Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf Personen- und Kapitalgesellschaften
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Barbara Schlickenrieder
- Abgabedatum: März 2008
- Umfang: 94 Seiten
- Dateigröße: 559,2 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Fachhochschule Kaiserslautern Deutschland
- Bibliografie: ca. 72
- ISBN (eBook): 978-3-8366-1466-5
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Schlickenrieder, Barbara März 2008: Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf Personen- und Kapitalgesellschaften, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Unternehmensbesteuerung, Steuerreform, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Steuergesetz
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Diplomarbeit von Barbara Schlickenrieder
Einleitung:
In dieser Diplomarbeit werden maßgebliche Punkte des Reformpaketes zur Unternehmensbesteuerung 2008 vorgestellt und beurteilt.
Nachdem in Teil zwei Auswirkungen der letzten großen Steuerreform des Jahres 2000 kurz aufgezeigt werden, erfolgt in Teil drei eine Einordnung der zeitlichen Entstehung der Unternehmensteuerreform 2008. Grundintentionen, die zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens seitens der Regierung festgelegt wurden, werden aufgeführt um am Ende der Arbeit einen Abgleich hinsichtlich der Zielerreichung vornehmen zu können.
Teil vier der Arbeit beinhaltet wichtige Änderungen, die Personengesellschaften betreffen. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt hierbei auf der völlig neuen Thesaurierungsbegünstigung.
Teil fünf beschäftigt sich mit maßgeblichen Reformpunkten, die auf Kapitalgesellschaften zukommen werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Gesellschafterebene und die Darstellung der Fremdfinanzierung über Gesellschafterdarlehen.
In Teil sechs der Arbeit werden die wichtigsten Gegenfinanzierungsmaßnahmen vorgestellt. Eingehend wird dabei die Zinsschranke und deren Wirkungsweise erläutert.
Im abschließenden Teil sieben erfolgt eine Zusammenfassung wichtiger Erkenntnisse. Weiterhin wird ein Abgleich hinsichtlich ursprünglicher Zielvorstellungen der Regierung und deren Umsetzbarkeit in die Praxis vorgenommen.
Im Anhang befindet sich ein Auszug des Gesetzentwurfes vom 27.03.2007. Darüber hinaus ist neben eingehender Literatur zur Wertpapierleihe ergänzende Literatur zur Abgeltungsteuer aufgenommen worden.
Vordergründiges Ziel dieser Arbeit ist die kritische Darlegung der Wirkungsweise der Unternehmensteuerreform 2008 auf die verschiedenen Rechtsformen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt eine ausschließliche Betrachtung einfacher Gesellschaftsstrukturen.
Aufgrund des beruflichen Hintergrundes der Autorin als Firmenkundenberaterin in einer Genossenschaftsbank war es eine interessante und herausfordernde Aufgabe, die beschlossene Steuerreform und deren Konsequenzen detailliert zu betrachten.
Über den täglichen Arbeitsalltag in der Bank hinaus aktuelle Grundzüge des steuerlichen Umfelds vertiefend zu behandeln und zu bewerten, war die vordergründige Motivation der Autorin, um Kunden auf bevorstehende Änderungen oder zu befürchtende Konsequenzen im Rahmen eines Bilanzgespräches hinweisen zu können.
