Auswirkungen unmittelbarer Versorgungszusagen auf das Bonitätsrating von börsennotierten Unternehmen
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Marc Lüke
- Abgabedatum: Juli 2003
- Umfang: 96 Seiten
- Dateigröße: 374,4 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Köln Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-7427-0
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-7427-0 P - ISBN (CD) :978-3-8324-7427-0 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Lüke, Marc Juli 2003: Auswirkungen unmittelbarer Versorgungszusagen auf das Bonitätsrating von börsennotierten Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Bilanzierung, Umstellung IAS 19, Basel II, kritische Würdigung, HGB
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Diplomarbeit von Marc Lüke
Zusammenfassung:
Die zunehmende Kapitalmarktorientierung hat in Deutschland zumindest für große, börsennotierte Unternehmen eine regelmäßige Bonitätsprüfung in Form eines Ratings durch internationale Ratingagenturen zur Norm werden lassen. Der Bedarf an erhöhter Transparenz über die Kreditwürdigkeit der Emittenten bzw. einzelnen Emissionen nimmt immer mehr zu. Die traditionellen Ratingagenturen haben sich durch ihre Objektivität, Internationalität, ihre fachliche Kompetenz und ihre Unabhängigkeit bei der Einschätzung des Bonitätsrisikos eine Vormachtstellung herausgearbeitet. Weltweit orientieren sich Investoren an den Urteilen der bekannten Ratingagenturen.
Mit dem Baseler Konsultationspapier zur Stärkung der internationalen Finanzmärkte vom Januar 2001, dem so genannten „Basel II”, gewinnen Ratings künftig eine noch stärkere Bedeutung. Sie sind dann nicht nur Dreh- und Angelpunkt für die Kreditvergabe, sondern auch der zentrale Anknüpfungspunkt für die Unterlegung des Kreditrisikos mit Eigenkapital. Bei der Bonitätsprüfung finden aufgrund versteckter Bilanzrisiken die Pensionsverpflichtungen in der jüngsten Vergangenheit zunehmend Berücksichtigung. So hat die Ratingagentur Standard & Poor´s (S&P) das Bonitätsrating mehrerer deutscher Großkonzerne auf Grund ihrer Pensionsrückstellungen herabgestuft. Pensionsrückstellungen werden bei unmittelbaren Versorgungszusagen gebildet, einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Gemessen am Deckungskapital mit einem Gesamtvolumen von ca. 342 Mrd. EURO im Jahr 2001, beansprucht sie mit 59% mehr als die Hälfte, der in Deutschland zulässigen Durchführungswege. Aber nicht nur die dominierende Verbreitung der unmittelbaren Versorgungszusagen, sondern auch die unterschiedliche bilanzielle Behandlung der Pensionsrückstellung nach nationalen bzw. internationalen Bilanzierungsregeln bedarf einer genaueren Betrachtung.
Die Daimler Benz AG war im Jahr 1993 als erstes deutsches Unternehmen an der New York Stock Exchange (NYSE) gelistet. Das Ergebnis für das dritte Quartal wies im Vergleich zum HGB-Abschluss einen Fehlbetrag in Höhe von 1,87 Mrd. DM auf. Der signifikanteste Grund für diese erhebliche Diskrepanz lag in der um 1,6 Mrd. DM höher dotierten Pensionsrückstellung. Die Umstellung von der nationalen auf die internationale Bilanzierung, verbunden mit einem i.d.R erhöhten Ausweis der Pensionsrückstellungen, wird in Zukunft für deutsche Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die steigenden weltweiten wirtschaftlichen Verflechtungen deutscher Großkonzerne und der damit oft einhergehende erhöhte Bedarf an Kapital, macht die Kapitalbeschaffung an ausländischen Börsen immer wichtiger. Die NYSE, mit einem monatlichen Umsatz von ca. 30 Mrd. US-Dollar, besitzt die weltweit größte Bedeutung unter den Börsen. Bedingung für ein Listing an der NYSE ist die Vorlage des Jahresabschlusses nach den United States General Accepted Accounting Standards (US-GAAP). Um eine bessere Vergleichbarkeit ausländischer Jahresabschlüsse herzustellen, wird von ausländischen Unternehmen von der nationalen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) mindestens die Überleitung des nach ausländischen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten Gewinns und des Eigenkapitals zu einem US-GAAP konformen Jahresabschluss verlangt.
