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Die Auswirkungen von Solvency II auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Die Auswirkungen von Solvency II auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Über dieses Buch
  • Art: Bachelorarbeit
  • Autor: Michaela Koch
  • Abgabedatum: Juli 2010
  • Umfang: 37 Seiten
  • Dateigröße: 449,5 KB
  • Note: 1,3
  • Institution / Hochschule: Humboldt-Universität zu Berlin Deutschland
  • Bibliografie: ca. 26
  • ISBN (eBook): 978-3-8428-0485-2
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Koch, Michaela Juli 2010: Die Auswirkungen von Solvency II auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Versicherungswirtschaft, Solvency II, Versicherungsvereine, VVaG, Gegenseitigkeit

Bachelorarbeit von Michaela Koch

Einleitung:

Kaum ein Thema beschäftigte die europäische Wirtschaft in den letzten beiden Jahren mehr, als die Finanzmarktkrise. Ausgelöst wurde diese, da sich nicht alle Akteure an die grundlegenden Prinzipien der Marktwirtschaft hielten. Anstatt sich für transparente Kapitalmarktkommunikation stark zu machen, hofften einige Akteure, dass die Folgen eigener Handlungen ungesehen und vor allem unbestraft blieben. Die Folgen waren zu geringe Anforderungen an Eigenkapital, Liquidität und Transparenz. Dadurch hat das Vertrauen der Menschen in das Bankensystem gelitten, dabei spielt gerade dieses in der Finanzdienstleistungsbranche eine große Rolle. Ähnlich verhält es sich in der Versicherungsbranche. Schließlich vertrauen die Menschen dem Versicherer ihr Geld in der Hoffnung an, dieser könne den entstandenen Schaden am versicherten Risiko später auch regulieren. Um den Versicherten dieses Vertrauen zu sichern, künftige Zahlungen zu gewährleisten und die Ruinwahrscheinlichkeit der Versicherer zu minimieren, drängt die Europäische Union (EU) auf eine Neugestaltung der Versicherungsaufsicht. Dabei geht es um die o.g. Anforderungen an Eigenkapital und Transparenz. Diese Neugestaltung - bekannt unter dem Projektnamen ‘Solvency II’ - birgt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Versicherer. Aber nicht alle Versicherungsunternehmen (VU) sind gleich. Neben den bekannteren Formen der Versicherungs-Aktiengesellschaft (AG) und der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, gibt es die traditionsreiche Rechtsform der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). Diese Arbeit soll veranschaulichen, was diese Rechtsform so besonders macht, wie gerade sie von der erwähnten Neugestaltung der Versicherungsaufsicht betroffen ist und welche Auswirkungen Solvency II auf kurz- und mittelfristige Sicht für die Gegenseitigkeitsversicherer hat. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, ob die Größe des Versicherungsunternehmens einen Einfluss auf diese Auswirkungen haben kann. Zu Beginn der Arbeit sollen die Rechtsform und die daraus resultierenden Besonderheiten des VVaG erklärt werden. Im Anschluss daran werden die Kernpositionen von Solvency II kurz vorgestellt. Der Fokus wurde dabei auf die für die nachfolgende Diskussion relevanten Kernpositionen gelegt. Das folgende Kapitel führt die Vorangestellten zusammen und erörtert die Auswirkungen der Kernpositionen unter Beachtung der rechtsformspezifischen Besonderheiten der VVaG. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Bewertung der einzelnen Auswirkungen begleitet von einem Ausblick auf die Zukunftsperspektiven der Gegenseitigkeitsversicherer.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 6
2.1 Wirtschaftliche Bedeutung 6
2.2 Grundlegende Charakteristika 8
2.3 Organe . 10
2.3.1 Oberstes Organ 11
2.3.2 Aufsichtsrat 12
2.3.3 Vorstand 12
2.4 Eigenmittelbeschaffung .13
2.5 Rechnungslegung 16
3. Die Neugestaltung der Versicherungsaufsicht: Solvency II 17
3.1 Quantitative Anforderungen 17
3.2 Qualitative Anforderungen 18
4. Die Auswirkungen von Solvency II auf die Gegenseitigkeitsversicherer 19
4.1 Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze 19
4.1.1 Klassifizierung und Limitierung der Eigenmittel 20
4.1.2 Diversifikation vs. Spezialisierung 24
4.1.3 Bewertung der Versicherungstechnischen Rückstellungen 27
4.1.4 Governance-Anforderungen 28
4.1.4.1 Transparenz der Organisationsstruktur 28
4.1.4.2 Qualität des Risikomanagementsystems 29
4.1.4.3 Interne Beurteilung des Risikos und der Solvabilität 31
4.2 Chancen für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit 32
5. Ausblick 33
Literaturverzeichnis 35

Textprobe:

Kapitel 3, Die Neugestaltung der Versicherungsaufsicht: Solvency II:

