Riba als besonderes Merkmal des islamischen Bankwesens:
Welche Rolle kann dem islamischen Zinsverbot zugesprochen werden?
- Art: Bachelorarbeit
- Autor: Katharina Pfannkuch
- Abgabedatum: September 2008
- Umfang: 60 Seiten
- Dateigröße: 529,4 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Deutschland
- Bibliografie: ca. 77
- ISBN (eBook): 978-3-8366-2265-3
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Pfannkuch, Katharina September 2008: Riba als besonderes Merkmal des islamischen Bankwesens:, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Islam, Wirtschaft, Bankwesen, Zinsverbot, Religion
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Bachelorarbeit von Katharina Pfannkuch
Einleitung:
Im Jahre 2006 veröffentlichte Charles Tripp seine Studie ‘Islam and the moral economy’, in der er sich im Zusammenhang mit der Frage der Vereinbarkeit der islamischen Religion mit dem vom Westen geprägten Kapitalismus auch mit Banken beschäftigt, die – laut eigener Auskunft – unter Beachtung islamischer Gebote arbeiten. In einer Passage dieses Werkes heißt es: ‘Islamic Banking, far from challenging global capitalism, has become an integral part of the global financial system. (…) Those who deal with these banks act from a variety of motives”. Ausgehend von diesen Aussagen stellen sich die Fragen, was unter dem Begriff ‘Islamic Banking” zu verstehen ist, was eine ‘islamische Bank’ auszeichnet und welche Motive potentielle Kunden dazu bewegen, die Dienste einer solchen Bank in Anspruch zu nehmen. Der zentrale Aspekt der vorliegenden Arbeit liegt in der Rolle, die dabei das in Koran und Sunna ausgesprochene Wucher- bzw. Zinsverbot einnimmt.
Dieser Aspekt ist insofern bedeutsam für die ‘westliche’ Finanzwelt, als er sowohl die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den zunehmend wohlhabenden islamisch geprägten Staaten und den übrigen Teilen der Welt als auch die Finanzgeschäfte muslimischer Migranten in der Diaspora an einem entscheidenden Punkt tangiert: Das konventionelle Bankwesen, das grundsätzlich auf dem Prinzip des Zinsnehmens unddes Zinszahlens basiert, muss auf das offenbar immer stärker ausgeprägte Bedürfnis muslimischer Kunden bzw. Geschäftspartner nach Einhaltung des islamischen Verbotes der Bereicherung durch Zinsen reagieren. Dies geschieht daher nicht nur im Zuge der Expansion großer Bankunternehmen in die entsprechenden Regionen, sondern auch zunehmend in Europa und in den Vereinigten Staaten von Amerika. Um im Zuge der wirtschaftlichen Globalisierung auf dieses besondere Merkmal des islamischen Bankwesens reagieren zu können, ist also ein fundiertes Wissen um die Existenz dieses Verbotes, seiner Bedeutung für Muslime sowie um die lebendigen ‘innerislamischen Diskussionen’ über die seine Reichweite und um mögliche Instrumentarien zur Umsetzung erforderlich. Zaid El-Mogaddedi, Gründer des ‘Institute for Islamic Banking’ in Frankfurt am Main, formuliert dies folgendermaßen: ‘Wurde das Islamic Banking vor noch nicht allzu langer Zeit in der westlichen Finanzwelt eher als exotische Randerscheinung wahrgenommen, so hat sich die Einschätzung inzwischen grundlegend geändert. Denn das Sharia-konforme Geldgeschäft wächst in immer größere Dimensionen’.
