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Die Auswirkungen von Basel II auf mittelständische Unternehmen

Die Auswirkungen von Basel II auf mittelständische Unternehmen
Über dieses Buch
  • Art: Diplomarbeit
  • Autor: Dorothee Weindorf
  • Abgabedatum: März 2004
  • Umfang: 117 Seiten
  • Dateigröße: 1,4 MB
  • Note: 1,7
  • Institution / Hochschule: Bergische Universität - Gesamthochschule Wuppertal Deutschland
  • ISBN (eBook): 978-3-8324-7975-6
  • ISBN (Paperback) :
    978-3-8324-7975-6 P
  • ISBN (CD) :978-3-8324-7975-6 CD
  • Sprache: Deutsch
  • Prämierung:
  • Arbeit zitieren: Weindorf, Dorothee März 2004: Die Auswirkungen von Basel II auf mittelständische Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag
  • Schlagworte: Betriebswirtschaftslehre, Baseler Eigenkapitalvereinbarung, Rating, Mittelstand, Finanzierungsalternativen

Diplomarbeit von Dorothee Weindorf

Einleitung:

Gemäß § 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, zum Zweck des Gläubigerschutzes in angemessenem Maße mit Eigenmitteln ausgestattet zu sein, um so eventuelle Verluste abfangen zu können. Damit soll die Sicherheit der den Banken von den Kunden anvertrauten Vermögenswerte gewährleistet werden. Die an dieser Stelle recht allgemein gehaltene Formulierung des Kreditwesengesetzes wird durch den Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inhaltlich präzisiert, indem die Angemessenheit der Eigenmittel genau definiert wird.

Diese Baseler Eigenkapitalübereinkunft, kurz Basel I, aus dem Jahr 1988 entspricht mittlerweile nicht mehr den im Laufe der Zeit gewachsenen Anforderungen des Kreditgewerbes, speziell der rasch vorausschreitenden Risikoentwicklung. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf in Form einer Neukonzeption der bisherigen Übereinkunft.

Diese erforderliche Neukonzeption stellt das Konsultationspapier „Die Neue Baseler-Eigenkapitalvereinbarung“, kurz Basel II, des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht dar. Dieses zweite Konsultationspapier wurde am 16. Januar 2001 publiziert und soll die bisherigen Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken nach der Baseler Eigenkapitalübereinkunft aus dem Jahr 1988 (Basel I) ersetzen. Durch die neue Eigenkapitalvereinbarung soll eine angemessene Risikoerfahrung im Bankengeschäft durch die Einführung eines so genannten Ratingverfahrens erreicht werden. Basel II soll Ende 2006 in Kraft treten.

Nach der Bekanntgabe wurde Basel II schnell zum Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion um Ratings und deren Auswirkungen auf das Kreditgewerbe und die Unternehmen. Besondere Befürchtungen vor dem Inkrafttreten von Basel II haben die mittelständischen Unternehmen. Denn für viele spielt der kurz- bzw. langfristige Kredit auch in Zukunft eine sehr bedeutende Rolle. Dabei sind viele Unternehmen des Mittelstandes der Auffassung, dass die Kreditaufnahme in der letzten Zeit schon erheblich schwieriger geworden ist und dies auf die Vorbereitung auf Basel II bei den Banken zurückzuführen sei.

Durch die zunehmende Liberalisierung und Globalisierung der Märkte sowie des technischen Fortschritts haben sich die Finanzmärkte in den letzten Jahren tief greifend verändert, was auch Auswirkungen auf die traditionellen Bankgeschäfte hatte.

Angesichts der angestiegenen Insolvenzentwicklungen sowie der erhöhten Ausfallrisiken von Kreditengagements werden heute vermehrt Anstrengungen unternommen, um die Stabilität der Finanzmärkte besser abzusichern. Dabei steigen die Anforderungen an das Kredit- und Risikomanagement von Banken und Unternehmen gleichermaßen.

