Auswirkungen der Baustellenverordnung auf Architekturbüros in betriebswirtschaftlich-organisatorischer und privatrechtlicher Sicht
- Art: Studienarbeit
- Autor: Tim Brodt
- Abgabedatum: März 2000
- Umfang: 74 Seiten
- Dateigröße: 728,5 KB
- Note: 1,3
- Institution / Hochschule: Brandenburgische Technische Universität Cottbus Deutschland
- ISBN (eBook): 978-3-8324-2481-7
-
ISBN (Paperback) :
978-3-8324-2481-7 P - ISBN (CD) :978-3-8324-2481-7 CD
- Sprache: Deutsch
- Prämierung:
- Arbeit zitieren: Brodt, Tim März 2000: Auswirkungen der Baustellenverordnung auf Architekturbüros in betriebswirtschaftlich-organisatorischer und privatrechtlicher Sicht, Hamburg: Diplomica Verlag
- Schlagworte: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, SIGEKO, Architekturbüro, Baustellenverordnung
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Studienarbeit von Tim Brodt
Einleitung:
In Umsetzung einer europäischen Richtlinie vom 24.06.1992 hat der Gesetzgeber am 10.06.1998 die BaustellV erlassen. Damit ist ein weiterer Schritt in der Umwandlung von nationalem in europaeinheitliches Arbeitsschutzrecht gemacht worden. Mit der BaustellV wurde dem Bauherrn erstmals eine weitreichende Verantwortung für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle übertragen, die er jedoch an Dritte, im Rahmen dieser Betrachtung also auf das von ihm beauftragte Architekturbüro, übertragen kann. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung führt die BaustellV bis zu drei Dokumentationen sowie ggf. die Instanz des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ein, die jeweils abhängig von Größe und Gefährdungsgrad des Projekts zum Einsatz kommen können und hier jeweils in ihren Anforderungen, Funktionen und ihrem Aufbau betrachtet werden. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt hierbei jedoch nicht auf den Methoden und Techniken der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, wie sie schon in zahlreichen Schulungen vermittelt werden, sondern in den betriebsinternen Aspekten der Einführung dieses Leistungsbildes. Der Einsatzzeitraum der Instrumente der BaustellV orientiert sich nicht an den Leistungsphasen der HOAI, ist jedoch insgesamt während der Phasen 3-9 anzusiedeln. Für die Untersuchung wird die Dimension eines mittelgroßen Architekturbüros gewählt. Die Qualifikation sowie die Koordination der in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination involvierten Instanzen ist exakt festzulegen. Dazu ist der Aufbau des Büros als projektorientierte Matrixorganisation sinnvoll. Da in den einzelnen Bearbeitungszeiträumen (Planung, Ausführung) unterschiedliche Instanzen des Architekturbüros auch simultan mit den Aufgaben betraut werden müssen, ergeben sich anspruchvoll zu verwaltende Kommunikationsschnittstellen. Erschwert wird dies bei Beauftragungsmodellen, bei denen nicht die gesamte Leistungserstellung durch das Architekturbüro selbst durchgeführt wird, sondern Teile davon extern übernommen werden (GU, externe Bauleitung).
Für die Einführung der Übernahme von Leistungen im Rahmen der Baustellenverordnung werden in dieser Arbeit Leistungsbild und Honoraransatz ermittelt. Für die Vor- und Nachkalkulation sowie die Steuerung des Aufwands während des Produktionsprozesses ist ein entwickeltes Controlling erforderlich. Die hier vorgestellten Methoden und Werkzeuge können problemlos nicht nur für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, sondern für den gesamten Leistungserstellungsprozeß genutzt werden. Weiterhin ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auch als Marketinginstrument interessant. Privatrechtliche Konsequenzen ergeben sich besonders in der primären Verkehrssicherungspflicht des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, die jedoch gegen die Haftung des Unternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmern abzugrenzen ist. Vertragliche Exculpationsmöglichkeiten für das Architekturbüro sind nahezu nicht realisierbar (AGBG), jedoch sind für die Vertragsgestaltung wichtige Aspekte bei Kompetenzregelungen und Haftpflichtversicherungsschutz zu beachten.
