Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die laufende Besteuerung der Kapitalgesellschaft
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Sven Eichbaum
- Abgabedatum: März 2001
- Umfang: 114 Seiten
- Dateigröße: 959,1 KB
- Note: 1,7
- Institution / Hochschule: Universität - Gesamthochschule Essen Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-4664-2
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-4664-2 P - ISBN (CD) :978-3-8324-4664-2 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Eichbaum, Sven März 2001: Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die laufende Besteuerung der Kapitalgesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Übergangsregelungen, Körperschaftssteuersystemwechsel, Organschaft, Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus Anteilsveräußerungen, Abzugsbegrenzung für Aufwendungen und Verluste
In den Warenkorb
58,00 €
Diplomarbeit von Sven Eichbaum
Einleitung:
Eine Vielzahl von Steuerreformen haben in den letzten Jahrzehnten sowohl zu kleineren Korrekturen als auch zu wesentlichen Änderungen in den deutschen Steuergesetzen geführt. Gründe hierfür sind insbesondere unterschiedliche politische Konzepte der jeweiligen amtierenden Regierungskoalitionen und ständige Veränderungen der Marktwirtschaft. Diese werden durch immer stärker werdende Globalisierung, durch die Unternehmenspolitik der Großkonzerne, durch neue Technologien und durch Entstehung und Vernichtung von Marktbranchen hervorgerufen. Aber auch Änderungen am Arbeitsmarkt oder internationale politische Aspekte tragen dazu bei.
Mit dem ständigen Verabschieden von Steuerreformen wollen Bundestag und Bundesrat finanz- und steuerpolitisch auf Veränderungen reagieren bzw. wirtschaftliche Ziele planen und durch Intervention beeinflussen. Gleichzeitig soll aber auch über eine optimale Steuererhebung eine möglichst hohe Einnahmequelle gesichert werden. Steuerreformen werden daher auch in Zukunft immer wieder Wahlkampfthemen sein.
So schaffte z.B. die alte Regierungskoalition unter anderem die Unternehmen stark belastenden Substanzsteuern ab. Auch seit den Bundestagswahlen vom 27.09.1998 wurden in der bundesdeutschen Steuerlandschaft eine Unzahl von Steuergesetzänderungen vorgenommen. Die Bundesregierung strebte zunächst eine nachhaltige Belebung der Wirtschaftstätigkeit an. Das Konzept orientierte sich vor allem an der Kaufkraft und sollte durch Nettoentlastung der Verbraucher die Nachfrage steigern.
Der Großteil dieser Reformen, wie z.B. das Gesetz zur Familienförderung und das Steuerbereinigungsgesetz, brachten vor allem Änderungen im Bereich der Einkommensteuer. Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften wurde durch sie nur geringfügig verändert. Das änderte sich mit dem drei stufigen Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002. Durch dessen Einführung sollte eine Verbesserung des Wirtschaftswachstums und eine Erhöhung der Beschäftigungszahlen erreicht werden. Zu diesem Zweck wurde der KSt-Satz von 45% auf 40% bei thesaurierten Gewinnen herabgesetzt. Diese anscheinende Steuerentlastung wurde allerdings durch den Abbau von Steuervorteilen gegenfinanziert. So war eine wirkliche Steuerentlastung durch dieses Konzept alleine nicht zu erwarten.
Substanzielle Änderungen vor allem im Bereich der Körperschaftsteuer soll das dem Steuerentlastungsgesetz folgende Steuersenkungsgesetz bewirken, welches unter dem Obergriff Unternehmenssteuerreform Untersuchungsgrundlage dieser Arbeit sein soll.
Durch die Unternehmenssteuerreform entstehen Konsequenzen für die Kapitalgesellschaft. Steuern werden gemäß § 3 AO „allen“ auferlegt. Sie stellen also für jedes Unternehmen eine Zwangszahlung dar. Überlegungen über eine für ein Unternehmen günstigere Besteuerung des betrieblichen Ertrages ist eine der wichtigsten Entscheidungsfaktoren eines Unternehmens. Ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln ohne genaue Kenntnis und Berücksichtigung der Besteuerungsfolgen ist daher nicht möglich. Wirtschaftliches Disponieren richtet sich nach der Gesetzeslage und wird von dieser beeinflußt. Es ist also wichtig sich auf Veränderungen der Besteuerung einzurichten und nicht auf ihre Beibehaltung zu vertrauen.