Auffallend ist, dass die mittelständischen Betriebe immer häufiger angeforderte Kredite nicht oder nicht in angemessenen Konditionen verlängert bekommen, da die meisten Geldinstitute seit dem katastrophalen Bankenjahr 2002 die Kriterien für die Kreditvergabe massiv angezogen haben. Denn die meisten Banken wenden Basel II schon jetzt an. In der Praxis bedeutet dies, dass die Banken die Firmen vor der Kreditvergabe genau prüfen und bewerten. Bekommen sie dabei ein schlechtes Rating, müssen sie deutlich höhere Zinsen für Kredite zahlen oder bekommen gar kein Geld mehr.

Neben diesen kritischen Stimmen zur Kreditvergabe finden sich aber auch optimistische Stimmen, die das veränderte Finanzierungsumfeld für den Mittelstand als Chance in ein neues Finanzierungszeitalter sehen.

Da Banken bisher für jeden ausgereichten Firmenkundenkredit 8 Prozent der Kreditsumme an Eigenkapital hinterlegen mussten, bedeutete das vor dem Hintergrund der durch den Wettbewerb limitierten Zinssätze, dass nach Abzug von Risiko- und Verwaltungskosten eine nur unbefriedigende Verzinsung des Eigenkapitals für das Firmenkundengeschäft übrig blieb.

Da Kredite an Unternehmen sehr hoher Bonität, also solche, die ein nur sehr geringes Kreditausfallrisiko beinhalten, mit derselben Eigenkapitalquote bedient werden mussten wie Kredite an hochriskante Unternehmen mit hoher Ausfallquote, lag es nahe, dass die Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel den Vorschlag entwickelt hat, ab 2007 eine differenzierte, dem tatsächlichen Kreditausfallrisiko angepasste Hinterlegung von Eigenkapital vorzusehen: Kredite mit hoher Bonität sollen nur noch mit 20 Prozent der 8 Prozent, also 1,6 Prozent Eigenkapital gesichert werden. Kredite mit hohem Risiko mit 150 Prozent der 8 Prozent, also 12 Prozent der Kreditsumme.

Ein ´gutes´ Rating ist heute bzw. zukünftig der Schlüssel zu attraktiveren Fremdkapitalzinsen und einem ausreichenden Finanzspielraum. Banken werden nicht erst ab Anfang 2007, dem aus heutiger Sicht erwarteten Datum des Inkrafttretens des Baseler Konsultationspapiers, risikoadjustiert Zinskonditionen festzusetzen, sondern bereits in naher Zukunft guten Kreditnehmern bessere Konditionen und schlechteren Antragstellern, d.h. risikobehafteteren Kreditnehmern, höhere Zinsen abverlangen. Dieses Vorgehen ist zu begrüßen, da es zukünftig ausschließt, dass die guten Risiken die schlechten Risiken tragen bzw. zwischen diesen beiden Gruppen innerhalb von Banken quersubventioniert wird.