Mit der Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) vom 13.02.1998 ist es deutschen Unternehmen bereits derzeit möglich, einen befreienden Konzernabschluss nach den international gültigen Rechnungslegungsvorschriften, den so genannten Internationalen Accounting Standards (IAS) zu erstellen.
Artikel 4 der IAS-Verordnung sieht vor, dass deutsche, börsennotierte Unternehmen für das nach dem 31.12.2004 beginnende Geschäftsjahr, ihren Konzernabschluss nach IAS aufzustellen haben.
Die Literatur beschäftigt sich ausführlich mit Einzelfragestellungen zur bilanziellen Behandlung von Pensionsrückstellungen und mit der Thematik des Ratings. Der Zusammenhang zwischen Pensionsrückstellungen und dem Rating hat innerhalb der Literatur jedoch noch nicht durchgängig Berücksichtigung gefunden.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Implikationen der unmittelbaren Versorgungszusage entlang nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften auf das Rating von börsennotierten Unternehmen herauszuarbeiten.
Die vorliegende Arbeit umfasst zusätzlich eine kritische Würdigung der angewandten Bewertungs- und Ratingmethoden und die Beantwortung der Frage, ob Herabstufungen aufgrund hoher Pensionsverpflichtungen gerechtfertigt sind.
Im auf die Einleitung folgenden Kapitel 2 der Arbeit werden zunächst die Grundzüge des Ratings beschrieben um dem Leser einen groben Überblick über das Rating zu liefern. Insbesondere werden die zugrunde gelegten Ratingkriterien genauer betrachtet.
Kapitel 3 beinhaltet die bilanzielle Behandlung von Pensionsrückstellung nach dem HGB bzw. EStG und deren Auswirkung auf die Bilanz, die GuV und den Cashflow.
Das darauf folgende Kapitel 4 behandelt die Rechnungslegungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach IAS. Insbesondere werden die eingeräumten Wahlrechte und ihre bilanziellen Risiken betrachtet. Im Vergleich zur Darstellung der nationalen Bilanzierung, wird der Pensionsaufwand näher analysiert, da er einen erheblichen Einfluss auf den Jahresabschluss und damit auf die für das Rating relevanten Kennzahlen hat.
Kapitel 5 beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Pensionsverpflichtungen auf die Bewertungsfaktoren des Bonitätsratings. Insbesondere wird der Ansatz der Pensionsverpflichtungen als Fremd-kapital, als Aufwand und als Liquiditätsabfluss unter betriebs-wirtschaftlichen Aspekten analysiert.
Das vorletzte Kapitel 6 befasst sich mit einer kritischen Würdigung der Ratingansätze, differenziert nach allgemeinen, auf Pensionsverpflichtungen bezogen, speziellen Gesichtspunkten. Darüber hinaus werden die Bilanzansätze, differenziert nach nationaler bzw. internationaler Bilanzierung einer kritischen Würdigung unterzogen.
Im abschließenden Kapitel 7 werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick gegeben.