Primäres Ziel dieser Arbeit ist es, Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform in Hinblick auf alle für eine Kapitalgesellschaft relevanten Vorgänge bezüglich der laufende Besteuerung aufzuzeigen. Das heißt einerseits, die rechtlichen Vorschriften darzustellen und ihre Folgen zu analysieren. Anderseits werden notwendige Überlegungen entwickelt, um die gegebene Rechtslage optimal auszunutzen, d.h. Gestaltungsüberlegungen zu treffen, um Vorteile zu nutzen und Nachteile zu vermeiden - also eine Steuerminimierung durch optimale Ausnutzung der gesetzlichen Gegebenheiten zu erreichen. Das zukünftige Steuersystem soll also auf Schwachstellen und Tauglichkeit untersucht werden.
Die größten für die Kapitalgesellschaft relevanten Rechtsveränderungen hat die Reform im Bereich der Körperschaftsteuer gebracht. Ihr gilt das Hauptaugen-merk. Im Bereich der Gewerbesteuer sind die Auswirkungen wenig signifikant. Ihre Untersuchung erfolgt also in stark verkürzter Form.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Einleitung | |
| 1.1 | Vorbemerkungen | 1 |
| 1.2 | Ziel der Arbeit und Restriktionen | 2 |
| 1.3 | Gang der Untersuchung | 4 |
| 2. | Rückkehr zum klassischen Körperschaftsteuersystem und die daraus resultierenden Auswirkungen für die Kapitalgesellschaft | |
| 2.1 | Historische Entwicklung der Unternehmenssteuerreform | 5 |
| 2.1.1 | Reformpläne der Bundesregierung | 5 |
| 2.1.2 | Die Brühler Empfehlungen | 6 |
| 2.1.2.1 | Reformpapier und seine Ziele | 6 |
| 2.1.2.2 | Gegenmeinung der Opposition | 7 |
| 2.1.2.3 | Gegenargumente der Wissenschaft zu den Brühler Empfehlungen | 8 |
| 2.1.3 | Das Steuersenkungsgesetz | 9 |
| 2.1.3.1 | Änderung gegenüber den ursprünglichen Plänen | 9 |
| 2.1.3.2 | Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat | 10 |
| 2.2 | Auswirkung des Steuersenkungsgesetzes bei der Gewerbesteuer | 11 |
| 2.2.1 | Änderungen durch das Steuersenkungsgesetz | 11 |
| 2.2.2 | Auswirkung der Beibehaltung | 11 |
| 2.2.3 | Kritik und zukünftige Überlegungen | 12 |
| 2.3 | Zusammenfassung der wesentliche Änderungen des Körperschaftsteuerrechts durch das Steuersenkungsgesetz - Untersuchungsgrundlage im folgenden | 12 |
| 2.4 | Allgemeine Darstellung des Körperschaftsteuersystems | 13 |
| 2.4.1 | DasAnrechnungsverfahren | 13 |
| 2.4.2 | Das Halbeinkünfteverfahren | 14 |
| 2.4.3 | Anrechnungsverfahren versus Halbeinkünfteverfahren | 15 |
| 2.4.3.1 | Prinzipielle Aspekte | 15 |
| 2.4.3.2 | Belastungsvergleich | 17 |
| 2.4.4 | Bilanzpolitik in Hinblick auf den Systemwechsel | 18 |
| 2.4.5 | Zwischenfazit | 20 |
| 2.5 | Zeitliche Bestimmung des Systemwechsels | 20 |
| 2.5.1 | Grundsatz und Einschränkung | 20 |
| 2.5.2 | Gestaltungsüberlegungen - Umstellung des Wirtschaftsjahres | 21 |
| 2.5.3 | Beispiele | 22 |
| 2.5.4 | Anmerkung zur Wirtschaftsjahrumstellung | 23 |
| 2.5.5 | Anmerkungen bezüglich der zeitlichen Anwendung anderer Sachverhalte | 23 |
| 2.6 | Grundsätzliche Auswirkungen des neuen Rechts auf die laufende Besteuerung | 24 |
| 2.6.1 | Zukünftige Ermittlung der Bemessungsgrundlage | 24 |
| 2.6.2 | Zukünftige und ursprüngliche Gliederung des EK | 24 |
| 2.6.2.1 | Allgemeine Darstellung | 24 |
| 2.6.2.2 | Behandlung von Einlagen nach der Systemumstellung | 26 |
| 2.6.2.2.1 | Das Einlagekonto | 26 |
| 2.6.2.2.2 | Motive für ein Einlagekonto | 26 |
| 2.6.2.2.3 | Erhöhung und Minderung des Einlagekontos | 27 |
| 2.6.2.3 | Kapitalerhöhung durch Rückumwandlung in Nennkapital | 29 |
| 2.6.2.3.1 | Vorgehensweise und steuerliche Auswirkungen | 29 |
| 2.6.2.3.2 | Kritik | 30 |
| 2.6.3 | Auswirkung bei einer bereits bestehenden Kapitalgesellschaft Umstrukturierung des (verwendbaren) Eigenkapital nach neuem Recht | 31 |
| 2.6.3.1 | Vorbemerkungen | 31 |
| 2.6.3.2 | Darstellung der Übergangsregelungen | 31 |
| 2.6.3.3 | Beispiel | 39 |
| 2.6.3.4 | Gesetzesfehler und sonstige Makel | 41 |
| 2.6.3.5 | Negative Folgen der Umgliederung | 42 |