Wie bereits im Eingang erwähnt, drängt die EU aufgrund der Finanzmarktkrise, welche zu hohem Abschreibungsbedarf und stillen Lasten geführt hat, auf eine Neugestaltung der Versicherungsaufsicht. Solvency II ist ein EU-weites Projekt, welches die Harmonisierung der Versicherungsaufsicht innerhalb der Mitgliedsstaaten anstrebt. Ziel des Projektes ist es, die aktuellen Solvabilitätsvorschriften für Versicherungsunternehmen zu einem dynamischen und risikoorientierten System der Finanzaufsicht weiterzuentwickeln. Im Fokus von Solvency II stehen sowohl die quantitativen Solvabilitätsanforderungen (Säule 1) als auch die qualitativen Anforderungen (Säule 2) des Versicherungsunternehmens. Im zweiten Kapitel dieser Arbeit sollen die wichtigsten Änderungen, die Solvency II herbeiführt, kurz vorgestellt werden.

Quantitative Anforderungen:

Unter quantitativen Solvabilitätsanforderungen versteht sich die Messung der Gesamtsolvabilität eines Unternehmens unter Einbezug der individuellen Risikolage. Dafür ist ein zweistufiges System vorgesehen, nämlich die Mindestkapitalanforderung (MCR) und die Solvenzkapitalanforderung (SCR). Der MCR oder auch das Mindestkapital ist ein von der Aufsichtsbehörde festgelegter Betrag an Eigenmitteln, der bei Unterschreitung zu sofortigen Sanktionen führt. Der SCR ist das eigentliche Solvenzkontrollniveau. Dieses Zielkapital kann entweder mit Hilfe des von der EU vorgeschlagenen Standardmodells oder mittels eines eigenen, von der Aufsichtsbehörde genehmigten Internen Modells berechnet werden. Das Standardmodell ist zwar einfacher zu handhaben und kostengünstiger, im Gegenzug ist ein Internes Modell weitaus besser an die individuelle Risikolage eines jeden Versicherungsvereins angepasst. Das Ziel, welches mit dieser Kapitalanforderungen an die Versicherungsunternehmen verfolgt wird, ist die Minimierung der Insolvenzwahrscheinlichkeit unter 0,5%.Bereits im Voraus lässt sich sagen, dass es unter Solvency II zu deutlich höheren Anforderungen an die Eigenmittel kommen wird. Ein weiterer Aspekt der ersten Säule von Solvency II ist die Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen im Rahmen der Solvabilitätsprüfung. Diese bilden gemeinsam mit den Eigenmitteln die Passivseite der Solvenzbilanz. Im Zuge von Solvency II werden diese Rückstellungen künftig mit dem Current-Exit-Value bewertet. Dies entspricht dem aktuellen Betrag, den Versicherungsunternehmen zahlen müssten, wenn sie ihre Versicherungsverpflichtungen unverzüglich auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen würden. Berechnet wird dieser Wert mittels dem ‘besten Schätzwert’ zuzüglich einer Risikomarge unter Berücksichtigung der von den Finanzmärkten bereitgestellten Informationen. Die Bewertung mit dem besten Schätzwert, wie man sie auch bei der IFRS-Bilanzierung findet, ist mit komplexen versicherungsstochastischen Berechnungen verbunden und weicht von der Bewertung nach dem Vorsichtsprinzip des HGB stark ab.

Die Berücksichtigung von Diversifikationseffekten ist der dritte für diese Arbeit wichtige Gesichtspunkt im Bereich der Quantifizierung von Risiken. Je größer die Verteilung des Mitgliederkollektivs des Versicherungsunternehmens ist, umso größer sind diese Diversifikationseffekte. Diese stehen proportional zum benötigten Risikokapital des Versicherungsunternehmens. Das bedeutet, je diversifizierter ein VU ist, desto geringer sind seine Anforderungen an das benötigte Risikokapital und umgekehrt.

Qualitative Anforderungen:

Die qualitativen Anforderungen an die Versicherungsunternehmen werden von den Artikeln 41 bis 49 der Rahmenrichtlinie definiert. Bei diesen Anforderungen an das Governance-System des Versicherungsunternehmens stehen erstens die Effizienz und Transparenz des Risikomanagements des Versicherungsunternehmens im Vordergrund der Betrachtung. Ebenfalls liegt im Verantwortungsbereich des Risikomanagements die Durchführung einer unternehmenseigenen Beurteilung des Risikos und der Solvabilität (ORSA). Weiterhin sollen Qualität und Wirksamkeit interner Kontrollsysteme vom VU maximiert und der Dialog zwischen dem VU und Aufsichtsbehörde so optimiert werden, dass diese einen bestmöglichen Einblick in die Dokumentation und Erläuterung des Risikomanagementsystems erhalten kann. Einen Versicherer, der über kein ausreichend qualifiziertes Governance-System verfügt, erwarten Strafen im Form von Zuschlägen auf das SCR seitens der Aufsichtsbehörde.

Arbeit zitieren:
Koch, Michaela Juli 2010: Die Auswirkungen von Solvency II auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Versicherungswirtschaft, Solvency II, Versicherungsvereine, VVaG, Gegenseitigkeit

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