Die Autonomie der Europäischen Zentralbank nach dem Maastrichter Vertrag im Vergleich zum Autonomie-Status der Deutschen Bundesbank und der Banque de France
- Art: Staatsexamensarbeit
- Autor: Gunnar Tietz
- Abgabedatum: Februar 1997
- Umfang: 86 Seiten
- Dateigröße: 6,6 MB
- Note: 1,0
- Institution / Hochschule: Universität Hamburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-0933-3
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-0933-3 P - ISBN (CD) :978-3-8324-0933-3 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Tietz, Gunnar Februar 1997: Die Autonomie der Europäischen Zentralbank nach dem Maastrichter Vertrag im Vergleich zum Autonomie-Status der Deutschen Bundesbank und der Banque de France, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Deutsche Bundesbank, Europäische Zentralbank, Maastricher Vertrag, Europäische Währungsunion, Bank de France
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Staatsexamensarbeit von Gunnar Tietz
Problemstellung:
Am 1. Januar 1999 wird die dritte Stufe der Europäischen Währungsunion beginnen, in der die Teilnehmerländer auf eine eigene Währung und auf eigene souveräne Notenbanken verzichten werden. Während bei anderen Staaten, wie z.B. Frankreich und Großbritannien, die Angst vor dem Verlust der nationalen Souveränität im Vordergrund steht, wird in der Bundesrepublik nicht zuletzt aus diesem Grunde häufig mit Bedenken bezüglich der Geldwertstabilität argumentiert. Neben der Befürchtung, dass die wirtschaftliche Konvergenz der europäischen Staaten noch zu große Unterschiede vorweist, um in einer Währungsunion zusammengefasst zu werden, wird hierzulande vor allem die Ansicht betont, daß die Europäische Zentralbank hinsichtlich ihrer Fähigkeit, eine unabhängige Geldpolitik zu betreiben, keinen äquivalenten Ersatz für die Deutschen Bundesbank darstellen wird. Diesen Vorwurf soll die Arbeit durch einen Vergleich des voraussichtlichen Autonomie-Status der EZB mit dem bestehenden Autonomie-Status der Deutschen Bundesbank und der Banque de France untersuchen.
Die deutsche und die französische Notenbank sind für ein solches Vorhaben aus zwei Gründen besonders geeignet.
Da Großbritannien nicht zu den Gründungsmitgliedern der EWU gehören wird, repräsentieren diese beiden Banken die mit Abstand größten und wirtschaftlich potentesten Mitgliedstaaten. Die geldpolitischen Traditionen Deutschlands und Frankreichs sowie der Status, den ihre Notenbanken im jeweiligen wirtschaftspolitischen Gefüge des Staates erreichen konnten, werden die EZB stärker beeinflussen als die Notenbank irgendeines anderen Mitgliedstaates.
Außerdem eigenen sich die Deutsche Bundesbank und die Banque de France wegen ihrer Unterschiedlichkeit. Die Deutsche Bundesbank arbeitet in einem Staat mit einer traditionell stabilitätsorientierten Geldpolitik, und sie kann eine rund 40-jährige Geschichte aufweisen, in der es keine weitreichenden Änderungen des Bundesbankgesetzes gab. Nach allgemeiner Auffassung diente zudem das Bundesbankgesetz als Vorlage bei der Formulierung der EZB-Satzung und der entsprechenden Bestimmungen des EG-Vertrages.
Die Banque de France arbeitet in einem Staat, in dem die Geldpolitik traditionell als selbstverständliches Instrument der Wirtschaftspolitik betrachtet wurde. Anders als bei ihrem deutschen Pendant müssen bei einer Betrachtung der französischen Notenbank auch mehrere Reformen beachtet werden, die diese Bank trotz ihrer Gründung im Jahre 1800 im Prinzip zu einer sehr jungen Institution machen. Besonders die letzte Notenbankreform bedeutete einen derartigen Einschnitt in der Geschichte dieser Zentralbank, dass es immer wieder nötig sein wird, die Banque de France vor 1994 und die Banque de France nach 1994 zu unterscheiden. Durch ihren autonomen Status innerhalb eines Staats- und Gesellschaftsgefüges, das bisher keine derartige unabhängige Institution kannte und das den Neuerungen, die sich im Zusammenhang mit der EWU ergeben werden, zu einem großen Teil kritisch gegenübersteht, ist die französische Notenbank in bezug auf ihren Autonomie-Status der künftigen EZB vielleicht ähnlicher als irgendeine andere Zentralbank.
Der Aufbau der Arbeit ergibt sich aus den folgenden Überlegungen:
Nach einer Behandlung der theoretischen Grundlagen des Themas soll zunächst zum besseren Verständnis die institutionelle Ausgestaltung sowie die geldpolitischen Zielsetzungen der drei Notenbanken vorgestellt werden.
