Bachelor + Master Publishing
811 Bachelorarbeiten, 533 Masterarbeiten, 10.103 Diplomarbeiten

Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die laufende Besteuerung der Kapitalgesellschaft

Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die laufende Besteuerung der Kapitalgesellschaft
Über dieses Buch

Diplomarbeit von Sven Eichbaum

Einleitung:

Eine Vielzahl von Steuerreformen haben in den letzten Jahrzehnten sowohl zu kleineren Korrekturen als auch zu wesentlichen Änderungen in den deutschen Steuergesetzen geführt. Gründe hierfür sind insbesondere unterschiedliche politische Konzepte der jeweiligen amtierenden Regierungskoalitionen und ständige Veränderungen der Marktwirtschaft. Diese werden durch immer stärker werdende Globalisierung, durch die Unternehmenspolitik der Großkonzerne, durch neue Technologien und durch Entstehung und Vernichtung von Marktbranchen hervorgerufen. Aber auch Änderungen am Arbeitsmarkt oder internationale politische Aspekte tragen dazu bei.

Mit dem ständigen Verabschieden von Steuerreformen wollen Bundestag und Bundesrat finanz- und steuerpolitisch auf Veränderungen reagieren bzw. wirtschaftliche Ziele planen und durch Intervention beeinflussen. Gleichzeitig soll aber auch über eine optimale Steuererhebung eine möglichst hohe Einnahmequelle gesichert werden. Steuerreformen werden daher auch in Zukunft immer wieder Wahlkampfthemen sein.

So schaffte z.B. die alte Regierungskoalition unter anderem die Unternehmen stark belastenden Substanzsteuern ab. Auch seit den Bundestagswahlen vom 27.09.1998 wurden in der bundesdeutschen Steuerlandschaft eine Unzahl von Steuergesetzänderungen vorgenommen. Die Bundesregierung strebte zunächst eine nachhaltige Belebung der Wirtschaftstätigkeit an. Das Konzept orientierte sich vor allem an der Kaufkraft und sollte durch Nettoentlastung der Verbraucher die Nachfrage steigern.

Der Großteil dieser Reformen, wie z.B. das Gesetz zur Familienförderung und das Steuerbereinigungsgesetz, brachten vor allem Änderungen im Bereich der Einkommensteuer. Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften wurde durch sie nur geringfügig verändert. Das änderte sich mit dem drei stufigen Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002. Durch dessen Einführung sollte eine Verbesserung des Wirtschaftswachstums und eine Erhöhung der Beschäftigungszahlen erreicht werden. Zu diesem Zweck wurde der KSt-Satz von 45% auf 40% bei thesaurierten Gewinnen herabgesetzt. Diese anscheinende Steuerentlastung wurde allerdings durch den Abbau von Steuervorteilen gegenfinanziert. So war eine wirkliche Steuerentlastung durch dieses Konzept alleine nicht zu erwarten.

Substanzielle Änderungen vor allem im Bereich der Körperschaftsteuer soll das dem Steuerentlastungsgesetz folgende Steuersenkungsgesetz bewirken, welches unter dem Obergriff Unternehmenssteuerreform Untersuchungsgrundlage dieser Arbeit sein soll.

Durch die Unternehmenssteuerreform entstehen Konsequenzen für die Kapitalgesellschaft. Steuern werden gemäß § 3 AO „allen“ auferlegt. Sie stellen also für jedes Unternehmen eine Zwangszahlung dar. Überlegungen über eine für ein Unternehmen günstigere Besteuerung des betrieblichen Ertrages ist eine der wichtigsten Entscheidungsfaktoren eines Unternehmens. Ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln ohne genaue Kenntnis und Berücksichtigung der Besteuerungsfolgen ist daher nicht möglich. Wirtschaftliches Disponieren richtet sich nach der Gesetzeslage und wird von dieser beeinflußt. Es ist also wichtig sich auf Veränderungen der Besteuerung einzurichten und nicht auf ihre Beibehaltung zu vertrauen.

Primäres Ziel dieser Arbeit ist es, Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform in Hinblick auf alle für eine Kapitalgesellschaft relevanten Vorgänge bezüglich der laufende Besteuerung aufzuzeigen. Das heißt einerseits, die rechtlichen Vorschriften darzustellen und ihre Folgen zu analysieren. Anderseits werden notwendige Überlegungen entwickelt, um die gegebene Rechtslage optimal auszunutzen, d.h. Gestaltungsüberlegungen zu treffen, um Vorteile zu nutzen und Nachteile zu vermeiden - also eine Steuerminimierung durch optimale Ausnutzung der gesetzlichen Gegebenheiten zu erreichen. Das zukünftige Steuersystem soll also auf Schwachstellen und Tauglichkeit untersucht werden.