Besonderer Dank gilt der Abteilung Steuerberatung des Genossenschaftsverbandes Bayern eG, der Steuerberatungsgesellschaft Mentel & Mentel GmbH sowie der Steuerberaterin Roßmüller für die kooperative Unterstützung während der Bearbeitungszeit.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Vorwort | 3 |
| 2. | Rahmenbedingungen für den Staat und die Unternehmen | 5 |
| 2.1 | Entwicklung des Staatshaushalts | 5 |
| 2.2 | Entwicklung der Unternehmens- und Vermögensbesteuerung | 8 |
| 3. | Unternehmenssteuerreform 2008 | 11 |
| 3.1 | Verfahrensgang der Gesetzgebung | 11 |
| 3.2 | Grundintentionen | 12 |
| 4. | Personengesellschaften | 13 |
| 4.1 | Gewerbesteuer | 13 |
| 4.2 | Investitionsabzugsbetrag | 16 |
| 4.3 | Thesaurierungsbegünstigung | 20 |
| 4.3.1 | Grundvoraussetzungen und Alternativen der Gewinnbesteuerung | 21 |
| 4.3.2 | Ermittlung Thesaurierungsbetrag und Steuerbelastung | 24 |
| 4.3.3 | Nachversteuerung der Überentnahme in den Folgejahren | 27 |
| 5. | Kapitalgesellschaften | 31 |
| 5.1 | Ebene der Gesellschaft | 31 |
| 5.1.1 | Körperschaftsteuer | 31 |
| 5.1.2 | Gewerbesteuer | 33 |
| 5.2 | Ebene der Gesellschafter | 35 |
| 5.2.1 | Anteile im Privatvermögen | 35 |
| 5.2.2 | Anteile im Betriebsvermögen | 40 |
| 5.2.2.1 | Einer Kapitalgesellschaft | 40 |
| 5.2.2.2 | Einer Personengesellschaft | 41 |
| 5.3 | Gesellschafterdarlehen | 42 |
| 6. | Gegenfinanzierungsmaßnahmen | 45 |
| 6.1 | Im Rahmen des Einkommensteuergesetzes | 45 |
| 6.1.1 | Abschreibung | 45 |
| 6.1.1.1 | Degressive Abschreibung | 45 |
| 6.1.1.2 | Sofortabschreibung Geringwertiger Wirtschaftsgüter | 46 |
| 6.1.2 | Zinsschranke | 48 |
| 6.1.2.1 | Grundlegendes und Ausgangssituation | 48 |
| 6.1.2.2 | Tatbestandsmerkmale und Wirkungsweise | 50 |
| 6.1.2.3 | Zinsvortrag | 54 |
| 6.1.2.4 | Ausnahmen von der Zinsschranke | 56 |
| 6.1.2.4.1 | Freigrenze | 56 |
| 6.1.2.4.2 | Konzernklausel | 57 |
| 6.1.2.4.3 | Escape - Klausel | 58 |
| 6.2 | Im Rahmen des Körperschaftsteuergesetzes | 59 |
| 6.2.1 | Zinsschranke bei Kapitalgesellschaften | 60 |
| 6.2.2 | Mantelkauf | 62 |
| 6.2.2.1 | Alte und neue Vorschrift | 62 |
| 6.2.2.2 | Übertragungsvorgänge und Konsequenzen | 63 |
| 6.2.2.3 | Auswirkungen auf mehrstufige Strukturen | 66 |
| 6.2.2.4 | Rechtsfolgen und Bewertung | 67 |
| 6.3 | Gewerbesteuer | 69 |
| 6.3.1 | Wegfall Betriebsausgabenabzug | 70 |
| 6.3.2 | Hinzurechnungen | 71 |
| 6.4 | Außensteuergesetz | 75 |
| 6.4.1 | Allgemeine Fremdvergleichsbestimmungen | 75 |
| 6.4.2 | Funktionsverlagerung | 77 |
| 7. | Schlussbetrachtung | 83 |
| 8. | Anhang | 89 |
| 8.1 | Anhang I: Gesetzentwurf vom 27.03.2007 | 89 |
| 8.2 | Anhang II: Literatur zur Abgeltungsteuer | 91 |
| 8.3 | Anhang III: Literatur zur Wertpapierleihe | 93 |
| 9. | Literaturverzeichnis | 95 |
Textprobe:
Kapitel 5.2, Ebene der Gesellschafter:
In Kapitel 5.2 werden Besteuerungsgrundsätze, die im Privatvermögen und im Betriebsvermögen der Anteilseigner greifen, erläutert. Dabei wird aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich auf Dividendenerträge und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften eingegangen.
Anteile im Privatvermögen:
Nach derzeit gültiger Rechtslage sind Dividendenerträge von ausschüttenden Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen der Anteilseigner vereinnahmt werden, gem. § 3 Nr. 4 Buchstabe d EStG zu 50 % steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil i. H. v. 50 % wird auf der Ebene des Gesellschafters mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Damit einhergehende Werbungskosten (z.B. Finanzierungskosten) können zu 50 % ertragsmindernd berücksichtigt werden.
Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften können bis dato generell steuerfrei vereinnahmt werden. Sofern der Verkauf der Anteile aber gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG innerhalb eines Jahres nach deren Anschaffung, also innerhalb der alten Spekulationsfrist erfolgt, wird der Gewinn zur Hälfte dem persönlichen Steuersatz unterworfen. Bei Gewinnrealisierung innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr greift also auch das Halbeinkünfteverfahren.