| 2.6.3.6 | Gestaltungsmöglichkeiten | 43 |
| 2.6.4 | Körperschaftsteuerliches Sonderrecht während der Übergangszeit | 47 |
| 2.6.4.1 | Zeitliche Bestimmung der Übergangsphase | 47 |
| 2.6.4.2 | Fiktive Verwendungsreihenfolge des vEK in der Übergangsphase | 48 |
| 2.6.4.3 | Das Körperschaftsteuerguthaben in der Übergangszeit | 49 |
| 2.6.4.3.1 | Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens | 49 |
| 2.6.4.3.2 | Ausschüttungsgestaltung | 51 |
| 2.6.4.3.3 | Konzernklausel | 52 |
| 2.6.4.4 | Die Körperschaftsteuererhöhung in der Übergangszeit | 52 |
| 2.6.4.4.1 | Ermittlung der Körperschaftsteuererhöhung | 52 |
| 2.6.4.4.2 | Ausschüttungsgestaltung | 54 |
| 2.6.4.4.3 | Anmerkungen zur Körperschaftsteuererhöhung | 55 |
| 2.7 | Gewinnausschüttungen nach der Übergangszeit | 55 |
| 3. | Sonderprobleme | |
| 3.1 | Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus Anteilsveräußerung bei einer Kapitalgesellschaft als Anteilseigner | 56 |
| 3.1.1 | Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen | 56 |
| 3.1.1.1 | Auswirkungen des § 8 b Abs. 1 KStG n.F. | 56 |
| 3.1.1.2 | Zeitliche Anwendung | 57 |
| 3.1.1.3 | Sachliche Anwendung | 59 |
| 3.1.1.4 | Das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung | 60 |
| 3.1.2 | Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen | 61 |
| 3.1.2.1 | Auswirkungen des § 8 b Abs. 2 KStG n.F. | 61 |
| 3.1.2.2 | Zeitliche Anwendung | 63 |
| 3.1.2.3 | Gestaltungsmöglichkeiten | 64 |
| 3.1.2.4 | Weitere Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung | 64 |
| 3.1.2.5 | Mißbrauchsregelungen | 65 |
| 3.1.2.6 | Ein Auslegungsproblem des § 8 b Abs. 2 KStG n.F. | 67 |
| 3.1.3 | Auswirkung bei der Gewerbesteuer | 68 |
| 3.2 | Abzugsbegrenzung für Aufwendungen und Verluste | 68 |
| 3.2.1 | Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs | 68 |
| 3.2.1.1 | Abzugsverbot gem. § 3c Abs. 1 EStG n.F. | 68 |
| 3.2.1.2 | Gestaltungsmöglichkeit | 69 |
| 3.2.1.3 | Begrenzung der Betriebsausgaben bei Leistung einer ausländischen Tochtergesellschaft | 70 |
| 3.2.2 | Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen | 71 |
| 3.2.3 | Verluste aus Beteiligungen und Veräußerungsverluste | 71 |
| 3.3 | Organschaft | 72 |
| 3.3.1 | Gründe für die Bildung einer Organschaft | 72 |
| 3.3.2 | Neuregelungen bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft | 75 |
| 3.3.2.1 | Erleichterung bei den Eingliederungsvoraussetzungen | 75 |
| 3.3.2.2 | Zeitliche Anwendung der neuen Organschaftvorschriften und Regelungen für Ausgleichszahlungen | 78 |
| 3.3.3 | Die gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft | 79 |
| 3.4 | Auswirkungen auf Finanzierungsentscheidungen | 80 |
| 3.4.1 | Der Lock-in-Effekt | 80 |
| 3.4.2 | Gesellschafterfremdfinanzierung | 81 |
| 3.5 | Änderung im Bereich der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung | 84 |
| 3.5.1 | Reduzierung des Aufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung | 84 |
| 3.5.2 | Ökonomische Analyse | 85 |
| 4. | Fazit | 87 |
| Abkürzungsverzeichnis | V | |
| Anlagen | VIII | |
| Literaturverzeichnis | XI | |
| Eidesstattliche Versicherung | XIX |
Nachdem nun die Umsetzung des neuen Steuersystems durch angepaßte Umgliederungen der vEK-Teilbeträge beschrieben worden ist, gilt das Augenmerk nun der Besteuerung im neuen Steuersystem. Diese Zeit wird seitens der Kapitalgesellschaft durch ein parallel Laufen beider Systeme bestimmt. Das zu versteuernde Einkommen unterliegt bereits der neuen KSt-Belastung von 25%. Daneben kann es aber durch Ausschüttung weiterhin zu einer KSt-Minderung oder –Erhöhung kommen190. Die Übergangsphase ist zeitlich begrenzt. Sie beginnt gem. § 37 Abs. 2 KStG n.F. konkludent im VZ 2002, weil das KSt-Guthaben erstmals auf den 31.12.2001 und nicht auf den 31.12.2000 festgestellt wird! Laut § 37 Abs. 2 Satz 2 endet die Übergangsfrist nach fünfzehn Wirtschaftsjahren, also zum [...]