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | III | |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Tabellenverzeichnis | IX | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Hintergrund der Arbeit | 1 |
| 1.2 | Ziel der Arbeit | 3 |
| 1.3 | Aufbau der Arbeit | 3 |
| 2. | Grundzüge des Bonitätsratings | 5 |
| 2.1 | Einleitung | 5 |
| 2.2 | Was ist ein Rating? | 5 |
| 2.2.1 | Internes Rating | 6 |
| 2.2.2 | Externes Rating | 6 |
| 2.3 | Ziele des Ratings | 7 |
| 2.4 | Differenzierungsmöglichkeiten | 8 |
| 2.5 | Empirische Untersuchungen | 9 |
| 2.6 | Ratingverfahren | 10 |
| 2.7 | Ratingkriterien | 10 |
| 2.8 | Grundsätze der Kennzahlenbildung | 11 |
| 2.8.1 | Bilanzkennzahlen / Sicherheitsanalyse | 13 |
| 2.8.2 | GuV-Kennzahlen / Rentabilitätsanalyse | 13 |
| 2.8.3 | Cash Flow-Kennzahlen / Liquiditätsanalyse | 14 |
| 3. | Nationale Rechnungslegung unmittelbarer Versorgungszusagen | 16 |
| 3.1 | Unmittelbare Versorgungszusage | 16 |
| 3.2 | Grundlagen der Bilanzierung | 16 |
| 3.2.1 | Handelsrechtliche Grundlagen | 16 |
| 3.2.1.1 | Ansatz dem Grunde nach | 17 |
| 3.2.1.2 | Ansatz der Höhe nach | 18 |
| 3.2.2 | Steuerliche Grundlagen | 19 |
| 3.2.2.1 | Ansatz dem Grunde nach | 19 |
| 3.2.2.2 | Ansatz der Höhe nach | 19 |
| 3.2.3 | Entwurf des DRSC | 21 |
| 3.2.4 | Aktivierung von Vermögensgegenständen | 21 |
| 3.3 | Einfluss der Pensionsverpflichtungen auf den Jahresabschluss | 23 |
| 3.3.1 | Bilanz | 24 |
| 3.3.2 | Gewinn und Verlustrechnung | 24 |
| 3.3.3 | Cashflow | 25 |
| 4. | Internationale Rechnungslegung unmittelbarer Versorgungszusagen | 26 |
| 4.1 | Einleitung | 26 |
| 4.2 | IAS 19 | 27 |
| 4.2.1 | Ansatz dem Grunde nach | 28 |
| 4.2.2 | Ansatz der Höhe nach | 29 |
| 4.2.2.1 | Barwert der Verpflichtungen | 29 |
| 4.2.2.2 | Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | 33 |
| 4.2.2.3 | Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 33 |
| 4.2.2.4 | Zeitwert von Planvermögen | 34 |
| 4.2.3 | Finanzierung der leistungsorientierten Versorgungspläne | 35 |
| 4.2.3.1 | Rückdeckungsversicherungen | 35 |
| 4.2.3.2 | CTA-Modell | 35 |
| 4.2.4 | Pensionsaufwand | 36 |
| 4.2.4.1 | Zusammensetzung des Pensionsaufwands | 36 |
| 4.2.4.2 | Der 10%-Korridor | 39 |
| 4.3 | Einfluss der Pensionsverpflichtungen auf den Jahresabschluss | 40 |
| 4.3.1 | Bilanz | 40 |
| 4.3.2 | Gewinn und Verlustrechnung | 41 |
| 4.3.3 | Cashflow | 42 |
| 5. | Einfluss der Pensionsverpflichtungen auf das Rating | 43 |
| 5.1 | Einleitung | 43 |
| 5.2 | Ansatz der Pensionsverpflichtungen in der Bilanz | 43 |
| 5.2.1 | Ansatz der Pensionsverpflichtungen als Eigenkapital | 45 |
| 5.2.1.1 | Langfristigkeit von Pensionsverpflichtungen | 45 |
| 5.2.1.2 | Stille Reserven | 46 |
| 5.2.1.3 | Stille Lasten | 47 |
| 5.2.2 | Einfluss auf Sicherheitskennzahlen | 49 |
| 5.3 | Ansatz der Pensionsverpflichtungen in der GuV | 49 |
| 5.3.1 | Ansatz der Pensionsverpflichtungen als Aufwand | 49 |
| 5.3.1.1 | Zuführungen zu den Rückstellungen | 50 |
| 5.3.1.2 | Versorgungsleistungen | 52 |
| 5.3.1.3 | Berücksichtigung von Innenfinanzierungseffekten | 53 |
| 5.3.2 | Einfluss auf Rentabilitätskennzahlen | 55 |
| 5.4 | Ansatz der Pensionsverpflichtungen im Cashflow | 56 |
| 5.4.1 | Ansatz der Pensionsverpflichtungen als Liquiditätsabfluss | 56 |
| 5.4.1.1 | Versorgungszahlungen | 57 |
| 5.4.1.2 | Zuführungen zum Planvermögen | 58 |
| 5.4.2 | Einfluss auf Cashflow-Kennzahlen | 58 |
| 5.5 | Funding | 60 |
| 5.5.1 | Kapitalportefeuille | 62 |
| 5.5.2 | Unternehmensstruktur | 63 |
| 5.6 | Der Pensionssicherungsverein | 64 |
| 5.7 | Basel II | 65 |
| 6. | Kritische Würdigungen | 67 |
| 6.1 | Rating | 67 |