Die größten für die Kapitalgesellschaft relevanten Rechtsveränderungen hat die Reform im Bereich der Körperschaftsteuer gebracht. Ihr gilt das Hauptaugen-merk. Im Bereich der Gewerbesteuer sind die Auswirkungen wenig signifikant. Ihre Untersuchung erfolgt also in stark verkürzter Form.

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung
1.1 Vorbemerkungen 1
1.2 Ziel der Arbeit und Restriktionen 2
1.3 Gang der Untersuchung 4
2. Rückkehr zum klassischen Körperschaftsteuersystem und die daraus resultierenden Auswirkungen für die Kapitalgesellschaft
2.1 Historische Entwicklung der Unternehmenssteuerreform 5
2.1.1 Reformpläne der Bundesregierung 5
2.1.2 Die Brühler Empfehlungen 6
2.1.2.1 Reformpapier und seine Ziele 6
2.1.2.2 Gegenmeinung der Opposition 7
2.1.2.3 Gegenargumente der Wissenschaft zu den Brühler Empfehlungen 8
2.1.3 Das Steuersenkungsgesetz 9
2.1.3.1 Änderung gegenüber den ursprünglichen Plänen 9
2.1.3.2 Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat 10
2.2 Auswirkung des Steuersenkungsgesetzes bei der Gewerbesteuer 11
2.2.1 Änderungen durch das Steuersenkungsgesetz 11
2.2.2 Auswirkung der Beibehaltung 11
2.2.3 Kritik und zukünftige Überlegungen 12
2.3 Zusammenfassung der wesentliche Änderungen des Körperschaftsteuerrechts durch das Steuersenkungsgesetz - Untersuchungsgrundlage im folgenden 12
2.4 Allgemeine Darstellung des Körperschaftsteuersystems 13
2.4.1 DasAnrechnungsverfahren 13
2.4.2 Das Halbeinkünfteverfahren 14
2.4.3 Anrechnungsverfahren versus Halbeinkünfteverfahren 15
2.4.3.1 Prinzipielle Aspekte 15
2.4.3.2 Belastungsvergleich 17
2.4.4 Bilanzpolitik in Hinblick auf den Systemwechsel 18
2.4.5 Zwischenfazit 20
2.5 Zeitliche Bestimmung des Systemwechsels 20
2.5.1 Grundsatz und Einschränkung 20
2.5.2 Gestaltungsüberlegungen - Umstellung des Wirtschaftsjahres 21
2.5.3 Beispiele 22
2.5.4 Anmerkung zur Wirtschaftsjahrumstellung 23
2.5.5 Anmerkungen bezüglich der zeitlichen Anwendung anderer Sachverhalte 23
2.6 Grundsätzliche Auswirkungen des neuen Rechts auf die laufende Besteuerung 24
2.6.1 Zukünftige Ermittlung der Bemessungsgrundlage 24
2.6.2 Zukünftige und ursprüngliche Gliederung des EK 24
2.6.2.1 Allgemeine Darstellung 24
2.6.2.2 Behandlung von Einlagen nach der Systemumstellung 26
2.6.2.2.1 Das Einlagekonto 26
2.6.2.2.2 Motive für ein Einlagekonto 26
2.6.2.2.3 Erhöhung und Minderung des Einlagekontos 27
2.6.2.3 Kapitalerhöhung durch Rückumwandlung in Nennkapital 29
2.6.2.3.1 Vorgehensweise und steuerliche Auswirkungen 29
2.6.2.3.2 Kritik 30
2.6.3 Auswirkung bei einer bereits bestehenden Kapitalgesellschaft Umstrukturierung des (verwendbaren) Eigenkapital nach neuem Recht 31
2.6.3.1 Vorbemerkungen 31
2.6.3.2 Darstellung der Übergangsregelungen 31
2.6.3.3 Beispiel 39
2.6.3.4 Gesetzesfehler und sonstige Makel 41