Inhaltsverzeichnis:
| 1. | Darlegung der Problematik | 1 |
| 1.1 | Die Einführung der Baustellenverordnung als neue Herausforderung | 1 |
| 1.2 | Vorgehensweise und Aufbau dieser Arbeit | 3 |
| 2. | Rechtsquellen der BaustellV | 6 |
| 2.1 | Arbeitsschutz als gesellschaftliches Ziel | 6 |
| 2.2 | Arbeitsschutz im europäischen Rahmen | 7 |
| 2.3 | Weitere zu beachtende Regelwerke | 8 |
| 3. | Anforderungen der BaustellV | 10 |
| 3.1 | Arbeitsschutz | 11 |
| 3.2 | Vorankündigung | 12 |
| 3.3 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) | 13 |
| 3.4 | Unterlage | 16 |
| 3.5 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) | 18 |
| 4. | Organisatorische Aspekte | 21 |
| 4.1 | Die organisatorischen Strukturen des Architekturbüros | 22 |
| 4.1.1 | Der Produktionsprozeß im Architekturbüro | 22 |
| 4.1.2 | Ein Organisationsmodell | 25 |
| 4.2 | Die Integration der Dokumente der Baustellenverordnung | 29 |
| 4.2.1 | Vorankündigung | 29 |
| 4.2.2 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan | 30 |
| 4.2.3 | Unterlage | 31 |
| 4.3 | Integration des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators | 32 |
| 4.3.1 | Die Tätigkeitsphasen und die mögliche Anzahl der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren im Projekt | 33 |
| 4.3.2 | Die entstehenden Kommunikationsschnittstellen bei verschiedenen Beauftragungsmodellen | 36 |
| 4.4 | Ein Vergleich mit den Leistungen als Projektsteuerer gemäß § 31 HOAI | 41 |
| 5. | Merkantile Aspekte | 43 |
| 5.1 | Ermittlung des Leistungsbilds | 43 |
| 5.2 | Durchführung der Aufwandsschätzung | 45 |
| 5.3 | Methoden der Honorarermittlung | 46 |
| 5.4 | Das Controlling und seine Grundlagen | 49 |
| 5.4.1 | Kostenrechnungssystematik | 50 |
| 5.4.2 | Budgetierung und Steuerung der Prozesse | 54 |
| 5.4.3 | Regelung der Prozesse | 55 |
| 5.5 | Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination als Marketingaspekt | 56 |
| 6. | Privatrechtliche Konsequenzen | 58 |
| 6.1 | Folgen aus dem Arbeitsschutzrecht | 58 |
| 6.2 | Konsequenzen bei der deliktischen Haftung | 58 |
| 6.3 | Schuldrechtliche Aspekte | 59 |
| 6.4 | Absicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche | 60 |
| 6.5 | Konsequenzen für die Vertragsgestaltung | 60 |
| 7. | Conclusion und Ausblick | 61 |
| Literaturverzeichnis | 62 |
Der Zweck der Unterlage, nicht nur eventuelle Vorkehrungen f¨r Sicherheitsu und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in der Nutzungsphase des Geb¨udes a zu dokumentieren, sondern insbesondere auch den Planer dazu anzuhalten, diese bereits in der Konzeption zu ber¨cksichtigen, erfordert zwingend, daß u sie fr¨hestm¨glich Bestandteil der Planung wird. u o Dies kann also nur im Verlauf der Entwurfsphase der Fall sein, wie auch § 15 HOAI Phase 3 in Durcharbeiten des Planungskonzepts [...] unter Be” r¨cksichtigung [...] funktionaler [...] wirtschaftlicher [...] Anforderungen...“ u vorgibt. Aus Sicht des Ingenieurs ist zu beachten, daß f¨r den Bauherrn die Bedeuu tung der Nutzungsphase seines Geb¨udes vor die der Erstellungsphase tritt, a insbesondere auch in wirtschaftlicher Hinsicht [25, S. 16, S. 63 ff.]. W¨hrend a eine Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans erst im Rahmen der Ausf¨hrungsplanung noch vertretbar erscheint, ist daher der Beginn u der Anfertigung der Unterlage schon in der Entwurfsphase anzusetzen. Eine gestalterische Konzeption, die die sichere und wirtschaftliche Nutzung und Pflege des Objekts uber Geb¨hr einschr¨nkt, ist von vornherein suboptimal u a ¨ und die Unterlage daher eine sinnvolle Erinnerung, die Konzeption schon in diesem Stadium zu verbessern. Eine, im realen Arbeitsablauf wohl leider dennoch immer wieder auftretende, ex post Abarbeitung am Ende der Ausf¨hrungsplanung oder gar Veru gabe wird immer zu schlechteren Ergebnissen f¨hren, als ein Ansatz direkt u in der Entwurfsplanung, der dann stetig fortgef¨hrt wird. u In der Baustellenverordnung ist die Erstellung der Unterlage lediglich Aufgabe des Koordinators in der Planungsphase. Eine Fortf¨hrung oder Anpassung u ¨ bei Anderungen im Verlauf der Ausf¨hrung wie beim Sicherheits- und Geu sundheitsschutzplan ist erstaunlicherweise nicht vorgesehen. Aufgrund der Bedeutung der Unterlage f¨r den Bauherrn sollte dies dennoch geschehen, u [...]
