Die Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrages auf das deutsche Steuerrecht
- Art: Diplomarbeit
- Autor: Thomas Kaiser
- Abgabedatum: September 2005
- Umfang: 94 Seiten
- Dateigröße: 458,8 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Philipps-Universität Marburg Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-9305-9
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-9305-9 P - ISBN (CD) :978-3-8324-9305-9 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Kaiser, Thomas September 2005: Die Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrages auf das deutsche Steuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Wegzugsbesteuerung, Steuerreform, Europäische Union, international, Einkommensteuer
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Diplomarbeit von Thomas Kaiser
Einleitung:
Seit 1987 existiert die Zielsetzung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Binnenmarkt zu vereinigen. Dies impliziert den bereits 1957 im EWG-Vertrag kodifizierten freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital. Durch Unterzeichnung dieses Vertrages und der vertiefenden Vereinbarungen hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der dort gewährten Grundfreiheiten bei der konkreten Ausgestaltung nationaler Vorschriften mit europäischem Bezug verpflichtet.
Demgegenüber steht das legitime Interesse des nationalen Gesetzgebers, eigene fiskalische Ziele zu verfolgen. Im Bereich des Steuerrechts kann dies zu einer Kollision nationaler Vorschriften mit europäischem Recht führen. Diese grundlegende Problematik wurde bis weit in die neunziger Jahre nahezu vollständig ignoriert.
Auf europäischer Ebene wurden erste Ansätze zur Umsetzung des Binnenmarktziels im Bereich des Steuerrechts zur Harmonisierung der nationalen Steuersysteme in erster Linie durch Maßnahmen des sekundären Gemeinschaftsrechts – insbesondere durch die Amtshilferichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Fusionsrichtlinie – umgesetzt. Einer weiteren Angleichung der Steuersysteme durch solche Harmonisierungsrichtlinien steht das Einstimmigkeitserfordernis des Art. 94 EGV entgegen. Daher hat sich die Durchsetzung des Binnenmarktziels im Steuerrecht durch europäische Organe in den letzten Jahren verstärkt von der Sekundärrechts- auf die Primärrechtsebene verlagert. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages und deren Auslegung durch den EuGH sind in den Mittelpunkt des Interesses gerückt.
Von seinen Kompetenzen hat der EuGH, dies zeigt ein Blick auf die Frequenz und die Richtung der Urteile, gerade auf dem Gebiet der direkten Steuern zunehmend Gebrauch gemacht. Die ständig steigende Zahl von Urteilen im ertragsteuerlichen Sektor erhöht die Bedeutung der Thematik des Konflikts zwischen europäischen Grundfreiheiten und nationalem Steuerrecht weiter. Das deutsche Steuerrecht muss sich schon jetzt und in Zukunft noch verstärkt an den Maßstäben der Grundfreiheiten des EG-Vertrages messen lassen. Vor diesem Hintergrund bildet dieses Problemfeld auch den Schwerpunkt der Ausführungen der vorliegenden Arbeit.
Seit dem zur französischen Wegzugsbesteuerung ergangenen EuGH-Urteil „Hughes de Lasteyrie du Saillant“ steht auch die korrespondierende deutsche Regelung des § 6 AStG im Hinblick auf deren Europarechtskonformität zur Disposition. Zwar hat der EuGH mit seiner Entscheidung die Europarechtskonformität der französischen Regelung verneint und gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, dennoch bleiben wesentliche Fragen durch die Urteilsbegründung ungeklärt. So hat sich der EuGH etwa zur Frage der Anknüpfung der Besteuerung stiller Reserven an einen Ersatzrealisationstatbestand, welcher in § 6 AStG durch den Wegzug gegeben ist, nicht generell geäußert. Hier besteht nach wie vor umfassender Klärungsbedarf.
Anknüpfend an das „Lasteyrie du Saillant“-Urteil sind auch die Wegzugsbesteuerung des § 12 KStG und weitere Entstrickungstatbestände des Einkommen- und Umwandlungssteuergesetzes hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages in die Diskussion geraten. Die detaillierte Untersuchung der angeführten Normen im Hinblick darauf bildet einen weiteren Gegenstand der Untersuchung.