2.6.3.5 Negative Folgen der Umgliederung 42
2.6.3.6 Gestaltungsmöglichkeiten 43
2.6.4 Körperschaftsteuerliches Sonderrecht während der Übergangszeit 47
2.6.4.1 Zeitliche Bestimmung der Übergangsphase 47
2.6.4.2 Fiktive Verwendungsreihenfolge des vEK in der Übergangsphase 48
2.6.4.3 Das Körperschaftsteuerguthaben in der Übergangszeit 49
2.6.4.3.1 Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens 49
2.6.4.3.2 Ausschüttungsgestaltung 51
2.6.4.3.3 Konzernklausel 52
2.6.4.4 Die Körperschaftsteuererhöhung in der Übergangszeit 52
2.6.4.4.1 Ermittlung der Körperschaftsteuererhöhung 52
2.6.4.4.2 Ausschüttungsgestaltung 54
2.6.4.4.3 Anmerkungen zur Körperschaftsteuererhöhung 55
2.7 Gewinnausschüttungen nach der Übergangszeit 55
3. Sonderprobleme
3.1 Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus Anteilsveräußerung bei einer Kapitalgesellschaft als Anteilseigner 56
3.1.1 Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen 56
3.1.1.1 Auswirkungen des § 8 b Abs. 1 KStG n.F. 56
3.1.1.2 Zeitliche Anwendung 57
3.1.1.3 Sachliche Anwendung 59
3.1.1.4 Das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung 60
3.1.2 Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen 61
3.1.2.1 Auswirkungen des § 8 b Abs. 2 KStG n.F. 61
3.1.2.2 Zeitliche Anwendung 63
3.1.2.3 Gestaltungsmöglichkeiten 64
3.1.2.4 Weitere Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung 64
3.1.2.5 Mißbrauchsregelungen 65
3.1.2.6 Ein Auslegungsproblem des § 8 b Abs. 2 KStG n.F. 67
3.1.3 Auswirkung bei der Gewerbesteuer 68
3.2 Abzugsbegrenzung für Aufwendungen und Verluste 68
3.2.1 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs 68
3.2.1.1 Abzugsverbot gem. § 3c Abs. 1 EStG n.F. 68
3.2.1.2 Gestaltungsmöglichkeit 69
3.2.1.3 Begrenzung der Betriebsausgaben bei Leistung einer ausländischen Tochtergesellschaft 70
3.2.2 Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen 71
3.2.3 Verluste aus Beteiligungen und Veräußerungsverluste 71
3.3 Organschaft 72
3.3.1 Gründe für die Bildung einer Organschaft 72
3.3.2 Neuregelungen bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft 75
3.3.2.1 Erleichterung bei den Eingliederungsvoraussetzungen 75
3.3.2.2 Zeitliche Anwendung der neuen Organschaftvorschriften und Regelungen für Ausgleichszahlungen 78
3.3.3 Die gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft 79
3.4 Auswirkungen auf Finanzierungsentscheidungen 80
3.4.1 Der Lock-in-Effekt 80
3.4.2 Gesellschafterfremdfinanzierung 81
3.5 Änderung im Bereich der körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlung 84
3.5.1 Reduzierung des Aufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung 84
3.5.2 Ökonomische Analyse 85
4. Fazit 87
Abkürzungsverzeichnis V
Anlagen VIII
Literaturverzeichnis XI
Eidesstattliche Versicherung XIX