Es sei an dieser Stelle jedoch angemerkt, dass bereits der Begriff ‘islamisches Bankwesen’ als problematisch zu bezeichnen ist. Abgesehen von Pakistan, Iran und Sudan wurde bisher in keinem islamisch geprägten Staat der ernsthafte Versuch unternommen, ein kohärentes, ausschließlich den Grundsätzen der Scharia folgendes Bankwesen zu errichten. Selbst in Malaysia, dem Staat, in dem die Möglichkeiten zu einem ‘islamischen’ Umgang mit Finanzen am stärksten ausgeprägt und am vielseitigsten sind, bestehen auch weiterhin konventionelle Banken. Dennoch erscheint eine Untersuchung der Frage, welche Rolle dem Zinsverbot heute zugesprochen werden kann, als äußerst sinnvoll, denn – wenn den Aussagen vieler Wissenschaftler, sowohl aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften als auch der Islamwissenschaft, Glauben geschenkt werden kann, wird das Bankgeschäft, das sich an islamischen Grundsätzen orientiert, in Zukunft eine immer bedeutsamere Rolle in der internationalen Wirtschaft spielen. Die eingangs zitierte Aussage von Tripp untermauert diese Annahme ebenso wie die Fülle der Berichterstattung und Forschungsarbeiten zu diesem Thema. Zudem führt die Internationalisierung der Märkte zu einer Intensivierung der Kontakte zwischen den verschiedenen Kulturen. Das Wissen um die Besonderheiten einer Kultur kann die Kommunikation erleichtern und dabei helfen, diese (im wirtschaftlichen sowie im sozialen Sinne) erfolgreich zu gestalten.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Entstehung sowie die Entwicklung des islamischen riba-Verbotes darzustellen. Es muss hier angemerkt werden, dass im Rahmen dieser Arbeit keine Analyse der Konzeption eines ‘islamischen Wirtschaftssystems’ oder der ‘islamischen Wirtschaftsethik’ erfolgen kann. Selbstverständlich wird an einigen Stellen auf Theoretiker und deren Ansätze hingewiesen, die sich mit dieser grundsätzlichen Thematik beschäftigt haben, da das Bankwesen stets einen Teil des Wirtschaftssystems darstellt. Eine eigenständige Auseinandersetzung mit den Grundsätzen einer islamischen Wirtschaftslehre kann jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht erfolgen, da dies ein zu umfangreiches Unterfangen bedeuten würde. So weist z.B. Reissner darauf hin, dass zwar ‘von einer gar einheitlichen islamischen Wirtschafts-und Soziallehre nicht gesprochen werden’ kann, dass aber der Wille zur Bildung einer solchen vorhanden sei. Zudem sei auf die sehr aufschlussreichen Studien von Rodinson und Tripp hingewiesen, die sich eingehend mit den Theorien muslimischer Rechtsgelehrter und Wirtschaftsexperten sowie den Beobachtungen und Analysen von Wissenschaftlern außerhalb des muslimischen Kulturkreises beschäftigt haben.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden bewusst nur das riba-Verbot, seine Entstehung und insbesondere seine Umsetzung in der Gegenwart untersucht. Zunächst sollen die Definitionen der Begriffe ‘Zins’ und ‘Bank’ eine Grundlage für die weitere Untersuchung schaffen, bevor das Zinsverbot in Koran und Sunna dargestellt wird. Es sei bereits an dieser Stelle angemerkt, dass von einer ausführlichen Darstellung der Angaben, die in der Sunna zum riba-Verbot vorzufinden sind, im Zusammenhang mit der hier zu untersuchenden Frage Abstand genommen wird. Die in der Sunna enthaltenen Aussagen beziehen sich, wie in Abschnitt 2.2.2 erläutert wird, auf riba (also Zins oder Wucher) bei Kaufgeschäften. Im Folgenden wird die Rolle des Zinsverbotes im islamischen Bankwesen das zentrale Thema dieser Arbeit sein. Es erscheint daher nicht erforderlich, das riba-Verbot in der Sunna und die sich daran entzündenden Diskussionen in ihrer gesamten Ausführlichkeit darzulegen, denn die Mehrzahl der in den Abschnitten 3.2 vorgestellten Methoden islamischer Banken beinhaltet keine Kaufverträge, sondern dient eindeutig der Überlassung von Kapital. Daher unterliegt sie jenem Verbot des Zinsnehmens und des Zinszahlens, das dem Koran entnommen werden kann. In lediglich einem Fall beinhaltet ein als islamisch bezeichnetes Finanzierungsmodell einen Kaufvertrag; im entsprechenden Abschnitt wird darauf hingewiesen. Selbstverständlich werden trotz der Konzentration auf das dem Koran zu entnehmende riba-Verbot einige wichtige Überlieferungen angesprochen, die zudem im Anhang der vorliegenden Arbeit zu finden sind.
Zur weiteren Vorgehensweise, der in der vorliegenden Arbeit gefolgt wird, sind folgende Angaben zu machen: Ein kurzer Überblick über die christlichen Vorstellungen bezüglich Zinsgeschäften soll die vermeintliche Exotik des islamischen Zinsverbotes relativieren. Im Anschluss daran werden die verschiedenen Interpretationen des Begriffes riba erläutert. Es folgt eine Auswahl von Erklärungen, die für die Entstehung und Notwendigkeit des Zinsverbotes insbesondere von islamischen Rechtsgelehrten gegeben werden. Im Hauptteil der vorliegenden Arbeit liegt der Fokus auf den islamischen Banken, ihrer Entstehung und Entwicklung. Es wird dargelegt, wie es zur Errichtung erster islamischer Banken kam und welchen Einfluss dabei die jeweiligen politischen Hintergründe auf die Entwicklung hatten. Ein Überblick über wesentliche Institutionen, die sich mit den Grundsätzen eines der islamischen Religion entsprechenden Umgangs mit Finanzen und insbesondere mit Zinsen beschäftigen, soll die Orientierung im weiteren Verlauf der Arbeit erleichtern. Schließlich werden die heute gebräuchlichen Methoden von Banken, die nach islamischen Grundsätzen operieren, dargestellt. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die ‘Rechtskniffe’, gelegt, die es den Bank-Kunden ermöglichen, ihr Geld zu Sparzwecken anzulegen oder zu investieren, ohne dabei Zinsen im konventionellen Sinne zu erhalten bzw. Kredite aufzunehmen, ohne dafür Zinsen zu zahlen. Bevor ein abschließendes Fazit gezogen wird, werden die Konflikte, die bei den Versuchen zur Umgehung des Zinsverbotes entstehen, erläutert.