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise 3
2. Grundlagen 5
2.1 Mittelständische Unternehmen 5
2.1.1 Begriffsabgrenzung 5
2.1.1.1 Definition 5
2.1.1.2 Quantitative Abgrenzungsmerkmale 6
2.1.1.3 Qualitative Abgrenzungsmerkmale 7
2.1.2 Bedeutung der mittelständischen Unternehmen für die deutsche Wirtschaft 7
2.2 Das Rating 8
2.2.1 Begriffsabgrenzung 8
2.2.1.1 Definition 8
2.2.1.2 Quantitative Faktoren 10
2.2.1.3 Qualitative Faktoren 12
2.2.2 Ratingarten 14
2.2.2.1 Externes Rating 14
2.2.2.2 Internes Rating 15
2.3.4 Ratingagenturen und deren Symbole sowie das Ergebnis 15
2.2.5 Bedeutung des Rating 17
3. Basel II – Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung 21
3.1 Von Basel I zu Basel II 21
3.1.1 Grundlagen zum 1. Baseler Akkord 21
3.1.2 Schwachstellen von Basel I 22
3.1.3 Ziele von Basel II 24
3.2 Inhalt der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) 26
3.2.1 Das Drei-Säulen-Konzept 26
3.2.2 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen 27
3.2.2.1 Kreditrisiko 28
3.2.2.2 Marktrisiko 29
3.2.2.3 Operationelles Risiko 29
3.2.3 Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren 32
3.2.4 Säule 3: Marktdisziplin 35
3.3 Bewertungsansätze: externes vs. internes Rating 37
4. Auswirkungen von Basel II für die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen 48
4.1 Die aktuelle Finanzierungssituation der mittelständischen Unternehmen 48
4.2 Kreditfinanzierung im Wandel 54
4.3 Die Finanzierungssituation KMU vor dem Hintergrund eines möglichen Ratings 58
4.3.1 Auswirkungen auf die Abhängigkeit der Kreditkonditionen vom Finanzierungssegment 58
4.3.2 Internes vs. externes Rating bei den mittelständischen Unternehmen 62
4.3.3 Die besondere Situation der KMU: Tradition oder Transparenz 66
4.3.4 Auswirkungen auf die Kunde-Bank-Beziehung 68
5. Alternative Finanzierungsformen vor dem Hintergrund von Basel II 71
5.1 Notwendigkeit des Nachdenkens über Finanzierungsalternativen zum klassischen Bankkredit 71
5.2 Leasing 73
5.3 Factoring 74
5.4 Eigenkapitalerhöhung 76
5.5 Mezzanine-Finanzierung 78
5.6 Beteiligungsfinanzierung durch Private Equity 80
5.7 Asset Backed Securities 82
5.8 Vergleich der dargestellten Finanzierungsalternativen zur Kreditfinanzierung 85
6. Schlussbetrachtung 88
Anhang 91
Anhang A Rating-Skalen von Moody´s und Standard & Poor´s 91
Anhang B Erläuterung der Rating-Symbole 92
Anhang C Kosten von Ratings 94
Anhang D Fristigkeit von Bankkrediten 95
Anhang E Rechtsform der Unternehmen 95
Anhang F Vergleich der Bonitätsklassen 96
Anhang G Benchmark Risikogewichte im Foundation Approach 97
Anhang H Ratingprofil 98
Literaturverzeichnis 100

Automatisiert erstellter Textauszug:

a) Es ist unwahrscheinlich, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen (wie Zins und Tilgung) voll erfüllen kann oder b) Der Schuldner ist mit irgendeiner Zahlungsverpflichtung mehr als 90 Tage im Verzug.153 Für die QIS 3 hat man die Kontrahentengruppen und Geschäftsarten deutlich auf insgesamt elf erweitert, nachdem vorher nur sechs Forderungsklassen betrachtet wurden, um mehr Informationen für eine endgültige Abgrenzung der Klassen zu bekommen.154 Die elf Forderungsklassen nach dem 3. Konsultationspapieres sind: Unternehmen Staaten Banken Retail o Wohnungsbaukredite o Sonstiges Retail o Revolvierende Kredite KMU o KMU, behandelt wie Unternehmen o KMU, behandelt wie Retail Spezialfinanzierungen Beteiligungen Angekaufte Forderungen Handelsbuch Verbriefte Forderungen Verbundene Unternehmen (Kreditäquivalenzbetrag) 155 [...]