Vor dem Hintergrund dieser offenen Fragen sieht sich der Gesetzgeber zahlreichen Herausforderungen gegenübergestellt. Das BMF hat mit Schreiben vom 8. Juni 2005 einen Versuch unternommen, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Der österreichische Gesetzgeber wurde bedeutend früher aktiv als die deutsche Finanzverwaltung und stellte mit seiner in Gesetzesform abgeschlossenen Neuregelung der dortigen Wegzugsbesteuerung eine möglicherweise auch für Deutschland in Frage kommende Option zur europarechtskonformen Ausgestaltung des § 6 AStG vor. Generell offenbart sich im Hinblick auf tragfähige Modelle zur Modifikation steuerlicher Wegzugs- und Entstrickungstatbestände sowohl bei der theoretischen Konzeption als auch bei der gesetzgeberischen Umsetzung ein enormer Nachholbedarf. Daher werden die Darstellung möglicher Konzepte und deren umfassende Bewertung ebenfalls in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt.
Das Ziel der Untersuchung besteht grundsätzlich darin, die aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Konsequenzen für das deutsche Steuerrecht zu analysieren. Im hier vorgegebenen Rahmen erfolgt dies exemplarisch anhand der Analyse der Auswirkungen des „Lasteyrie du Saillant“-Urteils des EuGH. Die ausführliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen dieses Urteils für betroffene Normen des deutschen Ertragsteuerrechts und die Analyse und Bewertung möglicher Handlungsoptionen für Gesetzgeber und Finanzverwaltung bilden den Schwerpunkt der Ausführungen. Damit zielt die vorliegende Arbeit nicht nur darauf ab, mögliche Problemfelder zu analysieren, sondern weiter gehend konstruktiv Wege zur Lösung dieser aufzuzeigen.
Gang der Untersuchung:
Hierzu wird in Abschnitt 2 zunächst grundsätzlich auf das Verhältnis von nationalem Recht und Europarecht eingegangen. Nachdem der Anwendungsvorrang des EG-Rechts vor nationalen Regelungen kurz herausgearbeitet und begründet wurde, wird durch die Darstellung des Systems der Grundfreiheiten die Grundlage für die weiteren Ausführungen geschaffen. Durch die Dreiteilung dieses Untergliederungspunktes in den Schutzbereich der Grundfreiheiten, dessen Beeinträchtigung und mögliche Rechtfertigungen für eine solche Beeinträchtigung soll die hinter den Grundfreiheiten stehende Dogmatik deutlich werden. Prinzipielle Implikationen für den nationalen Gesetzgeber beschließen den Abschnitt.
Im Hauptteil der Ausführungen (Abschnitt 3) wird zunächst einleitend die Entscheidung des EuGH in der Rs. „Lasteyrie du Saillant“ dargestellt und die zu Grunde liegende französische Regelung mit § 6 AStG verglichen. Hierauf und auf den Ergebnissen aus Abschnitt 2 aufbauend, erfolgt eine Prüfung der von diesem Urteil potenziell betroffenen Normen des deutschen Ertragsteuerrechts im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages. Der Fokus liegt hierbei auf der Analyse der den Wegzug von natürlichen Personen und von Kapitalgesellschaften betreffenden Regelungen des § 6 AStG und des § 12 KStG. Ebenfalls untersucht werden die Folgen der „Lasteyrie du Saillant“-Entscheidung auf relevante Entstrickungstatbestände des Umwandlungs- und Einkommensteuerrechts. Aus den Resultaten dieser Prüfung wird möglicher Handlungsbedarf für den Gesetzgeber abgeleitet.
Die Ausführungen in Abschnitt 4 konzentrieren sich auf die Darstellung und kritische Würdigung möglicher und bereits umgesetzter Konzepte zur europarechtskonformen Ausgestaltung der im vorherigen Gliederungspunkt untersuchten Regelungen des deutschen Ertragsteuerrechts. Die Schwerpunkte liegen ebenfalls im Bereich der Wegzugsbesteuerung. Vor- und Nachteile der verschiedenen Konzepte werden hierbei wertend gegenübergestellt und Handlungsempfehlungen für den nationalen Gesetzgeber abgeleitet.