Inhaltsverzeichnis:
| 1 | Einleitung | 4 |
| 1.1 | Definition: Zins | 7 |
| 1.2 | Definition: Bank | 9 |
| 2. | Zinsverbot im Islam und im Christentum | 10 |
| 2.1 | Zinsverbot im Alten und im Neuen Testament | 11 |
| 2.2 | Zinsverbot im Islam | 12 |
| 2.2.1 | Das riba-Verbot im Koran | 15 |
| 2.2.2 | Das riba-Verbot in der Sunna | 16 |
| 2.3 | Interpretationen des Begriffes riba | 18 |
| 2.3.1 | Entstehung und Notwendigkeit des riba-Verbotes | 23 |
| 3. | Islamische Banken | 26 |
| 3.1 | Die Entstehung islamischer Banken – Ein Überblick | 27 |
| 3.1.1 | Die ägyptische Sparkasse in Mit-Gamr | 32 |
| 3.1.2 | Die Islamische Entwicklungsbank | 34 |
| 3.1.3 | Forschungsinstitutionen | 36 |
| 3.1.4 | Dachverbände und andere Organisationen | 37 |
| 3.2 | Methoden islamischer Banken | 38 |
| 3.2.1 | mušaraka | 40 |
| 3.2.2 | mudaraba | 41 |
| 3.2.3 | murabaha | 42 |
| 3.2.4 | igara | 43 |
| 3.2.5 | sukuk | 41 |
| 3.3 | Kritik an den Methoden islamischer Banken | 44 |
| 4. | Fazit | 49 |
| 5. | Anhang | 54 |
| A) | Überlieferungen, in denen das riba-Verbot ausgesprochen wird | 54 |
| B) | Mitgliedsstaaten der Islamischen Entwicklungsbank | 55 |
| c) | Forschungsinstitutionen | 56 |
| 6. | Literaturverzeichnis | 57 |
Textprobe:
Kapitel 2.3.1, Entstehung und Notwendigkeit des riba-Verbotes, Zusätzlich zu der bereits erwähnten, sowohl im Christentum als auch im Islam verankerten Auffassung, dass sich Geld nicht aus sich selbst vermehrten solle bzw. könne, existieren noch weitere Erklärungen dafür, warum und auf welche Weise das riba-Verbot entstand. Zunächst sollen die historischen Umstände dargelegt werden. Wie bereits in Abschnitt 2.3 angesprochen wurde, lässt diese Art der Betrachtung eher darauf schließen, dass der Begriff riba ursprünglich mit der Bedeutung ‘Wucher’ zu assoziieren ist. Im siebten Jahrhundert nach Christus war Mekka ein wichtiges Handelszentrum, in dem einige wenige Großhändler über viel Macht verfügten, v.a. dadurch bedingt, dass sie an kleine Bauern Geld verliehen, mit dem diese Saatgut erwerben konnten. Wenn diese Bauern die ihnen überlassene Summe nicht fristgerecht zurückzahlen konnten, wurde die Höhe des geschuldeten Betrags verdoppelt – dies ist die klassische Art von Wucherzins. Da die nunmehr verdoppelte Summe in den meisten Fällen ebenfalls nicht aufgebracht werden konnte, führte diese Art der Zinsnahme zu einer weit verbreiteten Versklavung der zahlungsunfähigen Personen, die zur Erfüllung ihrer Schuld in die Schuldknechtschaft verkauft wurden. Laut Rodinson herrschte für die Großhändler im vorislamischen Mekka ‘no ceremoinal, moral or religioius element (which) had much influence in mitigating their zeal to make good use of every opportunity or profit’. Mit erneuter Bezugnahme auf al-Ašmawi erläutert Lohlker, dass das riba-Verbot ‘dem Schutz der Armen und Bedürftigen” dienen sollte. Es kann also in Betracht gezogen werden, dass mit dem riba-Verbot dem System der Schuldknechtschaft, die auf Dauer der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse der vom Islam geprägten Regionen geschadet hätte, Einhalt geboten werden sollte und dass gleichzeitig der Ausnutzung der Situation sozial Schwacher vorgebeugt werden sollte. Dieser Ansatz der Interpretation, der auf der Betrachtung und Analyse der historischen Gegebenheiten und deren Rekonstruktion basiert, führt also zu einer Begründung für die Existenz des riba-Verbotes, die eher ökonomischer als moralischer Natur ist.