In der zwischen Abteilungen und Projekten aufgespannten Matrix finden sich nun alle Kontakt- und Kommunikationspunkte, die im Unternehmen auftreten k¨nnen 3 , wieder. o Alle im Projektverlauf (horizontale Richtung) beteiligten Abteilungen kommunizieren miteinander zu verschiedenen Zeitpunkten, ggf. mehrfach, w¨ha rend der Lebensdauer des Projekts. Alle Mitarbeiter einer Abteilung, die an mehreren Projekten beteiligt sind (vertikale Richtung), kommunizieren mit allen Mitarbeitern anderer Abteilungen, die ebenfalls an diesen Projekten beteiligt sind. Wenn nun die einzelnen Mitarbeiter in der Regel an mehreren Projekten beteiligt sind und die Zuordnung eines Mitarbeiters zu einem Projekt nicht davon abh¨ngig gemacht wird, wer bereits dem Projektteam angeh¨rt, ergibt a o sich ein sich stetig ver¨nderndes Kommunikationsnetzwerk, das das gesamte a B¨ro umfasst und damit einen optimalen internen Wissens- und Erfahrungsu transfer garantiert. Im unteren Teil der Graphik wird erg¨nzend das Zuarbeitsverh¨ltnis von a a Haupt- und Spezialabteilungen dargestellt. W¨hrend der Projektlebensdauer a (hier idealisiert als Durchf¨hrung aller Honorarphasen) erfahren die Hauptabu teilungen punktuelle Zuarbeit der verschiedensten Bereiche, bis das Projekt abgeschlossen ist. Dies ist nicht zu verwechseln mit den Kommunikationswegen, die innerhalb der Matrix angesiedelt sind. [...]
Die Summe aller dieser Anforderungen wird am besten durch eine projektorientierte Matrixorganisation erf¨llt. u Matrixorganisationen verfolgen das Ziel, Aufgabentr¨ger innerhalb des Una ternehmens nach unterschiedlichen Kriterien zu gruppieren und dann mehrdimensional zu vernetzen. Der klassische Fall in der Industrie beispielsweise ist die Vernetzung verschiedener Produktlinien mit f¨r alle Produktlinien gemeinsam bereitgestellu ten Funktionsabteilungen (Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung). Eine Variation ist es, gr¨ßere, das gesamte Unternehmen betreffende Proo jekte (z. B. eine umfassende Reorganisation) so zu organisieren. Dies bietet den Vorteil, daß alle Mitglieder des Projektteams w¨hrend der Projektaba wicklung in ihrern Abteilungen (also am Puls der aktuellen Entwicklung) verbleiben k¨nnen und dort sogar noch zeitweise ihren regul¨ren Aufgaben o a 2 (Kapazit¨tsanpassung) nachgehen k¨nnen . a o Letztlich kann nat¨rlich auch (wie eben im Architekturb¨ro) der Anteil u u der Projektabwicklung im Unternehmen in den Vordergrund treten und es werden Projekte mit Aufgabentr¨gern vernetzt. a Es zeigt sich also, daß das Konzept der Matrixorganisation nicht nur vielseitig einsetzbar ist, sondern seine projektorientierte Form sogar den Anforderungen des Architekturb¨ros sehr nahe kommt. u Eine Darstellung der an die Bed¨rfnisse des Architekturb¨ros angepassten u u Matrixorganisation zeigt Abbildung 4.2 auf Seite 27. Oberste Instanz ist nat¨rlich die B¨roleitung, die sich zur Unterst¨tzung u u u bei ihrer Aufgabenerf¨llung auch einer oder mehrerer Stabsstellen bedienen u kann. Die Abteilungen der vertikalen Ebene lassen sich in drei Gruppen einteilen: • Hauptabteilungen: Die Abteilungen Entwurf, Planung und Bauleitung werden als Hauptabteilungen klassifiziert, weil sich ein Projekt von Beginn bis Ende immer in einer oder mehreren von ihnen in Bearbeitung befindet, sie also das Projekt w¨hrend seiner Lebensdauer im B¨ro stetig begleiten. a u • Spezialabteilungen: Aufgabe der Spezialabteilungen ist die Zuarbeit an die Hauptabteilungen und die Erf¨llung allgemeiner B¨roaufgaben. Die in der Abbildung u u [...]
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http://www.diplom.de/ean/9783832424817
Arbeit zitieren:
Brodt, Tim März 2000: Auswirkungen der Baustellenverordnung auf Architekturbüros in betriebswirtschaftlich-organisatorischer und privatrechtlicher Sicht, Hamburg: Diplomica Verlag
Schlagworte:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, SIGEKO, Architekturbüro, Baustellenverordnung