Automatisiert erstellter Textauszug:

Nachdem nun die Umsetzung des neuen Steuersystems durch angepaßte Umgliederungen der vEK-Teilbeträge beschrieben worden ist, gilt das Augenmerk nun der Besteuerung im neuen Steuersystem. Diese Zeit wird seitens der Kapitalgesellschaft durch ein parallel Laufen beider Systeme bestimmt. Das zu versteuernde Einkommen unterliegt bereits der neuen KSt-Belastung von 25%. Daneben kann es aber durch Ausschüttung weiterhin zu einer KSt-Minderung oder –Erhöhung kommen190. Die Übergangsphase ist zeitlich begrenzt. Sie beginnt gem. § 37 Abs. 2 KStG n.F. konkludent im VZ 2002, weil das KSt-Guthaben erstmals auf den 31.12.2001 und nicht auf den 31.12.2000 festgestellt wird! Laut § 37 Abs. 2 Satz 2 endet die Übergangsfrist nach fünfzehn Wirtschaftsjahren, also zum [...]

tur führen und das staatliche Budget durch hohe Körperschaftsteuererstattungsbeträge kurzfristig hoch belasten187. Eine letzte Gestaltungslösung des eben erörterten Problems könnte darin liegen, den EK 02-Bestand zu reduzieren. Ohne Ausschüttung kann dieses nur über Verrechnung mit EK 01- und EK 03-Beständen funktionieren. Da das EK 03 nicht erhöht werden kann, hätte für inländische Gesellschaften, die eine ausländische Tochtergesellschaft haben, die Möglichkeit bestanden, durch offene Ausschüttungen der ausländischen Tochtergesellschaft im Jahr 2000, den EK01-Bestand zu erhöhen188. Es bleibt anzumerken, daß die EK 02-Bestände weder nach alter noch nach neuer Rechtslage ausgeschüttet werden sollten. Eine Auskehrung würde erst nach Ablauf der fünfzehn jährigen Übergangsfrist Sinn machen189. [...]

Bisher war das Verfahren steuerlich immer durch die Tatsache motiviert, durch Verlagerung der Steuerebene auf den Gesellschafter in Abhängigkeit von dessem individuellen Einkommensteuersatz einen Vorteil gegenüber dem hohen Thesaurierungssteuersatz der Kapitalgesellschaft zu erzielen. Im Hinblick auf die Zwangsumgliederung liegt der Schwerpunkt des Verfahrens nun in der Nutzbarmachung des Anrechnungsguthabens179. Die Anwendung des Leg-ein-hol-zurück- und des Schütt-aus-hol-zurückVerfahren stellen nach Meinung des BFH180 keinen Gestaltungsmißbrauch im Sinne des § 42 AO dar181. Allerdings müssen bei beiden Verfahren immer die Präferenzen der Anteilseigner Berücksichtigung finden182. Das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren galt bisher auch dann nicht rechtsmißbräuchlich183, wenn Gesellschafter sich auf eine von den Beteiligungverhältnissen abweichende Gewinnverteilung und daran anschließend auf eine entsprechende inkongruente Wiedereinlage der ausgeschütteten Mittel geeinigt hatten184. Heurung, Heinsen und Springer185 verweisen hingegen auf den neusten Nichtanwendungserlass des BMF186, das inkongruente Gewinnausschüttungen trotz anders lautenden BFH-Urteils als Gestaltungsinstrument verbietet. Die allgemeine Rechtsgebräuchlichkeit des Leg-ein-hol-zurück- und des Schütt-aus-hol-zurück-Verfahrens bleibt aber davon unberührt. Die Rechtsentwicklung bleibt abzuwarten. Das Instrument der Vollausschüttung von belastetem EK 45 und eine unter Umständen einbezogene Ausschüttung von EK 40 wird zu einer Ausschüttungshysterie der Kapitalgesellschaften mit entsprechender Anteilseignerstruk- [...]

Arbeit zitieren:
Eichbaum, Sven März 2001: Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die laufende Besteuerung der Kapitalgesellschaft, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Übergangsregelungen, Körperschaftssteuersystemwechsel, Organschaft, Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen und Gewinnen aus Anteilsveräußerungen, Abzugsbegrenzung für Aufwendungen und Verluste

Entdecken Sie mehr zum Thema

diplom.de
Bachelor + Master Publishing

Hermannstal 119 k
22119 Hamburg

Fon: +49 (0) 40 655992-0
Fax: +49 (0) 40 655992-22

Service-Telefon

Rufen Sie uns an:
+49 (0) 40 655992-0

Mo-Fr
09.00-16.00 Uhr

diplom.de in den Medien

Folgen Sie uns bei Twitter & werden Sie diplom.de-Fan bei Facebook!
Schreibtipps unserer Lektoren, Neuigkeiten aus dem Verlagsalltag und das Expertenwissen unserer Autoren als Tweet & Post!
Wir freuen uns auf Sie!

diplom.de BACHELOR + MASTER PUBLISHING

Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen und andere Abschlussarbeiten aus allen Fachbereichen und Hochschulen können Sie bei uns als eBook sofort per Download beziehen oder sich auf CD oder als Buch zusenden lassen. Seit mehr als 15 Jahren ist diplom.de der seriöse, professionelle und erfolgreiche Partner für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten.

© Diplomica Verlag GmbH 1996-2011, AG Hamburg HRB 80293 - GF Björn Bedey, USt-IdNr.: DE214910002 - Verkehrsnummer: 12285 - Impressum
Index der Arbeiten - Index der Autoren