Auf eine andere Art begründet Hamidullah die Existenz des riba-Verbotes: Er bezieht sich nicht auf historische Umstände, sondern argumentiert mit moralischen und ethischen Ansätzen: ‘Wahrscheinlich gibt es nicht eine einzige Religion, in der Wucher nicht verboten ist (…) Der Hauptgrund für dieses Verbot beruht (…) darin, dass beim verzinslichen Darlehen das Risiko einseitig ist’. Hiermit spricht Hamidullah an, dass bei der Vergabe von Darlehen lediglich der Schuldner ein Risiko zu tragen hat, während der Kapitalgeber weder Arbeit zu verrichten noch ein Risiko in Kauf zu nehmen hat, um einen Gewinn zu erlangen. Sein Gewinn resultiert allein aus der Bereitstellung von Kapital.
Dieser Auffassung ist auch M.Umar Chapra, der sich jedoch nicht wie die soeben erwähnten Autoren eindeutig nicht nur auf Wucher, sondern konkret auf Zinsen jeglicher Art bezieht. Er sieht in Zinsgeschäften zudem die Gefahr der Ausbeutung. Auch andere muslimische Autoren nehmen in Zusammenhang mit Erklärungen für das riba-Verbot nicht auf die Bedeutung ‘Wucher’ Bezug, sondern setzen den Begriff mit ‘Zins’ gleich und erklären das Verbot jeglicher Form von Zinsen folgendermaßen: Die Forderung von Zinsen sei ‘Ausdruck eines Verstoßes gegen die grundlegenden Funktionen [sei], die nach Allahs Wille Reichtum und Vermögen zu erfüllen haben, nämlich die freiwillige und unentgeltliche Unterstützung der Bedürftigen durch die, die einen Vermögensüberschuß besitzen’. Weitere Argumente gegen Zinsen, die Nienhaus zusammenfasst, sind folgende: Zinsgeschäfte verhinderten nicht nur eine gleichmäßige Vermögensverteilung in der Gesellschaft, sondern könnten auch zur Erhöhung der Güterpreise beitragen. Ein weiterer wesentlicher Einwand gegen Zinsen lautet, dass eine auf Zinsgeschäften basierende Wirtschaft sich nur auf ertragreiche Investitionen, nicht aber auf ‘sozial erwünschte’ konzentrieren würde. Eher ethischer Natur sind die Argumente gegen Zinsen, die al-Qaradawa nennt: ‘Zinsnahme bedeutet, sich das Eigentum eines anderen anzueignen, ohne ihm dafür etwas zu geben, denn wer einen dirham gegen zwei dirham ausleiht, bekommt einen dirham für nichts’. Desweiteren führt er an, dass in einer auf Zinsen basierenden Wirtschaft die Motivation, zu arbeiten, geringer sei als in einer zinslosen Wirtschaft. Auch die bereits genannte Gefahr der Ausbeutung findet hier Erwähnung.
Es kann also festgehalten werden, dass die Erklärungen und Begründungen für die Entstehung des riba-Verbotes in den Fällen, in denen eine Herangehensweise zu Grunde liegt, bei der die historischen Umstände untersucht werden, zu Ergebnissen führen, in dem von einem ‘Wucherverbot’ die Rede ist. Moralisch und ethisch orientierte Ansätze dienen dagegen stets der Begründung eines generellen Zinsverbotes. Wie u.a. Nienhaus zeigt, hat sich diese Auffassung, laut der das riba-Verbot als grundsätzliches Zinsverbot verstanden wird, durchgesetzt: ‘In der konkreten Wirtschaftspolitik, insbesondere aber in der Ideologie islamischer Banken (…) geht man von der ‘strengen’ Version des Riba-Verbots als Verbot jeglichen Zinses bei Gelddarlehen aus’. Das Verleihen von Geld gegen Zinsen als Erwerbsquelle ist Muslimen somit grundsätzlich verboten. Auf welche Weise nun Banken, die sich an diesen, zuletzt genannten Argumenten orientieren und somit zinsfrei arbeiten wollen, versuchen, die hier genannten Ansätze umzusetzen, wird in den folgenden Abschnitten erläutert.
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http://www.diplom.de/ean/9783836622653
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Pfannkuch, Katharina September 2008: Riba als besonderes Merkmal des islamischen Bankwesens:, Hamburg: Diplomica Verlag
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Islam, Wirtschaft, Bankwesen, Zinsverbot, Religion