Eine thesenförmige Zusammenfassung der Ergebnisse beschließt die Untersuchung (Abschnitt 5).
Inhaltsverzeichnis:
| Inhaltsverzeichnis | I | |
| Abkürzungsverzeichnis | IV | |
| 1. | Einleitung | 1 |
| 1.1 | Problemstellung | 1 |
| 1.2 | Gang der Untersuchung | 4 |
| 2. | Europarecht und nationales Steuerrecht | 5 |
| 2.1 | Anwendungsvorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht | 5 |
| 2.2 | Das System der Grundfreiheiten des EG-Vertrages | 7 |
| 2.2.1 | Schutzbereich der Grundfreiheiten | 7 |
| 2.2.1.1 | Freizügigkeit der Arbeitnehmer | 7 |
| 2.2.1.2 | Niederlassungsfreiheit | 8 |
| 2.2.1.3 | Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit | 9 |
| 2.2.1.4 | Freizügigkeit der Unionsbürger | 11 |
| 2.2.2 | Beeinträchtigung des Schutzbereichs | 12 |
| 2.2.2.1 | Diskriminierung | 12 |
| 2.2.2.2 | Beschränkung | 13 |
| 2.2.3 | Rechtfertigung der Beeinträchtigung | 14 |
| 2.2.3.1 | Wirksame steuerliche Kontrolle | 15 |
| 2.2.3.2 | Missbrauchsverhinderung | 16 |
| 2.2.3.3 | Kohärenz des nationalen Steuersystems | 17 |
| 2.2.3.4 | Nicht als Rechtfertigung anerkannte Gründe | 18 |
| 2.2.3.5 | Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 18 |
| 2.3 | Theoretische Implikationen der Grundfreiheiten für den nationalen Gesetzgeber | 19 |
| 3. | Die EuGH-Entscheidung „Lasteyrie du Saillant“ und ihre Folgen | 20 |
| 3.1 | Die Entscheidung des EuGH | 20 |
| 3.1.1 | Sachverhalt und Vorlagefrage | 20 |
| 3.1.2 | Entscheidungsbegründung | 21 |
| 3.1.3 | Vergleich der französischen mit der deutschen Regelung | 23 |
| 3.2 | Zentrale Normen des deutschen Ertragsteuerrechts im Lichte der Entscheidung | 24 |
| 3.2.1 | Wegzug natürlicher Personen (§ 6 AStG) | 25 |
| 3.2.1.1 | Schutzbereich der Grundfreiheiten | 25 |
| 3.2.1.2 | Beeinträchtigung des Schutzbereichs | 28 |
| 3.2.1.3 | Rechtfertigung der Beeinträchtigung | 29 |
| 3.2.2 | Wegzug von Kapitalgesellschaften (§ 12 KStG) | 33 |
| 3.2.2.1 | Schutzbereich der Grundfreiheiten | 34 |
| 3.2.2.2 | Beeinträchtigung des Schutzbereichs | 37 |
| 3.2.2.3 | Rechtfertigung der Beeinträchtigung | 38 |
| 3.2.3 | Entstrickungstatbestände des Umwandlungssteuerrechts | 42 |
| 3.2.3.1 | § 11 UmwStG | 42 |
| 3.2.3.2 | § 20 Abs. 3 UmwStG | 43 |
| 3.2.3.3 | § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG | 45 |
| 3.2.4 | Entstrickungstatbestände des Einkommensteuerrechts | 46 |
| 3.2.4.1 | § 6 Abs. 5 EStG | 46 |
| 3.2.4.2 | §§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 6b Abs. 10 S. 4 EStG | 48 |
| 3.2.4.3 | § 16 Abs. 3 EStG | 49 |
| 3.3 | Handlungsbedarf für den Gesetzgeber | 50 |
| 4. | Wege aus dem europarechtlichen Dilemma | 52 |
| 4.1 | Prinzipielle Optionen für europarechtskonforme Entstrickungsnormen | 52 |
| 4.1.1 | Stundungskonzept | 53 |
| 4.1.2 | Neutralitätskonzept | 54 |
| 4.1.3 | Die Neuregelung in Österreich | 56 |
| 4.2 | Ansatz in Deutschland – Das BMF-Schreiben vom 8.6.2005 | 57 |
| 4.3 | Kritische Beurteilung der Konzepte | 59 |
| 5. | Thesenförmige Zusammenfassung | 65 |
| Literaturverzeichnis | 66 | |
| 1. | Allgemeine Literatur | 66 |
| 2. | Entscheidungen/Erlasse | 78 |
| 3. | Rechtsquellen | 82 |
| 4. | Internet | 86 |
| Ehrenwörtliche Erklärung | 87 |