wahrscheinlichkeit vorlegen müssen. Darüber hinaus müssen Banken, die den fortgeschrittenen IRB-Ansatz verwenden, interne Schätzungen zur Ausfallquote und zur Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls vorlegen, wohingegen Banken, die den IRB-Basisansatz verwendeten, die im dritten Konsultationspapier von den Aufsichtsinstanzen festgelegten Werte heranziehen, die von der Art des jeweiligen Kredits abhängen. Banken mit fortgeschrittenem IRB-Ansatz stellen in der Regel ihre eigenen Schätzungen zur Restlaufzeit dieser Kredite zur Verfügung; in einigen Ausnahmefällen kann die Aufsichtsinstanzen allerdings stattdessen die Annahme einer festen Laufzeit gestatten. Bei Banken mit IRBBasisansatz kann die nationale Aufsichtsinstanz entscheiden, ob die im dritten Konsultationspapier beschriebenen Annahmen einer festen Laufzeit von allen Banken verwendet oder eigene Schätzungen für die Restlaufzeit geliefert werden sollen. Aufgrund der Tatsache, dass die Risikogewichtungsfunktionen in Basel II auf intern erstellten Angaben beruhen, gibt es zwangsläufig einige Unterschiede in der Art und Weise, wie der IRB-Ansatz umgesetzt wird. Um eine hohe Vergleichbarkeit zwischen Banken zu gewährleisten, hat der Ausschuss Mindestkriterien für die Verwendung der IRB-Ansätze festgelegt, um zu gewährleisten, dass Banken über umfassende und solide Kreditrisikobeurteilungen verfügen. Banken, die den fortgeschrittenen IRB-Ansatz verwenden, werden zwar flexibler sein als solche, die den IRB-Basisansatz anwenden, aber sie müssen sich auch an strengere Mindeststandards halten. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die bankinternen Ratingsysteme genau und konsequent zwischen verschiedenen Risikograden unterscheiden können sollten. Die Herausforderung für Banken liegt darin, die Kriterien für ihre Ratingkategorie klar und objektiv zu definieren, um aussagekräftige Beurteilungen sowohl der einzelnen Kreditrisiken als auch des gesamten Risikoprofils zu liefern.152 Für die Anerkennung ihrer internen Ratingverfahren müssen die Institute künftig die in der Quantitative Impact Study 3 (QIS 3) nicht wesentlich geänderte Baseler Ausfalldefinition beachten. Danach ist ein Schuldner als ausgefallen zu betrachten, wenn eines oder beide der folgenden Ereignisse eintritt/eintreten: [...]

(4) Die effektive Restlaufzeit (maturity, M), mit deren Hilfe die verbleibende ökonomische Restlaufzeit des Kredits gemessen wird. Zukünftig soll es für Langzeitkredite einen Risikozuschlag geben.148 Geht man davon aus, dass jede dieser vier Angaben einem bestimmten Wert entspricht, so ergibt sich aus der im dritten Konsultationspapier dargestellten IRB-Risikogewichtungsfunktion für Unternehmen für jeden Kredit eine bestimmte Mindestkapitalanforderung.149 Im Foundation Approach ergibt sich das Risikogewicht aus der bankintern ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeit PD. Die übrigen Komponenten sind aufsichtlich vorgegeben. Für unbesicherte Forderungen wird eine LGD von 75% unterstellt. Soweit keine explizite Berücksichtigung erfolgt, wird die Restlaufzeit der Kredite grundsätzlich mit drei Jahren angesetzt und hat dann auf die Bestimmung des Risikogewichts keinen Einfluss. Unter Zugrundelegung dieser festen Größen ergeben sich im Foundation Approach so genannte Benchmark-Risikogewichte (Benchmark Risk Weight, BRW).150 Sie errechnen sich über eine Benchmark-Funktion BRW (PD), welche an eine Forderung mit LGD=50% innerhalb eines großen, gut diversifizierten Portfolios angepasst wurde. Das fettgedruckte Feld soll hier als Beispiel dienen. Dies bedeutet, dass bei einer einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeit von 1% bei dem angenommenen Risikogewicht von 125%, 10% des Kreditvolumens als Eigenkapital bei der Bank hinterlegt werden muss.151 Zudem können Banken bei der Kreditvergabe an KMU, d.h. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. €, eine größenabhängige Anpassung der Risikogewichtungsformel vornehmen. Der IRB-Basisansatz und der fortgeschrittene IRB-Ansatz unterscheiden sich in erster Linie in den Angaben, die von der Bank auf der Grundlage ihrer internen Risikoeinschätzungen ermittelt werden und jenen, die von den Aufsichtsbehör- [...]

Arbeit zitieren:
Weindorf, Dorothee März 2004: Die Auswirkungen von Basel II auf mittelständische Unternehmen, Hamburg: Diplomica Verlag

Schlagworte:
Betriebswirtschaftslehre, Baseler Eigenkapitalvereinbarung, Rating, Mittelstand, Finanzierungsalternativen

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