tur führen und das staatliche Budget durch hohe Körperschaftsteuererstattungsbeträge kurzfristig hoch belasten187. Eine letzte Gestaltungslösung des eben erörterten Problems könnte darin liegen, den EK 02-Bestand zu reduzieren. Ohne Ausschüttung kann dieses nur über Verrechnung mit EK 01- und EK 03-Beständen funktionieren. Da das EK 03 nicht erhöht werden kann, hätte für inländische Gesellschaften, die eine ausländische Tochtergesellschaft haben, die Möglichkeit bestanden, durch offene Ausschüttungen der ausländischen Tochtergesellschaft im Jahr 2000, den EK01-Bestand zu erhöhen188. Es bleibt anzumerken, daß die EK 02-Bestände weder nach alter noch nach neuer Rechtslage ausgeschüttet werden sollten. Eine Auskehrung würde erst nach Ablauf der fünfzehn jährigen Übergangsfrist Sinn machen189. [...]
Bisher war das Verfahren steuerlich immer durch die Tatsache motiviert, durch Verlagerung der Steuerebene auf den Gesellschafter in Abhängigkeit von dessem individuellen Einkommensteuersatz einen Vorteil gegenüber dem hohen Thesaurierungssteuersatz der Kapitalgesellschaft zu erzielen. Im Hinblick auf die Zwangsumgliederung liegt der Schwerpunkt des Verfahrens nun in der Nutzbarmachung des Anrechnungsguthabens179. Die Anwendung des Leg-ein-hol-zurück- und des Schütt-aus-hol-zurückVerfahren stellen nach Meinung des BFH180 keinen Gestaltungsmißbrauch im Sinne des § 42 AO dar181. Allerdings müssen bei beiden Verfahren immer die Präferenzen der Anteilseigner Berücksichtigung finden182. Das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren galt bisher auch dann nicht rechtsmißbräuchlich183, wenn Gesellschafter sich auf eine von den Beteiligungverhältnissen abweichende Gewinnverteilung und daran anschließend auf eine entsprechende inkongruente Wiedereinlage der ausgeschütteten Mittel geeinigt hatten184. Heurung, Heinsen und Springer185 verweisen hingegen auf den neusten Nichtanwendungserlass des BMF186, das inkongruente Gewinnausschüttungen trotz anders lautenden BFH-Urteils als Gestaltungsinstrument verbietet. Die allgemeine Rechtsgebräuchlichkeit des Leg-ein-hol-zurück- und des Schütt-aus-hol-zurück-Verfahrens bleibt aber davon unberührt. Die Rechtsentwicklung bleibt abzuwarten. Das Instrument der Vollausschüttung von belastetem EK 45 und eine unter Umständen einbezogene Ausschüttung von EK 40 wird zu einer Ausschüttungshysterie der Kapitalgesellschaften mit entsprechender Anteilseignerstruk- [...]
In den Warenkorb
58,00 €
Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832446642
Arbeit zitieren:
Eichbaum, Sven März 2001: Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die laufende Besteuerung der Kapitalgesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Übergangsregelungen, Körperschaftssteuersystemwechsel, Organschaft, Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus Anteilsveräußerungen, Abzugsbegrenzung für Aufwendungen und Verluste