34 Inland sicherzustellen und damit einer Vermeidung der Besteuerung durch Abwanderung von Gesellschaften ins Ausland vorzubeugen.230 Hierdurch ergibt sich eine Analogie zur Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen. Daher stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß die „Lasteyrie du Saillant“Entscheidung des EuGH auch § 12 Abs. 1 KStG betrifft.231 Auch im Hinblick auf die mit den gleichen Besteuerungsfolgen versehene Verlegung der inländischen Betriebsstätte einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft gem. § 12 Abs. 2 KStG bedarf es der Beurteilung möglicher Auswirkungen des Urteils.232 Eine mögliche Verletzung der Grundfreiheiten des EG-Vertrages wird auch hier durch die Prüfung von Schutzbereichseröffnung, -beeinträchtigung und Rechtfertigung der Beeinträchtigung untersucht. 3.2.2.1 Schutzbereich der Grundfreiheiten [...]
33 standhalten kann.226 Die sofortige Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse in Kombination mit der aufschiebend wirkenden Stundungsmöglichkeit bei gleichzeitigem Erfordernis einer Sicherheitsleistung und der Zahlung von Stundungszinsen nach § 234 Abs. 1 AO227 stellt bei weitem nicht die mildeste Lösung zur Umsetzung des intendierten Zwecks dar.228 Eine Rechtfertigung für die Regelungsinhalte des § 6 AStG scheitert damit auf allen denkbaren Feldern. Die ausführliche Analyse zu § 6 AStG bleibt – trotz des tendenziell vorhersehbaren Ergebnisses – unerlässlich für die Bewertung der möglichen Lösungsansätze und zur Übertragung auf weniger direkt von „Lasteyrie du Saillant“ tangierte Regelungen des deutschen Steuerrechts. 3.2.2 Wegzug von Kapitalgesellschaften (§ 12 KStG) [...]
32 Rechtfertigungsgrund dienen.218 Daher scheidet dieses Rechtfertigungsargument für § 6 AStG auch aus diesem Grunde aus.219 Auch die anderen prinzipiell vom EuGH anerkannten Rechtfertigungsgründe eignen sich nicht für die deutsche Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen.220 Die Verhinderung der Steuerumgehung steht aufgrund des im Vergleich zur französischen Vorschrift anderen Regelungszwecks nicht im Fokus möglicher Rechtfertigungsgründe.221 Falls sich der Gesetzgeber dennoch in dieses Argument flüchten wollte, stünde dem allein schon die typisierende Vermutung einer Steuerflucht bei Wegzug entgegen, die dem EuGH schon bei der milderen französischen Regelung zur Abweisung diese Rechtfertigungsgrundes genügte.222 Die Durchsetzung einer wirksamen steuerlichen Kontrolle kann ebenfalls nicht als Rechtfertigung greifen, da die Amtshilfe- und die Beitreibungsrichtlinie223 dem EuGH zur Gewährleistung dieser regelmäßig ausreichen.224 Damit ist klar, dass die deutsche Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen in § 6 AStG einen nicht gerechtfertigten Eingriff in den Schutzbereich der Grundfreiheiten des EG-Vertrages darstellt und gegen höherrangiges europäisches Recht verstößt.225 Darüber hinaus wäre dies auch bei Vorliegen eines plausiblen Rechtfertigungsgrundes der Fall, da § 6 AStG dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch nicht [...]
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Link zur Arbeit:
http://www.diplom.de/ean/9783832493059
Arbeit zitieren:
Kaiser, Thomas September 2005: Die Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrages auf das deutsche Steuerrecht, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Wegzugsbesteuerung, Steuerreform, Europäische Union, international, Einkommensteuer