| 6.1.1 | Allgemein | 67 |
| 6.1.2 | Speziell | 69 |
| 6.2 | Bilanzierung | 70 |
| 6.2.1 | National | 70 |
| 6.2.2 | International | 71 |
| 7. | Schlussbetrachtung | 74 |
| Anhang | 76 | |
| Literaturverzeichnis | 81 |
Teilwertberechnung gemäß § 6a EStG. Sind hingegen die Verpflichtungen ausreichend gedeckt, erfolgt ein geringerer Ausweis im Vergleich zur HGB-Bilanzierung, da lediglich die “Nettoverpflichtungen” ausgewiesen werden. Bei sehr gut dotierten externen Trägern kann die Pensionsrückstellung auch negativ, also ein Aktivposten sein. Das Resultat ist eine im Vergleich zum HGB verbesserte Eigenkapitalquote. 4.3.2 Gewinn und Verlustrechnung Die Aufwände setzten sich aus den Zuführungen zu den Rückstellungen und den Insolvenzbeiträgen zusammen. Die laufenden Pensionszahlungen und die Zuwendungen an die Versorgungseinrichtung werden hingegen gebucht91. Da die Erträge aus dem Fondsvermögen, aus den versicherungsmathematischen Gewinnen und Tilgungsbeiträgen für Plankürzungen in Abzug zu den entsprechenden Aufwendungen des leistungsorientierten Versorgungsplans gebracht werden, kommt es lediglich zu einer indirekten Beeinflussung der GuV. Die Konsequenz ist eine im Vergleich zur HGBBilanzierung geringere Zuführung zu den Pensionsrückstellungen. Die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge sind ebenfalls als Erträge zu verzeichnen. erfolgsneutral gegen die gebildete Pensionsrückstellung [...]
33 Die Zahlen liefern eine Bandbreite innerhalb eines Unternehmens von bis zu 1,8% bei den Gehaltssteigerungen und bis zu 2,8% bei den Rentensteigerungen. Die beschriebenen versicherungsmathematischen Annahmen bieten den Unternehmen Spielräume ihre Pensionsverpflichtungen in erheblichem Umfang, der Höhe nach, zu beeinflussen. Die Auswirkungen der Modifikation der einzelnen Bewertungsannahmen haben durch Beispielrechnungen folgende Ergebnisse geliefert70: Änderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes in Höhe von 1% können zu Veränderungen von 25% der Pensionsverpflichtungen gegenüber aktiven Arbeitnehmern führen. Bei Leistungsempfängern führt eine Änderung bis zu einer 10%igen Erhöhung der Verpflichtung. Bei Endgehaltsplänen führt die Berücksichtigung des Lohntrends von 4% p.a. für Arbeitnehmer im Alter von 40, bei unterstellter Pensionierung im Alter 63, zu einer Verpflichtungserhöhung von rund 80%. Kommt es zu einer Modifikation um einen Prozentpunkt, so schwankt der Wert der Veränderung zwischen 25% und 30%. 4.2.2.2 Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste umfassen [...]
Die Bandbreite der Diskontierungssätze lässt sich durch die unterschiedliche Bestandsaufteilung in Aktive und Rentner erklären. Der Bestand der Rentner wird mit dem niedrigeren Wert der Bandbreite diskontiert, während die Aktiven mit dem höheren Wert abgezinst werden. Je nach Bestandsaufteilung in Aktive und Rentner kann es darüber hinaus, aufgrund von Rundungen bzw. aus Gründen der Bilanzkontinuität, zu minimalen Schwankungen in einer Größenordnung bis zu einem viertel Prozent kommen68. Die zunehmende Volatilität des Anleihemarkts, insbesondere das zurzeit fallende Zinsniveau, wird ein schwankungsintensiveres Ergebnis für die Unternehmen mit sich bringen. Die Diskontierung mit niedrigen Zinsfüßen führt zu einem erhöhten Ausweis der Pensionsverpflichtungen 69. [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832474270
Arbeit zitieren:
Lüke, Marc Juli 2003: Auswirkungen unmittelbarer Versorgungszusagen auf das Bonitätsrating von börsennotierten Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Bilanzierung, Umstellung IAS 19, Basel II, kritische Würdigung, HGB