Die Kapitel fünf und sechs orientieren sich an der in der Literatur häufig geäußerten Vorstellung, dass eine gesetzliche Festlegung von Notenbankautonomie nicht ausreicht, um einer Zentralbank eine tatsächlich unabhängige Geldpolitik zu ermöglichen. Daher würde es auch nicht genügen, den Autonomie-Status der Banken allein anhand ihrer gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Dies könnte vielleicht Thema einer rein juristischen Arbeit sein. Dem Politologen muss neben den Gesetzen unter anderem die gesellschaftliche Akzeptanz der Autonomie, der Durchsetzungswille und die Unabhängigkeit ihrer leitenden Persönlichkeiten, der gesellschaftliche und politische Kontext sowie die Geschichte der Banken und der Staaten interessieren. Diese Faktoren werden unter dem Begriff faktische Autonomie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | EINLEITUNG | 4 |
| 2. | THEORETISCHE GRUNDLAGEN | 6 |
| 2.1 | DIE AUTONOME NOTENBANK IN DER THEORIE DER ÖKONOMISCHEN WISSENSCHAFT UND IN DER POLITISCHEN DISKUSSION | 6 |
| 2.2 | KRITERIEN DER NOTENBANKAUTONOMIE | 10 |
| 3. | INSTITUTIONELLE AUSGESTALTUNG | 11 |
| 3.1 | EUROPÄISCHE ZENTRALBANK | 11 |
| 3.2 | DEUTSCHE BUNDESBANK | 13 |
| 3.3 | BANQUE DE FRANCE | 14 |
| 4. | GELDPOLITISCHE ZIELSETZUNG | 16 |
| 4.1 | EUROPÄISCHE ZENTRALBANK | 16 |
| 4.2 | DEUTSCHE BUNDESBANK | 16 |
| 4.3 | BANQUE DE FRANCE | 17 |
| 5. | DIE RECHTLICHE AUTONOMIE DER NOTENBANKEN | 18 |
| 5.1 | RECHTLICHE BASIS DER UNABHÄNGIGKEIT | 18 |
| 5.1.1 | Europäische Zentralbank | 18 |
| 5.1.2 | Deutsche Bundesbank | 19 |
| 5.1.3 | Banque de France | 20 |
| 5.2 | PERSONELLE UNABHÄNGIGKEIT | 20 |
| 5.2.1 | Europäische Zentralbank | 20 |
| 5.2.2 | Deutsche Bundesbank | 22 |
| 5.2.3 | Banque de France | 23 |
| 5.3 | FUNKTIONELLE UNABHÄNGIGKEIT | 25 |
| 5.3.1 | Europäische Zentralbank | 25 |
| 5.3.2 | Deutsche Bundesbank | 27 |
| 5.3.3 | Banque de France | 29 |
| 5.4 | FINANZIELLE UNABHÄNGIGKEIT | 31 |
| 5.4.1 | Europäische Zentralbank | 31 |
| 5.4.2 | Deutsche Bundesbank | 32 |
| 5.4.3 | Banque de France | 32 |
| 5.5 | DIE RECHTLICHE AUTONOMIE DER NOTENBANKEN IM VERGLEICH | 33 |
| 6. | DIE FAKTISCHE AUTONOMIE DER NOTENBANKEN | 34 |
| 6.1 | DIE FAKTISCHE AUTONOMIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK | 34 |
| 6.1.1 | Der Status der EZB im öffentlichen Meinungsbild Europas | 34 |
| 6.1.2 | Die Europäische Zentralbank im Kontext der europäischen Integration | 39 |
| 6.2 | DIE FAKTISCHE AUTONOMIE DER DEUTSCHEN BUNDESBANK | 43 |
| 6.2.1 | Der Status der Deutschen Bundesbank im öffentlichen Meinungsbild der Bundesrepublik Deutschland | 43 |
| 6.2.2 | Selbst- und Machtbewusstsein durch 40 Jahre finanzpolitische Praxis | 45 |
| 6.2.3 | Die Grenzen der Bundesbank Autonomie im Lichte der Deutschen und der Europäischen Währungsunion | 48 |
| 6.3 | DIE FAKTISCHE AUTONOMIE DER BANQUE DE FRANCE | 50 |
| 6.3.1 | Traditionen der französischen Wirtschafts- und Geldpolitik | 50 |
| 6.3.2 | Der Status der Banque de France im öffentlichen Meinungsbild Frankreichs | 51 |
| 6.3.3 | Gründe der Notenbankreform von 1994 | 54 |
| 6.3.4 | Wachsendes Selbstvertrauen der Banque de France | 58 |
| 6.4 | DIE FAKTISCHE AUTONOMIE DER NOTENBANKEN IM VERGLEICH | 59 |
| 7. | ZUSAMMENFASSENDE SCHLUBBETRACHTUNG | 61 |
| ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS | 64 | |
| ANHANG A | 65 | |
| ANHANG B | 66 | |
| ANHANG C | 67 | |
| GLOSSAR | 70 | |
| LITERATURVERZEICHNIS | 73 |
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832409333
Arbeit zitieren:
Tietz, Gunnar Februar 1997: Die Autonomie der Europäischen Zentralbank nach dem Maastrichter Vertrag im Vergleich zum Autonomie-Status der Deutschen Bundesbank und der Banque de France, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Deutsche Bundesbank, Europäische Zentralbank, Maastricher Vertrag, Europäische Währungsunion, Bank de France