Neuerungen:
Zum 01.01.2009 wird die Abgeltungssteuer gem. § 32d Abs. 1 i. V. m. § 52a Abs. 1 EStG eingeführt, die für alle privaten Kapitaleinkünfte greift. Damit entfällt das Halbeinkünfteverfahren für die Dividendenbesteuerung gänzlich. Der neue einheitliche Steuersatz von 25 % zzgl. SolZ ist dann auf den Bruttoertrag aus Dividenden von der Privatperson abzuführen. Damit einhergehende Werbungskosten können gem.
§ 20 Abs. 9 EStG nicht mehr in Abzug gebracht werden. Dies führt zu einer deutlich breiteren Bemessungsgrundlage und somit höherer Steuerbelastung. Die Abgeltungsteuer auf laufende Erträge greift für Kapitaleinkünfte, die nach dem 31.12.2008 zufließen gem. § 52a Abs. 1 EStG.
Beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften entfällt die einjährige Spekulationsfrist, Veräußerungsgewinne sind unabhängig von der Haltedauer zu 100 % steuerpflichtig gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Gesellschafter zu weniger als einem Prozent am emittierenden Unternehmen beteiligt ist. Der Abgeltungssteuersatz beträgt, wie bei Dividenden, 25 % zzgl. SolZ. Die ewige Veräußerungsbesteuerung greift erstmals für Anteile, die nach dem 31.12.2008 angeschafft werden gem. § 52a Abs. 10 S. 1 EStG.
Sofern der Kauf der Anteile vor dem 01.01.2009 erfolgt, gilt für entsprechende Veräußerungsgewinne weiterhin die einjährige Spekulationsfrist, sowie das Halbeinkünfteverfahren und die Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz bei Verkauf.
Die Bemessungsgrundlage bei Dividendenerträgen wird gegenüber der alten Rechtslage erheblich erweitert, da der steuerpflichtige Anteil von 50 % auf 100 % erhöht wird. Die Streichung der anteiligen Berücksichtigung der Werbungskosten bedingt ebenfalls eine höhere Bemessungsgrundlage. Beide Faktoren führen zu einer höheren Steuerbelastung.
Der Wegfall der Spekulationsfrist von 12 Monaten führt zu einer ewigen Veräußerungsbesteuerung, was eine deutliche Verschärfung gegenüber der aktuellen Rechtslage bedeutet. Gerade langfristige Vermögensanlagen (Aktienfonds o. ä.) werden damit deutlich an Attraktivität verlieren, weil die Anschaffungskosten ggf. über einen langen Zeitraum dokumentiert werden müssen, um die Steuerbelastung bei Verkauf richtig zu ermitteln.
Sofern die Neuregelung ungünstiger als normale Versteuerung ist, kann die pauschal abgeführte Steuer im Zuge der nächsten Steuererklärung veranlagt werden. Dies bedeutet allerdings eine erheblich zeitverzögerte Erstattung für die Betroffenen.
Von Vorteil für Geringverdiener ist, dass der persönliche Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG unverändert 801.- EUR für Alleinstehende bzw. 1.602.- EUR für Verheiratete beträgt. Für Kapitalerträge bis zu den oben genannten Größenordnungen besteht somit Steuerfreiheit, sofern der Anleger diese auf seine Anlagen bzw. Banken richtig verteilt hat.
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine sog. Zahlstellensteuer. Dies bedeutet, dass der Steuerabzug direkt bei der Zahlstelle (im Regelfall bei der Bank) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, wodurch die Steuerschuld abgegolten ist. Ein Verschweigen von deutschen Kapitaleinkünften ist so nicht mehr möglich.
Die Zahlstellensteuer bedeutet aber vor allem aufgrund der erweiterten Bemessungsgrundlagen einen erheblichen Mehraufwand für Banken, der insbesondere bei Depotüberträgen oder Erbfällen (Mitteilung bzw. Weiterleitung der Anschaffungskosten) ins Gewicht fallen wird.
Darüber hinaus ist die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für jeden Privatanleger nachteilig und führt auf Gesellschafterebene immer zu höheren Belastungen.
Aufgrund unterschiedlicher Verlustverrechnungen bei Wertpapieren und Aktien wird das Steuerrecht darüber hinaus erneut komplexer und unübersichtlicher.
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783836614665
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Schlagworte:
Unternehmensbesteuerung, Steuerreform, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Steuergesetz



