young-Plan einmal unter Dach und Fach sei, könnte man den nächsten Schritt gehen und die Reparationen in einer zukünftigen Etappe noch weiter reduzieren.
Mit Blick auf die ‘Smuts-Regelung’ von 1919, die festlegte, dass der Kriegsverlierer nicht nur – wie traditionell üblich – die Kriegskosten des Siegers, sondern auch die Kriegsfolgekosten zu tragen habe, beharrte Rheinbaben auf den Standpunkt, dass ‘als Kriegsentschädigung’ nur jene Summe gerechtfertigt sei, ‘die den Schäden in Frankreich und Belgien’ entspreche und nicht darüber hinaus.
Mit der Behauptung die erhobenen Ansprüche seien derart astronomisch, dass sie nicht gezahlt werden könnten, bewegt Rheinbaben sich völlig im Mainstream der Argumentationsweise der deutschen Politik und Öffentlichkeit seiner Zeit. Historiker wie Dewey haben dem entgegengehalten, dass die Entschädigungszahlungen, die Bismarck den Franzosen nach dem Krieg von 1870/71 auferlegte, 5 Mrd. Francs, den Franzosen dieser Zeit kaum weniger gewaltig erschienen, und dass es ihnen dennoch gelang, diese Summe in weniger als drei Jahren aufzubringen.142 Im Ausland hielt man, zumal nach der beträchtlichen Herabsetzung der Reparationen mit dem Dawes-Abkommen, die deutschen Klagen für Verstellung und Rhetorik. So war der französische Finanzminister Gilbert in den späteren Zwanziger Jahren optimistisch, dass zumindest Zahlungen in Höhe von 2 Mrd. Goldmark pro Jahr absolut im Rahmen des Möglichen wären.
Leon Blum urteilte, das Deutschland zwar Ungerechtigkeiten erlitten habe, dass diese aber nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit weitaus weniger schwer zu Buche schlagen würden, als die Ansprüche, welche es erhebe: ‘Wir haben gegen die Friedensverträge gestimmt; aber würde es sich darum handeln, das Vorkriegseuropa wieder herzustellen, so würden wir noch viel energischer Nein sagen. Wenn es möglich wäre, die Summe der begangenen und der behobenen Ungerechtigkeiten vor und nach dem Kriege gegeneinander abzuwägen, dann würde sich die Waagschale zweifellos dem gegenwärtigen Zustand zuneigen’.
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http://www.diplom.de/ean/9783836624497
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